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hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis Liertsijährttch für Hersfeld £^ Mark, durch die Post be­zogen« , . Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

MÜH

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im f amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 301.

Bezugspreis DlerieljShrUdi

1.80 lllb.

Dienstag, den 23. Dezember

1917

And wieder Weihnachten.

Wie falsch beraten waren die Feinde in ihrem Haß! Ihr böser Wille, mit dem sie das vorjährige FriedenS- angebot unseres Kaisers abgelehnt, hat den Siegeswillen unserer Soldaten weiter gehärtet und beflügelt. Nicht allein Kämpfer, wie sie die Weltgeschichte noch nicht ge­sehen, sind unsere herrlichen Soldaten, sondern auch die fürstlichsten Geber. Was für Siege, im Stand­halten und Vorwärtsstürmen, bescheren sie dem deutschen Volk zum Fest! Italien ist zu Boden gerannt, und vor allem: Das WortFriede", verschüchtert im jahrelangen Waffenlärm, treibt an einer Front, am gewaltigsten in der Aus­dehnung, umkämpst mit beispielloser Erbitterung, die erste Wirklichkeitsblüte! Im Osten schweigen dies­mal am Fest die Waffen der Millionen! DasFriede auf Erden den Menschen!" flüstert um Schanzen und Gräben. Wie gewaltig hat sich in diesem Betracht die Situation gegen das Vorjahr geändert! Der Game des Friedens ist ausgestreut in die friedenssehusüchtige Welt, ausgestreut von den siegreichen Heeren der Mit­telmächte. Erleichtert spricht alles: Es ist der Anfang vom Ende da. Wobei sich niemand bei uns verhehlt, daß es trotzdem noch harte Arbeit gilt.

Weniger denn je soll um die vierten Kriegsweihnach­ten das Zagen in die Seelen ziehen. Zwar ist es für Hunderttau sende so ungemein schwer, im Druck des Kriegsleides einen Strahl der Sonne zu finden, die sonst Weihnachten die Herzen erfüllte. Doch ein Sichgehen- laffen, ein dumpfes Resignieren hieße die mit dem Herz­blut Hunderttausender erkauften, der Heimat darge- brachten Weihnachtsgaben der deutschen Soldaten auf Land und See nicht im rechten Geiste, ja undankbar MtLLsteL^ ------

Das beste Gut der Weihnachten ist geistiger, seeli­scher Art. Es besteht darin, die Herzen vollzugießen mit dem Christensinn der helfenden L i e b e, des werktätigen Glaubens, wie sie in der ersten Weihnacht der Menschheitsgeschichte im Stall zu Bethlehem aufgegan- gen sind. Lieblose Selbstsucht beginnt sich in deutschen Landen einzunisten, mrd den besten Gewinst aus diesem Kriege zu beeinträchtigen: das Gefühl der Eintracht, des Brudertums in Deutschlands schwerster Zeit. Raff­gier und Wucher kennzeichnen die Lieblosigkeit, die den großen Geist der Zeit zu vergiften, ihren Schwung zn brechen droht. Der äußere Feind ist geschlagen, er wird weiter geschlagen. Aber wenn im Volksnmern das deutsche Herz keinen bleibenden Gewinn aus diesem blutigen Schlagen zöge, dann wäre ein webes Lächeln über alle Siege an den Fronten nur zu berechtigt. Der deutschen Seele, die vor dem Kriege Versachlichung zu überwachsen drohte, die Wiedergeburt, zu der im An- fang des Krieges der prächtige Ansatz vorhanden war, zu sichern, das sei unser großer Weihnachtsvorsatz. Ihn praktisch zu Beseitigen, findet sich für die, in deren Hän­den sich der Wohlstand häuft, Gelegenheit übergenug. Straßauf, straßab wohnt die Dürftigkeit, die Not. die ein- - gezogen sind, während die Männer draußen sümpfen- Und auch seelische Not ist zu finden: Kleinmut, Verhär­tung? Verbitterung. Tun wir ein weihnachtliches Werk an ihr durch warmen Zuspruch!

Die äußeren Umstände, unter denen Christus im Stall zur Welt kam, bedeuteten Rauheit und Notdurft des Lebens. Neben der Krippe schon stand der Kampf, der' den Gottmenichen im frühen Mannesalter ans Kreuz lieferte. Keine Menschheitsstation ohne Leiden, selbst nicht die gnadenvollste. Vergessen wir's nicht, wenn's in die Ohren raunt, am Wort der Schrift zu zweifeln!

Lassen wir, was unzulänglich, auch an den vierten Kriegsweihnachten zurücksinken, und treten wir in der Gesinnung des guten Willens, von dem die Engel san­gen, in den milden weihnachtlichen Strahlenkrets, uns und -unser Volkstum begnadend!

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 21. Dezember 1917.

Kriegserlatzgeschäst 1818.

Zur Abhaltung des Kriegsersatzgeschäfts 1918 im Kreise Hersfeld sind folgende Termine bestimmt . worden:

Donnerstag, den 3. Januar 1918

Musterung der als g. v. oder a. v. bezeichneten Mann­schaften des beurlaubten Standes der Jahrgänge 1899 bis 1876 und des ungedienten Landsturms 1. der Jahrgänge 1896 bis 1890 (einschließlich).

Freitag, den 4. Januar 1918

Musterung des ungedienten Landsturms 1. der Jahr­gänge 1889 bis 1876 sowie des ung. Landsturms 1. (ehemalige D. U.) der Jahrgänge 1899 bis 1892 (ein­schließlich).

Sonnabend, den 5. Januar 1918

desgleichen des ungedienten Landsturms 1. (ehemalige D. U) der Jahrgänge 1891 bis 1879.

Montag, den 7. Januar 1918 desgleichen des ungedienten Landsturms 1. (ehemalige D. U) der Jahrgänge 1878 bis 1876 sowie ferner des ausgebildeten Landsturms 1. (ehemalige D. U.) der Jahrgänge 1899 bis 1876 und der Militärpflichtigen der Jahrgänge 1895 und 1896.

Dienstag, den 8. Januar 1918 desgleichen der Militärpflichtigen der Jahrgänge 1897 und 1898 sowie der vorläufig zurückgestellten Land­sturmpflichtigen des Jahrgangs 1899 aus der Stadt Hersfeld.

Mittwoch, den 9. Januar 1918 desgleichen der oerL zurückgestellten Landsturm­pflichtigen des Jahrgangs 1899 aus sämtlichen Land­gemeinden und Gutsbezirken des Kreises Hersfeld.

Das Mufterungsgeschäft beginnt jedesmal Morgens um VsS Uhr und findet in der neuen Turnhalle (Mugust-GottlicbstrastL) in Hersfeld statt.

Die Mannschaften die in Kontrolle des BezirkS- kommandoS stehen und zur Musterung erscheinen müssen, erhalten schriftlichen Gestellungsbefehl. Die 1597*1016 1898, sowie die vorl. zurückgestellten Landsturmpflichtigen des Jahrgangs 1899 erhalten keinen besonderen Gestellungsbefehl.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt aus ortsübliche Weise zur Kenntnis der Be­teiligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämt­liche Gestellungspflichtige zu den bestimmten Terminen pünktlich erscheinen. Etwaige Ausweise über frühere Musterungen haben die Mannschaften mitzubringen. Ebenso sind entwaige ärztliche Atteste über frühere Krankheiten (Bluthusten, Epilepsil «. s. w.) deren Vorhandensein sich nur schwer feststellen läßt, mitvor- zulegen.

Der Landrat.

Tgb. M. No. 11936. J. V.

Funke, Kreis-Sekretär.

Hersfeld, den 21. Dezember 1917.

Auf die 4 Wochenabschnitte der Petroleumkarte für den Monat Januar werden auf einmal ive Liter Petroleum verabfolgt. Anspruch auf Petroleum haben nur solche Haushaltungsvorstände, die im Besitze einer Petroleumkarte sind und weder Gas noch elek­trisches Licht haben. Außerdem werden den Ortsbe­hörden für großviehhaltende Haushaltungen noch eine kleine Menge Ausgleichpetrolenm gegen Bezugscheine verabfolgt. In den Gemeinden wird aus ortsübliche Weise bekanntgegeben, bei welchen Händlern das Petroleum in Empfang zu nehmen ist. Landleute dürfen in der Stadt Hersfeld kein Petroleum kaufen. Den Händlern in Hersfeld ist bei Strafe verboten, Petroleum an Landleute abzugeben. Ebenso ist den Händlern im Kreise verboten, Petroleum an KartLL- inhaber solcher Gemeinden abzugeben, für die dem betreffenden Händler kein Petroleum überwiesen worden ist.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung haben neben der Bestrafung die Entziehung des Verkaufs von Petroleum im Gefolge.

Ueber die Ausgabe des Petroleums in der Stadt Hersfeld wird die hiesige Polizeiverwaltung Bestimm­ungen treffen.

Der Landrat.

Tgb. No. l. 16264. J. V.

v. Hedemann, Reg.-Afseffor.

Amtliche Keka«ntmachn«8 der Kandwirl schaftskammrr.

Tgb.-Nr. 10385/17.

Aufforderung zum Anbau von Flachs.

Die Ausrüstung unserer Heere, sowie die Ver­sorgung Unserer Zivilbevölkerung mit Kleidungs­stücken erfordert eine wesentliche Vermehrung der Er­zeugung von Gespinstfasern. Es ist deshalb im vater­ländischen Interesse dringend notwendig, den Anbau von Flachs zu steigern. Nach einer Mitteilung der Kriegsflachsbau-Gesellschaft ist eS eine unbedingte militärische Notwendigkeit, den Flachsanbau tu Deutschland im Jahre 1918 bis auf mindestens 50000 ha zu dringen. Um zum vermehrten Anbau anzuregeu,

sind die Preise sowohl für Flachs als auch für Leinsamen aus der Ernte 1918 gegenüber denjenigen des Ernte­jahres 1917 erheblich erhöht worden. Sie betragen:

a) Für lufttrockenen, gut be­

handelten rohen Stengel­

flachs guter Mittelqualität 30 Mark für 100 kg., für abfallende Qualitäten entsprechend weniger, jedoch nicht unter.......22

für gute Qualitäten ent­sprechend mehr, jedoch nicht über.........32

b) für Röstflachs guter Mittel-

qualität ........ 45 ,,

für abfallende Qualitäten entsprechend weniger, jedoch

nicht unter.......36 ,

für besonders gute Quali­täten entsprechend mehr,

jedoch nicht über . ... 50

c) Die Preise für Leinsamen aus der Ernte 1918 sind gemäß Verordnung vom 23. Juli 1917 von 59 Mark bis auf 74 Mark per 100 kg erhöht worden.

Den Flachsanbauer« des Jahres 1918 werde« mit Genehmigung der Kriegsrohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums unter Berücksichtigung der abgelieferten Flachsmengen auf Antrag größere Mengen an Flachs oder Gar« oder Seilerwaren oder Leinwandstoffen zur Berweud««g in der eigenen Wirtschaft durch die Kriegsflachsbau- Gesellschaft gegen Bezahlung geliefert Die genauen Mengen sind augenblicklich noch nicht festgelegt jedoch haben die Flachsanbauer nach einer Mitteilung der Kriegsflachsbau-Gesellsch in dieser Hinsicht auf weit- gehenstes Entgegenkommen zu rechnen.

Ferner erhalte« die Flachsanbauer des JahreS 1918, unter.Berücksiwtjo.W^ Fluchs»,-««-« bestimm!" MeKtzen an Bindegaru zu ermäßigten Preisen für den Verbrauch in der eigenen Wirtschaft durch die Kriegsflachsbau-Gesellschaft geliefert.

Die Flachsanbauer des Jahres 1918 sicher« sich das Recht auf Rückbehaltung einer gewissen Menge Leinsamen der eigenen Ernte, um sich daraus entweder selbst Oel schlagen zu lassen oder aber gegen Ablieferung des Leinsamens nicht unerhebliche Menge« vo« Leinöl durch die Kommunalverwaltungen zu beziehen. Der Preis für 1 kg Leinöl ist Laut Verordnung vom 7. August 1917 bis auf weiteres auf 1,50 Mark fest­gesetzt.

Die Kriegsttachsbau-Gesellschast beabsichtigt, ebenso wie tm Vorjahre, Anbauverträge durch Vermittelung der Landwirtschaftskammer mit den Landwirten ab- zuschließen. Die Landwirte welche derartige Verträge eingehen, erhalten den erforderlichen Leinsamen zum Preise von 74 Mk. für 100 kg ab Leinsaatverteilungs- stelle geliefert. Für anerkanntes Saatgut erhöht sich der Preis auf 80 Mk. für 100 kg. Leinsamen wird nur gegen vorherigen Vertragsabschluß abgegeben. Land­wirte, welche Leinsamen beziehen und einen entsprechen­den Vertrag mit der Kriegsflachsbau-Gesellchaft ab­schließen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich bis spätestens zum1.Februar1S18bei derLandwirtschaftlichen Au- und VerkaufsgesellschaftHeffenlaud" in Caffel, Kurfürstenstr. 12 oder bei den dem Raiffetsenverbande angehörigen Dahrlehnskaffenvereinen zu melden. Die Verträge werden ihnen alsdann ausgehändigt werden.

Die Zusendung des Leinensämens an die Flachs­aubauer erfolgt gegen Nachnahme.

Caffel, den 5. Dezember 1917.

Der Vorsitzende der Laudwirtschafskammer für den Reg-vez Caffel: von Keuöel l.

Bus der Heimat.

§ Hersfeld, 24. Dezember. Zu der Bekanntmachung Nr. W. >. 1772/5. 17. K. R. A. vom 1. Juli 1917, be­treffend Beschlagnahme und Höchstpreise von Tier­haaren, deren Abgängen und Abfällen sowie Abfällen und Abgängen von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen, treten am 15.Dezember 1917 folgende Abänderungen in Kraft: 1. Die Beschlagnahme gemäß § 1 dieser Be­kanntmachung erstreckt sich in Zukunft auch aus tierische Borsten einschließlich Schweineborsten. 2. Die nach 8 4 zulässige Veräußerung der von der Bekannt­machung betroffenen Gegenstände darf vom 15. De­zember 1917 ab nur noch an solche Personen und Firmen erfolgen, die sich lediglich mit dem Fermentieren, Waschen und Trocknen beschäftigen: dagegen nicht an solche Personen und Firmen, von denen das Aussonderu und Zurichten besorgt wird. 8. Demge­mäß erstreckt sich die in 8 5 der Bekanntmachung vor­gesehene Verarbeitungserlaubnis auch nur aus das Waschen, Trocknen und Fermentieren der beschlag­nahmten Gegenstände: dagegen sind Aussondern und Zurichten nicht zulässig. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzu- sehen.