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Hersseldee Tageblatt

AMtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.80 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ( amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- s holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 329.

Seiger Bezugspreis olerteljZbrlich 1.80 WK.

Sonntag- den 30> September

1917

Amtlicher Teil.

Verordnung.

Auf Grund Les § 9 der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 jR. G. Bl. S. 927), des § 18. der Bekanntmachung über Speisefette vom 20. Juli 1916 (9t. G. Bl. S. 755) und des § 6 der Bekanntmachung über die Bewirtschaftung und den Verkehr mit Milch vom 3. Oktober 1916 wird für den Kreis Hersfeld folgendes angesrdnet:

§ 1.

Jeder, der verpflichtet ist, nach den geltenden Be­stimmungen Butter, Vollmilch oder Eier abzuliefern, hat über sämtliche Ablieferungen in einem gebundenen Hefte Buch zu führen.

§ 2.

Die Inhaber der Sammelstellen sind verpflichtet, jede Lieferung von Butter, Vollmilch oder Eier nach Menge und Datum einzutragen und zu unterschreiben oder die vom Lieferer bereits bewirkte Eintragung durch Unterschrift zu bestätigen. Bollmilchlieferungen sind wöchentlich oder monatlich durch die Molkereien «der auf Grund der Milchkarten durch die Ortsbehörden zu bescheinigen.

§ 3.

Sämtliche Eintragungen haben mit Tinte oder Tintenstift zu erfolgen.

8 4.

Uebertretungen dieser Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 5.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Hersfeld, den 26. September 1917.

Der Kreisausschuß des Kreises Hersfeld.

J. V.:

o. H e ö e m a n n, Reg.-Asfefsor.

Hersfeld, den 28. September 1917.

Jry^habe Veranlassung uns die Bestimmung im §

Oberförster« Bersfeld.

Am Mittwoch 1.3. Moder 1917

von vormittags 10 Uhr ab

kommen im Gasthaus zur Lullusqmlle in Hersfeld nachstehende

Hölzer

zum Verkauf:

Schunbezirk Gittsrsdorf: Distrikt 84. 90 Süßerod.

Kiefern: 7 Stämme IV Kl. = 2,80 fm. Fichten: 77 rm Nutzreiserknüppel.

Schutzbezirk Mönches: Distrikt 12 Lampertfeite.

Buchen: 23 rm Scheit und Knüppel, 13 Reiserknüppel, 30 Reis III Kl.

Empfehle

Marmeladen

in verschiedenen Sorten ohne

Karten.

Kaffee-Ersatz

3>fd. 1.30, 2.i0, 3,50

6 w. schlmmelDleng.

3 Absatz 2 Ziffer 1 der Anordnung des Kreisausschusses über die Entnahme und Abgabe von Kartoffeln, ver­öffentlicht im Kreisblatt No. 225 hinzuweisen nach der die Abgabe von Kartoffeln an Versorgungsbe- rechtigte innerhalb des Kreises Hersfeld durch die Kartoffelerzeuger nur zulässig ist, wenn ein von der Ortsbehörde ausgestellter Bezugsschein vorgelegt wird. Solange der Bezugsschein nicht vorgelegt werden kann,, ist die Lieferung von Kartoffeln unzulässig und strafbar.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die Ortseingesessenen hierauf in ortsüblicher Weise tzinzuweisen und ihnen die Be­achtung der Bestimmungen strengstens zur Pflicht zu machen. Ich bin gezwungen, Uebertretungen unnach- sichtlich bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen.

Tgb. No. i. 11927. Der Landrat.

J. V.:v. Hedemann, Neg.-Assessor.

Hersfeld, den 27. September 1917.

Nach den dem Kreise neuerdings zur Lieferung an die Heeresverwaltung usw. «usgegebenen Kartoffel- mengen werden voraussichtlich von jedem Kartoffel­erzeuger mit mehr als 200 qm Anbaufläche durch­schnittlich 40 Ztr. Kartoffeln pro Acker Anbaufläche abzugeben sein. Bon dieser Menge wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Hälfte bis zum Eintritt von Frostwetter abzenommeu werden. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich die Ortseingesessenen hierauf auf ortsübliche Weise hin­zuweisen und ihnen aufzuzeben, die danach alsbald zu liefernden Kartoffeln nicht einzukellern oder mit Rüben usw. zu verdecken, vielmehr so zu lagern, daß sie jederzeit leicht greifbar sind und ohne Schwierig­keiten verladen werden können.

Bei dieser Gelegenheit werden die Herren Bürgermeister ersucht, die Ortseingesessenen auch darauf aufmerksam zu machen, daß es sich, weil die Kartoffel in diesem Jahr besonders dick und zum Teil schorfig ausgefallen fin^, empfiehlt, vor Abgabe der Kartoffeln an den Kreis dafür zu sorgen, daß die

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz. 2 des Gesetzes über den Vaterländischen

Hilfsdienst.

Hilfsdienstpflichtige 15jährige und auch 16jährige Jugendliche, die'erst in 2 Monaten ihr 17. Lebensjahr vollenden werden für am 1. 10., 15. 10., 3. 11. und 15. 11. 1917 von Casfel abgehende Transporte zur Verwendung bei militärifchen Behörden im besetzten Gebiete gesucht.

Bedarf besteht besonders an:

Schreibern, Maschinenschreiben, Stenetypisten, Fleischbeschauern, Köchen, Ordonnanzen, Kellnern, Malern, Arbeitern, Kutschern, Maurern, Heizern, Kaufleuten und Barbieren. Auch andere Berufsarten können Verwendung finden.

Es dürfen nicht angeworben werden: im wehr- flichtigen Alter stehende Hilfsdienstpflichtige, (1748= jährige, auch wenn sie D. U. sind) bisher in land-, forst- und kriegswirtschaftlichen Betrieben tätig gewesene Leute und Facharbeiter.

Zunächst wird auf 3 Wochen einvorläufiger Dienst­vertrag" abgeschlossen.

Die Hilssdienstpflichtigen erhalten:

F-eir reichliche und sehr gute Verpflegung, freie Unterkunft, sowie auf Militäefahrschei« freie Eiseubahnfahrt vsm Wohnort zur Kriegsamtsstslle freie Cis-abahnfahrt vo« Transport-DammeIort

(Cassci) zum Bestimmungsort und zurück, freie Benutzung d -r Feldpost, freie ärztliche und Lazarett- behandlung für die Dauer des Vertrages. Der tägliche Barlohn beträgt 24 Mk und kann sich nach Abschluß des endgültigen Dienftvertrages den Leistungen entsprechend erhöhen.

Im Falle des Bedürfnisses werden Zulagen für in der Heimat zu versorgende Familienangehörige gewährt.

Schriftliche Meldung nimmt entgegen.

Kriegsamtsfteile Kassel,

zur Saat geeigneten Kartoffeln ausgelesen und schon jetzt sichergestellt werden. Freigegeben für die Saat sind 40 Ztr. pro ha.

Tgb. No. I. 11885. Der Landrat.

___ I. B.: v. Hede mann, Reg.-Asseffor.

Hersfeld, den 29. September 1917.

Die entgeltliche Abgabe der bei der Kriegsbe­kleidungstelle Hersfeld, Breitestraße 17 eingelieferten Bekleidungsstücke und Schuhwaren beginnt am 4. Ok­tober. Der Verkauf findet täglich von 9 bis 12 Uhr statt und zwar

Montags und Dienstag für Frauen- und Mädchenkleidung, Mittwoch und Donnerstag für Männer- und Knabenkleidung, Freitag und Sonnabend für Schuhwaren aller Art.

Personen, die nicht im Besitze von auf die be­treffenden Gegenstände lautenden Bezugsscheinen sind, haben keinen Eintritt in das Berkaufslokal.

Tgb. No. I. 11928. Der Land rat.

I. B.: v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

§ Hersfeld, 29. September. Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, den 1. Oktober 1917, nachmittags 5 Uhr, im Rathaussaal. 1. Nachbewilligungen für die städtischen technischen Werke. 2. Nachbewilligung von Kosten für bauliche Maßnahmen im Stadtwagegebäude. 3. Be­willigung der Kosten für Einlezung elektrischer Licht­leitungen in städtische Gebäude. 4. Bewilligung der Kosten für Uebernahme der von dem verstorbenen Gasverwalter Reuß angepflanzten Obstbäume auf den Gas- und Wasserwerksgrundstück. 5. Bewilligung eines Betrags zur Hindenburgspende. 6. Zuwahlen zur Museums-Kommission. 7. Bewilligung der Kosten für Umänderung der Blitzableiteranlagen an den städtischen Gebäuden. 8. Wahl des Wahlvorstandes fürdieErsatzwahlen zurStadtoerordnetenversammlung. 9. Bewilligung eines Verlags von 1000 M. zur Ge­währung von Vorschüffenan unbemittelte Kriegerfrauen zur KaxtoMüeschaffun? 10. Neues Sparkassenstatut. An die öffentliche Sitzung schließt sich eine vertrauliche an.

N»W-UM Monatliche Versammlung

Montag den 1. Oktober abends 8V2 Uhr im Vereinslokal

WdeMrg- Gedurtstassseier.

Erlebnisse eines Hersselder Kriegsteilnehmers, mitgeteilt von Kamerad Lohrmann.

Um recht zahlreichen Be­such bittet

Der Vorstand.

HsiHilkmi jeder Art an Bluse«, Kleidern, Wäsche u. Handarbeiten, eben­so Masteranfzeich- nung führt zu kl. Preisen aus

Johanna Horn, Fuldastr. 6.

KMHt HchriW.

Sonnt'ag, den 30. September. Vormittags 8 Uhr: Herr Pfarrer Uloth

Vorm. V2IO Uhr: Erntedank- gottesdienst, Vorbereitung u. Abendmahl. Herr Pf. Scheffer unter Mitwirkung des KirchenchorS. *

Petersberg. Mittags 1 Uhr Gottesdienst.

Unterhaun.

Vormittags 9 Uhr Gottesdienst.

Mittwoch, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde in der Stadtkirche.

Kathol. Gottesdienst.

Sonntag, den 30. September.

7 Uhr hl. Messe 8 Uhr fällt aus. 3A10 Uhr: Amt Predigt u. Christenlehre.

V23 Uhr Andacht.

Werktags 7 Uhr Hl. Messe- Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend 5 u. 8 Uhr. Sonntag Vs7 Uhr.

Freitag Abend 8 Uhr Bitt- Andacht.

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iMMMM Schule ü^r^feld.

Der Lehrgang 1917/18 beginnt

am Montag den 29. Oktober d. ],, vormittags 11 Uhr.

Anmeldungen sind baldigst an den Unterzeichneten zu richten.

Nähere Auskunft erteilt

Der Direktor: Fürst.