Herssel-er Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.60 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im / amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- : gelungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». ,
Nr. 341. ^f B“Ä’'*^^ Sonntag, den 14. Oktober
1917
Verbürgtes rar Kriegsanleihe.
Ist die Flüssigmachung der Kriegsanleihe ohne Opfer gesichert?
I. Schon jetzt sind die Reichsbankanstalten angewiesen, jedem Zeichner von Kriegsanleihe, der sie aus wirtschaftlichen Gründen verlaufen muß, jederzeit Beträge bis zu 1000 M. zum Auflagekurs von 98°/o abzunehmen.
2. Ueber die Maßnahmen nach dem Kriege führte jüngst der Reichsbankpräsident aus:
ber ds. Js. ist eine Haferzulage bewilligt worden und zwar:
a) von 4 Pfd täglich für schwerarbeitende landwirtschaftliche Pferde; für den ganzen Zeitraum als« zusammen 2Va Zentner pro Pferd.
b) von 1 Zentner für jede tragende oder säugende Zuchtsau und an jeden zum Sprunge benutzten Eber.
An Stell« von Hafer kann auch ein Gemenge von Hafer und Gerste oder Gerste gegeben werden. Die
Bewilligung der Zulage erfolgt nur für diejenigen Betriebe, die selbst Hafer oder Gerste ««gebaut haben. Ich ersuche hiernach die Unterverteilung der Zulage auf die in Frage kommenden Betriebe sofort vor- zunehmen und mir dieBerteilungslist« entsprechend d«m hierunter abgedruckten Muster bis spätestens zum 18. ds. Mts. einzureichen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 9936. I. B:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Die Darlehnskassen werden zweifellos noch eine längere Reihe von Jahren — ich nehme an wenigstens vier oder fünf — bestehen bleiben und jeder Beleihung zugänglich sein. Aber diese Beleihung bet den Darlehnskassen wird nicht ausreichen. In sehr vielen Fällen wird der Besitzer sich durch die Größe seiner Auswendungen gezwungen sehen, seinen Besitz an Kriegsanleihe durch Verkauf wieder umzuwandeln in bares Geld und dieses wieder in Rohstoffe und Werksanlagen und dergleichen. Es ist deshalb ganz richtig, daß aus diesem Grunde in den ersten Jahren nach dem Frieden sehr große und nach Milliarden zählende Beträge von Kriegsanleihen an den Markt strömen werden. Für diese ist eine Ausn a hmeaktio n im großen Stil in Aussicht genommen, die, wie ich hoffe und wünsche, die Reichsbank mit der gesamten deutschen Banlwrlt ins Werk setzen wird, die sich ja heute schon zu meiner Genugtuung fast überall zu Bankenvereinigungen zusammengeschlossen hat, und diese werden sich dann wohl unschwer zu jener gemeinsamen Aktion zusammenfassen lassen. Auch hier sollen die Darlehnskassen zur Lösung der Ausgabemitherangezogenwerden,nötigenfalls mit einer kleinen Ergänzung des Darlehnskassengesetzes. Mit ihrer Hilfe soll ein großer Teil des für die Aufnahme erforderlichen Betriebskapitals beschafft werden, während uiuito^eitd - sie Zusammeuavoetr wt RttchsHu.il und Bankwelt die Aufgabe übernehmen soll, die gemeinsam aufgenommenen Werte in einer Anzahl von Jahren wieder abzustoßen und ihre Aufsaugung zu ermöglichen.
Ich hege keinen Zweifel, daß dies Programm jener Gefahr eines übermäßigen Verkaufsandrangs und eines Kurssturzes, der mit dem inneren Wert unserer Anleihen nicht mehr übereinstimmen würde, einen wirksamen Damm entgegensetzen wird.
Verteilungsliste
Über die Haferzulage gemäß Verfügung vom 11. Oktober 1917. J. A. No. 9936.
Lfd.
No.
Des Betrieb
3uname
sinhabers
Vorname
Anzahl der schwer- arbeitenden landw. Pferde
Anzah tragenden oder säugenden Zuchtsauen
l der
der Eber
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Pfd.
Bemerkungen
Herrfeld, den 10. Oktober 1917.
Betrifft Hausschlachtungen.
Ich weife zur Beachtung auf folgendes hin:
1. Jedes für die Hausschlachtung bestimmte Schwein ist sofort bei der Einstellung der Ortspolizeibehörde anzuzeigen; sofern es bei Veröffentlichung dieser Anordnung bereits eingestellt war, hat die Anzeige binnen 3 Tagen nach dem Tag der Ver- öffentlichungzu erfolgen, »er Einstellungstag ist in diesem Falle anzugeben und auf Aufordern nach- zuweisen. Die Ortspolizeibehörtzen haben über die Anzeigen eine Liste zu führen. Dies gilt nicht für L««d»irie im £»utivciuf.
2. Zu jeder Hausschlachtung ist meine schriftliche Genehmigung erforderlich.
3. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen auf dem hierfür vorgeschriebenen Formular und zwar
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 5. Oktober 1917.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Ich erinnere an die Berichterstattung über Sie in der Gemeinde zur Körung und Nachschau vorhandenen Zuchtbullen sowie zur Körung vorhandenen Ziegenböcke mit Frist bis zum 16. ds. Mts. Fehlanzeige braucht nicht erstattet zu «erden; ebenso brauchen die im Eigentum des Kreises stehenden Böcke nicht gemeldet zu werden.
Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.
I. A. No. 9787. J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assefsor.
Verordnung
über vorläufige Regelung des Verkehrs mit Zucker im Betriebsjahr 1917/18.
Born 28. September 1917.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaß- nahmeN zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 m „ 1916 S. 401
18. August 1017 t^eichs-Gesetzbl. 1917 @- 82s) wird verordnet:
Die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im BetriebSjahr 191617 vom 14. September 1916 (ReichS-Gesetzbl. ®. 1032) und die da zu erlassenen AuSführungsbestimmunge» zelten bis auf weiteres auch für den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1917/18 mit der Maßgabe, daß Ber- brauchszucker, der von den Fabriken nach Inkrafttreten dieser Verordnung zum Verbrauche nach dem 30. September 1917, bei Kommunalverbänden zu« Verbrauche nach dem 81. Oktober 1917 geliefert «ird, nach dem Preise für das Betriebsjahr 1017/18 zu bezahlen ist.
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Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.
Berlin, den 28. September 1017.
Der Staatssekretär des KriegSernährungSamts.
Hersfeld, den 11 Oktober 1917.
An die Herren Bürgermeister und GutSporsteher M des Kreises.
„Atrifft: Versorgung der Span«- nnd Nutztiere mit Körnerfutter.
Für die Zeit vom 16. September bis 15. Novem-
4.
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6.
mindestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Schlachtung. — Die Formulare sind zum Selbstkostenpreis bei dem Gemeindevorstand erhältlich. Jede Frage in dem Antragsformular ist genau zu beantworten; geschieht das nicht, so wird das Formular dem Antragsteller ohne Weiteres zurückgegeben.
Die erteilte Genehmigung ist vor der Schlachtung dem Fleischbeschauer vorzulegen. Ohne Genehmigung darf keine Schlachtung vorgenommen werden, andernfalls tritt Bestrafung und Einziehung des Fleisches ein, für das alsdann kein Entgelt gewährt wird.
Nach erfolgtet Schlachtung hat der Fleischbeschauer das Schlachtgewicht festzustellen und auf dem Benehmigungsschein einzutragen. Alsdann ist der Genehmigungsschein durch die Hand des Gemeindevorstandes * an mich möglichst schnell zu- rückzugeben.
Auf Grund der Schlachtge»ichtK««gaden und der Angaben im GenehmigungSantrage «ird festgestellt, ob die Hausschlachtung zulässig ist, welche Menge Schlachtvithsteisch innerhalb der B«r«ch- nungszeit verbraucht und wieviel Fleischkart«« noch bezogen «erden dürfe». Hierüber erhält der Hausschlachtende eine schriftliche Nachricht, welche dem Gemeindevorstand zur Notiz für seine Liste und zur Zustellung übersandt «ird.
Notschlachlungen.
Das Fleisch aus Notschlachtungen kann für den eigenen verbrauch im Haushalte überwiesen werden. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen für die Haus- schlachtung (insbesondere Einhaltung der Fütterungszeit) erfüllt find, gilt die Notschlachtung als Hausschlachtung; im übrigen «ird das für den eigenen verbrauch überwiesen« Fleisch aus Notschlachtungen auf die Fleischkarten voll angerechnet.
Wird die Ueberweisung von Notschlachtungen beantragt, so ist entsprechend den Anordnungen für die Hausschlachtung zu »erfahren, d. h. der vorgeschriebene Antrag ist vorzulegen zugleich mit dem Vermerk des Fleischbeschauers über das Schlachtgewicht und der Bescheinigung, daß es sich um eine Notschlachtung handelt. Die Vorlage des Antrags ersetzt die Not- schlachtungsanzeige.
Der Vorsitzende des KreisanSschnsses.
I. F. No. 2289. J. v.:
v. H e d e M a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 10. Oktober 1917.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Betrifft: Hausschlachtungen.
Die Formulare zu den Hausschlachtungsanträgen sind in der L. Funk'schen Buchdruckerei hier zu haben.
Sie wollen sofort die nötige Anzahl beschaffen und sie an die Antragsteller zum Selbstkostenpreis abgeben.
Gleichzeitig ersuche ich darauf zu achten, daß von der Antragstellung ab etwa noch -»stehende Fleisch- karttzn aus der vorjährigen Schlachtung nicht mehr ausgegeben «erden, 6e diese bei der neuen Haus- schlachtung gut gerechnet werden.
Bei Schlachtschweinen, die srüher zur Zucht gedient haben (Gauen), ist solches stets auf dem Anträge z» vermerke».
Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.
I. F. Nr. 2290. J. B. :
»He d^: < n n. Reg.-Assessor.
Hassers? «nr-ürwrw—-
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, in deren Gemeinden sich ländliche Fortbildungsschulen befinden, und mit, der Erledigung meiner Verfügung vom 11. September d. Js. L 10000, betreffend Aufnahme des Unterrichts in den ländlichen Fortbildungsschulen, noch im Rückstand sind, «erden mit Frist bis zum 20. d. Mts. erinnert.
Tgb. No. i. 12011. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affefsor.
§ Hersfeld, 13. Oktober. (Kirchliches.) Wir machen auch an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß die Aufnahme der Kinder zum diesjährigen Confir- manden-Unterricht morgen im ersten Gottesdienst 9 Uhr vormittags stattfindet. Die Eltern und Angehörigen der Kinder werden dazu freundlichst eingeladen.
werden auch am
KmgSilllltilit
Sonntag den 14.6 M, vormittags von 111 Uhr entgegengenommen.
Hersfeld, den 11. Oktober 1917.
Städtische Sparkasse
KirSlitzk Seeritt«.
Sonntag den 14. Oktober. Vormittags 9 Uhr: Herr- Pfarrer Scheffer, zugleich Aufnahme der diesjährigen Confirmanden.
Norm. Volk Uhr: Herr- Pfarrer Uloth.
Petersderg
Mittags Val Uhr Gottesdienst.
U»terh«un
Vormittags 9 Uhr Gottesdienst.
Mittwoch, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde in der Stadtkirche.
| Kattzol. Gottesdienst.
Sonntag, den 14. Oktober.
7 Uhr hl. Messe
«AlO Uhr: Amt Predigt u. Christenlehre.
VsZ Uhr Andacht, Jung- frauen-Verein.
Werktags 7 Uhr Hl. Messe- Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend 5 u. 8 Uhr.
Sonntag Va? Uhr.
Montag u. Freitag,Abend 8 Uhr Rosenkranz-Andacht.
Gemeinschaftliche hl. Com- munion des Jungfrauen- Vereins.
Männer-Verern.