Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld Setsletter WW fireisilott
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 313. °'«--, i-j^m» Mittwoch. den 12. September
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 5. September 1917.
Dem Kreisdeputierten, Hof- und Mühlenbesitzer Herren Erich Bachmann aus Ebergötzen Kreis Göttingen, ist die Stellung eines Bezirksrevisors der BezirkSfettstelle Cassel übertragen worden. In dieser Eigenschaft ist Herr Bachmann berechtigt, die milch- wirtschaftlichen Betriebe und Milchverarbeitungsstätten nach näheren Anweisung der Bezirksfettstelle einer Prüfung zu unterziehen, das ich zur allgemeinen Kenntnis mitteile.
I. A. No. 8912. Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 11. September 1917.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche über meine Verfügung vom 23. August K. G., betr. Angabe der sich in ihren Gemeinden auf- haltenden Urlauber usw., noch nicht berichtet haben, werden ersucht, dieses sofort nachzuholen.
* Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann.
fCassel, den 4. September 1917. Rundschreiben Nr. 30/17.
Im Anschluß an unsere Verordnung vom 28. August ds. Js. betreffend die Freigabe von Ferkeln zur Schlachtung, bestimmen wir in Ausführung der mit Zustimmung des Herrn Staatskommissars für Volksernährung getroffenen Anordnung des Königl. Preuß. LandesfleischamtS vom 31. August — Bl. 4175/17 — mit Genehmigung der Landeszentralbehörden uns erteilten Ermächtigung austjGrund des § 4 der Satzungen für den Viehhandelsverband für den Reg.-Rez. Cassel vom 19. Oktober 1916, was folgt.
»elfte, welche nicht zur Zucht oder Weitermast inuerhalb des Reg.» Bez. Cassel Verwendung finden sollen, dürfen vom 10. September 1917 ab nur an den Biehhandelsver- band oder an die von diesem bestellten Vertrauensmänner verkauft oder geliefert werden.
§ 2.
Zum Verkauf von Zuchtschweinen und von Läufern zu Mastzwecken ist vom 10. September 1917 ab in jedem Falle die Genehmigung des Landrats des Kreises (Magistrats) erforderlich, in dem der Wohnsitz des Käufers gelegen ist.
Für Ferkel von mehr als 30 bis zu 50 Pfund Lebendgewicht wird vom 10. September 1917 ab der Höchstpreis auf 1 Mark für das Pfund Lebendgewicht festgesetzt.
§ 4.
Soweit Läuferschweine über 50 Pfund Lebendgewicht nicht zu Zuchtzwecken gehandelt, sondern zum Weiterverkauf als Futterschweine oder zur unmittelbaren Abschlachtung von dem Viehhandelsverband übernommen werden, dürfen nur die Preise der Verordnung über die Schlachtvieh- und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 (Reichsgesetzblatt S. 319) Anlage, Spalte 2 b, also 73 Mark für 50 kg Lebendgewicht, gezahlt »erden.
§ 5.
Verstöße gegen diese Verordnung werden^nach § 17 der Verordnung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichsaesetzblatt S. 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Der Vorsitzende Der stellv. Vorsitzende gez. v. Pappen he im. ' und Geschäftsführer gez. Rüdiger.
Hersfeld, den 6. September 1917.
Funke, Kreissekretär.
Fortsetzung auf der 4. Seite.
Bus der Heimat.
* (Schulen und Kriegsanleihe) Zur der Mitte September aufzulegenden Kriegsanleihe hat der Unterrichtsminister die Regierungen ersucht, den Schulaufsichtsbyamten und Lehrern dre Beteiligung an der Werbearbeit nahezulesen. Es sei * für die neue Kriegsanleihe auch von großer Wichtigkeit, daß sich außer den Einzelpersonen wiederum die kirchlichen Vermögensverwaltungen, dw Stiftungen und die Schulgemeinden an der Aufbringung der Mittel in weitgehendem Maße beteiligen möchten.
* (Kocht die Magermilch ab!) Herr Prof. Arth. Meyer schreibt der Oberhess. Ztg.: Die Mager
milch sollte nicht ungekocht getrunken werden, da sie manche Krankheitskeime enthalten kann. Als Sauermilch kann man sie genießen. Die Magermilch gerinnt beim Kochen leicht. Die geronnene Milch ist sehr gut, genießbar und gesund, sie kann zu allerhand Speisen dienen, aber sie ist weniger schmackhaft. Man koche deshalb jedesmal eine Probe der Milch auf. Gerinnt die Probe, so letzt man auf ein Liter der ungekochten Milch eine Messerspitze von doppelkohl- saurem Natron zu, rührt gut um und kocht dann auf. Die Milch gerinnt dann nicht.
* (Zur Verarbeitung von Birnen und Pflaumen.) Durch eine neue Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird unter Aufhebung früher erlassener Bestimmungen wieder zugelassen, daß Obsterzeuger Birnen in den Grenzen ihres Hausbedarfes in sogenannten Krautpressen zu Obstkraut für sich verarbeiten lassen. Im übrigen darf Obstkraut wie Dörröbst gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen hergestellt werden. Die gewerbsmäßige Herstellung von Pflaumenmus ist gänzlich verboten.
Papier ist eine der wichtigsten Waffen im Kampfe um unsere Existenz!
Darum schränke deinen persönlichen Verbrauch ein.
):( Hersfeld, 11. September. Mit dem 31. August 1917 ist eine Bekanntmachung Nr. H. i. 59 6. 17 K. R. A., betreffend Versorgung des Heeres mit Nadelschnittholz, in Kraft getreten. Durch diese Bekanntmachung wird Nadelschnittholz, das nicht für den eigenen Verbrauch bestimmt ist, ohne Rücksicht darauf, ob es im Inlands hergestellt oder aus dem Reichsauslande eingeführt ist, beim Hersteller und Einführer einer Verfügungsbeschränkung unterworfen. Jeder Her- Wn IrXuTS^1®^
verfügen; über die restlichen ^(Pflichtteil) jedoch nur soweit es sich um die Erzeugung -es jeweils laufenden und des jeweils folgenden Monats handelt, und nur so lange, als nicht die für den Herstellungsort dieses Nadelschnittholzes zuständige Kriegsamtstelle den Pflichtteil beansprucht hat. In letzterem Falle darf der Pflichtteil des Herstellers nur an einen zu gelassenen Großhändler oder an die zuständige Konig- lich Stellvertretende Intendantur gemäß besonderen Liefervorschriften und zu den jeweils vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert und gliefert werden. Die Liste der zugelassenen Großhändler wird in den amtlichen Blättern veröffentlicht werden und liegt bei jeder Kriegsamtstelle aus. Wer Nadelschnittholz au8 dem Reichsauslande einführt, darf über ^ der jeweils eingeführten Menge (Freiteil) frei verfügen; dagegen dürfen die restlichen 2/a (Pflichtteil) nur an die zuständige Königlich Stellvertretende Intendantur gemäß den besonderen Liefervorschriften und zu den vorgeschriebenen Richtpreisen veräußert und geliefert werden. Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes dann Befreiung von der Verpflichtung zur Lieferung des Pflichteils oder Anrechnung von Lieferungen an Reichs- oder Staatsbehörden anf den Pflichtteil erfolgen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats-Aemtern, Bürgermeister-Aemtern und Polizei-Behörden einzufehen.
):( Hersfeld, 11. September. Die bisherigen Maschinenausgleichstelle«, ehren-amtliche Einrichtungen des Vereins deutscher Ingenieure werden vom 1. September ab den zuständigen Kriegsamtstellen als besondere Abteilungen unter der Bezeichnung. „Technische Bezirksdienststellen." (Abkürzung: Tebedienst) angschlossen. Der Sitz der „Tebe- dienst" Cassel ist Spohrstraße 1. Hierzu gehören die Kreise Cassel, Hofgeismar, Wolfhagen, Fritzlor, Mel- sungen, Witzenhausen, Homberg, Eschwege, Rotenburg a. F., Hersfeld, Frankenberg, Ziegenhain, Kirchhain, Marburg, Biedenkopf, Hünfeld, Fürstentum Waldeck.
Bebra, 8. September. Dem hiesigen Bahnhofswirt August Ahlers wurde von dem Grotzherzog von Oldenburg das Friedrich-August-Kreuz zweiter Klasse am rotblauen Band verlieren.
Rotenburg *. F., 8. September. Der Obsterlös an den Landstraßen im Kreise Rotenburg beträgt 24 812 gegen 6016 Mark im Vorjahre.
Cassel, 10. September. Einen Apfel mit dem Tode bezahlt. Auf dem Verschiebebahnhof Rothenditmold war beim Abladen von Wagen mit Aepfeln ein Apfel unter einen Wagen gefallen. Einer der dort beschäftigten ausländischen Arbeiter wollte sich den Apfel hervorholen und legte sich dabei auf daß Gleis. In demselben Augenblick setzte sich der Wagen in Bewegung und der Arbeiter, der vor den Rädern lag wurde überfahren und auf der Stelle getötet.
Caffel, 10. September. Der Bezirksverein Cassel des Verbandes derDeutschenBuchdrucker feierte gestern das Kestseines fünfzigjährigen Bestehens. Vor Ausbruch »es
Krieges zählte der Bezirksverein 516 Mitglieder. Mit den neuaufgenommenen Mitgliedern zählt der Bezirksverein jetzt noch 245 Mitglieder.
Hann-Münden, 9. September. Amtlichersetts ist bei einem getöteten Hunde des Kaufmanns Schwädt hierselbst Tollwut festgestellt worden. Der KreiS Münden ist amtlich zum Sperrbezirk erklärt morden.
Marburg, 8. September. Beim Sedanläuten wäre beinahe die größte Glocke in der Elisabethkirche, die 80 Zentner wiegt, abgestürtzt. Es stellte sich heraus, daß ein Eisenanker durchgebrochen war und die Glocke nur dadurch, daß sie sich in eine Ecke preßte, nicht fallen konnte.
Treysa, 9. September. Der zwölfjährige Sohn eines hiesigen Bürgers trat auf der Straße in eine rostige Nadel, wodurch Blutvergiftung entstand) an deren Folgen starb der Knabe unter große« Schmerzen in der chirurgischen Klinik zu Marburg.
Gerbershausen, 10. September. 24 Zentner Brennesseln gesammelt getrocknet und an die Sam melstelle abgeliefert haben bisher die hiesigen Schulkinder.
^Schmalkalden, 10. September. Zu Herges-Bogtet hat ein Mann an einen Fremden einen Schinken für 350 Mark verkauft und für diesen Betrag sich eine Wiese erworben. Nun hat der neidische Volksmund diese Wiese mit dem Namen „Schinkenwiese" belegt.
Schmalkalden, 10. September. Uebermorgen wird sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Frage der Uebernahme des Gewerbes in städtische Verwaltung beschäftigen.
Schutz den Brieftauben!
In diesem gewaltigen Völkerringen gilt die Brieftaube als ein immer mehr zur Anerkennung gewordenes Nachrichtenmittel. Entgegen aller früheren Annahmen, daß die Entwickelung der dratzt- losen^Telesraphie und des Flugwesens die Berwendun g schalte« mürbe, hat"sich im Stellungs- * kriege alle anderen Nachrichtenmittel schließlich »er- sagen, und im äußersten Falle die Brieftaube als einziges Verbindungsglied zwischen den ersten Stellungen und den Kommandostellen übrig bleibt. Dabei erfüllt dann die Brieftaube ihren Dienst mit großer Sicherheit und Zuverlässigkeit. Diese Erfahrungen haben der Brieftaube eine immer größere Verwendung im Felde verschafft. Von Bedeutung sind hier aber nicht allein die unmittelbar zur Verwendung kommenden Brieftauben, vielmehr sind ebenso bedeutend, wenn nicht noch wichtiger, die Brieftauben zu Hause, denn sie haben als Heimats- heer für den nötigen 'Ersatz durch Heranzüchte» von Jungtauben und für die Bereitstellung von Neuformationen zu sorgen.
Die Heeresverwaltung bezeugt dem ganzen Brieftaubenwesen darum eine besondere Aufmerksamkeit, und ist schon seit langem bemüht, ihr den größtmöglichste« Schutz zu verschaffen. Durch Kaiserlichen Erlaß vom 23. September 1914 wurde das Schießen auf Tauben jedweder Art untersagt, um auf diese Weise zu verhüten, daß Brieftauben überhaupt in die Gefahr des Abschießens gebracht werden.
Die Generalkommandos, die .Herren Ober- und Regierungspräsidenten und viele andere Polizeibehörden haben Verfügungen erlassen zum Schutz der Brieftauben. In diesen wird, wie z. B. in der Verfügung des Herren Regierungspräsidenten zu Arns- berg vom 12. Februar 1917 folgends ausgeführt:
„Die Brieftauben haben im Kriege eine hohe Bedeutung erlangt. Militärbrieftauben haben bereits Hervorragendes geleistet. Menschenleben die in Seenot oder aus anderer Ursache gefährdet waren, wurden durch rechtzeitig von Militärbrieftauben überbrachte Nachrichten gerettet. Aus den Schützengräben der Front haben die Brieftauben, wenn die Nachrichtenübermittlung nach rückwärts vollkommen unmöglich war noch im heftigsten Trommelfeuer wichtige Nachrichten über bracht."
„Wer eine Brieftaube abschießt, macht sich strafbar und handelt gegen das Vaterland."
Trotz all dieser Bemühungen der Behörden müssen die Brieftaubenzüchter immer wieder die betrübende Erfahrung machen, daß ihren Tauben durch Schützen und Taubenfänger nachgestellt wird. Besonders das Abschießen der Tauben nimmt einen erschreckenden Umfang an. Da ergeht an alle Gensdarme, Feldhüter, wie überhaupt an jeden, der sich im Felde aufhält, hiermit der Aufruf, auf jedweden Schützen ein aufmerksames Auge zu haben, und einen solchen der Tauben erlegt, unverzüglich der nächst zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen damit die Strafverfolgung eingeleitet werden kann. Durch Unterstützung der Brieftaubenliebhaber in obigem Sinne kann allein der Brieftaube der ihr gebührende Schutz gesichert werden, und jeder, £er dazu beiträgt, erweist der Heeresverwaltung und dem ganzen Vaterlande einen hochwichtige« Dienst.
Hannover-Linden, Ende August 1917.
W. Dördelman«.