Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Frary Funk in Hersfeld.
Msfelüer
für den Kreis Hersfeld
Steisilatt
Nr. 194. =“* "X,“*» Dienstag, den 33. August
Amtlicher Teil.
Aelleidimgritelle Sersfelt
Amtliche Bezugsschein-Ausgabe I für -eu
Kartoffeln abzugeben sind, hat dies durch Vermittlung des vom Landratsamt bestellten Kommissionär, Ziegeleibesitzer Grenzebach in Niederaula zu erfolgen. Bei diesem ist auch etwaiger Bedarf anzumelden.
Tgb. No. I. 10249. Der Landrat.
J. V.
v. H e de m a n n, Reg.-Assesssr.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, tm ) amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. -
1917
Kreis Hersfeld.
Das Büro bleibt
Mittwoch den 22. August und Donnerstag den 23. August geschlossen.
Die bis zum Dienstag den 21. August einge- lieserten Bezugsscheine AI und Bl können am Mittwoch in Eilfällen in der Wohnung des Leiters, Herrn Georg Bolz, Klausstraße 24 abgeholt werden.
Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfelö, den 10. August 1917.
An sämtliche Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des Kreises.
In den nächsten Tagen kommen die für die Viehbestandserhebung am 1. September ds. I. nötigen Formulare zum Versand. Es sind dies die Zähl- bezirksliste C und die Gemeindeliste E. Sollten die Zählpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, oder nicht genügend sein, ist mir sofort zu berichten und der Mehrbedarf anzufordern. Im klebrigen sind die auf den Listen gegebenen Anweisungen genau zu beachten. Die angesetzten Termine für die Einreichung der Liste sind genau einzuhalten. Einzureichen sind je 2 Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Gemeindelisten. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist be-
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen. § 1.
Für Zwecke der Kriegswirtschaft sind insgesamt 1500 000 Tonnen Stroh, und zwar 650 000 Tonnen sofort, der Rest, soweit er nicht nach § 2 $u einem früheren Zeitpunkt zu liefern ist, bis längstens 1. Februar 1918 sicherzustellen und zu den im § 2 ge- gannten Zeitpunkten abzuliefern.
(Fortsetzung auf der 4. Seite).
Bekanntmachung
über die Erweiterung der vierteljährlichen Vieh- zählnugen.
Vom 9. August 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1
Der erste Satz des § 1 der Verordnung über die Vornahme kleiner Viehzählungen vom 30. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 81) erhält folgende Fassung:
Vom 1. September 1917 beginnend ist im Deutschen Reiche bis auf weiteres vierteljährlich eine kleine Viehzählung vorzunehmen, die sich u. । ,M WkMSWM-«M-NW streckt.
Artikel 2
Das Erhebungsmuster gemäß § 1 der Verordnung über die Vornahme kleiner Viehzählungen vom 30. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 81) wird um die aus der Anlage 1 ersichtlichen Ziffer v und VI, das Zu- sammenstellungsmuster gemäß § 3 der Verordnung wird um die aus der Anlage 2 ersichtlichen Spalten 24 bis 30 erweitert.
Artikel 3
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.
Berlin, den 9. August 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. H e l f f e r i ch.
sonders auf die Strafbestimmung des § Bundesratsverordnung vom 80. Januar 1917 weisen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 1820. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
4 der htnzu-
Bus der Heimat
§ Hersfeld, 20. August. Vom dem Arbeitskommando zu Hilmes sind nachstehende Kriegsgefangene entwichen. Wolkow, Dimitri, 3 149/8. Jnf., Beruf, Arbeiter, 32 Jahre alt, Augen grau, Größe 1,75 m, Haare dunkel, Schnurbart dunkelblond, Zähne gut, Sprache russisch, Kleidung helle Manchesterhose, dunkle Jacke, Fußbekleidung Holzschuhe, Gewehrschuß in die rechten Hüfte. Sirottn, Timofei, 3 94/12. Jnf.. Beruf Landwirt, geb. 10. 5. 92, Größe 1,60 m, Augen blau, Haare blond, Schnurbart blond, Zähne gut, Sprache russisch und deutsch, Kleidung dunkle Manchesterhose oder ein dunkler Drillanzug, Fußbekleidung gute Schnürschuhe.
Anlage 1
V. Ziege«:
1. Unter 1 Jahr alte Ziegen und Ziegenlämmer.....
2. 1 Jahr alte und ältere Ziegen und Ziegenböcke.....
Gesamtzahl (Summe zu V)
vi. Federvieh:
1. Gänse (Gänseriche, Gänse und Gänsekücken).....
2. Ente« (Enteriche, Enten und Entenkücken).....
3. Hühner (Hähne, Hühner und Kücken) Gesamtzahl (Summe zu VI)
Anlage 2
V..Zie gen ■
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24
25
Anzahl
VI. Federvieh
Ziegen überhaupt
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8 3
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3 _ K
27
Federvieh überhaupt '
28
Hersfeld, den 18. August 1917.
„ «s ist die Beobachtung gemacht worden, daß der Bevölkerung und Händlern der Stadt Her-feld von den Kartoffelerzeugern des Kreises Kartoffeln als Frühkartoffeln angeboten worden sind, die tatsächlich keine Frühkartoffeln waren. Ich mache darauf auf- ^erksam, daß nach einem ergangenen Befehl des steLv. Generalkommandos in Cassel das frühzeitige Ausroden von Spätkartoffeln unter Strafe gestellt tft. Außerdem ist der direkte Verkauf von Spätkartoffeln durch Erzeuger an den Verbraucher unstatthaft. Sofern
Hersfeld, den 16. August 1917.
Eine Bürgermeisterversammlung findet im Monat August ö. Js mit Rücksicht auf die Erntearbeiten nicht statt. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß viele der Herren Bürgermeister Schwierigkeiten bei der Feststellung der Selbstversorger in solchen Haushaltungen haben werden, bet denen nicht sämtliche Angehörige wegen Mangel an Getreide als Selbstversorger zuge-
mit den Kartenblätter« auf die KartenauSgabestelle für die Landgemeinden zu kommen, um dort mündlich festzustellen, welche Personen auf jedem einzelnen Kartenblatt ihrer Gemeinde als Selbstversorger angesehen werden sollen. Soweit die Kartenausgabe nicht durch die Herren Bürgermeister selbst erfolgt, erscheint es zweckmäßig, wenn der Leiter der örtlicheu Karten- ausgabestelle ^gleichzeitig persönlich mitkommt. Ich ersuche die Herren Bürgermeister sich deswegen mit den Leitern der örtlichen Ausgabestellen in Verbindung zu setzen.
Tgb. No. l. 10135. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 18. August 1917.
Fallobst und Aeberschiillige Mengen Taselobst «ab Birnen aus Gärten
können an die KreiSsammelsteSe, Firma Sopie Rehn in Hersfelö, Linggplatz geliefert werden.
Die Sammelstelle zahlt für Fallobst, frisch gelesen, 10 Mark für einen Zentner, für Tafelobst die festgesetzten Erzeugerhöchstpreise bis zu 40 Mark Ztr. je nach Art und Güte. Die Kreissammelstelle ist beauftragt, in erster Linie das Fallobst zu Gelee zu verarbeiten und soweit dies nicht möglich ist, oder sofern es sich um Tafelobst handelt, dieses im Einzelnen nur an Verbraucher zu einem Preise zu verkaufen, der den Einkaufspreis um 5 Pfg. für das Pfund übersteigt. Der Verkauf findet nur an Einwohner des Kreises Hersfeld statt, ebenso wird der erzeugte Gelee später gleichmäßig auf die Einwohner des Kreises verteilt. Die Firma Rehn ist berechtigt, einen Teil des Obstes der Firma Friedrich Weber hier zu Einmachezwecken zu überweisen, die sich gleichfalls den vorstehenden Bedingungen unterworfen hat. Alle diejenigen, deren Obsternte in diesem Jahr so reichlich ist, daß sie selbst nicht in der Lage sind, alles zu verwerten und die in gemeinnütziger Weise die Versorgung der Einwohner des Kreises mit guter Marmelade und Fruchtsaft unterstützen wollen, werden herzlichst gebeten, ihre Ueberschüsse sowie Fallobst der obengenannten Stelle zur Verfügung zu stellen.
Tgb. No. I. 10248. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Sterilisiert» der Pilze.
Die gesäuberten Pilze werden in kochendes, etwas gesalzenes Wasser getan worauf sie zusammenschwinden. Dann füllt man sie in Gläser, gießt noch Pilzbrühe nach und schließt die gefüllten Gläser mit einem Deckel (Gummiring). Nach Art der Weck'schen Methode bringt man den Inhalt zum Kochen (ungefähr 40 Min. lang). Nimmt man die Gläser heraus und läßt sie erkalten, so ist der Deckel luftdicht verschlossen. Solche — mit Wecks Apperat — konservierte
Mt.Geuymaa und in der Zartheit den frischen fast vollständig gleich.
Ein anderes einfaches Verfahren ist das Konservieren in Steintöpfen,- die gesalzenen Pilze werden in ihrem eigenen Saft solange gekocht, bis sie -ick geworden sind, nun in Steintöpfe gefüllt und mit Rindertalg übergossen und nach dem alles erkaltet ist, mit Pergamentpapier verbunden.
Einlegen -er Pilze in Essig.
Man kocht die gereinigten und — wenn größer — grob zerschnitenen Pilze in Salzwasser halb weich und gießt den Saft ab. (Verwendung zu Suppen!) In gute« Weinessig läßt man sie nur ganz weich kochen. Die nun gefüllten Gläser werden nach dem Erkalten gut verschlossen. Die abgekochten Pilze kann man auch mit Lorbeer, Nelken und Pfeffer in die Gläser füllen.
Die in Gläser gefüllten Pilze können (statt mit Essig) auch mit Zitronensaft übergossen werden.
Trocknen der Pilze.
Zur Aufbewahrung für spätere Zeiten (Winter) kann man abgeputzt, zerschnitten, auf Faden gereiht Pilze -er Sonne oder der Backofenwärme aussetzen und trockne«. (Vorher nicht waschen.) Nicht alle Arten eignen sich dazu.
Zum Trocknen eignen sich: Champignon, Pfifferling, (Eierschwämme) Stoppelschwamm, Stachel- schwamm, Steinpilz u. a. So getrocknet werden sie in Söckchen oder Büchsen aufbewahrt und dienen später zum Würzen der Speisen.
Gedörrte Steinpilze oder Champignon, schmecken gut, wenn man sie mit getrockneten Pflaumen auf- kocht.
Mitgeteilt vom Obst- und Gartenbauverein.
amtlichen
die
Verordnung
über den Verkehr mit Stroh und Häcksel.
Vom 2. August 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
Nicht nur an den Tagen, an denen man etwa« wichtiger unter ihnen vermutet, sondern
W täglich "WE
Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für' Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet,. die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muß Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.