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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- $ *.

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DBtSlnOtl Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

ß'wid^fftW Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ;

Ml®!50 lUll amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- !

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ,

Nr. 335. *'X.** Sonntag, den 7. Oktober

1917

AMtlicher Teil.

Hersfeld, den 6. Oktober 1917.

Um übermäßigen Andrang zu vermeiden, wird der Verkauf der Frauen- und Mädchenbekleidung auf die ganze kommende Woche verteilt und zwar erfolgt die Abgabe am Montag an Inhaber von Bezugsscheine deren Namen mit den Anfangsbuchstaben A bis bis E be­ginnen, am Dienstag F bis I

Mittwoch K bis M

Donnerstag N bis R

Freitag S-Sch-Sp-St

Sonnabend T bis Z.

Kriegsbekleidungsstelle, Kommunalverband Hersfeld,

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. September 1917.

Der Beginn -er

Perl»»e»lt«»dsa«fnshme

für chie bevorstehende Staatssteuerveranlagung ist von der Königlichen Regierung auf Grund des Artikels 40 Absatz 2 der Ausführungsanweifung vom 25. Juli 1906 auf den 15. Oktober 1917 festgesetzt worden.

Ich bestimme hierzu' folgendes:

Die Personenstandsaufnahme ist am gleichen Tage zu Ende zu führen.

Sofort nach Beendigung haben die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher das 'Personenverzeichnis verbunden mit der Gemeindesteuerliste aufzusteüen. Dabei sind in allen Fällen, wo Arbeiter, Angestellte und Beamte in Frage kommen, zuvor Ersuchen um MtEtlüÄM-der Mh«W'»-odvK»- GiKttSbczKgx -^'.,ML' Arbeitgeber oder die Behörden zu richtend Äe An­ordnung erstreckt sich auch aus die sich außerhalb (in Westfalen und sonstwo) aufhaltenden Arbeiter, die ihre Familie im hiesigen Kreise wohnen und ihren steuerlichen Wohnsitz am Orte haben.

Ich weise auf meine Verfügung vom 23. 9. 1908 Nr. 2265 Kreisblatt Nr. 114/08 hin.

Bis zum 20. Oktober ds. Js. müssen diese An­fragen abgesandt sein. Soweit tunlich könnenffie auch schon vor dem 15. k. Mts. und zwar am 30. d. Mts. erfolgen.

Dies empfehle ich für die Gemeinden, in denen die Zahl der Personen, über welche Auskünfte ein- zuholen sind, 25 nicht übersteigt.

In den Auskünften enthaltene Unrichtigkeiten und Zweifelspunkten sind sofort nach Eingang -er Auskünfte klarzustellen und zu beseitigen.

Darauf ist

a) -as Verzeichnis der physischen Personen anzu- zulegen, welche am Orte Einkommen aus Grundver­mögen^ oder Gewerbebetrieb haben, die aber in einem anderem preußischen Orte zur Einkommensteuer zu veranlagen sind und

b) das Verzeichnis der nicht physischen Personen aufzusteSen.

Anschließlich hieran sind die Kartenblätter (für diese sind in den seitherigen Formularen die Spalten für 1918 zu benutzen.), die Staatssteuerrollen und Staatssteuerkontrollisten aufzustek en.

Sind die Schuldennachweisungen zu vervoll­ständigen.

Zu diesem Zwecke ist bis zum 10. k. MtS. prtS- üblich bekannt machen zu lassen, daß sämtliche Schulden, Schuldenzinsen, Tilgungsbeiträge, dauernde

Mttr Spar M »»»« e. 6. m. ö. H.

Reichsvauk-Girokonto. Postscheckkonto Frankfurt a. M. No. 12011.

Zeichnungen auf die

7. Kriegsanleihe

sowie Anmeldungen zum Umtausch früherer Keiegsanleihen in die neuen 4W7o Reichsschatzauweisnngen nehmen wir zu den von der Reichsbank bekannt gemachten Be­dingungen

vW tS.FtXt.iis1H.Mr, MB 1 M ostenlos entgegen.

Lasten und Versicherungsprämien (§ 8 II des Ein­kommensteuer-Gesetzes) binnen 8 Tagen bei ihnen anzumelden sind.

An Formularen kommen zur Verwendung:

1) Personenverzeichnis in Verbindung mit Ge­meindesteuerliste

2) Die Kartenblätter nach Muster B. Art. 42 Nr. II 9.

8) Staatssteuerkontrollisten.

4) StaatssteuerroZen.

5) Nachweisung der auswärts wohnenden Per­sonen, welche in der Gemeinde Grundbesitz haben oder ein Gewerbe betreiben.

8) Verzeichnis der nicht physischen Personen.

7) Ersuchen an die Arbeitgeber um Mitteilung der Lohnbezüge.

8) Ersuchen an auswärtige Behörden um des­gleichen.

9) Mitteilungen über Lohnbezüge an answärtigen Gemeinden.

Die nötigen für die Verhältnisse im hiesigen Bezirk eingerichteten Formularemit Ausnahme der zu 59e^ zeichneten, werden von hier beschafft und gehen den Herren Ortsvorstehern rechtzeitig von hier aus mit Kostennachweis zu.

Die Formulare zu 5, welche in geringem Maße gebraucht werden, und deren Bedarf sich hier nicht übersetzen läßt sind in der hiesigen Kreisblatt- Druckerei vorrätig und können von dort bezogen werden.

Bei Umzügen von SteuerpflichtiAen in der Zeit zwischen der Personenstandsaufnahme und der Bor­einschätzung sind die Ueberweisungen und Mitteilungen über die steuerlichen Berhälnisse der Betreffenden mit größter Beschleunigung zu veranlassen, damit die Veränderungen noch .zeitig berücksichtigt werden können. (Art 83 5. A. A.)

Ich mache den Ortsvorständen bei Aufstellung der Listen, Verzeichnisse und Nachweispngen größte ve- naniakeit zur Pflicht.

Die Gemein-ssttzuorUste^Ls^^^ .-rL^LtaatLstener- rollen und Staatssteuerkontrollen müssen in samt- lichen Spalten auszefüllt sein, soweit die Ausfüllung nicht später hier zu geschehen hat. (Art. 42 d. A. A.» Bis spätenstens zum 10. November d. Js. sind die fertigen Kartenblätter, Staatssteuerrollen und Kontrollen sowie die Gemeindesteuerlisten nebst den Unterlagen an mich einzureichen.

Der Vorsitzende der Einkommenstener-BeranlagungS-KoMmiflion.

I. Nr. 1968. J. V.:

v. He bemann, Reg.-Affeffor.

Hus der Heimat.

§ Hersfeld, 4. Oktober. Zu den Bekannt­mach u n g e n, betreffend Einrichtungsgegenstände Nr. Mc. 1/3. 17. K. R. A., Dachkupfer und Blitzab­leiter Nr. M 200/1. 17. K. R. Ä. und Destillations­apparate Nr. Mc. 100/2.17. K. R. A, ist am 2. Oktober 1917 ein Nachtrag Nr. Mc. 1700/8. 17.4k. R. A. erschienen. Die Aenderungen gegenüber den bisher gültigen Bekanntmachungen bestehen im wesentlichen in Preiserhöhungen. Für Dachkupfer, Blitzableiter und Destillationsapparate haben die Preiserhöhungen rückwirkende Kraft. Außerdem wird für Einrichtungs- gegenstände ein Zuschlag von 1,00 Mark für 1 Kilo­gramm gewährt, wenn die freiwillige Ablieferung bis zum 31. Oktober 1917 erfolgt. Mit der Durchführung dßr Bekanntmachung werden dieselben KsMmunalbs- hörden beauftragt, denen bereits die Durchführung und Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Be- standSerhebung und Enteignung von Bierglasdeckeln und Bierkrugdeckeln aus Zinn, übertragen worden ist. Diese erlassen auch die Ausführungsbestimmungen.

WtstwWchttitii

sind zu Gunsten der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte G. m. b. H., Berlin, beschlagnahmt und müssen an den bestellten Hauptauskäuser, die Firma

Cooraö IW in abgeliefert werden.

liiifitiflt Ausläufer werde» gesucht.

Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, deren Veröffentlichung in der üb­lichen Weise durch Anschlag und durch Abdruck in den Tageszeitungen erfolgt. Außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung bei den Landrats-Aemterrn, Bürgermeister-Aemtern und Polizeibehörden einzu- sehen.

):(Hersfeld, 4. Oktober. Es wird nochmals da­rauf aufmerksam gemacht, daß mit der Bekanntmachung vom 20. September 1917 für den 8. Oktober 1917 eine allgemeine Bestands- und Berbrauchsauf- nähme von Papier, Karton und Pappe an­geordnet worden ist. Die vorgeschriebenen Anzeigen sind nicht nur von den an der Papierherstellung, dem Papierhandel und der Papierverarbeitung beteiligten Gewerbetreibenden, sondern von allen Verbrauchern zu erstatten, deren Bezug im Jahre mehr als 1000 Kilogramm betragen hat. Es wird nochmals em­pfohlen, die für die Meldung vorgeschriebenen Frage­bogen unvorzüglich von der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe, Berlin C 2, Breite Straße 8/9, gegen Einsendung von 30 Pf. für 3 Fragebogen, 25 Pfg. für deren Uebersendung und eines mit der Anschrift des Anzeigepflichtigen ver­sehenen Aktenbriefumschlages einzufordern. Das Unterlassen der Anzeige zieht die in der Bekannt­machung angedrohten Strafen nach sich und kann weitere erhebliche geschäftliche Nachteile für den Säumigen zur Folge haben.

):( Hersfeld, 6.Oktober. (Kirchliches.) Es wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß für die Dauer der Wintermonate der Nebengottesdienst nicht wie sonst Nachmittags 126 Uhr, sondern Bormittags 9 Uhr in der Stadtkirche abgehalten wird. Der Haupt- gottesdienst wird dann eine Stunde später als sonst um V2II Uhr Vormittags beginnen. Es ist diese Aenderung der Zeit der Gottesdienste aus dem Grunde vorgenommen worden, um Beleuchtung und Heizung der Kirche möglichst zu ersparen. Aus demselben Grunde werden auch die Kriegsbetstunden in der ~lf?ö^ eintest ^.^alyjg^alte^ wenn sie Sonntags vorher in der Kirche und Sonnabends vorher in den Zeitungen bekannt gemacht werde«.

-tr-. Heringen (Werra), 5. Oktober. Am Sonntag fand hier im Kochschen Saale ein Vortrag mit Licht­bildern über das ThmaDeutschland im 4. Kriegsjahre statt. Herr Dr. Bock von der Gewerkschaft Winters­hall zeigte in wohlgelungenen Lichtbildern, was für eine Tatkraft die deutschen Truppen auf den ver­schiedensten Kriegsschauplätzen zu Wasser und zu Lande wie das Arbeitsheer in der Heimat in den drei schweren Kriegsjahren enfaltet haben. Nach Beendigung des Vortrages sprach Herr Rechtsanwalt Dr. Rümann dem Redner den Dank der Versammlung für seine interessanten Ausführungen aus und wies die Zuhörer mit echter vaterländischer Begeisterung auf ihre Pflicht zur Zeichnung der 7. Kriegsanleihe hi n.

Cassel, 5. Oktober. Die Zentralgenoffenschafskasse für den Regierungsbezirk Cassel und angrenzende Gebiete zu Cassel zeichnete auf die 7te Kriegsanleihe vorläufig 800 000 Mark, wodurch sie sich für sich und ihre Mitglieder an den aufgelegten Kriegsanleihen mit 9,1 Millionen Mark beteiligte.

Vernunft Vorteil Vaterlandsliebe

gebieten Dir: Zeichne Kriegsanleihe!

IMihimm Mille

II4 rsfeid.

Der Lehrgang 1917/18 beginnt

am Montag den 29. Oktober d. ].,

vormittags 11 Uhr.

Anmeldungen sind baldigst an den Unterzeichneten zu richten.

Nähere Auskunft erteilt

Der Direktor : Fürst.

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