Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in KersM.
Weiler
für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ] amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- 1 holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag«. ,
Nr. &33» SeWser Bez®“
Amtlicher Teil.
. Hersfeld, den 4. Oktober 1917.
Mit Bezug auf bis im Kreisblatt N». 225 veröffentlichte Anordnung über die Entnahme und Abnahme von Kartoffeln vom 21. d. M. bekannt ge eben, daß nach N». 3. der Ausführungsanweisung zur Bundesratsverordnung über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1917/18 vom 28. Juni 1917 die Ver- sorgungsperiode, für die Selbstversorger die Zeit vom 15. September 1917 bis 14. September 1918, für Ver- sorgungsberechtigte die Zeit vom 15. September 1917 bis 3. August 1918 umfaßt.
Die Herren Bürgermeister haben dies bei Be- rechnnng der von den einzelnen Kartoffelerzeugern abzugebenden Kartoffeln und bei Ausstellung der Bezugsscheine für die Versorgungsberechtigten genau zu beachten.
Tgb. No. I. 11716. n. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assefsor.
Bekanntmachung
Nr. E. 1916/7. 17. K. R. A.
betreffend Beschlagnahme vsn Stacheldraht und Bestand-erhebung von Stacheldraht und Stacheldrahtmaschinen.
Vom 27. September 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen -es Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nutzt nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhaydlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6*) der Bekanntmachungen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 ^Reichs-Gesetzbl. S. 376) und jede Zuwiderhandlung gegen die Melde- bestimmungen nach § 5**) der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. ^604) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Han-elsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
§ 1.
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:
1. alle Mengen an Stacheldraht,
2. alle Stacheldrahtmaschinen.
Nicht betroffen durch die Bestimmungen dieser Bekanntmachung sind solche Mengen an Stacheldraht die bei ein und demselben Eigentümer oder «ewahr- samhalter bet Inkrafttreten dieser Bekanntmachung nicht mehr betragen als 50 kg.
§ 2.
Beschlagnahme.
Der von dieser Bekanntmachung betroffene Stacheldraht (8 1 Ziffer 1) wird hiermit beschlagnahmt.
*Mi^M^ängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:
1...............;
2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beisetteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Ber- äußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn ab- schließt:
3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt;
4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.
**) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer- vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung -er Betriebseinrichtungen oder Räume verweigert, oder wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu sühren unterläßt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteile als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Auskunftspflichtigen gehören oder nicht.
Wer fahrlässig die Auskunft, zu -er er auf Grund dieser Bekanntmachung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt wird mit Geldstrafe bis zu 3 000 Mk. bestraft.
Freitag, den 5. Oktober
§ 3.
Wirkung -er Beschlagnahme.
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen, insbesondere ihre Verwendung oder Weiterverarbeitung, verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind, soweit sie nicht aus Grund -er nachstehenden Anordnungen erlaubt werden.
Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
8 4. -
Veräußerungserlaubnis.
Die Veräußerung -es beschlagnahmten Stachel- drahtes ist nur gestattet:
a) an das Königliche Ingenieur-Komitee, Pionier- BeschaffungSamt, in Berlin, Kurfürstenstr. 124.
b) auf Grund einer besonderen Einwilligung des Königlichen Ingenieur-Komitees, Pionier- Beschaffungsamt.
§ S.
Meldepflicht und Meldestelle.
Alle von dieser Bekanntmachung betroffene Gegenstände (8 1) unterliegen einer Meldepflicht an das Königliche Jngenter-Komitee, Pionier-Beschaffungsamt, Berlin, Kurfürstenstraße 124,
§ 6.
Meldepflichtige Personen.
Zur Meldung verpflichtet sind:
1. Personen, die meldepflichtige Gegenstände im Gewahrsam haben,
2. öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände.
8 7.
Stichtag, Meldefrist, Meldebestimmungen.
Die Meldungen haben über die bei Beginn des 27. September 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandenen Bestände bis zum 15. Oktober 1917 schriftlich zu erfolgen. Besondere amtliche M-ldescheive werden nicht ausgegeben. -*"**«**“'
Das Königliche Ingenieur-Komitee ist berechtigt, an einem von ihm zu bestimmenden Zeitpunkte erneute Meldungen zu fordern.
Die Meldungen haben zu enthalten:
a) bei Stacheldraht die Gewichtsmengen,
b) bet Stacheldrahtmaschinen die Anzahl und das Alter -er Maschinen.
Mit -er Meldung kann gleichzeitig ein Angebot zum Verkauf der Bestände eingereicht werden. Weitere Mitteilungen darf die Meldung nicht enthalten.
8 8.
Anfragen und Anträge.
Alle anf diese Bekanntmachung bezüglichen Anfragen und Anträge sind an das Königliche Ingenieur- Komitee, Pionier-Beschaffungsamt, in Berlin, Kurfürstenstr. 124, zu richten und am Kopf des Schreibens mit der Aufschrift: „BetrifftgStacheldraht" zu versehen.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 27. September 1917 in Kraft.
Cassel, den 27. September 1917.
Der Stellvertretende kommandierende General
des 11. Armeekorps.
von Kehlen, Generalleutnant.
Hersfeld, den 3. Oktober 1917.
Lkbensmittellrerteilung.
Auf Abschnitt A der ländlichen Lebensmittelkarte für Selbstversorger und auf Abschnitt A der Lebensmittelkarte für Verbraucher werden je
50 gr. Nudeln
zum Preise von 6 Pfennig und auf Abschnitt B der ländlichen Lebensmittelkarte für Verbraucher
100 gr. Graupen
zum Preise von 6 Pfennig abgegeben. Die Verteilungsstellen werden auf ortsübliche Weise bekannt gegeben. Mit dem Verkauf darf sofort begonnen werden. Die Kartenabschnitte sind innerhalb 8 Tagen an die Firma Schimmelpfeng in Hersfeld abzuliefern. Die Händler haben besonders darauf zu achten, daß nur die aufgerufenen Lebensmittelkartenabschnitte angenommen werden. Diejenigen Händler, welche sich in der Annahme und Ablieferung der Kartenab- fchnttte unzuverlässig zeigen, haben zu erwarten, daß ihnen der Verkauf von Lebensmitteln in Zukunft entzogen wird.
Tgb. No. K. G. 3215. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 4. Oktober 1917.
Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Schlachtbezirks HerSfeld in dieser Woche erfolgt am Freitag und Sonnabend und beträgt 225 gr. Fleisch und 50 gr. Wurst auf die Karte) Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In -en übrigen Schlachtbezirken
1917
setzen die zuständigen Gendarmerie-Wachtmeister die Kopfmenge fest.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
I. F. No. 2219. - J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 4. Oktober 1917.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sowie die sonstigen örtlichen KartenaUsgabestellen des Kreises werden hiermit ersucht die nicht verausgabten Lebensmittelkarte», soweit nicht noch ein Teil als Reserve für die laufende Ausgabeperiode erforderlich ist, alsbald nach hier zurück zusenden.
Kartenausgabestelle
für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld. Tgb. No. L. 729. J. V. :
v. Hedemann.
Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 4. Oktober. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober, nachmittags 5 Uhr, im Rathaussaal. Außer Herren TtadtverorSnetenvorsteher Becker waren 11 Stadtverordnete erschienen. Vom Magistrat waren anwesend die Herren Bürgermeister Wagner und Stadtrat Auel. Bor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Herr Vorsteher Becker Herrn Auel, der nach seiner kürzlich erfolgten Wiederwahl in den Magistrat zum erstenmal zur Stadtverordnetensitzung erschienen war. Herr Auel dankte für das ihm durch seine Wahl entgegengebrachte Vertrauen, daß er Zederzeit zu rechtfertigen bestrebt sein werde. Zu Punkt 1 der Tagesordnung stimmte man alsdann der Nachbewilligung von Ausgabe-Beträgen zum Etat der städtischen technischen Werke und für bauliche Maßnahmen im städtischen Wohnhaus am Klaustor zu. Ferner bombst- nrrm ^'fließend Lte Rüster für TMegung elektrische? Lichtleitungen in daS frühere Bezirkskommandö-Dienstgebäude und in das städtische Haus in der Unteren Frauenstraße unerklärte sich mit Erstattung der Kosten für eine vom verstorbenen Gasverwalter R e u ß auf den Gas- und Wasserwerksgrundstücke vorgenommenen Obstbaumpflanzung an Frau Witwe Reuß einverstanden. Im weiteren erteilte die Versammlung einem Beschlusse des Magistrats ihre Zustimmung, wonach der Hindenburgspenöe aus städtischen Mitteln der Betrag von 500 Mark zugeführt werden soll. Auf Antrag -es Leiters des städtischen Museum» Herrn Lyzeal- direktor Dr. Sch» of wurde die Museums-Kommiffion durch Hinzuwahl der Herren Wilhelm Bächstädt, Lehrer Neuhaus und Konrad Bockroth verstärkt. Auf Antrag des Herren Stadtverordneten Löwer wählte die Versammlung ferner zum Mitgliede dieser Kommission den Herren Fortbildungsschuldirektor Hallenberger in Anbetracht -es großen Interesse» das Letzcrer der Gefchichte-er Stadt Hersfeld stets ent- gegengebracht hat. Der vom Magistrat beschlossenen Kostenbewilligung für Umänderung der Blitzschutz- anlagen an städtischen Gebäuden stimmte die Versammlung zu, sie beschloß dabei aber, den Magistrat zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Blitzschutzanlage des Kirchturmes im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Abnahme von der Beschlagnahme freige- geben werde. Sodann schritt die Versammlung zur Wahl der Beisitzer für die demnächst stattfindende Ersatzwahl zur 2. und 3. Klasse der Stadtverordnetenversammlung. Gewählt wurden für die 2. Klasse die Herren Franz Sauer und Philipp Altenburg als Beisitzer, Heinrich Läufer und Philipp Bolkmer als Stellvertreter: für die 3. Klaffe die Herren Bankier Hahn und Gustav Pforr als Beisitzer, Jakob Nußbaum und Ernst Bingel als Stellvertreter. — Der vom Magistrat auf Antrag der BerforgungSstelle beschlossenen Bereitstellung eines Verlags von 1000 Mark zur Gewährung von Vorschüssen an unbemittelte Kriegerfrauen zur Beschaffung von Kartoffelvorräten wurde -»gestimmt. — Der Magistrat hatte weiter Akten über die städtische Schweinehaltung zur Vorlage gebracht, an Hand deren Herr Vorsteher Becker über das Ergebnis der Einrichtung Mitteilung machte. Infolge der Rotlaufseuche ist eine große Anzahl der beschafften Schweine eingegangen, so daß der Abschluß kein günstiger ist. An die aufgetretenen Bewerber wurden 35 Schweine abgegeben, 6 wurden danach freihändig verkauft und 31 Stück sind noch vorhanden. Die Versammlung nahm hiervon Kenntnis und ermächtigte den Magistrat, die noch vorhandenen Tiere bestmöglichst zu verwerten. Endlich regte Herr Bürgermeister Wagner noch an, zwecks Lichter- sparni» die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung während des Winter» vormittags abzu- halten. Diese Anregung fand die Zustimmung der Versammlung nicht, weil eine Anzahl Stadtver- »rdneter erklärte, an den Vormittagen dienstlich oder geschäftlich verhindert zu sein, an den Sitzungen teil- zunehmen. Amdie öffentliche Sitzung schloß sich eine vertrauliche an.