Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^j^ für den Kreis Hersfeld dmM WW fireisilatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen TeUe 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 166.
•"Bt**“ Donnerstag, den 19. Juli
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 7. Juli 1917.
Nachstehend veröffentliche ich das Ergebnis der zur Frühjahrskörung und Nachschau vorgestellten Zuchtbullen. . I. A. Nr. 6547.
Der Vorsitzende deS Kreisausschnsies:
V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
w
Gemeinde.
Anzahl der
Bullen.
Name des Bullenhalters.
Tag der Körung.
Resultat der Körung Rasse und Farbe sowie Abzeichen und Alter des Bullen.
Befund.
Bemerkungen.
1. Zuchtbullen.
l(i Friedewald
3'
4i Hilmes
5! Hersfeld
6 Holzheim
8
Mengshausen
9
„
10
Sorga
11
Widdershausen
12
Friedewald
13
14
15
Landershausen
16
17
Kerspenhansen
18
19
Mecklar
20
21
Solms
221
Beiershausen
23
24
25
Eitra
26
Unterbaun
30]
Kohlhausen
v?^-y^^
1
AuSbach
2
3
Fried ewald
4
5
Goßmannsrode
6
Mengshausen
7
8
OberlengSfeld
A. Körung der Bullen.
1
1
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1
1
1
1
1
1
1
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1
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1
1
1
1
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1
1
1
1
1
1
1
1 1
Hoßbach, August
Setzkorn, Wilhelm Gemeinde
Stuckhardt, Heinrich Martin, Hegemeister Rudolf, II H Schäfer, Jakob
Schneider, Peter Thenert, Konrad Hoßbach, August
Otto' Reinhard
Valt. Grenzebach Gastwirt Claus Biüaermeister Jfsland A. Weber
Paul Lenz
Valt. Vaupel
Balt. Lenz Gemeinde Peter Jakob Georg Jakob Glebe
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
23. 6. 17
22. 6. 17
25. 6. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
23. 6. 17
25. 6. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
22. 6. 17
23. 6. 17
23. 6. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
23. 6. 17
23. 6. 17
22. 6. 17
Simmentaler Hellschack l1/* Jahr Simment. (Gersfeld) Hellschack 1 Jahr Simmentaler Rotschack 20 Monate Simmentaler Hellschack 18 Monate Simmentaler Gelbschack 17 Monate Simmentaler Rotschack 17 Monate Simmentaler Gelbschack 1V2 Jahr Simmentaler Gelbschack 2 Jahr Simmentaler Gelbschack 22 Monate Simmentaler Gelbschack 22 Monate Simmentaler Rotschack IV2 Jahr Simmentaler Gelbschack 14 Monate Simmentaler Gelbschack 1 Jahr Simmentaler Rotschack 1 Jahr Rot mit weißen Kopf 13 Monate Rot-Gelbschack 15 Monate Gelbschack 15 Monate Hellschack IV2 Jahr
Simmentaler Gelbschack 13 Monate Simmentaler Gelbschack 16 Monate Simmentaler Gelbschack 14 Monate Simmentaler ellschack ca. 15 Monate Simmentaler Gelbschack 18 Monate Simmentaler Gelbschack 18 Monate Simmentaler GelbschSck l3/4 Jahr Simmentaler Gelbschack 2 Jahr Simmentaler Hellschack I8V2 Monat
gut
gut brauchbar brauchbar brauchbar brauchbar tauglich untauglich untauglich brauchbar i tauglich
gut
sehr gut gut gut gut gut gut gut
tauglich brauchbar brauchbar tauglich
untauglich tauglich tauglich tauglich
1
1 1
1 1 l
1
1
Rudolph, Johs.
Mosebach I, Heinrich Hoßbach, August Setzkorn, Wilhelm.. Mohl, Johs, Berg, Heinrich
Ru'ppel, Peter
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
25. 5. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
22. 6. 17
25. 5. 17
Simmentaler Gelbschack 3 Jahre Simmentaler Gelbschack 2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2V» Jahre Simmentaler Rotschack 3V2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2V4 Jahre Simmentaler Rot-Gelbschack 2V4 Jahre, Simmentaler Gelbschack 2 Jahre Simmentaler Gelbschack 2As Jahre
brauchbar ! gut gut
brauchbar
tauglich gut
brauchbar gut
In 2 Monaten zürn Sprung tauglich
In 4 Monaten zum Sprung tauglich
Zuchtgenossenschaft Contra abstammend
Zuchtgenossenschaft Contra abstammend Vom 1. Juli ab zu Zucht verwendbar In 3 Monaten zur Zucht verwendbar In 3 Monaten znr Zucht verwendbar In 2 Monaten zum Sprung zuzulassen
Steht in Niederaula (Gemeinde)
In 2 Mon. z. Zucht verwendbar steht in Gittersdorf, ist von der Gemeinde GitterSdorf angekauft worden In 2 Monaten zum Sprung zuzulassen
Abstammung Hünfelder Zuchtgenossenschaft
Abstammung Kreis Schlächtern.
Nr. 432. Verordnung über die polizeiliche An- und Abmeldung.
Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 4 des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und mit dem Reichsgesetz vom 11. 12. 15 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps nachstehende H Verordnung
erlassen. ,
8 1.
Wer Personen entgeltlich oder unentgeltlich zur Beherbergung bei sich aufnimmt, hat diese ohne Rücksicht auf die Dauer des Aufenthalts polizeilich ayzu- melden nnd vor deren Abreise mit Angabe des Reise
ziels abzumelden. - , . _
Kinder unter 12 Jahren werden auf dem Meldeschein der Begleitpersonen an- und abgemeldet.
Die An- und Abmeldungen, für die die Polizeibehörde ein bestimmtes Formular vorschreiben kann, hat sämtliche Vornamen und den Zunamen, den Stand, den Tag der Geburt, den Geburtsort, den letzten Aufenthaltsort mit der dortigen Wohnung und die Staatsangehörigkeit anzugeben. Sie sind von den betreffenden Personen, soweit es nicht Kinder unter 12 Jahren sind, selbst zu schreiben bezw. auszufüllen und zu unterschreiben. § $
Der Wohnungsgeber hat durch seine Unterschrift zu bescheinigen, daß er von dem Inhalt der Meldung Kenntnis genommen hat, und die An- und Abmeldung, falls die Zureise bezw. Abreise bis 12 Uhr mittags erfolgt, bis nachmittag 3 Uhr desselben Tages, andernfalls bis 9 Uhr vormittags des nächsten Tages an die
Polizei abzuliefern. _ , ...
Die An- und Abmeldung von alleinreisenden Kindern unter 12 Jahren hat der Wohnungsgeber auszufüllen, fönst die Begleitpersonen.
Der Wohnungsgeber hat sofort die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen, wenn ihm ein Reisender durch die Art seines Gepäcks, durch unbegründetes Verweilen am Ort, durch die an ihn eingehenden Postsendungen oder durch sein sonpiges Verhalten verdächtig erscheint.
Die Inhaber gewerblicher Betriebe zur Beherbergung Fremder (Gasthöfc, Herbergen, Fremdenpensionen), desgleichen die Vermieter von möblierten und unmöblierten Wohnungen und Zimmern oder
Schlafstellen an Fremde, sofern aus der Vermietung ein Gewerbe gemacht wird, haben ein Fremdembuch zu führen mit dem vollständigen Inhalt der Meldezettel. Die Seitenzahl dieses Fremdenbuches ist polizeilich abzustempeln.
8 6.
Hinsichtlich Aushändigung der Postsendungen verbleibt es bei der Anordnung vom 19. 5. 1915.
§ 7.
Ist der Wohnungsgeber durch Abwesenheit oder Krankheit verhindert, den obigen Pflichten nachzu- kommen, so hat sie sein Stellvertreter zu erfüllen.
8 8.
Soweit bestehende Polizeiverordnungen über das Meldewesen mit vostehender Verordnung nicht im Wiederspruch stehen, behalten sie, wie hiermit auf Grund des § 4 des Belagerungszustandes-Gesetzes bestimmt wird, ihre Gültigkeit.
- § 9.
Wer den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 Mark bestraft.
§ 10.
Die Meldepflicht der Ausländer wird in einer besonderen Verordnung geregelt.
Cassel, den 23. 6. 1917.
Der Kommandtereside General, von Kehler, Generalleutnant.
SteUv. Genkdo. 11. A.-K.
lil a. Nr. 5355. Cassel, den 26. 6. 1917.
1. Den Oberpräsidien Cassel und Magdeburg zur gefl. Kenntnisnahme,
2. Den Staatsministerien, Ministerien, Landesregierung, Landesdirektion, den Regierungen Cassel, Erfurt und Wiesbaden, sowie den Landratsämtern mit der Bitte um Veröffentlichung in den amtlichen Blättern und dem Bemerken, daß die Bekanntgabe durch die im K.-K.-V.-Bl. 1917, 62. Stück, Nr. 385 genannten Zeitungen veranlaßt ist.
3. den Oberstaatsanwaltschaften Cassel, Naumburg a. S., Jena und Frankfurt a. M. zur gefl. Kenntnisnahme und weiteren Mitteilung.
Von feiten des stelln Generalkommandos Der Chef des Stabes Frhr. von Tettau,
Oberst.
Hersfeld, den 12. Juli 1917.
Der Apothekenbesitzer Doel in Raboldshausen, Kreis Homberg, hat das Einsammeln von Arzneipflanzen übernommen. Zum Sammeln sollen nach Möglichkeit die Schulkinder in Anspruch genommen
werden. Die.Herren Lehrer des Kreises werden ersucht, die Schulkinder hierauf aufmerksam zu machen, sich selbst aber wegen weiterer Auskunftserteilung in der Angelegenheit an den obengenannten Apothekenbesitzer zu wenden. Von ihm können auch Merkblätter zum Aushang in den Schulräumen bezogen werden. Die Sache verdient bei den gegenwärtigen Zeitver- hältniffen besondere Beachtung.
Tgb. No. l. 8476. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
(Fortsetzung auf der 4. Seite.)
Bus der Heimat.
Landwirte baut
Raps und Rübsen
Nähere Auskunft über Ammoniakzuweisung, Saatgutbeschaffung usw. bei Landwirtschafts - lammet in Cassel und zuständigen Winter schatdirektoren.
):( Hersfeld, 18. Juli. Am 10. Juli ist eine Bekanntmachung (Nr. W. 3 700/5. 17. K. R. A.), betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie Papiergarne und -bindfäden erschienen, durch die die bisher für die bezeichneten Gegenstände in Kraft gewesenen Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. 3 4700 12. 16. K. R. A. abgeändert werden. Die neue H ö ch st- preisbekanntmachung enthält wesentliche Aenderungen gegenüber der bisher in Geltung gewesenen, die sich nicht nur auf die Höhe der Preise beziehen. Insbesondere sind die Höchstpreise abgestuft, je nachdem die Veräußerung durch den Hersteller oder durch einen Händler erfolgt. Die Bekanntmachung enthält außer 2 Preistafeln eine ganze Reihe von Einzelbestimmungen. Ihr Wortlaut ist bei den Land- rats-Aemternund Polizeibehörden einzusehen.
):( Hersfeld, 18. Juli. Wir weisen unsere Leser wiederholt darauf hin, daß es im allgemeinen Interesse liegt, daß etwa bekannt werdende Preistreibereien und Preisüberforderungen zur Kenntnis der Preis- prüfungsstelle oder der Polizeiverwaltung gebracht werden, damit gegen die in Betracht kommenden Personen aufgrund der erlassenen Strafgesetze vorge- gangen werden kann.