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Hersselder Tageblatt

Anttlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld L.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersfeL.

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für den Kreis Hersfeld

Mirblatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 198. 3'" *^^^ Sonnabend, den 25. August

1917

Amtlicher Stil.

Verordnung

über Saatkartoffeln aus der Ernte 1917.

Vom 16. August 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund -es § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Saatkartoffeln dürfen nur an Ksmmunalverbände oder an solche Personen abgesetzt werden, die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen. Der Absatz darf nur durch den Erzeuger oder durch einen Kommunal- veroanö erfolgen.

Landwirtschaftliche Berufsvertretungen, landwirt­schaftliche Bereinigungen, Händler oder Genossen­schaften können als Vermittler z.gezogen werden.

§ 2.

Saatkartoffeln dürfenj aus einem Kommunalver- band in einen änderen nur gelullert werden, wenn die Lieferung auf Grund eines bis zum 15. November 1917 einschließlich abgeschlossenen und gemäß Abf. 2 genehmigten schriftlichen Vertrags erfolgt.

Die Verträge (Abs. 1) bedürfen der Genehmigung des Kommunalverbandes, aus dessen Bezirk die Kartoffeln geliefert werden. Der Antrag auf Ge­nehmigung ist alsbald nach Abschluß des Vertrags, spätestens bis zum 20. November 1917 zu stellen.

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Ver­trag den Vorschriften der §§ 1, 2 Abs. 1 entspricht und die von der zuständigen Steile festgesetzten Richt­preise (§ 4) nicht überschritten sind. Außerdem hat der Erwerber, sofern nicht ein Kommunalverband der Erwerber ist, eine Bescheinigung des Kommunal­verbandes, in dem die Kartoffeln zur Aussaat ver­wendet werden sollen, beizubringe-?, daß die Lieferung

Mit Zustimmung der Landeszentralbehöröe kann die Genehmigung auch bei Borliegen der im Abs. 3 genannten Voraussetzungen versagt werden.

§ 3.

Die Kommunal verbände haben bis zum 1. Dezember 1917 -er Reichskartoffelstelle eine Uebersicht der von ihnen genehmigten Verträge einzureichen.

Die Reichskartoffelstelle hat die auf Grund der

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Dieser Krieg hat in seinem nun dreijährigen Ver­laufe den Phrasenschwall der Schlagworte unserer Feinde in seiner ganzen Höhlheit offenbart. Frankreich, das den Krieg 44 Jahre rang mit seinem Revanche-Ge­schrei gepredigt und vorbereitet hat, das seit den Tagen des Frankfurter Friedens nur auf diesen Krieg hmar- beitete, begann der Krieg vor der Welt mit den hochtra­bendsten Schlagworten, inner denen das Wort von der Befreiung vorn deutschen Absolutismusnicht die ge­ringste Rolle spielt. Das hinderte es natürlich ourchous nicht, in feinem Innern, in seinen Matznahnren, Ver­ordnungen und Regierungshandlungen den angeblichen deutschen Absolutismus weit in den «Hatten zu stellen. Ein vielsagendes Verspiel ist, ja das vor kurzer ereri ent­hüllte Geheimabkommen zwischen Frankreich und Ruß­land, das Frankreich unter anderem Elsaß-Lothringen, das Saarbecken und das linke Rhemufer mMerte. Und dieses Geheimabkommen wuroe einfach vom Präsiden- L *8^» «aM

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gehen können. Wer das macht alles mch^ wort von dem Kampf gegen den^deutschenAchMutismus war einmal ein wirksames Mittel, M^cgJNe^ diesen Krieg zu begeistern, und darin konnte man dunnt auch bei den sogenannten Neutralen Brechen sehen. Daran änderte auch die Tatsache

reich für diesen Kampf mit dem «öf^ Re­gime der Welt, mit Rußland, verbunden hatte.

Rnüland kam nach 2tt- Jahren opferreichstem, aber^ vergeblichen Kriege die Revolution. Kerenskr, ^ malfr als Advokat ein Muhender Verteimger aller Mn tisch Geknebelten und Verfolgtes, "mrnahm die vorn Zarisnuis, ' vom Absolutismus

Iiver sjebe da1 Zins Kerpzi^ki, dem ehemaligen oe - aeisterien -«erkeidiaer der Freiheit, wurde nach und nmb dm To^naräbet der eben erst geborenen rnMscken ^reibeit Mit drakonischen Maßnahmen schtiu.unter Art, urit blutigen Bestrafungerr nnt Arass^ Hinrichtungen, wie sie selbst dcis zaiistische Rttslland incht gekannt hat, regiert dieser Diktator das Land, das von dem Regen des Zarismus in Me Tttmfe der blutiglle« Dru itur geraten ist. Und wie stellt M nun, ^raunvrch dazu, das Land der Freiheit, dcw den Krieg «usel tt h für die Befreiung vom deutschen AbfRiltlEius fuhrt? Ke. renski wird als Held gefeiert. Er, der das Volk An Massen nutzlos hingeopfert iiind hii,gesch.lachtell^Bekannt es selbst die Zeiten der grattsamsten Zarrn nichr gekannt haben, er ,vird als Retter gepriesen. Die französischen Blätter begrüßen »die eiserne Hand Kermwtis als das Heil und die Rettung Rußlands. .

In der Tat nie bat sich das ^vchlagwort vom »Krieg für die Befreiung vom deuichm Absolutismus" deur-

genehmigten Verträge zu liefernden Kartoffeln Sem Kommunalverband auf die aus feinem Bezirke zu liefernden Mengen von Speisekartoffeln anzurechnen. Dem Kommunalverband, in dessen Bezirk zu liefern ist, sind die Mengen gleichfalls als Speisekartoffeln anzurechnen.

§ 4.

Die Vorschriften im § 2 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 243) gelten nicht für Saat­kartoffeln.

Die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen können für die in ihren Bezirken gewachsenen Saat­kartoffeln Richtpreise festsetzen, deren Höhe der Ge­nehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Behörden bedarf. Soweit die land- wirschaftlichen Berufsvertretungen von dieser Befugnis keinen Gebrauch machen, hat die Festsetzung von Richtpreisen durch die Landes Zentralbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde zu erfolgen.

§ 5.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunalverband und als landwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Sie können bestimmen, daß an Stelle -es Kommunalverbandes dessen Vor­stand tritt.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§ 6-

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer derBorschrift tm§ 1Abs. 1 zuwiderhandelt oder der Vorschrift im § 2 Abs. 1 zu­wider Saatkartoffeln aus einem Kommunalverband in einem anderen liefert. rate, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, er­kannt werden, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 7.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 16. August 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

licher in seiner ganzen Verlogenheit gezeigt, als in die­sen Tagen, da Frankreich dem Diktator Kerenski, dem blutigsten Tyrannen Rußlands, zujubelt. In diesen Tagen, da das Geheimabkommen Poincarees mit dem Zaren bekannt wurde, und auch in diesen Tagen, da die linksstehenden französischen Blätter von den bitter- sten Klagen über die rücksichtslose Beschränkung der Ge­wissensfreiheit, der Pretzfretheit und der Arbeiterfreiheit durch die jetzige französische Regierung und durch die französische Militärbehörde widerhallen. Französische und russischeFreiheit" gegen deutschenAbsolutis­mus"!

Slteiligfeiten zwischen Japan nnö Amerika.

Daß die Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika mw Japan nicht von langer Dauer sein würde, war vorauszusehen. Japan wünscht Herr in Ostasien zu sein, hofft dabei jeglichen englischen Einfluß ausschalten zu können und ist auch tatsächlich durch seit Weltkrieg uer einflußreiche Machtfaktor dort geworden. England hat in Ostasien ausgespielt. China steht gewissermaßen unter der Oberhoheit Japans, das mit unleugbar diplomatischem Geschick den Wettkrieg für seine Interessen auszunutzen verstand. War China den Japanern gefügig gewesen, so verlangten diese auch von Rußland Zugeitäudnisse, die Gebietsabtretungen gteichromnien. Die russische Regierung hat auf diese Weise für die japanische Kriegshilfe an Munition, Kriegsarbeiten, Jllstruttionsofftziercn usw. an zahlen, obgleich dafür Rußland schon gehörig in den Staats­säckel greifen mußte. Chinesisches Gebiet und die russi­schen Küftenprovtuzeu nördlich von Wladiwostuk waren von den Japanern besetzt. Dagegen legte die amerika­nische Regierung bei der russischen Besclnve''de ein, worauf sich die Japaner aus dem Küstengebiet zurück- zogen. Die Amerikaner dagegen als Geldgeber für Rußland wußten sich dafür auch gewisse Rechte aus ichern und in der Gewährung .weitreichender wirt- chaftlicher Zugestälrdnisse in Sibirien und auf der Jn- el Sachalin. Auch der Bau voll strategische.» Eisen­bahnen in Sibirien wurde den Amerikanern bewilligt. Das hat nun wieder die Japaner arg verschnupft. Ebenfalls wurde jetzt desroegen an die russische Regie­rung eine Beschwerde eingereicht. Wie sich Rußland seinen beiden Gläubigern gegenüber verhalten soll, wird ihm selbst eine bittere Arznei bedeute» Jeder will Rechte beanspruchen,- aber, keiner gönnt sie dem andern. Sollte es zu einer Einigung kommen so wird das Feuer weiter unter der Asche fortglimwen, bis auch hier eines Tages die Kriegsflamme jäb hervor- dringt Amerika und Japan fühlen sich heute schon als Gegner. Der Gegensatz beider gleiche msrd sich nur mit dein Schwert zum Austrag briugxu lasten.

HerSfeld, den 24. August 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises die noch mit der Einsendung der Personen­standsfortschreibung im Rttckstande sind, werden er­sucht, dieselbe innerhalb 24 Stunden einzureichen.

Karten-Ausgabe

für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld.

L. 471. I. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessvr.

Verordnung.

§ i.

Auf Grund der Ergänzung vom 19. Juli 1916 zur Ausführungsanweisung zu der Bundesratsver­ordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 4. November 1915 (R.-G.-Bl. S. 607, 728) wird hiermit für den Bereich des Regierungsbezirks Cassel daS Abernten, der Transport, das Anbieten und der An- und Verkauf unreifen Obstes, auch unreifer Wal- und Haselnüsse sowie von Brombeeren verboten. Ausge­nommen von diesem Verbot ist das Fallobst.

§ 2.

Die Kommunalverbände können in besonders be- rücksichtigenswerten Fällen Ausnahmen zulassen.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekannt­machung in Kraft.

8 4.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Be­stimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Cassel, den 16. August 1917.

Der Regierungspräsident. _______gez. Bernstorff.

Hersfeld, den 20. August 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. i. 10310.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

(Fortsetzung auf der 4. Seite).

Japan besitzt dann weder in China noch in Rußland einen Gegner, der ihm in den Rücken fMen samt. So ist das jetzige Rüsten Amerikas für den Weltkrieg viel mehr ein Rüsten zum kounnenden Krieg mit Japan. Ob dieser Krieg bald kommt oder in zehn Jahren, kommen wird er sicher. Die deutsche Tiploulone wird zu diesem Zeitpunkt es hoffentlich nicht verpassen, mit Amerika abzurechnen.

Liberia als neuer Kriegsgegner Seulschlantr.

Die Negerrepublik Liberia an der Westküste Afri­kas hat Deutschland derr Krieg erklärt und die dort le­benden deutschen Staatsangehörigen internieren lassen. Man könnte diese neue Kriegserklärung einer klein­staatlichen Reprrblik mit den übrigen der gleichen Art einfach zu den Kriegsakten legen, wenn nicht klipp und klar von neuem bewiesen würde, wie der Vierverband, an seiner Spitze England und Amerika, unablässig be- nrüht ist, den zuktUlftigen deutschen Handel, lahmzu- legen. Erst in diesen Tagen erklärte der ehemalige englische Marineminister Churchill in Dundee:Lloyd George werde keinen Frieden mit Deutschland machen. England wolle erst alle Neutralen der Welt überzeu­gen, daß sie sich gegen Deutschland erklären müßte», und dies sei in einigen Jahren zu erreichen. Deutsch­lands Welthaudei müste vernichtet werde»" Damit zeigt die englische Kriegspolstik endlich ihr wabres Ge- sichr! Liberia ist reich an Naturschätzen. Palmöl, Palm- kerne, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Elfenbei» werden von dort in beträchtlichen Vtengen ausaefüürt. Die Engländer waren in der Republik noch niemals be­liebt. Man wußte, daß sie es nur auf Landraub ab­gesehen hatten. 1911 erhielten sie durch Grenrregulie- rnng einen großen Teil des Hinterlandes von Liberia. Im Lande ist der deutsche Handelsherr geachtet und die deutschen Interessen wurden gegen die englischen von der republikanischen Regierung bevorzugt. Liberia hatte stets mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen, Obgleich die deutschen Kaufleute 60%

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hatte stets mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Obgleich die deutschen Kaufleute 60% des Außenhan­dels inne hatten, verstanden es die Vereinigten Staa­ten von Nordcimerika die Finanzen des Landes zu ord­nen. Eine amerikanische Anleihe wurde gegen Ver- pfändung der Zolleinnahmen sichergestellt. So sind die Jiiterefseir des Landes von Amerika und England ab­hängig geworben und damit mußte auch Liberia gegen Deutschland den Krieg erklären, obgleich es militärisch mit seiner Miliz von 2000 Mann nicht in Fraa>> kommt. Allerdings bestimmt das dortige Gesetz, daß ieber Bür­ger vom 1650. Lebensjahr militardienstpflichtig ist, es ließe sich also bei ben über eine Million zählenden Li- - " " - "tffteQen, aber

Zeit vergeben, ehe diese Vlerverbaildes auf dem

beria-Negern noch ein größeres ^Heer am auch dann noch würde geraume """ neuen, farbigen Freunde des L Kriegsschauplätze erscheinen könnten.