Sersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
--------— ——......- - - - .....- • —---------—--------- Kezugspret» oterreljätzriiK für Hrrsfeldt Niar!, durch die Post bezogen' - . Mari Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
ct^d^iUifkJJ s®“ Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tin ‘ MloSDlllH °Echen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ■
Nr. Ä85. “-"«aSE*’* Donnerstag, den 6 Dezember
19 L7
Awtlicher Teil.
Hersfeld, den 5. Dezember 1917.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die namentlichen Listen über die Nachprüfung der Kartoffelernteergebnisse, die zur Fertigstellung der Kartoff< lwirtichaftskarten hier gebraucht werden, bis zum 12. d. Mts. einzureichen.
Tgb. W. No. 310. Der Lanörat.
I. B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 30. November 1917.
Die Verwendung von Zuckerrüben für die Herstellung von Rübensaft für die eigene Wirtschaft des rübenbauenden Landwirts ist auch in diesem Jahre mit besonderer Genehmigung zulässig. Anträge auf Freigabe von Zuckerrüben für diese Zwecke sind an das Landratsamt zu richten. In den Anträgen ist die Menge der angebauten und geernteten Rüben, sowie die Menge, für die die Freigabe beantragt wird, anzugeben.
Tgb. No. I. 14692. Der Landrat.
I, B.:
v. Hedemann, Reg.-Asfesfor.
Landeszentralbehörden die weitere Verteilung des Dörrgemüses seitens der in § 1 Abs. 2 der Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft vom 1. Februar 1917 (Reichsanzeiger Nr. 32) bezeichneten Stellen de.m Groß- und Kleinhandel überlassen wird, dürfen im Großhandel höchstens 7V2%, im Kleinhandel höchstens weitere 20% zu den in § 1 festgesetzten Preisen hinzugeschlagen werden. '
§ 2.
Die Bestimmungen der §§ 1 und 3 der Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft über den Absatz von Dörrgemüse vom 1. Februar 1917 (Reichsanzetger Nr. 32) sowie der Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten aus der Lieferung von Dörrgemüse bleiben unberührt.
8 3.
Auf die Strafbestimmungen der vorgenannten Verordnung vom 5. August 1916 wird ausdrücklich hingewiesen.
Berlin, den 22. November 1917.
Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel.
Fristen tm § 1 Abs. 1, § 2 erfolgt, und muß gleich- zeitig mit der Ablieferung bei der Stelle gestellt werden, an die die Ablieferung stattfindet. Ueber Streitigkeiten entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltungsbehörde gilt die auf Grund des § 72 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) bestimmte Behörde.
8 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 24. November 1917.
Der Staatsfekträr des Kriegsernährungsamts, von Waldow.
Absatz von Lörrgemvse.
Auf Grund von § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 914) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers folgendes bestimmt :
§ 1.
1) Anstelle der im § 2 der Bekanntmachung der KtLoAsMseÄschafi über den Absatz von Dörrgemüse vom 1. Februar 1917 (Reichsanzetger Nr. 32) festgesetzten Absatzpreise dürfen die Hersteller von Dörrgemüse beim Absatz folgende Preise nicht überschreiten:
1) für Steckrüben .
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Karotten . . Wirsingkohl Weißkohl. . Grünkohl. . Rotkohl . . . Spinat . . . Zwiebeln. . Mischgemüse
a. 55°/o Steckrüben 200/v Karotten 10% Weißkohl 10% Wirsing
5% Suppengrün
für
in
//
100 kg
100
100
100
100
100
100
netto
190— Mk.
//
350,— 395,— 310,— 354,— 340,- 610,—
„ 100 „ „ 525,-
der Zusammensetzung
für 100 kg netto 276,— M.
b. 35% Steckrüben 30% K. rotten 20% Weißkohl 1O°/o Wirsing .
5% Suppengrün
//
von:
für
100 kg netto
304— M.
2) Die Herstellung von Mischgemüse ohne Beimischung von Suppengrün ist unzulässig.
3) Die Preise gelten für sorgfältig und sauber geputzte Ware, blanchiert oder nicht blanchiert, unverpackt ab Herstellungsort.
4) Für die Verpackung in Kisten ist ein Aufschlag bis zu 20,— Mk., in Jute- oder Papiergewebesäcken bis zu 15,— Mk., in den Kreppsäcken und vierfach geklebten Papiersäcken bis zu 10,— Mk. für je 100 kg zulässig.
5) Für Gemüsemehl und Gemüsepulver darf für Nachtrocknung und Vermahlung ein Zuschlag von 60,— Mk. für 100 kg zu den in § 1 festgesetzten Absatzpreisen berechnet werden.
Gemüsemehl oder Gemüsepulver aus minderwertigem Dörrgemüse oder aus minderwertigen Abfällen von Dörrgemüse dürfen nicht hergestellt werden.
6) Soweit nach den näheren Bestimmungen der
Verordnung
über Höchstpreise für Hafer «nd Gerste.
Vom 24. November 1917.
Auf Grund des § 8 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 243) wird bestimmt:
8 1.
Der nach § 5 der Verordnung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse vom ^jMobör 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 619) , + ^ ^_.e
1917 (Reichs-Geseybl. ©r^öf^—- <~ ^ Hafer erhöht sich, wenn die Ablieferung bis zum 31. Dezember 1917 einschließlich erfolgt, um eine Lieferungsprämie von 70 Mark für die Tonne, wenn die Ablieferung bis zum 31. Januar 1918 einschließlich erfolgt, um eine Lieferungsprämie von 30 Mark^ für die Tonne.
Die Lieferungsprämie von 70 Mark wird für alle bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgten Ablieferungen von Hafer aus der Ernte 1917 auf Antrag nachgezahlt. Der Antrag muß bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 20. Dezember 1917 einschließlich bei der Stelle gestellt werden, an welche die Ablieferungen erfolgt sind. Die Kommunalverbände haben die Anträge die bei ihnen eingehen, an die Reichsgetreidestelle in Berlin weiterzugeben und bei der Durchführung der Nachzahlung nach deren Anweisungen mitzuwirken.
8 2.
Die durch § 1 der Verordnung über Frühdrusch vom 2. Juni 1917 (ReichS-Gesetzbl. S. 443) festgesetzte und durch die Verordnung vom 11. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 709) für Hafer und Gerste bis auf weiters aufrechterhaltene Druschprämie von 60 Mark für die Tonne bleibt noch bis zum 31. Janur 1918 einschließlich bestehen und fällt dann vollständig weg.
§ 3.
Die Lieferungsprämie für Hafer und die Druschprämie für Hafer und Gerste dürfen auf Antrag auch noch nach Ablauf der Fristen tm § 1 Abs. 1, § 2 gezahlt werden, soweit die Ablieferung der rechtzeitig ausgedroschenen Früchte aus Gründen, die der Lieferungspflichtige nicht zu vertreten hat, und dieaußer- halb seines Betriebes liegen, nicht rechtzeitig hat erfolgen können. Der Antrag ist nur insoweit zulässig, als die Ablieferung innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der
Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 5. Dezember. Kriegsjugendwehr Hersfeld. In den Erläuterungen" und Ergänzungen zu den Richtlienien für die m i l i t ä r i s che Vorbildung der Jugend, die seitens des Kriegsministeriums herausgegeben worden sind, ist ganz besonders darauf hingewiesen, daß ein guter Teil der zur Verfügung stehenden Uebungszeit dem Turnunterricht gewidmet werden soll; demgemäß steht allen Jungmannen an den Freitagabenden die schöne geräumige Turnhalle des Turnvereins Hersfeld für ihre Uebuugszwecke zur Verfügung. Es ist eine Freude zu beobachten, in welch schöner und nützlicher Weise ein Teil der Hersfelder Jugend diesen Abend dazu benutzt, um durch das Turnen sich Erholung zu verschaffen. Bei ihren Turnübungen werden die Jungmannen von erfahrenen älteren Führern geleitet. Um den vielen Jugendlichen, die an denFreitagAbenden die Turnhalle füllen, das Turnen bester zugänglich 54 machen. sind aus ihrer Witte gewandte und mit dem Turnen vertraute "Jungmannen ausgewählt worden, denen in besonderen Vorturnerstunden Gelegenheit gegeben werden soll zu lernen, in welcher Weise sie ihre turnerische Fertigkeit auf ihre Kameraden übertragen können. Ein so gut geregelter Turnbe- trieb wir sicherlich noch manchen Jugendlichen veran- lassen, in diesem Winter an den Uebungen den Jugendwehr teilzunehmen. Welcher Geist in ihren Reihen herrscht, davon möchte die Jugendwehr wiederum einmal wie in den früheren Jabren durch eine Veranstaltung vor der großen Oeffentlichkeit Zeugnis ablegen. Wiederholt ist sie früher schon hervorgetreten Und hat sich bemüht, durch geeignete Aufführungen zu zeigen, wie durch fleißige Leibesübungen der Körper gekräftigt und gebildet werden kann, aber auch zeigen wie daneben noch manches andere Schöne gepflegt und gefördert wird. So ist für Sonntag den 9. Dezember ein Unterhaltungsabend in der neuen Turnhalle vorgesehen, zu dem schon seit geraumer Zeit die Vorbereitungen im Gange sind. Neben Musikvorträgen der jugendlichen Hauskapelle werden ein Theaterstück aus den Freiheitskriegen, sowie turnrische Darbietungen besonders ansprechen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Ansprache des Herrn Pfarrer Scheffer. Auch dieses Mal richtet die Jugendwehr an die Eltern,. Erzieher, Lehrherrn und Arbeitgeber die herzliche Bitte, durch ihr Erscheinen ihr so oft bewiesenes Interesse für die Bestrebungen der Wehr von neuem bekunden zu wollen. Diese Bitte dürste um so mehr Gehör finden, all der Reinertrag deS Abends für die Zwecke des Vaterländischen Frauenvereins in Hersfeld und der Jugendpflege verfügbar gemacht werden soll.
-e- Hersfeld, 5. Dezember. Der Grenadier Willi B ü r k l e, Jnf. Regt. 443 7. Komp., erhielt bei einem Sturm am 23. 11. das „Eiserne Kreuz 2. Klasse."
Cambrai.
die aui
.wurde
Cambrai, die Stadt in Nordfrankreich, in deren Um- aevMg die heftigen Schlachten toben, gehörte schon einmal,was vielleicht die wenigsten unserer Leser wissen, d50 Jahre zum Deutschen Reich, und zwar während der Jahre 925 bis 1677. Cambrai, deutsch und flämisch Kambryk, wurde schon vor den gallischen Kriegen, also viele Jahrhunderte vor Christo, unter dem Namen ^amaracum angelegt. In dieser Gegend, dem „Gallia delgica" der Alten, wohnten zu jener Zeit die Nervier, die auch die Stadt zuerst gebaut haben dürften. »ie Mrde bald zur römischen Kolonie erhoben und ward m kurzer Zeit eine der vornehmsten «labte Galliens. Der ehrgeizige und kriegswütige römische Feldherr Maximus zerstörte sie im Jahre 370 nach Christo. Sie ^urde bald wieder guigebaut und später von den Ban- dalen und Alanen erobert. 843 kam sie durch den Verlag von Verdun an Lothar I., durch den Vertrag von Fersen im Jahre 870 an König Karl den Kahlen. Im Jahre 880 aber schon kam sie wieder an Ostfranken, wo- M sie in den Besitz Lothringens überging. 92»—1677 dat Cambrai dauernd zum Deutschen Reich gehört. Das Kur Stadt gehörende Gebiet wurde Cambresis genannt, >md dieses und die Stadt wurden zur Grafichast erho- Ä Nach dem Aussterben des Grafen von Cambrar Weh der deutsche König Heinrich I. Stadt und Grafshaft den Bischöfen von Cambrai. 1595 wurde das Ge- W vM den Spaniern erobert, 1677 von den Franzosen
genommen und tm Frieden von Nimwegen vom Deutschen Reich an Frankreich' abgetreten. Am 25. Juni 1815 wurde Cambrar von den Engländern gestürmt, und sie war die erste französische Stadt, die nach den Wirren
■ die Wende des 19. Jahrhunderts den französischen König Ludwig XVIII. empfing. 1818 hatte der englische General Wellington sein Kampflager innerhalb der Mauern der Stadt aufgeschlagen.
Interessant ist es, zu erfahren, daß, wie heute Cambrai und Venedig in unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden können, insofern als vor den Mauern dieser beiden Städte große Schlachten geschlagen wurden, im Mittelalter Sre beiden Städte infolge von Kriegen in enge Berührung kamen. Damals war nämlich Cambrai in aller Leute Munde, als Ludwig XII. von Frankreich mit Kaiser Maximilian, Ferdinand dem Katholischen von Aragenien und Papst Ju- lirrs II. die Liga von Cambrai am 10. Dezember 1508 schloß, um Venedig zu demütigem Ferner wurde in Cambrai am 5. August 1529 der sogenannte „Dam- frieden" zwischen Spanien und Frankreich geschlossen. Den Namen „Damenfrieden" erhielt der Akt deshalb, weil als Vertreterin Spaniens Margarete, Statthalterin der Niederlande, und Tante Karls V., und als Vertreterin Frankreichs Louise von Savoyen, die Mutter Franz I., fungierten.
Bis zum .Kriege hatte die Stadt Cambrai 10 000
Einwohner, als GeWeinde 27 000. Cambrai war ein
rühriger Fabrikort,. in dem sich Fabriken für Batist
Leinen, Gaze (Cambrais oder Kambryyk), Tüll, Baum- wollspitzen, Zucker und Seifen, ferner Gerbereien und Bierbrauereien, vorfinden. Der Handel mit diesen Fabrikaten war sehr bedeutend, sowie auch derjenige mit Getreide, Hopfen, Vieh, Lein, Raps und Flachs usw.
Die Stadt ist Sitz eines Erzvischofs und eines Handels-' ncrtHis. Sie besitzt eine reiche Bibliothek, (40 000 Bände, 1250 Handschriften) ein College, ein theologisches Seminar, eine Musik- und eine Zeichenschule, ein Theater und ein Museum für Altertümer, die meist in der Umgebung der Stadt ausgegraben wurden. In ihren Mauern wurde General Dumourtes und der Bildhauer Frauchc- ville geboren.
Cambrai war Festung ersten Ranges, die von un- . scren Truppen bald nach Beginn des Krieges genommen wurde, und liegt im französischen Departement Nord an der Schelde und am Kanal von Saint-Quentin. Um die Festung zieht sich eine bastonierte Umwallung, die durch eine starke Zitadelle und mehrere Vorwerke verstärkt sind. Zwischen Stadt und Zitadelle liegt die schöne Esplanade (Anlage). 1859 wurde die Kathedrale durch einen Brand zerstört und wieder aufgebaut. An weiteren Sehenswürdigkeiten hat Cambrai aufzuweisen ein schönes Rathaus, den erzbischöflichen Palast und das Denkmal Fenelous (von David d'Angers). Der Zerstörungswut unserer Feinde mögen diese Baudenkmäler wohl schon Amr Opfer gefallen leis,