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Hersfel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tm? amüichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg-. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ,

Nr. 338. =**.** Donnerstag, den 11. Oktober

1917

Ammer Teil.

Hersfeld, den 8. Oktober 1917.

Mraermeifterversammlung

findet am Sonnabend, den 13. Oktober vormittags 10 Uhr im großen Saale des Hotel Stern statt. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich vollzählig zu erscheinen, da Herr Pfarrer Rausch aus Buchenau einen Vortrag über die gegenwärtige Lage halten wird.

Tgb. No. I. 12412. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. Oktober 1917.

Die Herren Bürgermeister von Röhrigshof, Landershausen, Oberseis, Kohlhausen, Mal- komes, Wölfershausen, Friedewald, Conrode, Wehrshsusen, Kleba, Ausbach, Unterhaun, Wüstfeld und Wippershain, erinnere ich an Erledigung und Einsendung der G. R. Verfügungen bezüglich der Speckabgabe zur Hinden- burgsspende mit Frist bis zum 15. d MtS.

Der Vorsitzende des Kreisausschusies.

J.F.No.22S5. J. B.:

v. Hedemann, Rez.-Assessor.

, Hersfeld, den 1. Oktober 1917.

Aus gegebener Veranlassung weise ich ausdrück­lich darauf hin, daß das dem Landratsamt überwiesene Petroleum lediglich für Heimarbeit und landwirt­schaftliche Zwecke bestimmt ist. Für andere Zwecke kann also kein Petroleum aus diesen Mengen ab­gegeben werden. Für die Freigabe von Petroleum für gewerbliche Zwecke ist der Herr Gewerbeinspektor in Fulda zuständig.

Tgb. No. 1. 12076. Der Landrat.

' * v. Hedeman n, Regi-Affeffor.

Hersfeld, den 1. Oktober 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden an di« Erledigung meiner Verfügung vom 20. Septembee 1917 I. 10563 .betreffend Strohlieferung, erinnert. Tgb. No. 1. 11889. Der Landrat.

J. B.:

____________________Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 5. Oktober 1917.

Bedarf an Torfstroh in den Monaten November 17. bis Ende März 1918 ersuche ich, mir spätestens bis zum 16. d. Mts. mitzutetlen.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. No. 8862. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. Oktober 1917.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der Kreises.

Ich erinnere an die Einreichung der Hundesteuer- zugangsliste für das zweite Vierteljahr des Rechnungs­jahres 1917 mit Frist bis zum 18. ds. Mts. Fehlan­zeige braucht nicht erstattet zu werden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 9801. k. I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 6. Oktober 1117.

Aus gegebener Veranlassung weise ich alle Be­teiligten darauf hin, daß die von der PrüfungS- kommission für Bewilligung der Lebensmittelzulagen für Kranke ausgesprochene Bewilligungen nur so lange gelten, wie dies in der Benachrichtigung aus­drücklich gesagt ist. Nach Ablauf dieser Zeit muß, falls, der Zustand der Kranken die Weiterbewilung der Zulagen fordert, der Prüfung kommission recht­zeitig ein neuer Antrag vorgelegt und auf Anfordern ein neues Attest vorgelegt werden.

Tgb. No. K. G. 3251. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 4. Oktober 1917.

Dem Landwirt Steiners in Willingshain ist auf die Dauer eines viertel Jahres dasRecht der Selbst- versorgung wegen ungesetzlichen Berfütterns von Brotgetreide entzogen worden. t , Tgb. No. K. G. 3242. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Verordnung

Über dieBornahme einerSchtvemezwischenzählung.

Bom 27. September 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 2 des Ge­

setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Wesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Am 15. Oktober 1917 ist im Deutschen Reiche eine Zahlung -er Schweine vorzunehmen.

Sie erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden Er­hebungsmusters.

§ 2.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.

§ 3.

Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist nach bei­liegendem Zusammenstellungsmuster bis zum 1. November 1917 eine nach größeren Verwalungsbe- zirken geordnete Uebersicht der Zählungsergebnisse einzusenden. Die nach § j2 erlassenen Ausführungs- vorschriften sind beizufügen.

§ 4.

Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der'er'auf Grund dieser Verordnung oder der nach § 2 erlassenen Be­stimmungen aufgefordert wird nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Schweine erkannt werden, deren Vorhandensein verschwiegen worden ist, ohne Unter­schied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 5.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 27. September 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. H e l f f e r i ch.

* * *

Hersfeld den 5. Oktober 1917.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Mit Bezug auf die vorstehende Bekanntmachung ersuche ich sofort die erforderlichen Vorkehrungen zur

Schweinezählung vom 15. April 1916 angepatzt werden, zu bilden, sowie die Zähler und Zählerinnen und ihre Stellvertreter zu bestellen. Die nötigen Formulare werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. F. No. 2177.; J. V.:

v. Hedeman n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 1. Oktober 1917.

Infolge der diesjährigen Knappheit an Stroh hat die Regierung sich bereit gefunden, durch Abgabe von Wal-streu aus den Staatsforsten nach Möglichkeit Hilfe zu leisten. Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, sich mit den zuständigen Herren Oberförstern des Kreises wegen der Streuabgabe aus Staatsforsten in Verbindung zu setzen. Tgb. No. I. 11669. Der Landrat.

B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. Oktober 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 19. September ös. Js. I. A. No. 9009 il. betreffend Angabe der Zahl «) der ButterversorgungSberechtigten b) VollmilchversorgungSberechtigten, noch nicht erledigt haben, «erden mit Frist bis zum 15. d. Mts. hieran erinnert.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 9766. I. B

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Der Bezirksausschuß.

I. B. A. No. 877a 17.

Cassel, den 19. September 1917.

Jagdverordnung.

Die Schonzeit für Rehkülber im Regierungsbezirk Kassel wird für das ganze Jahr 1917 ausgedehnt. Der Bezirksausschuß zu Kassel. Unterschrift.

* * *

Hersfeld, den 4. Oktober 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 12042. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

HerSfeld, den 6. Oktober 1917.

An die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden in denen sich Ziegenböcke befinden ausschließlich Stadt HerSfeld.

Die Reichsfuttermittelstelle hat für jeden ange- körten Ziegenbock Vt Zentner Hafer für die Sprung- zeit freigegeben. Indem ich hiervon Nachricht gebe, ersuche ich dafür zu sorgen, daß die freigegebene

Hafermenge dem Bockhalter alsbald überwiesen wird Die überwiesene Menge und der Name des Landwirts' der den Hafer geliefert hat, ^sind mir bis zum 18. ds' Mts. mitzutetlen.

Der Vorsitzende des Kreisansschufses.

I. A. No. 9846. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

):( Hersfeld, 10. Oktober. (Kriegsbefchäöigten- Ber einig uns). Der VereinKriegsbeschädigten- Vereinignng Hersfeld Stadt und Land" hielt am Sonntag feine erste Monatsversammlung ab, die recht gut besucht war. Auf der Tagesordnung stand unter anderem: Wahl des ordentlichenVorstandes. Es wurden gewählt: Zum 1. Vorsitzenden W. Breil; 2. Vorsitzen­den F. Rehbronn,-1. Schriftführer K. Siebert- 2. Schrift­führer, H. Schmidt: 1. Schatzmeister Chr. Grob; 2. Schatzmeister H. Schaffert. In einstündiger Rede sprach der 1. Vorsitzende W. Breil, über Zweck und Ziel der Vereinigung, Er betonte in ihr, wie wichtig es sei, - sich alle Kriegsbeschädigten zusammen­schließen müßten, denn der Staat allein könne nicht in vollem Maße für sie sorgen, da die Anforderungen an den Staatssäckel groß seien und noch immer größer werden würden. Ferner führte der Redner aus; Auf dem Gebiete der Kriegsbeschädigtenfürsorge ist nun­mehr ein wichtiger Fortschritt erfolgt. DerVerband wirtschaftlicher Vereinigungen Kriegsbeschädigter für das deutsche Reich, Sitz Essen", dem wir uns mit dem heutigen Tage als Ortsgruppe anschließen wollen, ist bereits im Januar d. Js. durch seine Vertreter im Kriegsministerium vorstellig geworden, um auf die im 8 36 des M. V. G. bestehende Härte aufmerksam zu machen. Auf Grund dieses Paragraphen ruht bet den im Staats- oder Gemeindedienst beschäftigten Renten­empfängern die Rente unter 20 Prozent und über 60 Prozent. Der Reichskanzler hat nunmehr verfügt, daß diese Rentenabzüge künftig fortfallen und den be-

JÄÄMtiiÄÄ rzten

Einkommen auch die Rente voll ausgezahlt werden muß.Die Kameradschaft hört mit Verwundung und Tod nicht auf" und deshalb meine lieben Kame­raden, wollen «ir genau wie in der Front einmütig zufammenstehn, wo es sich um die Sicherung unserer Znkunft handelt! Wir wollen einer dem anderen helfen und ihn auf den Weg bringen, der ihn für alle Zukunft Lebenszweck bedeutet! den noch fernstehenden Kameraden rufe ich zu: Kameraden herbei, es gilt, das auf Felsen im Bau begriffene Gebäude zu vollen­den zum Wohl aller Kriegsbeschädigten und zum Segen des deutschen Vaterlandes! VereinSversammlungen finden statt: An jedem 1. Sonntag im Monat, Ve- ratungsstunde an jedem Mittwochabend l1^ Uhr im VereinSIokal Kaiserhof. Anmeldungen werden dort angenommen, Auskunft gern erteilt.

-o- Widdershanfen, 8. Oktober. Am Sonntag Abend fand hier in dem biS auf denZ letzten Platz be­setzten Buch'schen Saale ein vaterländischer Vortrag statt. Herr RechtSanwalt Dr. Rümann, Heringen sprach über das ThemaDeutschland in 4. Kriegsjahre". Vermittels vorzüglicher klarer Lichtbilder führte der Redner die-Zuhörer an die verschiedenen Teile der Fronten, von Flanderns Dünenlandschaft biS tief in die kleinasiatische Wüste, zeigte auch die erfolgreiche Tätigkeit unserer U-Voote und durch interessante Ab­bildungen auS der Kriegsindustrie (Schiffswerften, Munitionsfabriken, Fabrikation von Ersatz für Gummi, Baumwolle und Chilesalpeter) den deutschen Arbeits- und Erfindergeist daheim. Er schloß mit dem Denkspruch:Auch das Geld soll feldgrau werden! Deutschen Häusern, deutschen Herden, unserem Acker, unserm Stall dient er so als Schutz und Wall. All ihr Männer, all ihr Frauen, die ihr Deutschland Heimat nennt, Habt zum Vaterland Vertrauen, Gebt ihm, was ihr geben könnt!" Herr Hauptlehrer Brandau, dessen Jungfrauenchor den Abend durch Gesang eingeleitet hatte, sprach dem Redner den Dank der Zuhörer aus und forderte nachdrücklich zur Zeichnung auf die neue Kriegsanleihe auf. Mit dem gemeinsamen Gesänge des Liedes der Deutschen schloß die Versammlung.

Kassel, 9. Oktober. Eine Schwindle rin in Schwestern­tracht wurde gestern nach vieler Mühe hier festge­nommen. ES handelt sich um ein 21 Jahre altes Dienstmädchen Kann aus Ammenhausen. In der Tracht einer Schwester verübte sie in Gieße« und Marburg größere Schwindeleien. In Cassel schädigte sie mehrere Geschäftsleute um erhebliche Beträge.