Amtlicher Anzeiger
BezNgspreis vierteljährlich kür Hersfeld 1.50 Riark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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Mr den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im i amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
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Nr. 258. ** “^STÄ.*“*“ Sonnabend, den 3. November
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1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 31. Oktober 1917.
Die Reichsgetreidest'elle hat noch einmal dringend an die
Lieferung von Hafer
erinnert. Es wird notwendig und schleunigst Hafer für die Heeresverwaltung gebraucht. Der Kreis ist noch mit der Lieferung von Hafer im Rückstände.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, schleunigst dafür zu sorgen, daß die Ueberschüsse an Hafer in den Gemeinden dem Kommissionär des Kreises, Firma Löwenberg in Hersfeld, zur Abnahme mitgeteilt werden.
Die Reichsgetreidsstelle zahlt an die Gemeindevorsteher für jede ihr bis zum 20. November gelieferte Tonne Hafer 3 Mark und für jede ihr in der Zeit vorn 21. November bis 20. Dezember gelieferte Tonne Hafer 1,50 Mark Gebühr für Bemühung. Die Firma Löwenberg ist angewiesen, den betreffenden Bürgermeistern den Betrag guszuzahlen.
Tgb. No. K. G. 3643. Der Landrat.
J. V.
v. H e d e m a » n, Reg.-Assessor.
esssssw^kkäsks^ess^^
Hersfeld, den 29. Oktober 1917.
Nachstehend veröffentliche ich die Beschlüsse der am 27. Oktober ös. Js. stattgehabten Kreistagsversammlung :
Auf Beschluß des Kreissusschusses vom 22. September 1917 sind durch Vermittlung des Bankhauses L. Pfeiffer, Depositen lasse in Hersfeld, für Rechnung des Kreises Hersfeld auf die „siebente" Kriegsanleihe Hunderttausend Mark gezeichnet worden.
Der Kreistag erteilt einstimmig hierzu seine Zustimmung.
Ziffer 2 der Tagesordnung:
Der KreiSausschutz hat durch Beschluß vom 22. September 1917 aus Anlaß deS 70. Geburtstages -es Generalfeldmarschalls von Hindenburg aus Mitteln deS Kreises Hersfeld eine Hindenburg-Spende von Tausend Mark zur Verwendung für Gefangene in Feindesland bewilligt. Der Betrag soll auS den Ueberschüssen des Rechnungsjahres 1916 bestritten werden.
Der Kreistag erklärt einstimmig sein Einverständnis hiermit.
Ziffer 3 -er Tagesordnung:
Der KreiSausschutz Hat vorgeschlagen, mit Wirkung vom 1. April 1918 ab Sie Stelle einer KreiShauShal- tungslehrerin zu errichten und für die Inhaberin dieser Stelle, welche -er Fräulein Anna Mannschott in Hersfeld übertragen werden soll, eine entsprechende Besoldung sestzusetze».
Als Gehalt werden vorgeschlagen: jährlich 1500 Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren, dreimal um je 150 Mark, dreimal um je 100 Mark, bis zu 2250 Mk., einschließlich Wohuungsgeld. Daneben soll als Reise- kosten-Entschädtgung eine Vergütung von Einhundert Mark gewährt werden, sofern mindestens ein Haus- haltuugSkursus in den frl. Jahre gehalten wird.
Der Kreis beschließt einstimmig diesem Antrag entsprechend mit der Maßgabe, Saß Stelleninhaberin verpflichtet ist, in den Zwischenzeiten, an denen Lehrgänge nicht stattfinden, in -er Kreisausschußverwaltung ohne wettere Vergütung Büroarbeiten zu verrichten.
Ziffer 4 -er Tagesordnung:
Es wird beschlossen, diesen Punkt, betreffend Bewilligung weiterer Geldmittel zur vorschußweise» Deckung der KrtegSfamilienunterstützungen für den Lieferungsverband Hersfeld, von -er Tagesordnung abzusetzen, da vorerst noch hinreichende Geldmittel für den frl. Zweck zur Verfügung stehen.
Ziffer 6 der Tagesordnung:
Der vom Landesbauamt ausgestellte Kostenanschlag über die Unterhaltung der Landwege im Jahre 1918 schließt ab mit einer Gesamtausgabe mit 25000 Mark.
Es wurde beschlossen, den für die Wegeunterhaltung aufzuwenden-e« Betrag in den nächstjährigen KreishaushaltSetal einzustellen. Für Unterhaltung der Baumpflanzungen sollen ferner 869 Mark und für Kandelpflasterungen innerhalb -er Ortschaften 6264 Mark (Vs der Besamtkoste») in den KreishauShaltSetat eingestellt «er-e«.
Ziffer 6 -er Tagesordnung:
An Stelle des am 10. Mai 1917 verstorbenen *^»tn«r» H. Bätz in Hersfeld wurde Herr Bürgermeister Wagner t* HerSfeld als KreiSauSschußmitglie-
für die Zeit bis 1. Juli 1918 gewählt und zwar einstimmig durch Aklamation.
Ziffer 7 -er Tagesordnung:
An Stelle des verst. Rentners H. Vätz in Hersfeld wurde der Domäne«pächter Herr C. Eschstruth in Wilhelmshof als Mitglied der Körungskommission und für das von Kirchheim verzogene sie da. Mitglied Gutspächter Hold der Gutsbesitzer Herr Marti» Licht in Oberlengsfeld als Ersatzmann gewählt.
Ziffer 8 der Tagesordnung:
Für den verstorbenen Rentner H. Bätz in Hersfeld wurde Herr Bürgermeister Schuchardt in Mederaula als Mitglied -er verstärkten Ersatzkommisstön, als stelln. MitgiiedHerr Bürgermeister Rössing inKerspen- hausen einstimmig gewählt.
Ziffer 9 -er Tagesordnung:
An Stelle des verstorbenen Rentners H. Bätz in Hersfeld wurde -er Rentner Bürger hier einstimmig als Mitglied der Kommission zur Abschätzung der durch Truppenübungen entstandenen Flurschäden gewählt.
Ziffer 10 der Tagesordnung:
Für daS durch Tod ausgeschtsdene Mitglied der Kommission für Abschätzung der den Gemeinden gesetzlich obliegenden Kriegsleistungen. Rentner H. Bätz hier, wurde Herr Bürgermeister GroScurth in Unter« haun uud «!S stell«. Mitglied Herr Brauereibesitzer L. Engelhardt hier einstimmig gewählt.
Ziffer 11 -er Tagesordnung:
An Stelle des verstorbenen Rentner H. Bätz hier wurde der Landwirt Herr Adam Roos von Kerspen- hausen als Mitglied der Kreisvermittlungsbehörde einstimmig gewählt.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. Nr. 10602. J. V. :
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
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BekanntmnchnM
Über die Vornahme einer Volkszählung am 5. Dezember 1917.
Vom 18. Oktober 1917.
Der Bundesrot hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. B. 327) folgende Verordnung erlassen :
Am 5. Dezember 1917 ist in alle» deutschen Staaten eine Volkszählung vorzunehmen.
§ 2.
Die Zählung geschieht nach Haushaltungen getrennt durch namentliche Aufzeichnung -er zu der Haushaltung gehörigen Personen.
Unter Haushaltung sind die zu einer Wohn- oder
hauswirtschafllichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haushaltung gleichgeachtet werden einzeln lebende Personen, Sie eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirtschaft führen.
Als Teilhaber einer Haushaltung gelten auch die in einer Kaserne, in einem Gefangenen- oder Jnternterungslager oder in Massenqartieren Untergebrachten, die in einem Arresthaus oder Lazarett befindliche» Militärpersonen, die Gäste eines Gasthauses, die Mitglieder eines Pensionats, die in einer Anstalt (Kranken-, Straf- usw. Anstalt) Untergebrachten, Sie Bemannung und Fahrgäste eines Schiffes usw.
§ 3.
Die namentliche Aufzeichnung der zu -er Haushaltung gehörige« Personen geschieht in Haushaltungsliste».
Zur Eintragung in die HauShaltungsliste find die Haushaltungsvorständ« oder deren Stellvertreter verpflichtet.
Für die bei dieser Zahlung über die Persönlichkeit des einzelnen gewonnenen Nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu wahren,- sie dürfen nur zu den vom Reichkanzer oder von den LandeszentralbehSr-en bestimmte» amtlichen Zwecken benutzt werden.
§ 5.
Die Zählung wird unter Leitung un- Berantwortlichkeit -er Gemeindebehörden vorge- nommen. Die Lan-eszentralbehörden sind befugt, andere Behörden mit der Ausführung zu beauftragen.
Die Zählung ist auch auf die am 5. Dezember 1917 im Bezirke der Gemeinden liegenden oder zuerst dort von -er Fahrt im Laufe -es Tages ««langenden Schiffe zu erstrecken.
§ 6.
Der Reichskanzler bestimmt, welche Angaben in die Hanshaltungsliste einzutragen sind.
Die Lan-eSzentralbehör-e« erlasse« -i» zur Ausführung der Zählung erforderliche« Anordnungen.
§ 8
Der Reichskanzler bestimmt, welche Nachweisunge» dem KriegSernährungSamt ««- dem Kaiserliche«
Statistischen Amte eiuzusenden sind, und setzt -i» Ei« sendungsfriften hierfür fest. Er bestimmt, welch Nachweisungen zu veröffentlichen sind.
§ 9.
Für die Beschaffung und Versendung -er Drucksachen und für die Aufstellung der Nachweisungen erhalten die Bundesstaaten eine Vergütung nach Maßgabe der am Zählungstag ermitteltenBevülkernng. Die Höhe der Vergütung wir- einer späteren Festsetzung vorbehalten.
8 10.
Diese Zählung hat nicht die in den ReichS- oder Landesgesetzen vorgesehenen rechtliche« Wirkungen einer Volkszählung, soweit die Landeszentralbehörden nicht anders bestimmen.
§ 11-
Wer sich weigert, die auf Grund dieser Beror-«n«g vorgeschriebenen Angaben in die HauShaltungsliste einzutragen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu cintausend- fünshundert Mark bestraft.
Berlin, den 18. Oktober 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. H e l f s e r i ch.
Bus der Heimat.
$ Her-feld, 3. November. Mit dem 19. Oktober 1917 ist an Stelle der früheren Bekanntmachung Nr. Ch. 2. 1000/4. 16. K. R. A., betreffend Verbot -er Extraktion von Gerbrinden, eine Bekanntmachung Nr. L. 1500/8. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Veräußerung, Verwendung und Meldepflicht von pflanzlichen GerbstoffauSzügen und künstlichen Gerbmitteln, in Kraft getreten. Die Bekanntmachung betrifft -ie Auszüge auS pflanzlichen Gerbstoffen jeder Art sowie die-künstlichen Geldmittel. Als künstliche Gerbmittel werden alle nicht rein pflanzlichen un- rein tierischen Gerbmittel, insbesondere Sulfitjellulefe« Ablauge, Nera-ol und -ergleichen, angesehen. Die Bekanntmachung ordnet -ie Beschlagnahme sowie eine Pflicht zur AuSkunsterteilung über -ie betroffenen Gegenstände an. Trotz -er Beschlagnahme bleibt -ie Veräußerung, Lieferung un- Verwendung bestimmter Gerbstoffe in einer näher geregelten Weise unbeschadet -er sonst bestehendenBestimmungen un- besonderer Anor-nung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen KriegsministeriumS gestattet. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei -e« Landratsämtern, Bürgermeisterämter« »«- Polizei- behör-en einzusehen.
-o- Her-feld, 2. Oktober. Mit dem E i se r « e « Kreuz ausgezeichnet wurde der Fahnenjunker Unteroffizier Georg Braun im Drag.-Reg. 9.
Caffel, 1. November. General Otto von B e l o w' der jetzt den glänzen-e« Siegeszug in die italienische Ebene geleitet hat, war in den Jahren 1901—1911 Kommandeur der 43. Jnfantcrie-Briga-e in Caffel.
-r- Caffel, 1. November. (Han -Werks kammer? Bei -er Casseler HanSwerkskammer wir- vom 5. November -. Js. bis auf weiteres -ie durchgehende Arbeitszeit eingeführt. Die Dienststun-en beginnen 8V2 Uhr morgens und endige» 31/2 nachmittags. Die Sprechstunden sind auf die Zeit von 10—1 Uhr festgesetzt.
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die
amtliche« Belan«tmachu«gen.
Nicht nur an den Tagen, an denen man etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern
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Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muh Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schütze n