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Sersselder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld MirSN

Amtlicher Anzeigeik

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.56 Mark, durch die Post br- « ? .

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. y '

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 163.

^Ä^*'4 Sonntag, den 15. Juli

1917

AmtliAr Teil.

Hersfeld, den 10. Juli 1917.

Eine große Zahl Schüler und Schülerinnen der höheren Lehranstalten in Hagen in Westfalen möchten für die Zeit der diesjährigen Sommerferien 4. August bis 15. September hinaus aufs Land.

Die Eltern der Kinder sind bereit, eine gewisse Entschädigung an die Pflegeltern zu zahlen. Auch sollen die Kinder ihren Kräften entsprechend mit häuslichen und ländlichen Arbeiten beschäftigt werden. Erforderlichenfalls wird auch die Stadt Hagen einen Zuschuß zu den Kosten leisten.

Diejenigen Familien im Kreise, welche bereit sind. Kinder aus Hagen aufzunehmen, ersuche ich mir dies umgehend mitzuteilen unter Angabe, welche Ent­schädigung verlangt wird. Die Kinder werden mit den erforderlichen Lebenemtttelkarten versehen werden.

Tgb. Nr. r. 8409 Der Landrat.

I. V:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Juli 1917..

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher, welche mit der Erledigung meiner Verfüguug vom 26. Juni 1917 K. G. 1623 betreffend Per­sonenstandsfortschreibung, noch im Rückstand sind, werden um Erledigung bis zum 18. d. M. ersucht. Tgb. No. K' G. 2001. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Juli 1917.

Voraussichtlich werden Ende des Monats Juli Frühkartoffeln aus der Provinz Sachsen zur Abgabe an Versorgungsberechtigte zur Verfügung stehen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dies nach dem Satze von 3 Pfund pro Woche und Kopf der versorgungsberechten Personen entgegenzunehmen unddiesegesammelthierher einzureichen.DieBezahlung hat durch die Gemeinde zu erfolgen. Der Preis wird sich vorraussichtlich auf 1012 Mark pro Zentner stellen.

Gleichzeitig ersuche ich festzustellen, welche Kartoffelerzeuger in ber Lage und noch bereit sind, Frühkartoffeln dem Landratsamt zur Verfügung zu stellen ev. in welchen Mengen. Einen Bericht hier­über erwarte ich bis zum 18. d. M. bestimmt. Tgb. No. I. 8444. Der Landrat.

v. Hetze man n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. Juli 1917.

Der Bürgermeister Schulz von Röhrigshof ist als solcher wiedergewählt nnd von mir bestätigt worden.

Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.

I. A. No. 6831/6813. q. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Juli 1917.

Es ist mir zu Ohren gekommen, daß seitens einiger Bürgermeister des Kreises für die Ausfertigung von Bezugscheinen zum Bezüge von Kleidungsstücken eine Ausfertigungsgebühr erhoben wird. Ich weise darauf hin, daß dieses Verfahren durchaus unzuläßig ist. Die Ausfertigung der Bezugscheine haben die Herren Bürgermeister als zu Ihren Amtsobliegenheiten ge­hörig vorzunehmen, ohne daß sie hierfür eine besondere Entschädigung von den Antragstellern verlangen können. Die Herren Bürgermeister ersuche ich dies in Zukunft zu beachten.

Tgb. No. I. 8159.. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, öen 10. Juli 1917.

Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß Ge­schäftsleute Kleidungsstücke usw. auf Bezugschein ver­abfolgen, die lediglich bei den Bürgermeistern ausge­fertigt worden sind. Ich mache darauf aufmerksam, daß dieses Verfahren durchaus unzulässig und nach den ergangenen Vorschriften auch strafbar ist. Die Be­zugscheine müssen nach der vom Kreisausschuß er­lassenen Anordnung von einer der in Hersfeld und Heringen bestehendenAmtlichen Bezugscheinausgabe­stellen" ausgefertigt werden, nach dem Notwendigkeit der Anschaffung durch die betreffenden Bürgermeister bescheinigt worden ist. Die in Frage kommenden Ge­schäftsleute ersuche ich dies in Zukunft genau zu be­achten und bemerke, daß die abgelieferten Bezugscheine auf die Jnnehaltung der Bestimmungen streng kon­trolliert werden.

Tgb. No. i .7022. Der Landrat.

J. B.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, öen 10. Juli «17.

Der große Mangel an Kriegsgefangenen auf dem

Lande namentlich während der" bevorstehenden Ernte zwingt dazu, sämtliche verfügbaren Kriegsgefangenen als Arbeiter auf landwirtschaftlichen Kommandos zu verwenden. AuchminderarbeitsfähigeGefangenemüssen zu diesem Zweck herangezogen werden und die Arbeit­geber müssen aus Mangel an vollarbeitsfähigen Kriegsgefangenen zum Teil auch mit solchen vorlieb nehmen. Hierzu sind die Arbeitgeber infolge der Gewährung, des Berpflegungsausschnsses von 60 Pfg. täglich sehr wohl in der Lage, da die Kriegsge­fangenen auch bet geringeren Leistungen immer noch wesentlich billiger sind als Civilarbeiter.

Indem ich die landwirtschaftliche Bevölkerung des Kreises hierauf Hinweise, bemerke ich noch, daß eine Auswechselung von zugewiesenen minderarbeits- fähigen Gefangenen gegen voüarbeitsfähige grund­sätzlich nicht erfolgt und daß es daher zwecklos ist, wenn die Arbeitgeber dies .durch Zurückbringen der Gefangenen zum Lager zu erreichen suchen. Auch hat die Inspektion der Kriegsgefangenlager in Caffel verfügt, daß kein Gefangener wegen angeblicher Erkrankung vom- Arbeitgeber in das Lager zurückgebracht werden darf, bevor nicht der behandelnde Ctvilarzt den Kranken gesehen und seine Ueberführung in ein Lazarett angeordnet hat. Bei der Vorstellung des Kranken ist dem behandeln­den Arzt die Arbeitsverwendungskarte zur Ein­tragung vorzulegen. Bet unberechtigter Rückgabe von Gefangenen hat der Arbeitgeber auch die Trans­portkosten zu zahlen.

Tgb. No. I. 8116. D-r Landrat.

I B.:

v. Hetzemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Juli 1917.

Nachdem die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Haiti abgebrochen worden sind, haben die konsularischen Vertreter der Republick im Reich keine Berechtigung mehr, amtliche Befugnisse auszu- üben.

Tgb. No. l. 8229. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 7. Juli 1917.

Unter dem Rindviehbestande des Landwirts Johann- Adam Gerlach in Weiterode Kreis Rotenburg ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen; Tgb. No. I. 8007. Der Landrat.

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Juli 1917.

Durch Verfügung des Königlichen Kriegs­ministeriums wird die Ausfuhr von Heu aus dem Kreise verboten, wenn dieses Heu in Waggonsendungen an Private geliefert wird und nicht für Städte oder die Rüstungsindustrie nachweislich bestimmt ist, die stellv. Jntentantur kann Ausnahmen gestatten.

Die Güterabfertigungen sind angewiesen worden, nur in den Fällen Waggons zu stellen, in denen eine schriftliche Genehmigung der stell». Intendantur vor­gelegt wird. Ohne weiteres werden Waggons zur Beladung mit Heu an Proviantämter gestellt. Für diese Waggons ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

Ferner werden diese freiwillig gelieferten Heu­mengen auf die in Aussicht stehenden Landlieferungen in Anrechnung gebracht, gleichviel an welche Proviant­ämter diese Heulieferungen ergehen.

Für an das Proviantamt inFulda geliefertes Heu wirdbis auf weiteres je nach Qualität bis zu 100 Mark für die Tonne Wiesenheu bezahlt. Die Lieferungen haben frei Waggon der Abgangsstation zu erfolgen. Zur Vergütung gelangen diejenigen Gewichte, welche sich durch Verwiegung des vollen Waggons nach Ab­zug des an dem Wagen angeschriebenen Eigengewichts ergeben.

Tgb. No. I. 8392. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Auf Gr und der W 12 und 15 .Absatz 3 der Bekannt­machung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (R. G. Bl. S. 607) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 4. November 1915 und vom 6. Juni 1916 (R. G. Bl. 1915 S. 728 und 1916 S. 673) in Verbindung mit der preußischen Ausführungsanweisung vom 1. März 1917 jM. d. F. b. 367) zur Vekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 18. Mai 1916 (R. G. Bl. S. 391 wird für das preußischen Staatsgebiet bestimmt:

1. Der Absatz von Obst an den Betriebsstätten der Erzeuger (Wirtschaftshöfe, Gärten, Bauman- pflanzungen) und in deren Nähe unmittelbar an Ver­braucher (Großverbraucher und Kleinverbraucher) ist täglich nur in den Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr gestattet. Auch dürfen innerhalb dieser Zeit an eine und dieselbe Person nicht mehr als zwei Pfund Obst abgegeben werden.

2. Desgleichen ist es in Ortschaften (Städten und Landgemeinden) mit mehr als zehntausend Einwohnern

verboten, im Kleinhandelsverkehr einschließlich des Handels im Umherziehen an eine und dieselbe Person innerhalb des gleichen Tages mehr als zwei Pfund Obst abzugeben.

3. Der Absatz an Obsthändler bleibt durch die vor­stehenden Vorschriften berührt. Jeder Obsthändler muß aber in der Lage sein, sich als solcher auszuweisen.

4. Die Vorstände der Kommunalverbände tStadt- und Landkreise) sind befugt, für ihre Gebiete oder einzelne Teile Ausnahmen von den Vorschriften zu 1 und 2 zuzulassen, auch allgemein zu bestimmen, daß die zu 1 vorgesesehene Verkaufszeit auf andere Tagesstunden verlegt und die zu 2 vorgesehene Höchst- menge für einzelne Obstsorten anderweit festgesetzt wird.

5. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wir be­legt, werden vorstehenden Anordnungen zuwider Obst absetzt oder erwirbt.

6. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 30. Juni 1917.

Preußisches Lanöesamt für Gemüse und Obst gez. von Ttlly.

* * *

Hersfeld, den 11. Juli 1917. Wird veröffentlicht.

Die in Ziffer 4 -em Kreisausschuß zustehende Be­fugnis zur Gestattung von Ausnahmen wird hiermit den Ortspolizeibehörden übertragen.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 6761. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Juli 1917.

Die Besitzer von Oelsaaten werden darauf hinge­wiesen, daß die diesjährige Ernte auf Grund der

, . Juni 1916 be-

kanntgegeben in r neuen Fassung am 27. Juni 1917 und öen öazu erlassenen Ausführungsbestimmungen beschlagnahmt ist und sie die ablieferungspflichtigen Mengen ihrer Ernte zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen an die vom Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette ernannten Kommissionäre zur Ablieferung zu bringen haben. Außerdem sind die Oelsaatbesitzer verpflichtet, zu Beginn eines jeden Vierteljahres dem Landratsamt Bestandsanmeldungen einzureichen. Ich ersuche daher die hier in Frage kommenden Kreiseingesessenen ihre Bestände pünkt­lich beim Landratsamt anzumelden. Kommissionär für den hiesigen Kreis ist die Firma A. Löwenberg in Hersfeld. Diese ist auch zur weiteren Auskunft­erteilung in der Angelegenheit bereit.

Tgb. No. I. 8412. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 29. Juni 1917.

Alle Entlassungs- und Versetzungs- gesuche, Jurückstellungsgesuche, sowie Urlaubsgesuche für Mannschaften am Feind, in den Etappen, Generalgouvernements und im Heimat­gebiet sind künftig von den Gemeinde bezm. Guts­vorständen zu begutachten und alsdann an das für den Heimatsort zuständige Mitglied derKriegs- wirtschaftsstelle weiter zu geben. Bon hier sind sodann alle Gesuche, nachdem sie zunächst mit dem eigenen Gutachten versehen worden sind, umgehend bei mir einzureichen.

Jedes Gesuch muß genaue Angaben enthalten über Namen, Beruf, Wohnsitz und Alter des Reklamierten und seiner nächsten Familienangehörigen einschließlich der Eltern und Geschwistern. Die Größe des Grund­besitzes ist getrennt nach Ackerland, Wiesen und Wald anzugeben. Ebenso sind die vorhandenen männlichen und weiblichen Hilfskräfte anzugeben. Der Truppen­teil des Reklamierten ist genau zu bezeichnen.

Am Kopf des Anschreibens sind von der zuerst vorlegenden Behörde die Angaben über die Person des Reklamierten u. die Art des Gesuches auszuwerfen.

Es liegt im eigenen Interesse der Antragsteller die vorstehenden Richtlinien in allen Fällen genau zu beachten. Anderenfalls sind Verzögerungen bei Er­ledigung der Gesuche unvermeidlich.

Ich ersuche die Herren Ortsvorstände Vorstehendes in geeigneter Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

J. M. Nr. 5985. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

J:( Hersfeld, 14. Juli. Aus die im amtlichen Teil der heutigen Nummer abgedruckte Bekanntmachung betr. Absatz von O b st an den Betriebsstätten der Er- zeuger usw. machen wir noch besonders aufmerksam.