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Die zum Empfang des sogenannten

3abrbol)CS

berechtigten Stadtbewohner, welche im nächsten Jahre Jahrholz zu beziehen wünschen, werden hierdurch ausgefordert, in der Zeit von

Montag, den 17, bis einschlieblich Sonnabend, den 22. ds. Mts., vormittags von 8 bis 1 Uhr, sich im Stadtkaffenlokal einzufinden, einen zahlungsfähigen Bürgen mitzu- bringen und zugleich eine Anzahlung von 3 Mk. auf das Forstgeld zu leisten.

Es liegt bei dem Mangel an Heiz- stoffen im eigenen Interesse eines jeden Berechtigten, sich den Bezug dieses bil­ligen Holzes zu sichern.

Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Hersfeld, den 14. Septbr. 1917.

Der Magistrat.

Betrifft KHtMchrgW.

Bezugnehmend auf meine Bekanntmachung vorn 29. August d. Js. gebe ich denjenigen Gasabnehmern welche im vorigen Jahre durch besoudere Umstände einen ungewöhnlich

niedrigen Gasverbrauch gehabt haben und solches nachweisen können, anheim, die Erhöhung der Zuteilung der Gasmengen für die kommenden Monate innerhalb 8 Tagen bei mir zu be­antragen.

H e r s f e l d, den 15. September 1917. Der Vertrauensmann für Elektrizität und Gas.

Jean Rechberg, Stadtrat.

Krlegsjllgellbmejr Hersfeld. Die Wetttämpse im Wehrturnen

finden

am Sonntag d. 16. Septbr. 1917,

von nachmittags 2 Uhr ab aus der Wiese vor dem Otto-Vad statt.

Uaterhaltungsmufick der Kapelle des Jnf.-Rgt. Nr. 167 zu Eisenach.

" Eintritt 30 Pfg.----

Die Kettung-

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst.

Hilfsdienstpflichtige 15jährige und auch 16jährige Jugendliche, die erst in 2 Monaten ihr 17. Lebensjahr vollenden werden für am 1. 10., 15. 10., 3. 11. und 15. 11. 1917 von Cassel abgehende Transporte zur Verwendung bei militärischen Behörden im besetzten Gebiete gesucht.

vii. Kriegsanieme.

Zeichnungen werden bei der unterzeichneten Stelle entgegengenommen. Der Zeichnungs- prets beträgt für

a) 5%ige Reichsanleihe unkündbar bis 1. Oktober 1924 in freien Stücken.....98%,

b) desgl. Schuldbucheintragungen mit Sperre bis 15. Oktober 1918 . 97,80%, c) 4Va%ige Reichsschatzanweis­ungen auslosbar zu 110 bis 120%.....98%.

Schluss der Zeichnung: 18. Oktober 1917.

Die Landesrenterei.

Abnahme btrkuchreMWM und deren Ersatz aus verzinttem Eisenkeil od. Bandeisen übernimmt

Georg Dörner,

Dachdeckungs- u. Blitzableitergeschäft.

Fernsprecher Nr. 5.

MineMeHischi pmm

Aktiengesellschaft, finale Hersfeld.

Gescliän/S-Betrieb:

Diejenigen Verbraucher, die keinen Kohlenvorrat haben, und sich kleinere Mengen Nußkohlen bis zu 5 Ctr. besorgen wollen, können diese aus den Lagern der Händler beziehen, und zwar sind Verkausstage festgesetzt für ÄN den 19 A > aus dem Mr m Kaun * ItäwhiR 20. FR F RW Freitag 2t. . M

Bezugsscheine hierzu werden für die Namen mit den Anfangsbuchstaben A bis M am Montag, N bis Z am Dienstag auf der Ortskohlenstelle Stift Nr. 10 aus­gegeben.

Der Preis beträgt 2,80 Mk. pro Zentner und hat die Bezahlung vor Abholung der Kohlen in den Ge­schäften des Händlers, aus den der Schein lautet, zu erfolgen.

Weiter wird bekannt gegeben, daß alle diejenigen Verbraucher, die z. Z. einen größeren Vorrat von Kohlen als 40 Ctr. insgesamt haben, vorläufig keine weiteren Zuweisungen erhalten, daher alle Bemühungen aus der Ortskohlenstelle und bei den Händlern ohne Zweck sind.

Sparsamster Brennstoffverbrauch ist unter allen Um­ständen geboten, da keine Gewähr dafür, daß der ange­meldete Bedarf geliefert werden kann, übernommen wird.

H e r s f e l d, den 15. September 1917.

Der Magistrat Lrtrlohlenstelle.

Um das achtlose

Wegwerse» dom verdorrten Kränzen, Blumen und sonstigen Abfällen auf dem Friedhof zu vermeiden, sind daselbst durch Tafeln kenntlich gemachte Stellen, bestimmt, wo solche Sachen hingebracht werden können.

Wir weisen hierauf noch besonders hin und bitten die Besucher des Friedhofes, alle Abfälle künftig nur noch an die bezeichneten Stellen zu bringen, andernfalls wir im Interesse der Sauberkeit und Ordnung auf dem Friedhof zu unserm Bedauern genötigt wären, diese An­ordnung unter Strafe zu stellen.

Weiter ist das Kriechen durch die Hecken und dar Uebersteigen des Holzzaunes wie dies Kinder häufig tun verboten. Im Wiederholungsfall werden wir unweigerlich Anzeige erstatten.

Her-feld, den 12. September 1917.

Der Magistrat

Bedarf besteht besonders an:

Schreibern, Maschinenschreiben, Stenetypisten, Fleischbeschauern, Köchen, Ordonnanzen, Kellnern, Malern, Arbeitern, Kutschern, Maurern, Heizern, Kaufleuten und Barbieren. Auch andere Berufsarten Können Verwendung finden.

Es dürfen nicht angeworben werden: im wehr- flichtigen Alter stehende Hilfsdienstpflichtige, (1748= jährige, auch wenn sie D. U. sind) bisher in land-, sorst- und kriegswirtschaftlichen Betrieben tätig gewesene Leute und Facharbeiter.

Zunächst wird auf 3 Wochen einvorläufiger Dienst­vertrag" abgeschlossen.

Die Hilfsdienstpflichtigen erhalten:

Freie reichliche und sehr gute Verpflegung, freie Unterkunft, sowie «uf Militärfahrschein freie Eisenbahnfahrt vom Wohnort zur KriegsamtSstelle freie Eisenbahufahrt vom Transport-Sammelort (Cafsel) zum Bestimmung-ort und zurück, freie Benutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lazarett- behandlung für die Dauer des Vertrages. Der tägliche Barloh« beträgt 24 Mk. «nd kann fich «ach Abschluß des endgültige« Dienstvertrages den Leistungen entsprechend erhöhe«.

Im Falle deS Bedürfnisses werden Zulage« für in der Heimat z« versorgende Familiexangehörige gewährt.

Schriftliche Meldung nimmt entgegen.

KriegsamtSstelle Kassel.

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Vormittags 10 Uhr Gottesdienst.

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Vormittags 9 Uhr Gottesdienst.

Mittwoch, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde in der Stadtkirche.

Kathol. Gottesdieust.

Sonntag, den 16. September 7 Uhr hl. Messe

8 Uhr hl. Messe. ^0Uhr: Amt Predigt u. Christenlehre.

723 Uhr Andacht.

Werktags 7 Uhr Hl. Messe

Gelegenheit zur hl. Beichte: Sonnabend 5 u. 8 Uhr

Sonntag %7 Uhr. ^rueinschaftlhl.Kommunion der Chnsten-Lehr-Schüler.

Frachtbriefe

L. b unks Buchdruckerei.