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Sersfel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld t^ Mark, durch die Post be­zogen« / Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantworUich Franz Funk in Hersfeld.

Serrselder

für den Kreis Hersfeld

fittisBlolt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 364. ^'M* Sonnabend, den 10. November

1917

Amtlicher Zeit

Her-feld, den 9. November 1917.

Fleischabgabs.

Die im Kreisblatt Nr. 263 abgedruckte Bek«««k- machung wird dahin berichtigt, -atz

statt 250 gr. 200 gr. Fleisch

verabfolgt werden.

Der Borfitzende des KreiSauSschusseS.

v. Hedemann, Reß.-Affeffor.

Hersfeld, den 5. November 1917.

Es sind wir in letzter Zeit wiederholt Fälle an­gezeigt worden, nach welchen Selbstversorger insbe­sondere Weizen nicht zu 94% ausmahlen und sich ein besonderes weißes Weizenmehl herstellen lassen. Ich werde jeden mir weiter angezeigten Fall der Staats­anwaltschaft zur Bestrafung vorle-en. Strafbar ist der Müller und der betreffende Selbstversorger. Außerdem bin ich gezwungen falls die Herstellung von Weizenmehl, welches nicht zu 94% ausgemahlen ist, Nicht unterbleibt, das Backen von Kuchen zu ver­bieten.

Tgb. No. K. G. 3770. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. November 1917.

Die Herren Bürgermeister des Kreises, welche meine Verfügung vom 1. Oktober betreffend Angabe des Erlöses, der der Gemeindekosse durch Verkauf von

Mit" Frist bis zum 10/T»t^lewferinnert. Fehl­anzeige ist erforderlich.

Tgb. No. I. 13631. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 6. November 1917.

Die Bergütungsanerkenntniffe aus den Monaten August 1914 bis März 1917 über Forderungen für Naturalquartier, Gtalluug, Naturalverpflegung, Furage, Hergabe von Gebäuden undGrundstücken und Vorspanndienste sind zur Zahlung angewiesen nnö können bei der Königliche« Kreiskasse hier eingelöst werden.

Tgb. M. No. 10576. Der Landrat.

J. V.:

Funke, KreiSsekretär.

Der Mizmrd an Naia Hack

Im Juli 1917 brachten aus England zurückkehrende Holländer die Nachricht mit, die in Amsterdam wohl­bekannte Frau Marga Zelle, die unter dem Namen Mata Hart als Tänzerin einen Weltruhm erworben hat, sei zu Beginn des Jahres 1917 im Londoner Tower unter dem Verdacht der Spionage hingerichtet worden. Dieses so früh aufgetauchte Gerücht hat sich erst " ' kurzem bewahrheitet: die am 24. Juli vor dem 3. Pa­riser Kriegsgerichtshof zum Tode verurteilte Tänzerin ist am 15. Oktober hingerichtet worden.

vor

Fast drei Monate lang hat man die Unglückliche, nachdem sie schon über fünf Monate in Untersuchungs- Haft gesessen harte, mit dem sicheren Tode vor Augen noch im Gefängnis «chmachten lassen und so eurer un= nutzen grausamen Seelenmarter unterworfen.. Das lange Zögern mit der Vollstreckung des Urteils, tue über vier Monate sich Anziehenden Verhandlungen müssen den Anschein erwecken, als ob die Richter kein gutes Gewissen gehabt haben. Für das schlechte Ge­wissen der Franzosen spricht auch die.Tatsache, dan die Hinrichtung der Mata Hart bereits am 1. Oktober als r-or.ee gen gemeldet wurde. Man behauptet in rtaUem- ck- u u reisen, der Pariser Korrespondent desSeeolo" habe diese Nachrichr nur deshalb gebracht, werk die fran­zösische Regierung den Eindruck auf die Neutralen stu- dieren wollte. Erst 14 Tage später hat ste das Urteil zu vollziehen gewagt und damit ein neues Schandblatt der an Justizmorden so reichen Geschichte der französi­schen Rechtsprechung eingefügt. Hat doch gerade die ritterliche" Nation, die in dem Fall der non oen Deut­schen als Spionin erschossenen Miß Cawell die Hinrich­tung einer Frau überhaupt als eine barbarische Hand­lung brandmarken wollte, in diesem Sineoe weitaus die meisten Frauen mit dem Tode bestraft.

Wohl behaupten die französischen Blätter, Mata Harr sei der gegen sie erhobenen Beschurdtgung über- führt worden und habe ihr Verbrechen eingestanden. Aber solange nicht der genaue Tatbestand in einwand­freien Dokumenten dem Urteil des Auslandes unter­breitet sein wird, wird sich die französische Regierung von bem Verdacht eines Justizmordes nicht reinwaschen können, zumal das ganze französische Gerichtswesen seit dem Dreyfus-Prozetz diskreditiert ist und in den nene- sten Spconageaffären die Korruption selbst m Anschul­digungen gegen die höchsten Richter zutage trat. Im

HerSfeld, den 6. November 1917.

Die Herren Bürgermeister in Eitra, Friedewald, Friedlos, GitterSdorf, Hattenbach, Heenes, HeimboldS- Hausen, KalkobeS, KathuS, Kleinensee, Meckbach, Meck- lar,MengShaus«n,Niederaula,Oberhaun, Philipp-thal, Ransbach, Tann, Unterbaun, Widdershausen, WipperShain und WölserShausen werden an die Erledigung meiner Verfügung vom 6. Oktober d. Js. I. A. Nr. 9446 betreffend Ueberweisung von Hafer an die Ziegenbockhalter nochmals erinnert mit Frist bis zum 16. d. Mts.

Der Vorsitzende deS Kreisausschusses.

J. A. No. 10684. J. B.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

AusMkUWSbestimmungen

zu der Verordnung über den Verkehr mit

Zucker.

Vom 18. Oktober 1917.

(Fortsetzung.)

2. Verbrauch von Zucker.

§ 12.

Zum Verbrauche der bürgerlichen Bevölkerung wird den Kommunalverbände» von der Reichszucker­stelle eine bestimmte Menge monatlich für den Kopf der Bevölkerung als Bedarfsanteil zur Berteilung überwiesen. Dabei bleiben die Personen, die von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung mit Zucker versorgt werden, außer Betracht.

Die Kommunalverbänds können innerhalb deS Bedarfsanteils für Kinder höhere Zuckermengen festsetzen oder durch die Gewährung geringerer Kopf­anteile Rücklagen für die Versorgung der Bevölker­ung bilden. Die Zurveisn-rr ^v^ey Aar Obst-

§ 13.

Außer dem Bedarfsantetle für die bürgerliche Bevölkerung wird den Kommunalverbänden eine be­stimmte Zuckermenge monatlich anf den Kopf der Bevölkerung zur Versorgung der Apotheken, Gast­häuser, Bäckereien und Konditoreien sowie derjenigen anderen Betriebe der LebenSmittelgewerbe ihres Be­zirkes zugeteilt, die ihre Erzeugnisse in der Hauptsache zum Verbrauch innerhalb des Kommunalverbandes an Verbraucher oder an Kleinhändler absetze«.

! 14.

Im Übrigen bestimmt der EtaatSsekretär des KriegsernährungSamts, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Zucker den sonstigen zuckerverarbeitenden Betrieben ruzuteilen ist. Die Retchszuckerstelle" überweist hiernach die erforderliche» Bezugsscheine.

Der Staatssekretär deS KriegSernährungSamtS

Falle der Miß Cawell wurden die Gerichtsanen von deutscher Seite bekanntgemacht, so daß der Tatbestand aufgeklärt war. Im Falle Btata Hart sind nur die An­klageakten veröffentlicht worden. Ueber den Gang der Verhandlungen ist man auf Behauptungen der franzö­sischen Presse angewiesen. Von dem, was die Angeklagte zu ihre Verteidigung aniührte, von den Beweisen, durch die angeblich ihre Schuld so klar zutage trat, ist kein Wort einer objektiven Darstellung btsher laut gewor­den. Daß aber der Angeklagten nickst alle jene Rechte zuteil wurden, wie sie ein Kapitalverfahren notwendig macht, geht aus der Meldung desAllgemeen Handels- blad" hervor, nach der sie bei der entscheidenden Ver­handlung nicht persönlich ihre Sache führen durfte. Nur ihr Verteidiger war zugegen, als das Todesurteil ge­fällt wurde. Mata Hart ist verurteilt worden, ohne selbst gehört zu werden.

Die Tänzerin Mata Hari war keine jener aus der Dunkelheit I Wieweit er Kreise stammenden Gestalten, wie sie sonst wohl in Spionageaffären auftauchen, deren Name spurlos verschwindet, so wie ihr Leben in all­täglicher Niedrigkeit dahinfloß. Sie war vielmehr ein Stern am Hinnnel der Tanzkunst, eine Künstlerin v o n Ruf, die seit mehr als einem Jahrzehnt im hell­sten Licht der Oeffentlichkeit gestanden und deren Auf­treten in der Geschichte der modernen Tanzkunst Epoche gemacht hat Die Pariser Blätter müssen gestehen, daß Mata Hart stolz und mutig in den Tod ging. Sie wei­gerte sich, sich die Augen verbinden zu lassen, und ist mit ruhiger Würde gestorben als das Opfer einer grausamen und ungerechten Justiz.

Seeadlers" Ade«le«erjahüe».

Wie ans neueren englischen Zeitungen hervorgelst. haben die Offiziere eines von den Sarnoa-Jnseln in Australien eingetroffenen Postdampfers Einzelheiten Wer die Tätigkeit und das Eilöe unseres tapferen HilfskreuzersSeeadler" berichtet. Danach war der Seeadler" etwa 4000 To. groß und hatte Deutschland unter der Maske eines norivegischen Holzschilfes ver­lassen. Bei dem Durchbruch durch die englische Block id^ Linie war der Hilfskreuzer von einem Zerst-i-vr bur4)= sucht worden. Alles war jedoch in Ordnung, selbst die Schiffspapiere, mtb die Engländer hatten sich so gut täuschen lassen, daß sie unbedenklich mit denNvrwo

und mit seiner Ermächtigung die ReichSzuckerstelle kann die Verteilung der für die einzelne« Gewerbe ausgesetzten Mengen gewerblichen Verbänden ohne besonderen BerteilungSstellen übertragen und gegen deren Verfügungen Beschwerde an einen Beschwerde­ausschuß oder an die ReichSzuckerstelle eröffnen.

Für die Verteilung der Bezugsscheine zur Her­stellung von Süßigkeiten und Schokolade bleiben, so­weit nicht § 13 Anwendung findet, die ZuckerzuteilungS- stele für das deutsche Sützigkeitengewerb« in Würzburg und derlei ihr errichtete Beschwerdeausschutz zuständig.

§ 15.

In gewerblichen Betrieben sowie i» landwirt­schaftliche« Betrieben, in denen NahrnngS-, Genuß- und Heilmittel zum Zwecke der Wetterveräußerung bereitet werden, darf bis auf weiterer Zucker »icht verwendet werden zur Herstellung von

1. natürlichen und künstlichen Frxchtsirupe« aller Art, mit Ausnahme solcher, die dazu bestimmt . find, bei der Zubereitung von Arzneien ver­wendet zu werden, sowie von Limonaden (natür­lichen und künstlichen sowie limonatenartige» Getränke« aller Art, mit und ohne Kohlensäure) oder deren Grundstoffen,

2. gezuckerte» (kandierten) Früchten, überzuckerte« Mandel« und Nußkernen, Fruchtpasten, Grlee- früchten,

8. Pralinen.

4. Schaumwein und schaumweiuähulichen Getränken deren Kohlensäuregehalt ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht, 5. Wermutwein und wermutähnlichen, mit Hilfe vo« weinähnlichen Getränken hergestellten Ge- nutzmitteln, Likören und süßen Trtnkbrauut- weinen aller Art, Bowlen (Maitrank, Maiwein und dergleichen), Punsch- und Grogextraken aller Art sowie zur Bereitung von Grundstoffen für

(Fortsetzung auf der 4. Seite.)

Hu* der Heimat,

| Herrfeld, 9. November. Durch Verordnung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 20. Oktober 1917 No. 3634 sind folgende Herstellerhöchstpreis e für Butter festgesetzt worden: Molkereibutter: 1. für Handelsware 1. 2,80 Mark. 2. für Handelsware 2. 2,00 Mark. 3. für abfallende Ware 1,80 Mark pro Pfund. Für Landbutter beträgt der Preis 2,50 Mk. pro Pfund. Entsprechend diesen Herstellerhöchstpreisen sind auch die Verkaufspreise für den Kreis HerSfeld durch die HöchstpreiSfestsetzung des Kreisausschuffe« vom 30. Oktober Kreisblatt N». 256 anderweit fest­gesetzt worden.

oern" zusammen Mittag atzen. Als derSeeadler" den südlichen Stillen Ozean erreicht hatte, wurde die aus Planken bestehende Decksladung riber Bord geworfen und Kurs auf Australien gesetzt. Nachdem ein mit Lebensrnitteln und Kohlen nach Horrolulu bestimmtes Fahrzeug versenkt worden war, wurde der SÄaWlatz der krtegeriicbLN Tätigkeil nach Nordosten ': teat. In einer Lagune der Gesellschaftsinseln traf derSeeadler" drei zu Anker liegende amerikanische Segler an, die versenkt wurderr. Einer von diesen hatte Kopra (zer­kleinerte Kokusnüsse) geladen, die durch die Granaten Feuer fing und den Htumrel meilenweit erleuchtete, so daß derSeeadler" es vorzog, aus dieser Gegend zu verschwinden. Durch die achtmonatige Seefahrt war der Schiffsboden außerordenlich stark bewachsen und da­durch die Geschwindigkeit bedeutend herabgesetzt. Des­halb emschlisi sich der Kommandant, Graf Suaner, den Kreuzer bet Mopeha Island auf Strand zu setzen, um durch Mannschaft und Gefangene den Schiffsrumpf von Muscheln usw. reinigen zu lassen. Dabei aalte, wie be­kannt, eine Flutwelle das Schiff gefaßt und hoch auf Strand gesetzt, wo es in Korallensand versank. Das Wrak wurde gesprengt und in Brand gesteckt, worauf Graf Suchtet mit der bewaffneten Ntotorbarkasse in See ging, tun ein anderes Schiff anfznbringen und in einen Hilfskreuzer umzuwandeln. Ihr Schicksal ist be­kannt. Inzwischen war der französische SchonerLute- ce" bei Mopeha angekommen und von den dort zurück­gebliebenen Mannschaften besetzt worden. Aehnlich der Ayesha" hat nun auch dieser kleine Segler seine Reise mit unbekanntem Zeil angetreten, um so Gott will, die Seeadler"-Mannschaften in Sicherheit zu bringen. Die Berichte der amertkantschen Postdampfer-Offiziere stüt­zen sich auf Aussagen des Kapitäns Snnth, der von Mopeha aus in einem offenen Boot 1200 Seemetlen weit nach Pago-Pago auf den Samoainseln gesegelt war. Die Gefangenen sollen auf demSeeadler" sehr gut behandelt und ernährt worden sein. Flir alle Ar­ten, die sie verrichteten, wurden sie mit deutschem Geld« bezahlt. Jnwischcn sind nach derTimes" vom 1. Ok­tober die Besatzungen der versenkten amerikamschen Segler sämtlich geborgen worden. Ist auch der Kreu- &Seeadler" vom Stillen Ozean veEwunden, so die dentsche Flagge nicht. Mutige Männer hißten sie auf dem oben genannten französischen Segler, unJ ihre kühne Kreuzfahrt wird weiter die seindlicke Han­delsschiffahrt in jenen Bretten beunruhigen. Glttckmf!