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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld Ml^r KMN

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- - holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». ;

Bezugspreis vierteljährlich sät Hersfrldf'M Mark, durch die Post be­zogen*?- . Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Nr. 390.

Bezugspreis vierteljährlich 1.80 M.

Mittwoch, den 12. Dezember

1917

An unsere Leser!

Die am 1. November eingetretene bedeutende aber­malige Erhöhung des Preises für Zeitungsdruckpapier, sowie die erfolgte erhebliche Steigerung der Löhne usw., zwingen uns, vom 1. Januar 1918 eine nochmalige Erhöhung des Bezugspreises unserer Zeitungen um 10 Psg. für den Monat, 30 Pfg. viertel­jährlich, eintreten zu lassen, wie dies von allen Blättern des engeren und weiteren Vaterlandes geschieht, zum Teil schon geschehen ist.

Verlag der Hersselder Zeitung und des Hessischen Boten,

Verlag des Hersfelder Tageblattes.

Das HerSfelder Tageblatt kostet vom 1. Januar 1918 monatlich 70 Pfg, vierteljährlich Mk. 210, ohne Bestellgeld. Das Hersfelder Tageblatt ins Feld gesandt kostet monatlich Mk. 1..

Amtlicher Stil

Hersfeld, den 10. Dezember 1917.

LebensmittewerteWAS.

Auf Abschnitt F der ländlichen % wensmittelkarte für Versorgungsberechtigte werden

150 gr. Graupen

und auf Abschnitt C der ländlichen S- bensmittelkarte für Selbstversorger M

100 gr. Kunsthonig oder Syrup verabfolgt.

In den hierunter genannten Jndustriegemeinden wird auf Abschnitt F der ländlichen Lebensmittelkarte für Versorgungsberechtigte eine Zulage von 50 gr. Graupen gegeben, sodaß die gesamt abzugebende Granpenmenge in diesen Gemeinden 200 gr. beträgt.

Der Preis für 160 Gramm Graupen beträgt 12 Pfg., für 200 Gramm 16 Pfg., für 100 Gramm Kunsthonig 12 Pfg. und für 100 Gramm Syrup 10 Pfg.

Die Verkaufsstellen werden auf ortsüblich« Weise bekannt gegeben. Der Verkauf hat alsbald nach Ein­treffen der Ware zu erfolgen. Die Kartenabschnitte sind bis zum 20. Dezember d. Js. an die Firma G. W. Schimmelpfeng in Hersfeld einzureichen. Die­jenigen Händler, die sich in der Einreichung der Lebensmittelkartenabschnitte nachlässig zeigen und überhaupt bei der Verteilung die Anordnung nicht beachten, haben zu erwarten, daß ihnen der Verkauf von Lebensrnitteln entzogen wird.

Folgende Orte sind als Jndustriegemeinden be­stimmt worden: Allmershausen, Asbach, Eitra, Friede­wald, Friedlos, Gethsemane, Gittersdorf, Harnrode, Heenes, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kalkobes, Kathus, Kleinensee, Kohlhausen, Leimbach, Lengers, Obergeis, Oberhaun, Petersberg, Philippsthal, Rans- bach, Röhrigshof, Rohrbach, Rotenfee, Sieglos, Sorg«, Untergets, Unterhaun, Widderhausen, Wippershain, Wölfershrusen.

Tgb. No. K. G. 4255. Der Landrat.

J. B,

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Dezember 1917.

MmMdevertzilMS.

Die vom Kreise im Laufe des Sommers herge­stellten Obstkonserven sollen in nächster Zeit verteilt werden. Zur Verfügung stehen 2991 Pfund Himbeer- marmelade, nur Frucht und Zucker ohne Zusatz zum Preise von 85 Pfennig das Pfund ohne Gefäß, 400 Pfund Himbeersaft znm Preise von 1 Mark das Pfund ohne Gefäß und 2041 Pfund Apfelgelee zum Preise von 1,20 Mark das Pfund mit Glas. Sämtliche Konserven werden bei der Firma Sophie Rehn hier verkauft, mit Ausnahme von 997 Glas Apfelgelee, die die Firma Friedrich Weber verkauft. Die Abgabe erfolgt gegen Abschnitt 92 der allgemeinen Lebens­mittelkarte der Stadt Hersfeld, bez«. Abschnitte E der Lebensmittelkarte für Versorgungsberechtigte auf dem Lande. Aus jede Person entfällt ein Kopfanteil von 160 gr. Die Abgabe erfolgt für Einwohner der Stadt Hersfeld von Mittwoch, den 12. bis Sonntag, den 16. Dezember einschließlich, und für Bezugsbe­rechtigte auf dem Lande in der Zeit vom 17. bis 20. Dezember einschließlich. Es ist dafür gesorgt, daß die auf die Bezugsberechtigten aus dem Lande entfallende verhältnismässige Menge nicht angegriffen wird. Falls nach dem 20. Dezember noch Reste vorhanden sind, dürfen diese freihändig verkauft werden. Den

Bezugsberechtigten ist, soweit im einzelnen der Bor­rat reicht, freigestellt, ob sie Marmelade, Saft oder Gelee nehmen wollen. Gelee wird nur verabfolgt, wenn Karten über ein Pfund vorgelegt werden. Für Marmelade und Saft sind Gefäße mitzubringen. Alle diejenigen, welche selbst reichlich Obst eingemacht haben, werden dringend gebeten, den auf sie ent­fallenden Anteil nicht abzunehmen, damit andere be­dürftigere reichlicher befriedigt werden können.

Tgb. Nr. i. 15809. Der Landrat

I. V.

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

NekanntMchms betreffend die Entrichtung des Warenumsatzstempels für das Kalenderjahr 1917.

Auf Grund des § 161 der Ausführungsbestimm­ungen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Ent­richtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten gewerbebetreibenden Personen und Gesellschaften in denLandgemeindenpp. desKreise "Hersfeld aufgefordert, den steuerpflichtigen Jahresbetrag ihreSWarenumsatzes für das Kalenderjahr 1917 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1918 der unterzeichneten Steuer- stelle schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung einznzahlen.

Als steuerpflichtiger Gewerbetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirschaft, der Viehzucht der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Berg­werkbetrieb.

Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 8000 Mark, so besteht eine Verpflichtung zur An­meldung und eine Abgabepflicht nicht.

Wer der ihm obliegenden Anmeldungsverpflicht- ung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt Kann der Bet :. >er hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werde«, to tritt Geronrn^ von 150 Mk. bis 30 000 Mk. ein.

Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. Sie können bei der unter­zeichneten Steuerstelle und den Ortsbehörden kostenlos entnommen werden.

Steuerpflichtig« sind znr Anmeldung ihres Um­satzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvor- brncke nicht zugegangen find.

Hersfeld, den 5. Dezember 1917. Steuerhebestelle für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld.

I. B.

v. Hedemann, Reg.-Affessor.

Hersfeld, den 10. November 1917.

Betrifft Hausschlachtungen

Ich weise zur Beachtung auf folgendes hrn:

1. Jedes für die Hausschlachtung bestimmte Schwein ist sofort bei der Einstellung der Ortspolizeibe- hörde anzuzeigen; sofern es bei Veröffentlichung dieser Anordnung bereits eingestellt war, hat die Anzeige binnen 3 Tagen nach dem Tag der Ver- öffentlichüngzu erfolgen, der Einstellungstag ist in diesem Falle anzugeben und auf Anfördern nach- zuweisen. Die Ortspolizeibehörden haben über die Anzeigen eine Liste zu führen. Dies gilt nicht für Landwirte im Hauptberuf.

2. Zu jeder Hausschlachtung ist meine schriftliche Ge­nehmigung erforderlich.

3. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular und zwar mindestens 2 Wochen vor der beabsich­tigten Schlachtung. Die Formulare sind zum Selbstkostenpreis bei dem Gemeindevorstand er­hältlich. Jede Frage in dem Antragsformular ist genau zu beantworten; geschieht das nicht, so wird das Formular dem Antragsteller ohne Weiteres zurückgegeben.

4. Die erteilte Genehmigung ist vor der Schlachtung dem Fleischbeschauer vorzulegen. Ohne Ge­nehmigung darf keine Schlichtung vorgenommen werden, andernfalls tritt Bestrafung und Ein­ziehung des Fleisches ein, für das alsdann kein Entgeld gewährt wird.

5. Nach erfolgter Schlachtung hat der Fleischbeschauer das Schlachtgewicht festzustellen und auf dem Genehmigungsschein einzutragen. Alsdann ist der Genehmigungsschein durch die Hand des Gemeindevorstandes an mich möglichst schnell zu- rückzugeben.

6. Auf Grund der Schlachtgewichtsangaben und der Angaben im Genehmigungsantrage wird festge­stellt, ob die Hausschlachtung zulässig ist, welche Menge Schlachtviehfleisch innerhalb der Anrech- nungszeit verbraucht und wieviel Fleischkarten noch bezogen werden dürfen. Hierüber erhält der Hausschlachtende eine schriftliche Nachricht, welche dem Gemeindevorstand zur Notiz für seine Liste und zur Zustellung übersandt wird.

Notschlachtungen.

Das Fleisch aus Notschlachtungen kann für den

eigenen Verbrauch im Haushalte überwiesen werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen für die Haus­schlachtung (insbesondere Einhaltung der Fütterungszeit) erfüllt sind, gilt die Notschlachtung als Hausschlachtung; im übrigen wird das für den eigenen Verbrauch überwiesene Fleisch aus Notschlachtungen auf die Fleischkarten voll angerechnet.

Wird die Ueberweisung von Notschlachtungen be­antragt, so ist entsprechend den Anordnungen für die Hausschlachtung zu verfahren, d. h. der vorgeschriebene Antrag ist vorzulegen zugleich mit dem Vermerk des Fleischbeschauers über das Schlachtgewicht und der Bescheinigung, daß es sich um eine Notschlachtung handelt. Die Borlage des Antrags ersetzt die Not­schlachtungsanzeige.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. No. 2289. ' I. V.:

v. H e d e m a u n, Reg.-Affessor.

Bus der Heimat

* Fernsprechverkehr vom Feldheer nach der Heimat ist vom 1. Dezember ab für die An­gehörigen des Feldheeres und der außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches befindlichen Teile der Marine gestattet in der Richtung vom Kriegsschauplatz (Großes Hauptquatier, Operations-, Etappen- und besetztes Gebiet) nach der Heimat. In der Richtung von der Heimat nach dem Feldheer werden Privat- gespräche nach wie vor nicht zugelassen.

):( HerSfeld, 11. Dezember. Im Interesse der vielen Bruchleidenden sei an dieser Stelle noch­mals ganz besonders aus das Inserat des Herrn Ph. Steuer Sohn in heutiger Nummer hingewiesen.

Caffel, 10. Dezember. Weil ihr die städische Spar- kaffe nicht sicher erschien und man ihr geraten hatte, während des Krieges überhaupt kein Geld auf die Spar­kasse zu trage», da es hier nur zu dem Zwecke der acWwuy vw wahrte die Witwe Schm. . tu der Mittelgasse, int in einer Munitionsfabrik tätig ist, ihre Ersparnisse von 732 Mark in ihrer Kommode auf. Hier find sie ihr in der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag gestohlen worden. Als man ihr auf der Polizei vorhielt, wie sie nur solchen törichten Schwätzereien von der Unsicherheit der deutschen Sparkassen habe Glauben schenken können, sagte die Frau, daß viele ihrer Kameradinnen solchen Schwätzereien glaubten und alle ihre Ersparnisse zu Hause hätten; sie wollte nunmehr aber ganz gern ihre Ersparnisse in Kriegsanleihe anlegen, wenn fie nur erst wieder in den Besitz des Geldes kommen würde. Vorerst waren alle Nachforschungen nach dem Diebe vergeblich.

6affel, 10. Dezember. (Vor einem gemeingefähr­lichen Hoteldiebe sei gewarnt). In der Nacht auf Sonnabend kam gegen 21/2 Uhr nach dem Einlaufen des Frankfurter D-Zuges ein gut bürgerlich gekleideter Mann in einen der ersten Gasthöfe am Bahnhof und verlangte ein gutes Zimmer mit Bett,- auf den Preis komme es ihm nicht so an, er habe nur kurze Nacht­ruhe, weil er mit dem D-Zug 4,59 früh schon wieder weiterfahren müsse. Er bitte darum, pünktlich ge- weckt zu werden. Nachdem er den Hausdiener sda- raufhin, daß er ganz zuverlässig geweckt würde, ein sehr reichliches Trinkgeld gegeben hatte, verschwand er in seinem Zimmer. Hier wurde er 4,30 Uhr früh geweckt, er antwortete sofort, und kurze Zeit darauf ließ er seine beiden großen Koffer wieder hinüber zum Bahnhof bringe«: tatsächlich ist er mit dem D-Zug 4,59 Uhr abgefahren. Am Morgen, als man an diesen Reisenden schon gar nicht mehr dachte, gab eS im Gast­haus einen furchtbaren Lärm. Sämtliche vor den Türen stehende Stiefel, Damen- wie Herrenstiefel, aste vor den Türen zum Reinigen aufgehängten Kleider, Mäntel und sechs oder sieben Schirme waren verschwunden. In dem Zimmer, in dem der Fremde übernachtet hatte, waren die Betten abgezogen die Tischdecke verschwundeu, und beim näheren Nach­sehen stellte es sich heraus, daß auch aus dem Lese­zimmer eine wertvolle orientalische Tischdecke, mehere kleinere Tischdecken, ein guter kleiner persischer Läufer und einige Kissen verschwunden waren. Aus andern Zimmern, so aus dem großen Speisesaale, waren Tischdecken und Läufer verschwunden, der Gesamt­schaden au gestohlenen Kleidern, Stiesel und Decken wird auf rund 1 000 Mark beziffert. Von dem Täter fehlt jede Spur; er scheint nach Frankfurt a. M. ge­fahren zu sein.

Marburg, 10. Dezember. Wie gewaltig in letzter Zeit die Holzpreise gestiegen sind, zeigt ein Verkauf den die Eigentümer eines Waldes im Dorfe Ockershausen mit einerFirma inGütersloh abgeschlossen. Diese erwarb im vorigen Jahre das Nutzholz (ohne Aeste n»d Stöcke) einer 612 Hektar großen Waldfläche in der sog. Lum- mcr-oach bei Wehrshausen für 13000 Mk. und letzhin dasjenige einer 7^ Hektar großer Fläche desselben Waldes für 46000 Mk. Der Grnnd und Boden, -er­den Eigentümern ebenfalls verbleibt, wird landwirt­schaftlich nutzbar gemacht.