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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis betragt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im i aintlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ( holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. i

Nr. 149, 3* ^ML."^^'»» Freitag, den 39. Juni

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 28. Juni 1917.

Die Fleischabgabe in den Metzgereien in Hersfeld und Kalkobes erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend mit 250 gr. auf die Zusatzkarte.. Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte.

Nach vollständiger Befriedigung der Zusatzkarten, sowie der Bezugsscheine der Gastwirte pp. und der Krankenkarten dürfen auf die Reichsfleischkarten 60 gr. (Kinder unter 6 Jahren 30 gr.) verabfolgt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt 240 gr. für eine Familie. Eventuell darf der Verkauf auf die Reichs­fleischkarte noch am Montag auf die Markenabschnitte dieser Woche erfolgen.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

J. V.:

v. Hede wann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. Juni 1917.

Ich weise darauf hin, daß das Fleisch aus Not­schlachtungen grundsätzlich dem Kommunalverband zur Verfügung zu stellen ist. Wenn auch den Eigen­tümern das Fleisch belassen werden kann und bisher auch durchweg geschehen ist, so will ich hiervon während der Sommermonate mit Rücksicht auf die Gefahr des Verderbens im allgemeinen keinen Ge­brauch mehr machen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich hierauf in ortsüblicher Weise hinzuweisen und die Fleischbeschauer entsprechend zu verständigen.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

J. Ä. No. 1464. J. V.:

Funke, Kreissekretär.

um 1917. ^e hat für

n

des Kreises Grafschaft Schaumburg

gemüsepreise für das Pfund festgesetzt:

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1. Bohnen:

bis 31. Juni Grüne (Stangen-Busch-) Bohnen 24 Pf. bis 31. Juli Wachs- und Perlbohnen 32 bis 31. Juli Puff (Sau-) Bohnen 16

2. Kohlrabi: vom 1. bis 31. Juli 15

3. Frühweißkohl: bis 31. Juli 10

4. Frühzwiebeln (Stockzwiebeln) bis 1. Juli 20 von da ab 16

5. Frithwirfing und Rotkohl: bis 20. Juli 15 bis 10. August . 12

6. Tomaten: bis 15. August 35

Die Preise sind Erzeugerhöchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezem­ber 1914 (Reichsgesetzblatt S. 516) und der dazu er- gangenen abändernden Bekanntmachungen. Tgb. No. I. 6681. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 23. Juni 1917.

Die Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers in Niederzwehren teilt mit, daß die Adresse' für Bahn­sendungen von jetzt ab nur noch die folgende ist: Kriegsgefangenenlager Cassel, Station Wilhelms­höhe-Anschlußgleis."

Der Landrat.

Tgb. No. i. 6442. J. V.:

v. Hede Mann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

zur Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 1130).

Vom 21. Juni 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt­schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.

Artikel 1.

§ i Abs. 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1130) erhält folgende Fasfung:

Der Reichskanzler ist ermächtigt, den Verkehr mit Wasch- und Reinigungsmitteln, die weder Oelsäuren, Fettsäuren, Harzsäuren oder deren Salze noch andere organische Säuren enthalten, die selbst oder in der Form ihre Salze eine Wasch- oder Reinigungswirkung ausüben (fettlosen Wasch- oder Reinigungsmitteln), zu regeln. Er kann insbesondere Vorratserhebungen anordnen."

Artikel 2.

Die Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1917 in Kraft.

Berlin, den 21. Juni 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. H e l f f e r i ch.

Bekanntmachung

zur Ergänzung der Ausführsngsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 19. April 1917 (Retchs- Gesetzbl. S. 366.)

Vom 21. Juni 1917.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1130)

21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 544) folgendes bestimmt:

Artikel 1.

In § 9 der Ausführungsbestimmungen zur Ver­ordnung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 19. April 1917 Reichs-Gesetzbl. S. 366) wird hinter dem Wo te:Gallertform" ein­geschaltet:sowie flüssige Woichmittel."

Artikel 2.

Die Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1917 in Kraft.

Berlin, den 21. Juni 197.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. H e l f f e r i ch.

Bekanntmachung,

betreffend Ansführungsbestimmungen zn der Ver­ordnung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichs-

Gesetzbl. S. 3).

Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten vom 6. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 3) wird folgendes bestimmt:

§ 1.

Der Reichskanzler stellt monatlich fest, welche Mengen und Arten pflanzlicher und tierischer Oele und Fette sowie daraus gewonnener Oel- und Fettsäuren zur Herstellung von Seife und anderen Waschmittel», welche Mengen und Arten der genannten Oele und Fette zur Herstellung von Leder jeder Art verarbeitet oder sonst verwendet werden dürfen.

Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette überweist die danach zur Herstellung von Waschmitteln erforderlichen Mengen der Seife- Herstellungs- und Betriebsgesellschaft. Die Verteilung der zur Lederherstellung bestimmten Mengen auf die einzelnen Betriebe erfolgt durch den Krtegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette durch Ber­mittlung der Kriegsleder-Aktiengesellschaft in Berlin.

§ 2-

Die Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1917 in Kraft. Sie treten an die Stelle der Bekannt­machung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu tech­nischen Zwecken, vom 21. Juli 1916 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 193).

Berlin, den 21. Juni 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. H e l f f e r i ch.

Bus der Heimat.

* Eine totale Mvndfin sternis wird am Abend des 4. Juli stattfinden. Sie wird in Deutsch­land bei günstigem Wetter während ihres ganzen Verlaufs zu beobachten sein. Sie beginnt 9 Uhr 52 Minuten abends und endet 1 Uhr 25 Minuten nachts. Die Totalität dauert von 10 Uhr 51 Minuten bis 12 Uhr 27 Minuten. Am 19. Juli tritt auch eine partielle Sonnenfinsternis ein, sie ist aber nur im südlichen Eismeer und im Indischen Ozean sichtbar.

* Die Einführung von Ko h le nbezugs- kartenfürdasReich plant der Bundesrat für den kommenden Winter. Die Gemeinden werden mit der Verteilung der Kohlen nach genau aufzustellenden Grundsätzen beauftragt werden. Mieter mit Zentral- und Warmwasserheizung sind vom Bezüge von Kohlen ausgeschlossen. Die Gemeinden werden noch im Laufe des Sommers in diesem Sinne Erhebungen anstellen, nach denen die zu liefernden Kohlenmeugen festgelegt werden. Transportschwierigkeiten soll rechtzeitig ent­gegengewirkt werden. Die Kohlenkarten dürften am 1. Oktober in Kraft treten, es sind Maßnahmen gegen vorzeitige Kohlenhamsterei in Aussicht ge­nommen.

):( Hersfeld, 28. Juni. Vom 1. Juli fällt der nachmittags 12.45 Uhr von hier nach Bebra gehende Zug aus, ebenso fällt der nachmittags um 1.53 von

Bebra abgehende und hier 2.15 an kommende Zug bis auf festeres aus.

-h- Hersfeld, 28. Juni. Gar manchem Bewohner unserer Stadt ist es wohl aufgefallen, daß das Schulglöcklein der alten Bürgerschule gestern um 10 Uhr vormittags außergewöhnlich lang läutete. '.Es wollte von den noch lebenden Schülern undSchülerinnen, die so oft seinem Rufe gefolgt sind, Abschied nehmen, da das Glöcklein ebenfalls dem Vaterlande dienen will. Gar mancher ehemalige bedrohte Schüler und manche Schülerin würden jedenfalls von Wehmut ergriffen worden sein, wenn sie die Bedeutung des Läutens gewußt hätten. Das Glöcklein ist bei Be­ginn des 30jährigen Krieges (1619) gegossen worden. Da die genannte Schule 1836 bezogen wurde, so muß es wohl vorher an einem anderen Orte seine Zwecke er­füllt haben. Die Inschrift auf dem Göcklein lautet: A. D. MDCXIX.Mich gos Melchor Mocringk zu Erffurt.

(§) Malkomes, 27. Juni. Gelegentlich seiner letzten Frontreise überreichte Se. Majestät der Kaiser dem Ersatzreservisten Johann Konrad Krei t, Sohn der Witwe Kreit hier, das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Heinrich Kreit, der Bruder des auf so ehrenvolle Weise ausgezeichneten, erhielt bereits im März d. I. das Eiserne Kreuz und steht bet der 6. Komp. Jnf. Regt. 83.

Bleicherode, 26. Juni. Auf Bahnhof Bleicherode Ost versuchte die Schaffnerin Bauer aus Nordhausen auf einen abfahrenden Güterzug aufzuspringen, stürzte ab und wurde totgefahren. Außer einer tödlichen Kopfwunde wurde auch der linke Fuß abgefahren.

Bolksstaedt, 25. Juni. Hier wurde die Ehefrau Struppert verhaftet und ins Landsgerichtsgefängnis Rudolstadt überführt, weil sie ihr neugeborenes Kind in die Aschengrube geworfen hatte. Der Ehemann befindet sich seit längerer Zeit im Felde und weilte augenblicklich auf Urlaub.

Hanau, 26. Juni. Die hiesige Strafkammer be- schäftigte sich mit dem Buchbinder Otto Gaebel von hier^e^a-^sitte^de^uesiaettSchuleualsHilss- Zeit aus den Beständen der städtischen Lebensrnittel einen größeren Posten Dörrobst im Gesamtwerte von 875,50 Mark angeeignet hatte. Der Angeklagte wurde für diese verwerfliche Tat mit zwei Jahren Zuchthaus bestraft.

Frankfurt a. M., 24. Juni. Am letzten Frühlings­sonntag des Jahres 1917 konnten bereits die ersten Garben der neuen Getreideernte geborgen werden. Es handelt sich um Wintergerste des Riedhofes. Der Körnerertrag ist ein recht guter.

Mainz, 23. Juni. Der Hauptmann der Landwehr a. D. Philippi, früher Vorstand des Pionter-Heeres- Parks Mainz und Teilhaber der Maschinenfabrik Wiesbaden, ist durch ein Kriegsgericht zu Mainz wegen Bestechlichkeit in drei Fällen und vorsätzlich unrichtiger Abstattung dienstlicher Berichte in zwei Fällen zu drei Jahren Gefängnis und Dienstent­lassung verurteilt worden. Sechs Monate der Unter­suchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet. Die dem Verurteilten zugeflossenen Bestechungsgelder wurden für dem Staate verfallen erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden.

Gießen, 25. Juni. Kleingeld in Körben brächte bei der Rückzahlung einer Hypothek an einen Bauern­gutsbesitzer in Gießmannsdorf die Schuldnerin an. In zwei Körben befanden sich 500 Mk in 10 Pfennig­stücken, 400 Mk in 50 Pfennigstücken, 400 Mk. in 1 Markstücken und der Rest von 3000 Mk in größeren Silbermünzen. Die Frau gab an, das Geld in zwei Jahren zusammengehamstert zu haben: die Ankün­digung der Einziehung habe sie bewogen, es heraus- zugeben.___________________________________

Merkblatt

für die Brennesselernte.

Zeit: Erste Ernte, wenn die Brennessel zu blühen beginnt.

(Ende Juni bis Mitte Juli), zweite Ernte im Oktober.

Höhe der Pflanze: Etwa 80 Zentimeter.

Abschneidern Dicht an der Erde nicht auSreißen.

Planzen glatt nebeneinander legen, nicht knicken.

Entfernung von Gräsern, Taubnessel (weiße Blüten) und sonstigen Unkraut.

Bortrockuen: Auf dem Felde, dem Schulhofe, der Wiese, auf Sand usw.

bei feuchter Witterung wird empfohlen, das Vor­trocknen in bedeckten aber gut gelüfteten Räumen vorzunehmen.

Nachtrocknen: Auf der Tenne, aus dem Boden, in Schulräumen usw.

Wenden: Oft und vorsichtig, die Stengel müssen so trocken werden, daß die Blätter von selbst abfallen. Bündeln: Wie Getreide. Jeder Bündel etwa 10 Pfund schwer.

Abliefern: An die Sammelstelle Hersfeld.

Sammeln der abgefallenen Blätter (gut getrocknet aufbewahren, nahrhaftes Viehfutter.)

Preis: für 100 kg. völlig getrockneter blütterfreier Nesselstengel M. 14 frei Sammelstelle.