Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

r--------

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Weite

für den Kreis Hersfeld

Sttisiliti

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, Im I amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 187. *" b«ä»^ Sonntag, den 12. August

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 9. August 1917.

Vom 13. August d. J. ab (nicht wie in meiner Verfügung L 249 vom 16. August ab) werden besondere Kartenausgabestellen für Urlauber und vorübergehend anwesende Personen im Kreise Hersfeld errichtet. Die Kartenausgabestellen befinden sich in den hierunter angegebenen Gemeinden und umfassen die angegebenen Gemeinden und Gutsbezirke. Sie stehen unter Leitung der in Spalte 3 angegebenen Personen.

Die Ausgabe der Karten erfolgt in sämtlichen Kartenausgabestellen am Montag, Mittwoch und Freitag. Sofern die Ausgabe nur zu bestimmten Stunden des Tages erfolgt, wird der Leiter der be­treffenden Stelle dies den zugehörigen Gemeinden und Gntsbezirken mitteilen.

Sämtliche Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, in ortsüblicher Weise diese Neuregelungwiederholt bekannt machen zu lassen, insbesondere wo und bei wem in Zukunft die Karten für die in Betracht kommenden Personen bezogen werden können. Bei den bisherigen örtlichen Ausgabestellen dürfen vom 13. August ab keine Karten mehr anUrlauber und vorübergehend anwesende Personen ausgegeben werden. Falls solche Personen Karten verlangen, sind sie an die zuständige Aus­

Ausgabestelle

Die dazu gehörigen Orte

Mit der Ausgbe ist beauftragt

Hersfeld

Friedlos

Obergeis

Niederaula

Kirchheim

Frielingen

Heringen

Philppsthal

Ransbach Schenklengsfeld

Friedewald

Mecklar

Kathus, Sorga, Petersberg, Wilhelmshof, Oberrode, Kalkobes, Meisebach, Eichhof, Asbach, Kohlhausen, Unterhaun, Bingartes, Heenes, Gittersdorf, Allmers- Hausen, Roßbach, Hilperhausen.

Friedlos, Reilos, Tann, Rohrbach, Biedebach.

Oberaeis Ava, Untergeis, Neuenstein, wOberhaun, Wippershain.

Niederaula, Mengshausen, Kerspenhausen, Solms, Niederjossa, Beiershausen, Kleba, Hattenbach, Stärklos, Holzheim, Engelbach, Kruspis.

Kirchheim, Gershausen, Reimboldshausen, Allendorf, Kemmerode, Reckerode, Rotterterode, Goßmannsrode, Beiersgraben.

Frielingen, Heddersdorf, Willingshain, Gersdorf.

Heringen, Kleinensee, Widdershausen, Leimbach, Bengendorf, Wölfershausen, Lengers, Harnrode.

Philippsthal, Heimboldshausen, Nippe, Unterneurode, Gethsemane, Röhrigshof.

Ransbach, Ausbach.

Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Unter­weisenborn, Landershausen, Conrode, Wüstfeld, Lampertsfeld, Schenksolz, Motzfeld, Hilmes, Malkomes, Dinkelrode.

Friedewald, Hof Weisenborn, Lautenhausen, Hillartshausen, Herfa.

Mecklar, Meckbach.

Hersfeld, den 10. August 1917.

Aufruf!

Betrifft: Sammlung alter Konservendosen.

Zinn gewinnt für die Zwecke der Landesver­teidigung und der Volksernährung (zur Herstellung neuer Konservendosen) eine immer wachsende Be­deutung.

Die verfügbaren Bestände an neuem Zinn sind begrenzt. Jede Möglichkeit, Zinn aus Sirrnhalttsen Gegenständen, insbesondere solchen aus Weißblech, zu gewinnen, muß restlos ausgenutzt werden.

Aus diesem Grunde ist die Sammlung und Ab­lieferung aller vorhandenen alten Konservendosen, die ganz oder teilweise aus Weisblech bestehen, dringend geboten. Jede zur Ablieferung gebrachte Koservendose vermehrt den Zinnbestand des Deutschen Reiches. t

Im vaterländischen Interesse werden alle Kreise der Bevßlkerung, geschäftliche Betriebe, Gastwirt­schaften, Verpflegungsanstalten jeder Art, Haus­haltungen usw. aufgefordert, die bei ihnen verfüg­baren alten Konservendosen aus Weißblech in möglichst sauberen Zustand an die nachstehend bezeichneten Sammelstellen abzuliefern.

Für die Zwecke der Sammmlung verwendbar sind nur solche Dosen, die ganz oder teilweise aus Weißblech bestehen. Dosen aus Schwarzblech ohne Weißblechteile können nicht angenommen werden. Für die abgelieferten alten Konservendosen aus Weißblech wird auf Wunsch eine Vergütung von

50,00 Mark für 1000 kg gezahlt.

Auch die kleinste Menge ist von Wert. Jeder

gabestelle zu verweisen. Die Ausgabestelle für Ur= lauter und Passanten ersuche ich auf folgende Punkte besonders zu achten.

1. Jede im Kreise zuziehende Civilperson ist ver­pflichtet, Reisebrotmarken für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten von ihrem ständigen Wohnsitz mit- zubringen und falls sie nicht mitgebracht hat, sich nachsenden zu lassen.

2. Fleischkarten sind gültig für das gesamte Reichs­gebiet.

3. Zuckerkarten dürfen nur verabfolgt werden, wenn eine Zuckerumtauschkarte von der betreffenden Civilperson vorgelegt wird.

4. In allen Fällen ist zunächst die Abmeldebe- scheinigung bei Civilpersonen und der Urlauspaß bei Militärpersonen zu fordern. Auf diese Aus­weise ist einzutragen, wieviel Karten jeder Art die betreffende Person erhält. Ueber die Ausgabe sämtlicher Karten ist ein Verzeichnis zu führen, aus dem hervorgeht.

1. wieviel Karten,

2. an wen,

3. für welche Zeit ausgegeben sind.

Tgb. Nr. L. 373. Der Landrat.

I, B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Karten-Ausgabestelle für die Landgemeinden,des Kreises Hersfeld

Lehrer Frank

Lehrer Leiß

Kaufmann Döring Gemeinderechnungsführer Justus Schrön

Pfarrer Dippel Y

Forstverwalter Lichtenberg Lehrer Wehnes

Rendant Wiegand

Kaufmann Thiel Bahnhofsvorsteher Mack

Schöffe Wilhelm Hoffmann

Lehrer Deiseroth

Ablieferer alter Konservendosen verdient sich, ohne Opfer bringen zu müssen, Dank des Vaterlandes.

Die Sammelstellen für die Landgemeinden und Gutsbezirke befinden sich bei den Bürgermeister­ämtern bezw. den Gutsvorstehern, für die Stadt Hersfeld bei dem Kupferschmiedemeister Schüßler in Hersfeld, Markt 31. Letztere ist zugleich Kreis- sammelstelle.

Tgb. No. I. 9325. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.

(Fortsetzung).

II. Zweifel darüber, ob ein Betrieb unter die in Abs. I erwähnte Bekanntmachung vom 17. Juni 1917 fällt, entscheidet die für den Sitz des Betriebes zu­ständige Ortskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen die zuständige Kriegswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, die Kriegsamtsstelle.

B. Bestands- und Bedarfsermittlung. § 4

I. Die Vorstände der Kommunalverbände Kreis- kohlenamt haben den am 1. September 1917 innerhalb ihres Bezirks mit Ausnahme der Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern vorhandenen Brennstoff­bestand zu ermitteln. Die Ermittlung hat sich-auf die Bestände der Verbraucher, im Sinne des § 3, Abs. I und auf diejenigen Bestände der Händler zu erstrecken, die nicht zur Belieferung solcher Verbraucher bestimmt sind, die der Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohlen, Koks und Briketts nach der Bekannt­machung des Reichskommissars für die Kohlenver-

teilnng vom 17. Juni 1917 unterliegen. Auf Bestände unter 100 kg. hat sich die Ermittlung nicht zu erstrecken.

II. In Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern liegt die in Abs. I vorgesehene Ermittlung dem Ge­meindevorstand ob.

in. Die Vorstände der Kommunalverbände (Abs. 1) und Gemeinden (Abs. 11) haben ferner den Bedarf ihres Bezirks in dem in § 3 Abs. i bezeichneten Um­fange für die Zeit vom 1. September 1917 bis zum 31. März 1918 zu ermitteln.

IV. Die Angaben sind getrennt für die in 8 1 ge- nanüten Brennstoffarten und noch folgenden Ver- brauchsgruppen zu machen:

1. Hausbrand.

2. Landwirtsaftlicher Bedarf mit Ausschluß des Hausbrandes Ziffer 1).

3. Gewerblicher Bedarf (§ 1 Abs. i Ziffer 3).

v. Bei der Ermittlung des landwirtschaftlichen Bedarfs sind diejenigen Mengen abzusetzen, die auf Grund besonderer Ermittlungen zum Getreidedreschen, Pflügen, für Molkereien und Schmieden für die Zeit bis zum 30. September 1917. bereits gesondert ermit­telt und der Reichsgetreidestelle angemeldet worden sind. Bei der Ermittlung des Bestandes der Landwirtschaft ist in diesen Fällen sowohl der gesamte Bestand als auch »er Bedarf festzustellen,- -er zum Getreidedreschen und Pflügen und für Mol­kereien und Schmiedezwecke für den Monat Septem­ber 1917 erforderlich ist. (Fortsetzung folgt.)

Bus der Heimat.

):( Hersfeld, 11. August. Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlnung Montag den 13. August d. J. nachmittags 5 Uhr im Rat- Haussaal. 1) Gründung einer städt. Obst- und Gemüse­stelle. 2) Städtische Schweinehaltung. 3) Bewilligung eines Zuschusses zu den Kosten der Reinigung des Geismühlgrabens. 4) Bewilligung eines Zuschusses ww^wwiiio»^ willigung der Kosten für die Herstellung eines feuer­sicheren Verschlags der Treppe unterm städtischen Archiv- 7. Erhöhung der Tagegelder für die Mitglieder der städt. Behörden und die städtischen Beamten bei Dienstreisen. 8) Ersatzwahl für den Magistrat anstelle des verstorb. Herrn Regierungsrats Dr. Bonatz. 9) Einrichtung und Wahl einer Museumskommission. 10) Beschlußfassung über ein Ortsstatut für den städ­tischen Arbeitsnachweis. 11) Bewilligung von Um­zugskosten. 12) Erhöhung -es Schulgeldes für aus­wärtige Schülerinnen und Schüler des städt. Lyzeums. 13) Nachbewilligungen. 14) Beschlußfassung über die Ersatz-bezw. Ergänzungswahlen zur Sta-verordneten- versammlung. 15) Mitteilung des Magistrats, be­treffend die Verlegung des Sparkassegeschäftszimmer und Einrichtung eines neues neuen Tresors. 18) Be­schlußfassung über den Beitritt der Stadt zur Lnllus- brnnnengesellschaft durch Uebernahme von Geschäfts­anteilen.

Pilzsammelregeln. ,

1. Man sammle nur die Pilze, welche man genau kennt,- alle anderen sind auszufchließen; wenn nicht ein Kenner gleich aufklären kann.

2. Man sammele nur bei trockenem Wetter; nasse Pilze verderben schnell nnd bewirken daher leicht Verdauungsstörungen.

3. Man sammle nur gesunde, feste, madenfrei, nicht aber alte Pilze; -iese werden infolge rascher Zer- sestung gefährlich ja oft sogar giftig.

4. Man meide alle Pilze, die einen widerlichen moderigen Geruch haben, einen scharfätzenden Milchsaft absonder» oder mit ihrem unten knollig- verdickten Stiel in einer Wulßhaut stecken.

5. Man zertrete nicht mutwillig unbekannte Pilze,' für den Kenner können es willkommene Sorten sein.

6. Man meide Röhrenpilze, welche unter dem Hute am Stiele lebhaft rot gefärbt sind.

7. Man genieße nicht Pilze roh und bereite möglichst bald dieMablzeit. Pilzgericht wärme man nicht noch einmal an, da sie sich leicht zersetzen und schwere Verdauungsstörungen hervorrufen.

8. Allgemeine gültige Kennzeichen für eßbare und giftige Pilze gibt es nicht. Man lerne daher die Pilze genau kennen.

a. Das blauanlaufen des Fleisches, der unangenehme Geschmack, der schmierige Hut, das Schwarzwerden von Silberzeug und Zwiebeln im Pilzgericht be­weisen keineswegs die Schädlichkeit des Pilzes.

b. Madenfresser sowohl in giftigen, als auch in ge­nießbaren Schwämmen.

c. Man merke sich vor allen Dingen die sog.Doppel­gänger"

zum Champignon den Knollenblätterpilz,

zum echten Reizker den Giftreijker,

zum Steinpilz den Satanspilz,

zum Speisetäubling den Speiteufel, zur Sommertrüffel den Kartoffelbovist.

Mitgeteilt vom Obst und Gartenbauverein.