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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersfeL.

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt p -Äe einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm i amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt, Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 147.

m.^*«» Mittwoch, den 27. Juni

1917

Amtlicher Teil.

SasseI, den 12. Juni 1917.

Die Einbände der Hauptregister für das Kalender­jahr 1918 werden in Ermangelung von Rohstoffen in gleicher Weise wie die der Nebenregister hergestellt werden. Hiernach erhalten die Register in der Stärke von 26150 Bogen Einbände von Halbleinen, während die Register von geringerer Bogenzahl in blaue Akten­deckel eingeheftet werden.

Ferner ist durch den Herrn Oberpräsidenten ange­ordnet worden, daß das Eindrücken der Seitenzahlen in die Register unterbleibt.

Ich ersuche, die Standesbeamten entsprechend zu benachrichtigen und ihnen zur Pflicht zu machen, die neuen Register schonend zn behandeln, da die Bände weniger widerstandsfähig sind.

Die Seitenzahlen sind von den Standesbeamten in die Register nachzutragen. A. I. 4087.

Der Regierungspräsident.

J. A.:

Graf Platen.

* * * Hersfeld, den 23? Juni 1917.

Vorstehendes teile ich den Herrn Standesbeamten des Kreises zur Nachachtung mit.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Ässeffor.

Bekanntmachung.

Mit Zustimmung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers und auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung vom 5. August 1916 (RGBl. S. 911) untersagen wir jede Art der Herstellung von Pflaumenmus zum Zwecke des Absatzes sowie jeden Abschluß von Verträgen über Herstellung und MWMWMWGMWWWWM f i Berlin, den 16. Juni 1917. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.

Hartwig. Klein.

Hersfeld, den 26. Juni 1917.

Nehme in Zukunft nur noch Rindvieh ab, welches von mir zur Schlachtung abgerufen ist und ein Mindest­gewicht von 650 Pfund aufweist. Ausnahmen ge­stattet das Königliche Landratsamt.

Julius Baumann,

Vertrauensmann für die Fleischversorgung des Kreises Hersfeld.

Ministerium für Landwirtschaft

Domänen und Forsten.

J. No. I. A. I. e. 82.

Berlin, W. 9, den 25. Mai 1917. Leipzigerplatz 10.

An sämtliche Landwirtschaftskammern.

Es hat sich in der Praxis als unzweckmäßig er­wiesen, das zweierlei Freigabescheine für Benzol im Umlauf waren,'einmal die der Landwirtschaftskammern (Benzol für landwirtschaftliche Zwecke) und ferner die der Benzolversorgungsstelle der Königlichen Inspektion des Kraftfahrwesens (Benzol für sonstige, insbesondere industrielle Zwecke).

In Uebereinstimmung mit dem Kriegsamte ordne ich daher unter Aufhebung meiner Erlasse vom 10. April d. J. l. A. i. e. 7107 und vom 24. April I. A. I. e. 7540 an, daß beider künftigen Versorgung der Landwirtschaft mit Benzol vom 1. Juni d. J. ab folgendes Verfahren zu beobachten ist:

Jeder landwirtschaftliche Verbraucher wendet sich an die für ihn zuständige Krtegswtrtschastsstelle (Land- tratsamt), die Kriegswtrtschaftsstelle prüft die Not­wendigkeit der Freigabe von Benzol, versteht das Gesuch mit dem Vermerk:Befürwortet" oder mit dem Vermerk:Befürwortet bis zum Ausmaß von so und soviel" und sendet das Gesuch des Verbrauchers, das Name und Adresse enthalten muß, an die Inspektion des Kraftfahrwesens, Abteilung für Betriebsstoffe, Sekt. 2, Berlin, Potsdamerstr. 111. Die Inspektion des Kraftfahrwesens stellt in der von der Krigswirt- schaftsstelle befürworteten Höhe einen Freigabeschein aus, der gleichzeitig derjenige Firma enthält, bei der der Gesuchsteller sein Benzol beziehen kann. Diesen Freigabeschein sendet die Inspektion des Kraftfahr­wesens an den Gesuchsteller zurück, und gleichzeitig sendet sie eine entsprechende Anweisung an die zur Lieferung bestimmte Firma, etwa des Wortlautes: Für den Landwirt X sind Y kg. Benzol zur Lieferung aus ihren Beständen freigegeben worden."

Die bisher von den Landwirtschaftskammern aus­gestellten Freigabescheine sollen noch bis zum 15. Juni d. J. Geltung behalten. Vom 1, Juni ab dürfen die Landwirtschastskammern neue Freigabescheine nicht mehr ausstellen. .

Wenn nach dem 1. Juni landwtrt,cha,tliche Ver­

braucher von Benzol mit Freigabegesuchen an die Landwirtschaftskammern herantreten, so sind derartige Gesuche umgehend an die zuständige Kriegswtrtschafts­stelle (Landratsamt) weiterzugeben. Letztere sowohl wie die Kriegswirtschaftsämter sind von dem Kriegs­amt, die Lagerhalter und Benzolfirmen von der In­spektion des Kraftfahrwesens mit den erforderlichen Instruktionen versehen worden.

* * *

Hersfeld, den 21. Juni 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 6189. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Der Regen und die Ernte.) Die in diesen Tagen in ganz Deutschland niedergegangenen warmen Regen haben die Ernteaussichten in Deutschland so gebessert, daß sie in Süd- und Westdeutschland gerade­zu glänzend, in den mittleren und östlichen Provinzen Preußens als vollauf befriedigend angesehen werden können. Die vereinzelt bestehende Gefahr, daß bet längerem Anhalten der Dürre der Roggen notreif geworden wäre, ist jetzt überall gehoben. Brotgetreide, besonders Roggen, steht r-eist dicht und die Körner­bildung hat guten Ansatz. Hafer und Gerste haben überall einen guten Stand. Die warmen Regen kommen am meisten den Kartoffeln zugute, die ge­rade jetzt in Blüte stehen und zur Kuollenbildung aus­reichende Feuchtigkeit brauchen. Die Frühkartoffeln stehen bereits überall in Blüte. In Süd- und Mittel­deutschland erwarten die Erzeuger bei der Anfangs Juli erwartenden Frühkartoffelernte recht günstige Erträge. Die überall iM Gange befindliche Rauh- futterernte ergibt einen weit über den Durchschnitt stehenden Ertrag.

* lErntevoricka^ ; a her besonders WWWWWMMWWWWWMe Ergebnisse öerE-W der wichtigsten Nährfrüchte bilden die Grundlage unserer Ernährungspolitik. Der ganze Verteilungsplan kann nur aufgestellt und die für die Sicherung unserer Volksernährung notwendigen Maßnahmen können nur getroffen werden, wenn wenigstens in großen Zügen ein einigermaßen zuverlässiger Ueber- blick über die zu erwartende Erntemenge gewonnen ist Um diesen notwendigen Ueberblick so rasch wie möglich zu erhalten, hat der Bundesrat, wte bereits im vorigen Jahre, eine Erntevorschätzung der für die Volksernährung besonders wichtigen Feldfrüchte an­geordnet. Diese findet für Brotgetreide und Gerste im Juli, für Hafer im August und für Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zuckerrüben, Runkelrüben, Kohlrüben, Herbstrüben, Möhren und für Weißkohl Ende September und Anfang Oktober statt. Die-Durch­führung der Erntevorschätzung wird in der Weise er­folgen, daß für die einzelnen Gemeinden durch Sach­verständige und Vertrauensleute Durchschnittshektar­erträge festzustellen sind. Die gesamten Erntemengen sind dann auf Grund der Angaben der vor kurzem angeordneten Ernteflächeerhebung zu berechnen.

* (Die Beschlagnahme der Gerste.) Mit Rücksicht auf die bereits beginnende Gerstenernte gibt das Kriegsernährungsamt bekannt: Durch die neue Reichsgetreideverordnung vom 21. Juni 1917 ist die Gerste allgemein beschlagnahmt. Es können also von den Landwirten nicht wie im abgelaufenen Jahr bestimmte Mengen zurückbehalten oder freihändig ver­äußert rverden, auch nicht zu Saatzwecken. Der Handel mit Saatgerste wird durch die in der Reichs- getreideverordnungvorbehaltenebesondereVerordnung über den Verkehr mit Saatgerste geregelt werden. Bezüglich der Sommergerste und besonders wegen der den Landwirten zu eigenem Verbrauch zu über­lastenden Mengen werden ebenfalls besondere Be­stimmungen ergehen.

§ Hersfeld, 26. Juni. (Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lokomobilen.) Am 20. Juni 1917 ist eine Bekanntmachung Nr. 592 4. 17. R. il. 4e, betreffend Beschlagnahme und Bestandser­hebung von Lokomobilen, in Kraft getreten. Von der Bekanntmachung sind betroffen: Sämtliche fahr­baren und ortsfesten Feuerbuchskessel mit Heizröhren, sowohl solche mit fest verbundener Dampfmaschine (sogenannte Lokomobilen) als auch solche ohne Dampf- maschine, sofern ihre Normalleistung mehr als 20 PS normal oder ihre Heizfläche mehr als 12 qm beträgt, sowie die zu diesen Kesseln gehörigen Sicherhettsvor- richtungen und sonstige Zubehör- und Reserveteile. Ueber zulässige Veränderungen und Verfügungen an den beschlagnahmten Gegenständen gibt der § 4 Auskunft,- die beschlagnahmten Gegenstände unter­liegen der Meldepflicht, soweit sie nicht unter die im § 7 angegebenen Ausnahmen fallen. Alle Anfragen, welche diese Bekanntmachung und die von ihr be­rührten Gegenstände betreffen, sind zu richten an das Kriegsministerium,Kriegsamt,Waffen-undMunttions- Beschasfungs-Amt, Chefingenieur R. n. 4. e, Berlin W. 15., Kurfürstendamm 198 194, soweit es sich nicht um Betriebsmittel von öffentlichen Elektrizitäts­

werken, Gasanstalten oder Wasserwerken handelt Bei letzteren sind die Anfragen an das Kriegs­ministerium, Kriegsamt, Kriegs-Rohstoff-Abteilung Sektion El, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 28, zu richten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, deren Veröffent­lichung in der üblichen Weise durch Anschlag und durch Abdruck in den Tageszeitungen erfolgt. Außer­dem ist der Wortlaut der Bekanntmachung bei den Landrats-Aemtern und Polizei-Behörden einzusehen.

§ Hersfeld, 25. Juni. Am 20. Juni ist eine Be­kanntmachung veröffentlicht worden, durch welche alle Vorräte an Braunstein (MnOfl im Rohzustände, aufbereitet, in Mischungen und Halbfabrikaten, sowie Kunstbraunstein beschlagnahmt werden. Un­berührt bleiben Braunstein und Kunstbraunstein in Fertigfabrikaten. Die Aufbereitung, Verarbeitung oder Veräußerung der beschlagnahmten Gegenstände ist nur noch auf Grund einer besonderen Erlaubnis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des KöniglichPreußischen Kriegsministertums gestattet. Gleichzeitig sind die am 20. Juni vorhandenen Vorräte an beschlag­nahmten Braunstein und Kunstbraunstein, sofern sie je 50 kg übersteigev, bis zum 30. Juni an den Kom­missar des Königlich Preußischen Kriegsministeriums bei der Eisenzentrale in Berlin aus den dort anzu- fordernden amtlichen Meldescheinen zu melden. Ueber die meldepflichtigen Bestände ist ein Lager- buch zu führen. Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, deren Veröffent­lichung in der üblichen Weise durch Anschlag und Abdruck in den amtlichen Tageszeitungen erfolgt. Außerdem kann der Wortlaut bei dem Landrats-Amt und der Polizei-Verwaltung eingesehen werden.

§ Hersfeld, 26. Juni. Von dem Arbeitskommando 124 in Kerspenhausen sind nachstehend bezeichnete Kriegsgefangene entwichen: Daris Jean, 2. Komp. 12/4, d. Hauenens Lueien, 2. Komp. 74/9.

MMMWMchMWDWW^ Strauß, Hersfeld, wurden auf der 26. Jahreshaupt­versammlung des hessisch-waldeckischen Städtetages in - Cassel zu Ehrenmitgliedern des hessischen Städtetages ernannt.

Hann.-Münden, 23. Juni. Vorige Woche und in vergangener Nacht wurden auf zwei verschiedenen Grundstücken am Galgenberg 56 und 18 Horste Kar­toffeln ausgerissen. Da die alten, gepflanzten Kar­toffeln wohl nicht mehr zu genießen, und die jungen noch zu klein zum Essen sind, so scheint es sich hierbei um ganz gemeinen Zerstörungsfrevel zu handeln.

Brilon, 25. Juni. Durch Blitzschlag entstand in der großen Eisenwarenfabrik zu Förde bei Greven- brück eine gewaltige Feuersbrunst, durch welche ein Teil der Fabrikanlagen trotz energischen Eingreifens der aus nah und fern herbeigeeilten Feuerwehren eingeäschert wurde. Leider kamen zwei Fabrikarbeiter welche in der Nähe arbeiteten, in den Flammen um. Ferner erlitten bet den Löschungs- und Rettungs­arbeiten der leitende Ingenieur, sowie drei Fabrik­arbeiter lebensgefährliche Brandverletzungen.

Hemfurt, 23. Juni. Eine unfreiwillige und sehr gefahrvolle Fahrt auf dem Edersee hat ein 12jähriger Junge aus Waldeck unternommen. Er hatte sich in einem am Fuße des Schloßberges am Ufer liegenden Blechkasten gesetzt, um mit diesem die Freuden einer Wafserfahrt zu genießen, die sich auf die Ufergegend beschränken sollte. Der zur Würde eines Kahnes emporgestiegene Kasten hatte jedoch weitere Ziele. Zum größten Schrecken sah plötzlich der kleine Schiffer, wie die Wellen das Fahrzeug vom Ufer forttrieven. Die Todesangst des Jungen steigerte sich noch, als durch eine Oeffnung am Buch des Kastens Wasser eindrang. Der pfiffige Junge beschwerte indessen im Hinterteil des Kastens mit seinem Körpergewicht sodaß der Buch mit dem Leck aus dem Wasser hervorragte. Die lauten Hilferufe des Jungen, der schon bis in die Mitte des Sees getrieben war, wurden auf Schloß Waldeck gehört. Bon dort aus wurde das Talsperren-Bauamt tele­phonisch benachrichtigt, das dann mit Hilfe eines Bootes den Schiffbrüchigen in Sicherheit brächte.

Geisa (Rhön), 25. Juni. Sonnabend nachmittag ereignete sich auf dem hiesigen Bahnhof ein schwerer Unfall. Infolge eines unaufgeklärten Zufalls geriet der Fabrikant Richard Kiel vor die Lokomotive des etn- laufenden Zuges und wurde überfahren, sodaß der Tod auf der Stelle eintrat.

Frankfurt a. M 23. Juni. Hier fand die dies- Wrige Kreistagung des Bundes deutscher Gastwirte statt. U. a. wurde ein Antrag des Verbandes Castel auf Errichtung von Gastwirtskammern, der frühere Tagungen schon wiederholt beschäftigte, aber stets Ab­lehnung fand, nach eingehendem Meinungsaustausch angenommen. Ferner beschloß man, in Gemeinschaft mit anderen Verbänden die Konzesnonierung des Flaschenbierhandels bet den Behörden zu beantragen.