Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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N^ ZVÄ^ BMirgsprJi DtertBl|ttrM Freitag, den 14. Dezember
1917
Amtlicher Teil.
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Nr. W. I. 1680/12.. 17 K. R. A.
zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 76112 18. K R. A., vom 31. Dezember 1915, betreffend Veräutzerungs-Berarbeitungs- und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne.
Bom 1. Dezember 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbe- Lorf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Ge- setzbl. S. 376) bestraft *) wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
Artikel I.
§ 4 der Bekanntmachung, betreffend Veräußerungs- Verarbeitungs- und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne, vom 31. Dezember 1915 .--^SLd-ZßlJ^Js^^
§ 4.
Ausnahmen vom Beraußerungsverbot.
Ausgenommen von den im § 3 getroffenen An- »rdnungen sind:
1. von den im 8 2 unter A aufgeführten Web-, Trikot- und Wirkgarnen alle Noppen, Schleifen (Loopgarne) und solche Garne, welche mit einem oder mehreren aus pflanzlichen Fasern herge- stellten Fäden, gezwirnt sind;
2. von den im 8 2 unter B aufgeführten Strickgarnen a) alle im Haushalt und in Hausgewerbebetrieben zum Zwecke der eigenen Verarbeitung befindlichen Mengen;
bs 80 vom Hundet der Vorräte, die sich am 81. Dezember 1915 bereits in Warenhäusern «der insonstigen offenen Ladengeschäften zum Kleinverkauf oder zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe befanden, sowie die nach Abzug dieser 80 vom Hundert verbleibende Restmenge, falls diese nicht mehr als 5 kg beträgt.
Diese Ausnahmen von dem Veräußerungsverbot greifen jedoch nur hinsichtlich der in Ziffer 1 bezw. 2b näher bezeichneten Gegenständen und Mengen dann Platz, wenn
aa ) die Gegenstände, welche in Ziffer 2 b dieses Paragraphen näher bezeichnet sind, zum Kleinverkauf unmittelbar für die Verarbeitung im Haushalt und zum Verkauf an Hausgewerbebe- trieoe auch weiterhin wirklich feilgehalten werden; bb) der Verkaufspreis der einzelnen Sorten der in Ziffer 1 und 2b dieses Paragraphen näher be. zeichnetenGegenstände jeweilsnichthöhet bemessen wird als der zuletzt vor dem 31. Dezember 1915 von demselben Verkäufer erzielte Verkaufspreis zuzüglich 12 vom Hundert.
Wer trotz dieser Vorschriften die von dem Ber- äußerungsverbot ausgenommenen Mengen zurückhält oder höhere Verkaufspreise fordert, hat die Enteignung der Waren zu gewärtigen.
Weitere Freigaben von Borräten der im § 2 unter B näher bezeichneten Strickgarne, soweit sie sich am 31. Dezember 1915 in Warenhäusern oder sonstigen offenen Ladengeschäften zum Kleinverkauf oder zum ' Verkauf an Hausgewerbebetriehe befanden sind in Aussicht genommen. Einzelanträge auf Freigabe sind zu unterlassen,weilsie nicht berücksichtigt werden können.
.*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit . Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:
1...............;
2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädig! oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Ver- äußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn ab- schließt;
3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt;
4. wer den erlassenen AusführungSbestimmungen zuwiderhandelt.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezember 1917 in Kraft.
Cafsel, den 1. Dezember 1917.
Der Stellvertretende Kommandierende General des 11. Armeekorps.
von Köhler,
Generalleutnant.
Hersfeld, den 13. Dezember 1917.
Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Schlachtbezirks Hersfeld in dieser Woche erfolgt am Freitag und Sonnabend und beträgt 175 gr. Fletsch und 50 gr. Wurst auf die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken setzen die zuständigen Gendarmeriewachtmeister die Kopfmenge fest.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. B.: ,
v. Hedema'nn, Reg.-Assessor.
Der Regierungs-Präfident.
A. II. G. Nr. 8095 a.
Cassel, den 2. Dezember 1917.
An den 2 letzten Sonntagen vor Weihnachten, den 16. und 23. d. Mts. ermächtige ich Sie, den Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen bis 6 Uhr abends freizugeben und gleichzeitig die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zuzu- lassen.
Der Verkauf in Lebensmittelgeschäften und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern
Die für den Hauptgottesdienst festgesetzte Pause muß innegehalten werden. Während des sonstigen Gottesdienstes dürfen an den genannten beiden Tagen die Geschäfte geöffnet sein.
Hiernach sind die nötigen Anordnungen sofort zu treffen und bekannt zu geben.
Eine gleiche Bekanntmachung werde ich in der nächsten Nummer des Amtsblattes veranlassen.
Pernstorff.
* * *
An den Herrn Polizeipräsidenten hier, den Herrn Polizeidirektor in Hanau und die Herren. Landräte des Bezirks.
Kriegsjusendwehr Sersseld.
Die bald nach Kriegsbeginn ins Leben gerufene Kriegsjugendwehr hat die Aufgabe, die schulentlassene Jugend für ihre Ziele zu gewinnen, die in der Pflege gesunder Leibesübungen gipfeln. Während in den Sommermonaten die für Uebungszwecke verfügbare Zeit zumeist auf dem großen geräumigen Turn- und Spielplatz des Turnvereins Hersfeld ausgenutzt wird, steht zur Winterzeit die neue Turnhalle mit ihren Nebenräumen zur Verfügung. Eine große Schar junger Leute finden sich allwöchentlich ein, um unter Führung und im Beisein erfahrener älterer Herren sich körperlich auszubilden. Der Ruf, der schon so oft an die sämtlichen schulentlassenen Leute im Alter von 14. Jahren aufwärts ergangen ist, an den Uebungen der Jugendwehr teilzunehmen, wird freilich nicht von allen beachtet. Die Meisten sind sich immer noch nicht des großen Wertes geregelter Leibesübungen auch für ihr späteres Leben bewußt. Um zu zeigen, welcher Geist in der Jungmannschast herrscht und was in der Jugendwehr getrieben wird, davon sollte der verflossene Sonntagabend Zeugnis «biegen. Für diesen Abend waren die Eltern, Erzieher, Freunde u. s. w. der Wehr zu einem Unterhaltungsabend in die Turnhalle eingeladen. Der Einladung war von allen Seiten entsprochen worden. Der große Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es mochte dies ein gutes Vorzeichen für den Abend und der Ansporn für die Jungmann sein, ihr bestes einzusetzen, um den Gästen den Abend so angenehm als möglich zu gestalten. Dieser begann mit dem vvu der Hauskapelle schwungvoll vorgetragenen Marsch des 1. Garde-Batl. Die mitwitkenden Jungmannen, Krebs, Geilfuhs, Stockhaus, Blenk, Räthe, Brack, Möller und Brod zeigten sowohl hierbei wie bet dem zu Beginn des zweiten Teiles vorgetragenen Torgauer Marsch, daß sie ihre freie Zeit fleißig benutzt hatten, um etwas schönes zu bieten. In entgegenkommender Weise hatte sich Herr Gymnasiallehrer Fischer dieser Jung- mannen angenommen und ihre Uebungsabende geleitet. Ganz besonders gehoben wurden die Märsche dadurch, daß Herr Fischer die Begleitung auf dem Harmonium übernommen hatte. Zwei Deklamationen: „Unser Schutz" vorgetragen von H. Hornschuh, und „Weihnachten 1916 in Rumänien", vorgetragen von Franz Dräger, fanden recht beifällige Aufnahme. Die
beiden Jungmannen Andrer und Krebs ernteten für ihren Militärmarsch für Klavier von Schubert wohlverdienten Beifall.
Eine ganz wesentliche Verschönerung erfuhr die Bortragsfolge durch das Theaterstück „Der Trommel- junge von Dennewitz", das seinen Stoff den Freiheitskriegen entnimmt. Die hier mitwirkenden Jungmannen leisteten geradezu vorzügliches. Hans Post als Meister Pfeifer, Adam Caselitz als Meister- Zwirn, E. Reuß als Trommeljunge, F. C. Graup als Onkel Franz, P. Götting als Oberst von Müffling, Fritz Geilfuhs als Korporal, A. Schade als Oskar Pfeifer waren ihrer Aufgabe voll und ganz gewachsen. Aber auch die kleineren Rollen: A. Brod, Hch. Mohr, Sans Mohr, W. Herwig, Gg. Wittekind, K. Räthe und K. Engel als Soldaten lagen in guten Händen. Recht anziehend wurde die Lagerscene im 3. Aufzug dargestellt. Ganz besonderer Erwähnung bedarf aber Frl. M. Herwig, die ihre Rolle als Frau Meister Pfeiffer in durchaus gewandter und verständnisvoller Weise durchführte. Herrn Kantor Gonnermann wußte die in dem Stücke vorkommenden Chorlieder durch den Schülerchor der Bürgerschule in feinfühlender Weise zu Gehör zu bringen. — Der wiederholte laute Beifall, der nach jedem Aufzug gespendet wurde, zeigte, -aß die Zuhörer mit den 'Leistungen durchweg zufrieden waren. Herrn Leutnant Kückenthal, der die Einübung des Stückes übernommen hatte, gebührt besonderen Dank.
War einerseits in musikalischer, deklamatorischer und theatralischer Hinsicht den zu stellenden Anforderungen Rechnung getragen, so sollte andererseits auch der Turnbetrieb zu seiner vollen Geltung an dem Abend kommen. Gar manche Stunde hatten vorher die jungen Turner unter Aufsicht der Leitung ihres unermüdlichen Führers, des Herrn Buchdruckereibesitzers Mohr, dazu verwandt, ihre Turnfertigkeit zu vervollkommenen, nm an dem Abend in Ehren zu . to^w^.wa .^ ..£4»-Sfc«w«— Übungen aM Sprungtisch wurden durchaus einwandfrei ausgeführt. Alle hier mitübenden Turner, Gefing, Hold, Hornschuh, Räthe, Bürkle, Opfer, Caselitz, H. Mohr, Dräger, Hch. Mohr setzten ihr ganzes Können ein, um in den von ihrem gewandten Vorturner Ernst Gerlach gezeigten verschiedenartigsten Sprüngen ihre Fertigkeit zur Geltung zu bringen. Zu den Turnern hatte sich als Gast der frühere Jung- ,mann, jetzige Matrose Fritz Huth gesellt, der durch seine kühnen Sprünge besonderes Aufsehen erregte. Nicht weniger tüchtig waren die jungen Turner: Hch. Mohr, Dräger, H. Mohr, Caselitz, Bürkle, Hold und Gefing am Barren. Das Turnen an diesem Gerät bewies die Gewandtheit der Uebenöen und ihre Sicherheit selbst bei schwierigen Uebungen. Bei diesem Gerät stand den jungen Turnern ein vorzüglicher Vorturner in der Person des H. Weber zur Verfügung. Nach den gnten Leistungen darf gesagt werden, daß auch während der Kriegsjahre der Turnbetrieb sowohl im Turnverein wie auch in der Kriegsjugendwehr Hersfeld in jeder Weise gepflegt und gefördert wird. Das war auch aus den von den jungen Leuten nach dem Theaterstück gestellten zum Teil recht schwierigen Pyramiden zu erkennen. Die anmutige Haltung der Turner in ihrem schmucken weißen Turn- gewand bot ein überaus schönes Bild jugendlicher Frische. Reicher Beifall lohnte die Turner für all das Schöne, womit sie die Gäste erfreut hatten.
Im Mittelpunkt des Abends stand die Ansprache des Herrn Pfarrer Scheffer, der durch seine von echt vaterländischem Geiste getragenen Worte auf die Anwesenden tiefen Eindruck machte. Das mit Begleitung der Hauskapelle gemeinsam gesungene Lied „O Deutschland hoch in Ehren" brächte den schönen Abend zum Abschluß. In seiner kurzen Begrüßungsansprache zu Beginn des Abends hatte Herr Negierungsassefsor von Hedemann an alle Anwesenden die Bitte gerichtet, zur Vergrößerung der Jugendwehr mitbeitragen zu wollen.
Möchte der schöne Verlauf des Abends manchen Jugendlichen die Anrechung geben, einzutreten in die Reihen derjenigen, die frühzeitig bestrebt sind, durch gesunde Leibesübungen sich frisch und kräftig zu erhalten.
Bus der Heimat.
-z- Hersfeld, 13. Dezember. Zum Offizier - Stell-* vertreter befördert wurde der Unteroffizier Adolf Bätz, Sohn des Schneidermeisters W. A. Bätz hier.
Hanau, 10. Dezember. Wegen Beraubung von Bahngütern sind drei Eisenbahnbeamte (Schaffner und HilfsschaffNer in Haft genommen worden. Sie haben aus einer Bahnsendung am Nordbahnhofe Militärstiefel entwendet.
Frankfnrt, 11. Dezember. Der Magistrat verteilt zu Weihnachten für die Haushaltungen pro Kopf 150 Gramm Weißmehl. Außerdem gibt es ein halbes Pfund reine Obstmarmelade und 50 Gramm Fett als außerordentliche Zulage, ferner ein Pfund Aepsel aus städischen Beständen. Auch in Eisenach wird eine Weihnachts-Sonderzulage von 1 Pfund Mehl auf den Kopf bewilligt.