Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Melier
für den Kreis Hersfeld
Sreisilatt
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im? amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. I
Nr. 173. """" B“i»te* Freitag, den 37. Juli
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 25. Juli 1917.
Auf Abschnitt 8 der Ländlichen Lebensmittelkarte für Verbraucher und deren Kinder werden 100 § lese Suppen oder 2 Suppenwürfel und auf Abschnitt H der ländlichen Lebensmittelkarte für Selbstversorger werden 50 g lose Suppen oder 1 Suppenwürfel verabfolgt. Der Preis für 50 t lose Suppen beträgt 7 Pfennig, für einen Suppenwürfel 10 Pfennig. Außerdem kommen in nachstehenden Bezirken Heringe für Verbraucher (Versorgungsberechtigte) 'zur Verteilung und zwar 1 Hering pro Kopf der versoraungsbe- rechtigten Bevölkerung.
Niederaula, Unterhaun, Sorga, Schenklengsfeli, Ransbach, Friedewald, Heimboldshausen, Röhrigshof, Philippsthal, Heringen, Kirchheim, Kalkobes, Friedlos, Asbach, Widdershausen, und Wölfershausen.
Die Verkaufsstellen werden auf ortsübliche Weise bekannt gegeben. Der Verkauf hat alsbald zu erfolgen und sind die Kartenabschnitte innerhalb 10 Tagen an die Firma G. W. Schimmelpfeng in Hersfeld einzureichen.
Tgb. No. K. G. 2136. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
HerSfeld, den 19. Juli 1917.
Die Fleischabgabe in den Metzgereien in Hersfeld und Kalkobes erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend auf die Zusatzkarte mit 250 gr.; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte. Außerdem dürfen die Fleischmengen auf die Bezugsscheine der Gastwirte pp. und auf die Krankenkarten, sowie Wurst anf die Reichsfleischkarte mit 125 gr., (Kinder die Hälfte) abgegeben werden.
Der Fleisckverkauf auf die Reichsfleischkarte erfolgt mit 60. gr. (i/s für Kinder) am Montag nächster Woche.
ftreh^aSoa^ mit 250 gr. für Erwachsene und die Hälfte für Kinder. Nach Befriedigung der Zusatzkarten darf auch auf die Reichsfleischkarte 60 gr. Fletsch verabfolgt werden, jedoch nicht mehr als 240 gr. auf den Haushalt.
Der Vorsitzende des KreiSausschuffes.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
Nr. 453. Verordnung gegen das Ausroden unreifer Kartoffeln.
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, oetr. Erklärung des Kriegszustandes, des Artikels 68 der Reichsverfassung, der §§ 4 und 9 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vom 11. 12. 1915 betr. Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für die Dauer des Krieges folgendes:
8 1.
Das Roden (Ansmachen) unreifer Kartoffel« ist verböte«.
8 2.
Die unteren Verwaltungsbehörden (Landräte, Bezirksdirektoren, Kreisamtmänner, Magistrate usw.) sind verpflichtet, bis spätestens den 1. September einen Zeitpunkt zu bestimmen, vor dem in ihrem Bezirk das Roden (Ausmachen) der Spätkartoffeln überhaupt verboten ist. Es ist dabei zulässig, diesen Zeitpunkt für einzelne Teile des Bezirks, sowie je nach Höhen- “ ' ' “ ' ’ ' * ‘ "elarten ver-
läge, Bodenbeschaffenheit «n schieden festzusetzen, auch auf Antrag im Einzelfalle
Ausnahmen zu gestatten.
8 3.
Es ist verboten, Kartoffeln, deren Roden (Ausmachen) nach § 1 oder § 2 verboten ist, abzusetzen oder anzunehmen.
§ 4.
Wer den Vorschriften der 8§ 1—1 zuwiderhandelt wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre oder beim Vor- liegen mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
8 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver-
kündung in Kraft.
Cassel, den 4. 7. 1917.
Der
Stellv. Genkdo. 11. A.-K.
le. No. 1461/17.
Komandierende General von Keßler Generalleutnant.
Cassel, den 4. 7. 1917.
1. Den Oberpräsidien in Cassel, Magdeburg und Hannover, den'benachbarten stellv. Generalkommandos, sowie den Oberstaatsanwälten in Cassel, Frankfurt, Celle, Naumburg und Jena nachrtchtlich,
2. den Regierungspräsidenten Cassel, Erfurt, Hildesheim, Wiesbaden, den StaatSministerien, Ministerien, Landesregierung Greiz, Landesdirektion Arolsen mit dem Ersuchen, die Verordnung nicht nur in den Amtsblättern, sondern auch in den gelesensten Zeitungen aller Richtungen des Korpsbereiches alsbald zur Veröffentlichung zu bringen, sowie bis zum 1. September d. J. mitzuteilen, welche Zeitpunkte in Ausführung des § 2 der Verordnung seitens der unteren Verwaltungsbehörden bestimmt sind.
Von feiten des stellv. Generalkommandos Der Chef des Stabes
Frhr. von Tettau,
Oberst.
Bekanntmachung.
Ich weise darauf hin, daß alle Anträge auf Gestaltung von Haussammlung für das Jahr 1918 mit dem vorgeschriebenen , Kollektenorganisationplan spätenstens bis zum 1. August d. J. unmittelbar bei dem Herrn Oberpräsidenten hier einzureichen sind.
Bei Kollekten, die sich über den hiesigen Bezirk hinaus auf den Regierungsbezirk Wiesbaden erstrecken sollen, sind für jeden Bezirk getrennte Anträge einzureichen.
Anträge, die nach dem 1. August d. I. eingehen, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Kollekten zur Beseitigung eines Notstandes dienen sollen und die Anträge nicht vorher eingereicht werden konnten.
Cassel, den 12. Juli 1917.
Der* Regierungspräsident.
Hersfeld, den 23. Juli 1917.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. I. 8967. Der Landrat.
■■■■MM! an n, Reg.-Affessor.
Hersfeld, den 21. Juli 1917.
Der KreiSausschuß hält gemäß § 5 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreisausschüssen vom 23. Februar 1884 während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September ds. I». Ferien.
Während dieser Zeit dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß. I. A. No. 7320.
Der Vorsitzende des KreiSausschuffes:
I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim am Rhein
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der Kgl. Lehranstalt im Jahre 1917:
1. Ein ObstverwertungSlehrgang für Männer und Haushaltungslehrerinnen in der Zeit vom SO. Juli bis zum 19. August.
2. Ein ObstverwertungSlehrgang für Frauen in der Zeit vom 20. bis zum 25. August abgehalten werden.
Die Lehrgänge beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags um 3 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und ptacktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben die verschiedenen Gerwertungs- Möglichkeiten einzuüben.
DaS Unterrichtsgeld beträgt für den Lehrgang zu 1: für Preußen 10 Mk. für Nichtpreutzen 15 Mk. für den Lehrgang zu 2: für Preußen 6 Mk., für Nicht- preußen 9 Mk.
Anmeldungen sind unter Angabe des Bor- und Zunamens, Wohnortes sowie der Staatsangehörigkeit an die Direktion zu richten.
Der Direktor.
Bus der Heimat.
8 Hersfeld, 26. Juli. Von dem Arbeitskommando in Herfa sind die nachstehend bezeichneten Kriegsgefangenen Surble 8 78 6, Auvienet 8 55/10 und von dem Arbeitskommando in Hilmes der Gefangene Rachmanin Iwan 3. Komp. entwichen.
§ Hersfeld, 28. Juli. (Vaterländischer H ilfs- dienst.) Zur Besseren Aufklärung der Beteiligten wird uns geschrieben: 1). Jeder Hilfsdienstpflichtige, dessen Beschäftigung nicht zweifelsfrei als im vaterländischen Hilfsdienst anzusehen ist, hat ein AufforderungSschreiben zum Hilfsdienst seitens des zuständigen EinberufungsauSschusseS zu gewärtigen. 2.) Nach diesem AufforderungSschreiben verbleibt dem Hilfsdienstpflichtigen noch 14 Tage Frist, in welcher er sich eine Beschäftigung im Hilfsdienst - » 2 d.
Ges. — die ihm nach seinen Familien- usw. Verhältnissen am geeignetsten erscheint, suchen kann; in diesen 14 Tagen verbleibt auch dem Hilfsdienstpflichtigen, welcher glaubt, daß seine jetzige Beschäftigung schon als Hilfsdienst anzusehen ist, noch genügend Zeit, Einwendungen gegen die Aufforderung zu erheben. 8). Etwaige Einwendungen müssen bei dem Einberufungsausschuß schriftlich angebracht werden. Auf diese Einwendungen entscheidet der Ausschuß nicht willkürlich, sondern nur nach vorheriger Anhörung der zuständigen amtlichen Stellen (Handelskammer, Handwerkskammer, Gewerbeinspektor, Wirtschaftsausschüsse u. s. w.i 4.) Läßt ein Hilfsdienstpflichtiger die 14tägige Frist verstreichen, ohne sich eine Hilfsdienst- Beschäftigung zu suchen, oder werden die erhobenen Einwendungen als nicht stichhaltig verworfen, dann erfolgt die Ueberweisung zu einer bestimmten Beschäftigung. 5.) Gibt ein Hilfsdienstpflichtiger seine Beschäftigung im Hilfsdienst wieder auf, oder handelt es sich nur um eine Scheinbeschäftigung, dann erfolgt ohne vorherigeAufforderung dieUeberweisung zu einer anderen Stelle,' ebenso erfolgt sofortige Ueberweisung, sobald eS feststeht, daß der Hilfsdienstpflichtige offensichtlich das Gesetz umgehen will. 6.) Bei Zweifelsfällen wende man sich an den Vorsitzenden des Einberufungsausschusses, welcher in der Lage ist, entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Pflückt Himbeeren.
5 Psd. Zucker für 1 Itr. Waldbeeren.
3 Pfd. Zucker für 1 Ztr. ©artenobft.
):( Hersfeld, 25. Juli. (Kriegs-Wetturnen des 7. | Deutschen^TurnkreifeS, (Oberweser) am 22. Juli in
auf der Karlswiese in Cassel bestimmt. Dem Ernst der Zeit entsprechend war dabei von jedem festlichen Gepräge abgesehen worden; in schlichter und einfacher Weise sollte das Wetturnen erfolgen. Der Beginn desselben war auf vormittags 9 Uhr festgesetzt. In erfreulicher Weise traten zum Wettkampf nahezu 500 Turner, darunter 117 im Alter von über 17 Jahre« an, alle übrigen zählten unter 17 Jahren. Voll Kampfeseifer füllte die jugendliche Schar den Kampfplatz an. Mit warmen Worten wurden ihnen zuvor von Herrn Turninspektor Buchenau aus Cassel ein herzliches Willkommen zugerufen. Als Turnübungen waren für beide Turnklassen, Kugelstoßen, Freiweit- weitsprnng und Schnelläufen vorgesehen. Außerdem hatten die Turner der 1. Klasse im Handgranaten- werfen, die der 2. Klaffe im Ballweitwurf ihre Kräfte zu messen. Die Uebungen zeigten ein fepelndes Bild und legten Zeugnis davon ab, daß die Jugendturner zu Haus' fleißig geübt hatten. Gegen 1 Uhr war das Wetturnen beendet, und es folgten eine Reihe Jugendspiele, die den zahlreich erschienenen Gästen die nachfolgenden Stunden in schöner Weise ausfüllten. Um 1 e4 Uhr nahm die Preisverteilung ihren Anfang. Der stell». Kreisvertreter, Herr Gumasiallehrer Engelhardt aus Eschwege, wies in zündenden Worten auf den Ernst der schweren Zeit hin, und führte weiter aus, daß sich die deutsche Jugend gesund und kräftig erhalten müsse um, wenn e6 nötig sei, einzu- treten in den schweren Kampf, den Deutschland nun schon seit beinah 3 Jahren gegen eine Welt von Feinden erfolgreich geführt habe. Die sich jetzt anschließende Preisverteilung ergab, daß 45 Turner der 1. Klasse mit dem Eichenkranz und 203 Turner der 2. Klasse mit dem Etchenstrauß ausgezeichnet werden konnten. Wie immer, wenn es gilt, sich turnerisch, zu betätigen, waren auch diesmal die Hersfelder Turner überaus zahlreich zum Wetturnen erschienen. Und eS zeigte sich, daß ihr Fleiß, den sie an den vorangegangenen schönen Sommerabenden auf die volkstümlichen Turnübungen verwendet hatten auch belohnt werden konnte, dexn 8O»o der Hersfelder Wetturner erhielten Kranz und Strauß. Mit dem gemeinsam gesungenen Lied: Deutschland, Deutschland, liberales, batte gegen 1 tö Uhr das Wetturnen sein Ende erreicht. Möchte diese Kriegsveranstaltung eigener Art sich nicht noch einmal wiederholen, sondern möchte die nächste turnerische Veranstaltung des Kreises im Zeichen des Friedens stehen. Die mit Kranz oder Etchenstrauß geschmückten Hersfelder Turner waren folgende: Ludw. Metz, Fritz Gesing, Georg Wittekind, Th. Kretschmar, N. Wolff, Paul Götting, Aug. Brod, Fritz Geilfuß, Hans Mohr, Carl Engel, Hans Möller, Franz Dräger,»Walter König, Hch. Opfer, W. Rüppel, Willi Herwig, Otto Scheffer, Kurt Räthe, Karl Randerath, Adam Caselitz, Erich Mohr, Hrch. Hornschuh, Heinr. Mohr, Ernst Ewald, Ludw. Huth, Hermann Bürkle, Ludw. Ltttzebauer.