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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^j^ für den Kreis Hersfeld dmM WW fireisilatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen TeUe 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 166.

"Bt** Donnerstag, den 19. Juli

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 7. Juli 1917.

Nachstehend veröffentliche ich das Ergebnis der zur Frühjahrskörung und Nachschau vorgestellten Zucht­bullen. . I. A. Nr. 6547.

Der Vorsitzende deS Kreisausschnsies:

V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

w

Gemeinde.

Anzahl der

Bullen.

Name des Bullenhalters.

Tag der Körung.

Resultat der Körung Rasse und Farbe sowie Abzeichen und Alter des Bullen.

Befund.

Bemerkungen.

1. Zuchtbullen.

l(i Friedewald

3'

4i Hilmes

5! Hersfeld

6 Holzheim

8

Mengshausen

9

10

Sorga

11

Widdershausen

12

Friedewald

13

14

15

Landershausen

16

17

Kerspenhansen

18

19

Mecklar

20

21

Solms

221

Beiershausen

23

24

25

Eitra

26

Unterbaun

30]

Kohlhausen

v?^-y^^

1

AuSbach

2

3

Fried ewald

4

5

Goßmannsrode

6

Mengshausen

7

8

OberlengSfeld

A. Körung der Bullen.

1

1

1 '

1

1

1

1

1

1

1

i

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1 1

Hoßbach, August

Setzkorn, Wilhelm Gemeinde

Stuckhardt, Heinrich Martin, Hegemeister Rudolf, II H Schäfer, Jakob

Schneider, Peter Thenert, Konrad Hoßbach, August

Otto' Reinhard

Valt. Grenzebach Gastwirt Claus Biüaermeister Jfsland A. Weber

Paul Lenz

Valt. Vaupel

Balt. Lenz Gemeinde Peter Jakob Georg Jakob Glebe

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

23. 6. 17

22. 6. 17

25. 6. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

23. 6. 17

25. 6. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

22. 6. 17

23. 6. 17

23. 6. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

23. 6. 17

23. 6. 17

22. 6. 17

Simmentaler Hellschack l1/* Jahr Simment. (Gersfeld) Hellschack 1 Jahr Simmentaler Rotschack 20 Monate Simmentaler Hellschack 18 Monate Simmentaler Gelbschack 17 Monate Simmentaler Rotschack 17 Monate Simmentaler Gelbschack 1V2 Jahr Simmentaler Gelbschack 2 Jahr Simmentaler Gelbschack 22 Monate Simmentaler Gelbschack 22 Monate Simmentaler Rotschack IV2 Jahr Simmentaler Gelbschack 14 Monate Simmentaler Gelbschack 1 Jahr Simmentaler Rotschack 1 Jahr Rot mit weißen Kopf 13 Monate Rot-Gelbschack 15 Monate Gelbschack 15 Monate Hellschack IV2 Jahr

Simmentaler Gelbschack 13 Monate Simmentaler Gelbschack 16 Monate Simmentaler Gelbschack 14 Monate Simmentaler ellschack ca. 15 Monate Simmentaler Gelbschack 18 Monate Simmentaler Gelbschack 18 Monate Simmentaler GelbschSck l3/4 Jahr Simmentaler Gelbschack 2 Jahr Simmentaler Hellschack I8V2 Monat

gut

gut brauchbar brauchbar brauchbar brauchbar tauglich untauglich untauglich brauchbar i tauglich

gut

sehr gut gut gut gut gut gut gut

tauglich brauchbar brauchbar tauglich

untauglich tauglich tauglich tauglich

1

1 1

1 1 l

1

1

Rudolph, Johs.

Mosebach I, Heinrich Hoßbach, August Setzkorn, Wilhelm.. Mohl, Johs, Berg, Heinrich

Ru'ppel, Peter

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

25. 5. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

22. 6. 17

25. 5. 17

Simmentaler Gelbschack 3 Jahre Simmentaler Gelbschack 2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2V» Jahre Simmentaler Rotschack 3V2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2V4 Jahre Simmentaler Rot-Gelbschack 2V4 Jahre, Simmentaler Gelbschack 2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2As Jahre

brauchbar ! gut gut

brauchbar

tauglich gut

brauchbar gut

In 2 Monaten zürn Sprung tauglich

In 4 Monaten zum Sprung tauglich

Zuchtgenossenschaft Contra abstammend

Zuchtgenossenschaft Contra abstammend Vom 1. Juli ab zu Zucht verwendbar In 3 Monaten zur Zucht verwendbar In 3 Monaten znr Zucht verwendbar In 2 Monaten zum Sprung zuzulassen

Steht in Niederaula (Gemeinde)

In 2 Mon. z. Zucht verwendbar steht in Gittersdorf, ist von der Gemeinde GitterSdorf angekauft worden In 2 Monaten zum Sprung zuzulassen

Abstammung Hünfelder Zuchtgenossenschaft

Abstammung Kreis Schlächtern.

Nr. 432. Verordnung über die polizei­liche An- und Abmeldung.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 4 des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und mit dem Reichsgesetz vom 11. 12. 15 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende H Verordnung

erlassen. ,

8 1.

Wer Personen entgeltlich oder unentgeltlich zur Beherbergung bei sich aufnimmt, hat diese ohne Rück­sicht auf die Dauer des Aufenthalts polizeilich ayzu- melden nnd vor deren Abreise mit Angabe des Reise­

ziels abzumelden. - , . _

Kinder unter 12 Jahren werden auf dem Melde­schein der Begleitpersonen an- und abgemeldet.

Die An- und Abmeldungen, für die die Polizei­behörde ein bestimmtes Formular vorschreiben kann, hat sämtliche Vornamen und den Zunamen, den Stand, den Tag der Geburt, den Geburtsort, den letzten Aufenthaltsort mit der dortigen Wohnung und die Staatsangehörigkeit anzugeben. Sie sind von den betreffenden Personen, soweit es nicht Kinder unter 12 Jahren sind, selbst zu schreiben bezw. auszufüllen und zu unterschreiben. § $

Der Wohnungsgeber hat durch seine Unterschrift zu bescheinigen, daß er von dem Inhalt der Meldung Kenntnis genommen hat, und die An- und Abmeldung, falls die Zureise bezw. Abreise bis 12 Uhr mittags erfolgt, bis nachmittag 3 Uhr desselben Tages, andern­falls bis 9 Uhr vormittags des nächsten Tages an die

Polizei abzuliefern. _ , ...

Die An- und Abmeldung von alleinreisenden Kindern unter 12 Jahren hat der Wohnungsgeber auszufüllen, fönst die Begleitpersonen.

Der Wohnungsgeber hat sofort die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen, wenn ihm ein Reisender durch die Art seines Gepäcks, durch unbe­gründetes Verweilen am Ort, durch die an ihn ein­gehenden Postsendungen oder durch sein sonpiges Verhalten verdächtig erscheint.

Die Inhaber gewerblicher Betriebe zur Be­herbergung Fremder (Gasthöfc, Herbergen, Fremden­pensionen), desgleichen die Vermieter von möblierten und unmöblierten Wohnungen und Zimmern oder

Schlafstellen an Fremde, sofern aus der Vermietung ein Gewerbe gemacht wird, haben ein Fremdembuch zu führen mit dem vollständigen Inhalt der Melde­zettel. Die Seitenzahl dieses Fremdenbuches ist polizeilich abzustempeln.

8 6.

Hinsichtlich Aushändigung der Postsendungen ver­bleibt es bei der Anordnung vom 19. 5. 1915.

§ 7.

Ist der Wohnungsgeber durch Abwesenheit oder Krankheit verhindert, den obigen Pflichten nachzu- kommen, so hat sie sein Stellvertreter zu erfüllen.

8 8.

Soweit bestehende Polizeiverordnungen über das Meldewesen mit vostehender Verordnung nicht im Wiederspruch stehen, behalten sie, wie hiermit auf Grund des § 4 des Belagerungszustandes-Gesetzes be­stimmt wird, ihre Gültigkeit.

- § 9.

Wer den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft.

§ 10.

Die Meldepflicht der Ausländer wird in einer be­sonderen Verordnung geregelt.

Cassel, den 23. 6. 1917.

Der Kommandtereside General, von Kehler, Generalleutnant.

SteUv. Genkdo. 11. A.-K.

lil a. Nr. 5355. Cassel, den 26. 6. 1917.

1. Den Oberpräsidien Cassel und Magdeburg zur gefl. Kenntnisnahme,

2. Den Staatsministerien, Ministerien, Landesregie­rung, Landesdirektion, den Regierungen Cassel, Erfurt und Wiesbaden, sowie den Landratsämtern mit der Bitte um Veröffentlichung in den amt­lichen Blättern und dem Bemerken, daß die Bekanntgabe durch die im K.-K.-V.-Bl. 1917, 62. Stück, Nr. 385 genannten Zeitungen veranlaßt ist.

3. den Oberstaatsanwaltschaften Cassel, Naumburg a. S., Jena und Frankfurt a. M. zur gefl. Kenntnisnahme und weiteren Mitteilung.

Von feiten des stelln Generalkommandos Der Chef des Stabes Frhr. von Tettau,

Oberst.

Hersfeld, den 12. Juli 1917.

Der Apothekenbesitzer Doel in Raboldshausen, Kreis Homberg, hat das Einsammeln von Arznei­pflanzen übernommen. Zum Sammeln sollen nach Möglichkeit die Schulkinder in Anspruch genommen

werden. Die.Herren Lehrer des Kreises werden er­sucht, die Schulkinder hierauf aufmerksam zu machen, sich selbst aber wegen weiterer Auskunftserteilung in der Angelegenheit an den obengenannten Apotheken­besitzer zu wenden. Von ihm können auch Merkblätter zum Aushang in den Schulräumen bezogen werden. Die Sache verdient bei den gegenwärtigen Zeitver- hältniffen besondere Beachtung.

Tgb. No. l. 8476. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

(Fortsetzung auf der 4. Seite.)

Bus der Heimat.

Landwirte baut

Raps und Rübsen

Nähere Auskunft über Ammoniakzuweisung, Saatgutbeschaffung usw. bei Landwirtschafts - lammet in Cassel und zuständigen Winter schatdirektoren.

):( Hersfeld, 18. Juli. Am 10. Juli ist eine Be­kanntmachung (Nr. W. 3 700/5. 17. K. R. A.), betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie Papier­garne und -bindfäden erschienen, durch die die bisher für die bezeichneten Gegenstände in Kraft gewesenen Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. 3 4700 12. 16. K. R. A. abgeändert werden. Die neue H ö ch st- preisbekanntmachung enthält wesentliche Aenderungen gegenüber der bisher in Geltung gewesenen, die sich nicht nur auf die Höhe der Preise beziehen. Insbesondere sind die Höchstpreise abgestuft, je nachdem die Veräußerung durch den Hersteller oder durch einen Händler erfolgt. Die Bekanntmachung enthält außer 2 Preistafeln eine ganze Reihe von Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist bei den Land- rats-Aemternund Polizeibehörden einzusehen.

):( Hersfeld, 18. Juli. Wir weisen unsere Leser wiederholt darauf hin, daß es im allgemeinen Interesse liegt, daß etwa bekannt werdende Preistreibereien und Preisüberforderungen zur Kenntnis der Preis- prüfungsstelle oder der Polizeiverwaltung gebracht werden, damit gegen die in Betracht kommenden Per­sonen aufgrund der erlassenen Strafgesetze vorge- gangen werden kann.