Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für HersfE 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. m 'N'^SL"«W Freitag, den 7. September
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, am 4. September 1917.
Im Monat August 6. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
A. Jahresjagdscheine,
a. entgeltliche:
am 4. 8. dem Wirt Hermannn Semler in Hasen i. Wests.;
am 6. 8. dem Postsekretär Adlung in Hersfeld;
am 13. 8. dem Landwirt und Bergmann Johannes Hofmann in Ausbach,'
am 14. 8. dem Rittergutsbesitzer Florenz Böckelmann zu Meisebach;
am 14. 8. dem Inspektor Hans Thürnsu zu Meisebach,' am 18. 8. dem Carl Hoos in Niederaula;
am 20. 8. dem Rentner Rudolf Braun in Hersfeld;
am 20. 8. dem Schmiedemeister Heinrich Volkenand in Heringen;
am 22. 8. dem Dienstknecht Emil Helms in Gethsemane,' am 23. 8. dem Forstbeflissenen Christian Gutberlet in Hersfeld;
am 23. 8. dem Larldwirt Jakob Trost in Niederjoßa;
am 24. 8. dem Tuchfabrikanten Georg Braun in Hersfeld;
am 24. 8. dem Königlichen Landrat von Grunelius in Hersfeld;
am 27. 8. dem Gerichtsvollzieher Heinrich Becker in Hersfeld;
am 27. 8. dem Karl Heßler in Philippsthal;
am 28. 8. dem Schreinermeister Heinrich Stiebing in Heddersdorf;
am 30. 8. dem Landwirt Walter Rüger in Unterweisenborn ;
b. unentgeltliche:
am 2. 8. dem Forstlehrling Richard Schaake in Unterhaun;
am 21. 8. dem Königl. Förster Hammer in Hersfeld;
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Tangermann in
,................'........Wippershain ...............
MWWKM^oeM«onrgu yegemeWer^ Schaate tn -yorst- Haus Unterhaun
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Roloff in Forsthaus Sorgs;
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Mainz in Kerspen- hausen;
am 21. 8. dem Königl. Förster Schmidt, in Forsthaus Wüfeld;
am 21. 8.. dem Königlichen Forstmeister Thielow in Niederaula,'
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Kohl in Niederaula';
am 21. 8. dem Königl. Förster Hof in Niederaula;
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Martin in Holzheim ;
am 21. 8 dem Königl. Hegemeister Neuschäfer in Hattenbach;
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Kühnemuth in Forsthaus Falkenbach;
am 21. 8. dem Königl. Hegemeister Prescher in Gershansen.
B. Tagesjagdscheine.
Keine!
Der Landrat
J. B..
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 6. September 1917.
Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Schlachtbezirks Hersfeld in dieser Woche erfolgt am Freitag und Sonnabend und beträgt 175 Gramm Fleisch und 50 Gramm Wurst aus die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. In den übrigen Schlachtbezirken setzen die zuständigen Gandarmerie- wachtmeister die Kopsmenge fest.
Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 2. September 1917.
Auf Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst werden die Erzeugerpreise für Gemüse mit sofortiger Wirkung bis zum 10. September 1917 Wie folgt anderweit festgesetzt: . Grüne Bohnen . . ■ .20 Pfg. Wachs- und Perlbohnen . .30 „ Rote Möhren und lange Karotten 8 „ Karotten......13 „ Weißkohl......7 „ Wirsing und.Rotkohl . • • 10 „
Tomaten . Tgb. Nr. I. 10860.
Der Landrat. J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über den Verkehr mit ge-
• . brauchter Wasche.
Vom 1. September 1917.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März
1917 sReichs-Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt: §1.
Es ist verboten, in Gebrauch gewesene Haus-, Bett- und Tischwäsche zu erwerben, zu veräußern oder in irgend welcher Weise zu verarbeiten, sofern der Erwerb, die Veräußerung oder die Verarbeitung zum Zwecke der Erzielung eines Gewinnes erfolgt.
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Gestattet bleibt, soweit nicht die Verarbeitung oder Veräußerung durch die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahme der im Besitz von Hotels, Gast- und Schankwirtschaften und ähnlichen Betrieben sowie Wäscheverleihgeschäften befindlichen Bett-, Haus- und Tischwäsche vom 25. August 1917 (Reichsanzeiger Nr. 202) verboten ist:
ö) die Verarbeitung durch einen Beauftragten sofern sie nur für den eignen Berhxauch des Auftraggebers oder seiner Angehörigen erfolgt,
b) die Veräußerung an die Kommunalverbände oder die Stellen deren sich diese zur Durchführung der Bewirtschaftung der getragenen Bekleidungsstücke bedienen (| 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über den Verkehr mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und getragenen Schüttwaren vom 23. Dezember 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 1427).
Unberührt bleibt die Zulässigkeit der Ablieferung von Lumpen an die durch die zuständige Behörde zugelassenen Lumpensortierbetriebe und der Erwerb durch diese.
8 3. .
Die Bestimmungen des § 1 finden auf Wäschestücke, zu deren Herstellung ausschließlich Papiergarne verwendet sind, keine Anwendung.
§ 4.
Die Reichsbekleidungsstelle behält sich vor, in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften des § 1 zuzulassen.
Wer den Bestimmungen des § 1 zuwiderhandelt, wird auf Grund des § 3 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vam 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben diesen Strafen kann auf die in § 3 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichs- bekleidungssteke bezeichneten Nebenstrafen erkannt werden. .
§ 6.
Die Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 1. September 1917.
Reichsbekleidungsstelle.
Geheimer Rat Dr. B.eutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bus der Heimat.
* Die Schulbuchernot wird sich demnächst noch drückender bemerkbar machen als früher. Sie hat nicht nur in der andauernden starken Papierknappheit ihren Grund, sondern auch darin, daß die Herstellungskosten unverhältnismäßig schnell steigen, so daß die Verleger mit der dadurch nötig werdenden Preiserhöhung nicht nachkommen können und deshalb von Neuauflagen von Schulbüchern geradezu abgeschreckt werden. Es wird sich deshalb empfehlen, wenn die Schulen, soweit der Vorrat 'Bei den Buchhandlungen nicht genügt, Maßregeln ergreifen, um ihrerseits der Not zu steuern. Das würde möglich sein, wenn die Schüler am Schluß des Halbjahrs dazu angehalten werden, die Bücher, die sie nicht mehr brauchen, ihren Nachfolgern gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Sache hat auch eine erzieherische Seite: die Schüler tun ein vaterländisches Werk, wenn sie ihre Bücher so gut halten, daß die, die sie später gebrauchen, sie noch voll ausnützen können. Die Schule gibt ja für die Haltung der Hefte und Bücher besonders Zeugnisse, die unter obwaltenden Umständen besondere Be- deutung erhalten.
):( Hersfeld, 6. September. (Sammlung von O b st k e r n e n.) Zur Hebung unserer Oelwirtschaft ist die Sammlung der Kerne von Kirschen auch (Sauer® kirschen), Pflaumen,. Zwetschen, Mirabellen Reineclauden, Aprikosen. Zitrpncn, Apfelsinen und Kürbissen eine dringende Notwendigkeit. Pfirsichkerne sind für die Oelgewinnung wertlos. Die Kerne müssen von reifem Obst stammen. Kerne von unreifem Obst enthalten nur sehr wenig und schlechtes Oel. Auch Kerne von gekochtem und gedörrtem Obst können verwandt werden. Bei der Ablieferung ist daraus zu achten, daß die einzelnen Kerngattungen nicht untereinander gemischt werden, sondern bereits getrennt an die Ortssammelstellen abgegeben werden. Anhängende Reste von Fruchtfleisch an mangelhaft gereinigten Kernen können schon in geringer Menge den Wert der Ware herabsetzen. Das Trocknen der Kerne ge
schieht am besten in der Sonne. Die Obstkerne müssen trocken und luftdicht ausbewahrt werden. An feuchten, dumpfen Orten tritt Schimmelbildung und Verderben der Kerne ein. Verschimmelte Kerne sind völlig wertlos. Aus 1000 Klg. Kernen lassen sich höchstens 50 Klgr. Oel gewinnen. Deshalb ist jeder Kern wichtig. Denn nur die große Menge der gesammelten Kerne kann die Arbeit lohnen. Deshalb muß möglichst jeder sammeln. Gewerbetreibend», Hausfrauen, Lehrer und Schulkinder, sowie alle Einzelstehenden sind berufen, die Obstkernsammlung im vaterländischen Interesse zu fördern. Ortssammelstellen im Stadtbezirk Hersfeld befinden sich bei Herrn Bäckermeister Spangenberg, Breitenstraße, und in sämtlichen Schulen Hersfelds.
§ Hersfeld, 6. September. (Sparsam mit Stroh umgehen!f Bei der herrschenden Futternot liegt es im eigensten Interesse der Landwirschaft, möglichst sparsam mit Stroh umzugehen und Erfatz- stoffe zu verwenden; in erster Linie sollte von der Waldstreu Gebrauch gemacht werden.
Pchenklengsfeld, 1. September. Durch die Rote Kreuz-Medaille ausgezeichnet wurde Herr Dr. Hans Cornelius hier und Diakonisse Hermine Brücher, Gemeindeschwester in Philippsthal.
Eitra, 3. September. In der hiesigen Fabrik ereignete sich heute morgen ein bedauernswerter Unglücksfall. Eine Spinnerin kam dem Räderwerk einer Maschine zu nahe, wurde von diesem erfaßt und am ganzen Körper schwer verletzt, sodaß ihre Ueber- führung ins Landkrankenhaus nötig wurde.
Bacha, 5. September. Hier starb nach wenigen Stunden an einer Darmkrankenheit, die er sich nach Genuß von Wasser, nachdem er Obst gegessen, zugezogen hatte, der 11jährige Sohn der Witwe Hoßfeld.
Rotenburg, 5. September. Die Kartoffelausfuhr aus unserem Kreise ist verboten und nur mit land- rädlicher Genehmigung gestattet.
Casicl.ü. September. Wir berichteteten f. Zt. an
Tochter des Schmiedemeisters Klauke aus Haueda unverschuldeter Weise auf die Anklagebank zitiert wurde. Den von privates Seite in aller Stille angestellten Nachforschungen nach dem Täter ist es nunmehr, wie aus Haueda berichtet wird gelungen, Licht in diese mit großem Raffinement ausgeführte Sache zu bringen. Als Täterin wurde gestern Vormittag durch Casseler Kriminalbeamte die dort bei ihren Eltern wohnhafte Elise B. aus Haueda ermittelt. Sie wird sich demnächst vor Gericht nicht nur wegen des Diebstahls sondern auch wegen Führung eines falschen Namens und Urkundenfälschung zu verantworten haben.
Bon der Werra, 4. September. Auf dem Werra- kalibergwerk Widdershausen erlitt der 24jährige Bergarbeiter Schneider durch plötzlich einbrechende Kalimassen schwere lebensgefährliche Verletzungen und wurde im bewußtlosen Zustande dem Landkranken- Hause zu Hersfeld zugeführt.
Gotha, 5. September. Ein Hoteldieb, der in Frankfurt a. M., Wiesbaden, Ulm usw. aufgetreten ist und große Beute in Schmucksachen, Wertgegenständen und barem Gelde gemacht hat, wurde am Sonnabend von der Kriminalpolizei hier verhaftet, als erSchmuckgegen- stände zum Verkauf anbot. Dieser Hoteldieb namens Bernhard Kiederowitz, mit Zuchthaus vorbestraft, stammt aus Erfurt. Kurz nach seiner Einbringung in die Polizeiwache machte er einen Fluchtversuch, der jedoch verteilt wurde. Im Polizeigewahrsam spielte er den „wilden Mann".
Heiligeustadt, 5. September. Eü selten vor- kommend'es Jubiläum beging heute, 8' Jahre alt, in voller körperlicher und geistiger Friste Geh. Medt- zinalrat Dr. Wilhelm Koppen, hier. Heute vor 60 Jahren wurde ihm von der medizinischen Fakultät der Universität Marburg der Doktorhut verliehen. Aus diesem Anlaß war der Jubilar Gegenstand reicher Ehrungen. .
GrotzeuengliS, 3. September. Auch in unserem Nachbürort G. an der Schwaim werden den säumigen Lieferungspflichtigen die Butterfässer entzogen. Als sehr anstößig aber muß es erscheinen, daß man diese in der Kirche unterbringen ließ und noch obendrein in der gegenwärtigen ernsten Zeit. Zum Lagerort für Butterfässer sind doch gewiß das Gemeindehaus, Pfandlokal oder Spritzenhaus geeignetere Orte als das Gotteshaus, in dem die Kriegsgottesdienste und die Gedenkfeiern für die gefallenen Krieger abgehalten werden. Was für einen peinlichen Eindruck müßte es doch auf solche Eltern machen, die zur Teilnahme an der ver- anstalteten Gedenkfeier für ihren im Kampfe gefallenen Sohn in der Kirche weilten, wenn dabei ihr Blick die aufgestapelten Butterfässer gewahrte? Darum heraus mit den Buttersässern auS der Kirche, denn diese ist ein Gotteshaus und kein Lagerort für Butterfässer.