Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
Willi
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Nr. 144. ** b™,,r^ Sonnabend, den 23. Juni 1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 20. Juni 1917.
Air die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich erinnere an die Vorlage der Liste über den Bestand an Kühen und Leckfähigen Rindern sowie an sprungfähigen Bullen in der Gemeinde mit Frist bis zum 1. Juli ds. Js.
Der Vorsitzende -es Kreisansschusies.
I. A. No. 6068. J. V.:
v. He - cmann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Die Maul- und Klauenseuche in Bebra Kreis Rotenburg ist erloschen. Tgb. No. i. 6464. Der Landrat.
I, y.;
Fun ke, Kreissekretür.
Lebensmiltelpakste für das Feld.
Stellv. Generalkommando 11. A K.
I b No. 3575/17. Cassel, den 3. Mai 1917.
Trotz der steigenden Ernährungsschwierigkeiten in der Heimat werden immer noch Lebensmittel insbesondere Fleischwaren, Butter und Speisefette an zahlreiche Heeresangehörige ins Feld gesandt. Ein Bedürfnis für derartige Liebesgabensendungen neben der durchaus auskömmlichen Feldverpflegung kann nicht anerkannt werden. Schon vielfach müssen die Daheim- gebliebenen darben, damit dem Feldheer die erforderlichen Berpflegungsmengen überhaupt zugeführt werden können. Was darüber hinaus im Jnlande verfügbar gemacht werden kann, muß dort verbleiben und den großen Städten und Industriezentren zu Gute kommen.
Von feiten des stellv. Generalkommandos. Der Chef des ^^bes. ,
Obc * * *
Hersfeld, den 16. Juni 1917. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 6352. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 21. Juni 1917.
Vom 1. Juli ds. Js. ab werden die für Schlachtrinder niedriger festgesetzten Höchstpreise gezahlt.
Sie betragen bei:
1. gering genährten Rindern einschließlich Fressern (blaffe C)........Mk. 55,-
2. ausgemästeten oder vollfleischigen Ochsen und Kühen über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischten Ochsen, Kühen, Bullen und Färsen jeden Alters (Klasse B) im Lebendgewicht von bis zu 5,5 Zentner.......„ 60,— über 5,5 bis 7 Zentner . . . . „ 68,-
„ 10 „ 11,5 „ . . . . „ 80,- „ 11,3 Zentner..... . „ 85,—
3. ausgemästeten oder vollfleischigen Ochsen und Kühen bis zu 7 Jahren, Bullen bis zu 5 Jahren und Färsen (Klasse A) „ 90,— Die bis zum 30. Juni 1917 geltenden Höchstpreise für Rindvieh werden in der Zeit vom 1. Juli 1917 bis 31. Juli 1917 noch für solches Schlachtrindvieh gezahlt, das dem für den Standort der Tiere zuständigen Kommunalverbande bis spätestens 30. Juni 1917 fest zum Kauf augebote« ist. Das Angebot kann aber nur insoweit berücksichtigt werden, als es die Zahl der in dem btr. Kreise bis Ende Juli ds. Js. aufzubringenden Schlachttiere nicht übersteigt.
Der Vorsitzende des Kreisansschusies.
I. F. No. 1542. ' I. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung.
Schafhatter! Landwirte!
Alle Schafwolle ist durch die Bekanntmachung W. I. 1640-6. 16. KRA. der Militärbefehlshaber vom 18. Juli 1916 beschlagnahmt; sie wird zur Herstellung von Militärtuchen dringend gebraucht, ihre Ablieferung ist vaterländische Pflicht.
Die Wolle darf nur an Wollhäudler, die sie unter ständiger Kontrolle der Militärbehörden der Kriegs- wollbedarf-Aktiengesellschaft zusühren, verkauft werden, nicht aber an Vorarbeiter.
Wolle aus eigener Schafschur darf im eigenen Haushalt nur dann selbst versponnen und verbraucht werden, wenn das Kriegsministertum sie freigegeben hat; wer ohne erfolgte Freigabe Wolle verspinnt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Ptk. bestraft. — Jede Art der
Verarbeitung von Wolle in Lohnbetrieben für Privatbedarf ist unzulässig. —
Anträge auf Freigabe von Mengen nicht über 5 kg sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königl. Preußischen Kriegsministeriums, Sektion W. I., Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstraße 10, zu richten. Keine andere Behörde ist befugt, Wolle freizugeben.
Weitere Auskünfte erteilen die Ortsbehörden.
Das Stell». Generalkommando wird durch Revisoren nachprüfen lassen, ob den Bestimmungen der oben genannten Bekanntmachung entsprochen worden ist.
Cassel, den 1. Juni 1917.
Der Stellvertretende Kommandierende General des 11. Armeekorps
von Haugwitz, General der Infanterie. * * *
Hersfeld, den 18. Juni 1917. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 5274. " Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Bus der Heimat.
* (Die Einschränckungeu der Zeitungen.) Mit dem 1. Juli treten neue Bestimmungen für den Verbrauch von Zeitungsdruckpapier in Kraft. Hiernach dürfen Verleger und Drucker von Zeitungen in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1917 Papier nur in Mengen verbrauchen, die für sie von der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungs- gewerbe in Berlin festgesetzt wurden. Die Feststellung geschieht nach bestimmten Grundsätzen. Die Zuteilung des Papiers au die Zeitungen erfährt eine Druckpapier in größeren Mengen verbraucht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft.
* Degen die zu geringe Ekera blieserung.) Die Tatsache, daß in einzelnen Kreisen des Regierungsbezirkes Cassel die vom Preußischen Landesamt für Nährmittel und Eier den einzelnen Gemeinden vorgeschriebene Ablieferung von Eiern bei weitem nicht erreicht worden ist, hat in den betreffenden Kreisen die in Betracht kommenden Behörden veranlaßt, die dringende Aufforderung an die Pflichtigen zu richten, ihrer Ablieferungspflicht nachzukommen. Diese seien dazu auch ohne Schwierigkeiten in der Lage. Der Hauptgrund für die geringe Ablieferung an die Sammelstellen sei immer noch in dem verbotenen Verkauf der Eier an städtische Bewohner zu suchen. Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmen sind daher angewiesen, auf den wilden Handel mit Eiern, sowie den- verbotenen Versand nach außerhalb ein wachsames Auge zu haben und Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
):( Hersfeld, 22. Juni. (Sammelt d i e O b st- ferne.) Diese Mahnung ergeht auch in diesem Jahre wieder an alle, die Obst verwerten, denn die Obstkerne haben uns in vergangenem Jahre schon große Mengen Del gebracht. Es soll aber nicht nur der sammeln, der Kerne in größerer Menge erhält, sondern jeder Kern ist wertvoll. Man sollte keinen Kirschen- kern wegwerfen. Aus 1000 Klg. Kernen gewinnt man 50 Klg. Oel und die Rückstände bilden mit etwa 6°/» Fett und 6"« Eiweis ein brauchbares Futtermittel. Nach Anweisung des Kriegsausschufses für pflanzliche und tierische Oele und Fette zu Berlin sollen gesammelt werden: Steinobstkerue: Kirschen, Pflaumen, Zivet- schen, Anuarellen, Mirabellen, Reineclauden, Aprikosen; Kernobstkerne: Kürbiskerne, Zitronenkerne, Apfel- sinenkerne; Beerenkernc: Johannisbeeren. Alle anderen Obstkerne sind für die Oelgewinnnng wertlos. Die Kerne müssen von reifem Obst stammen, da die von unreifem Obst geringe Mengen von schlechtem Oel enthalten. Auch Kerne von gekochtem und gedörrtem Obste sind verwendbar. Die Kerne sind sauber, getrocknet und nach Arten getrennt zu halten. Das Trocknen geschieht am besten an der Sonne. In großer Hitze am Herd getrocknete Kerne sind minderwertig, verschimmelte Kerne aber ganz wertlos. Für gute Steinobstkerne werden 10 Pfg., für Kürbiskerne 15 Pfg. Zitronen, Apfelsinen, Johannisbeerkerne 35 Pfg. das Kilo gezahlt.
):( Hersfeld, 22. Juni. Am kommenden Sonntag findet von feiten des Chor-Bereins in der Stiftsruine ein Deutscher V o l k s l i e ö e r - A b e n d statt. Unter der bewährten Leitung des Herrn Gumnasial- gesanglehrers Fischer werden durch gemischten Chor, Männer- und Knabenchor unsere schönsten Volkslieder zum Vortrag kommen, die sicherlich bei unserem hiesigen Publikum ihre Anziehungskraft nicht verfehlen werden. Da auch der Reinertrag der Veranstaltung für die Hinterbliebenen unserer tapferen Uboothelden bestimmt ist, so wird der Abend sich eines recht guten Besuches zu erfreuen haben.
):( Hersfeld, 22. Juni. Nach langer Trockenheit brächte die vergangene Nacht endlich den von Landwirten und Gartenbesitzern sehnlichst erwarteten Regen. Feld und Flur ist dadurch neu erfrischt und mit Eifer geht es heute an das Setzen der verschiedenen Gemüse- und Futterpflanzen.
Rotenburg a. F., 20. Juni. Der Landwirtssohn Gustav Hohmann zu Heinebach ist beim Baden in der Fulda ertrunken. Die Leiche wurde alsbald aufgefunden.
Schalkau, 20. Juni. Landwirt Stammberger im nahen Fichtach wurde von der Strafkammer in Coburg wegen Verheimlichung großer Mengen Brotgetreide und Verfütterns zu 1000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Barchfeld a. d. W., 18. Juni. Zwei hiesige Frauen machten ab und zu einen Abstecher nach der Rhön. Sobald sie in Sicht von Leuten kamen, verdrehte eine von ihnen die Augen und ließ sich als bemitleidenswerte Blinde von der Begleiterin führen. Das zog und man erhielt manche Leckerei zu billigem Preise. Inzwischen sind den Angeführten die Augen aufgegangen und sie erwarten mit Ungeduld den nächsten Besuch der „Blinden".
Nordhauseu, 21. Juni. Die hiesige Strafkammer verwarf die Berufung der 28jährigen Ehefrau Anna Dietrich aus Bretleben gegen die ihr wegen unerlaubten Verkehrs mit einem russischen Kriegsgefangenen zuerkannte sechsmonatige Gefängnisstrafe, obwohl die Frau ernsthaft versicherte, daß „er" an allem Schuld sei.
Gotha, 21. Juni. Durch Entschließung des Herzogs ist das Staatsministerium zu Gotha ermächtigt worden, weiblichen Verlobten mit einwandfreiem Leumund die Bezeichnung „Frau" zu gestatten, wenn der spätere Gatte Kriegsteilnehmer war und im Kriege gefallen oder verschollen ist. Vorläufig dürfen nur solche Bräute die Bezeichnung Frau führen, die die koburg-
r nicht angesehen werden a' verheiratet oder verheiratet gewesen wäre. Durch den Ehrentitel „Frau" soll den. Kriegerbräuten lediglich die selbständige gesellschaftliche Stellung verschafft werden, die sonst nur verheirateten Frauen eingeräumt wird.
Erndtebrück, 20. Juni. Vom Blitz erschlagen wurden zwei wertvolle Pferde der Firma Radenbach in Schameder. Der nebenhergehende Fuhrmann blieb unversehrt.
Wert (Sauerland), 21. Juni. Nachdem vor kurzer Zeit die Tochter eines hiesigen Schneidermeisters im Teich am Kurpark ertrunken war, fand jetzt an derselben Stelle der bei demselben Meister beschäftigte Geselle G. Dahldrupp aus Ratbod beim Baden den Tod.
Hanau, 21. Juni. In dem großen Konkurs über das Vermögen des Bauunternehmers Friedrich Keu- necke in Hanau ist jetzt die Schlutzverteilung angesetzt. Es sind verfügbar 11254 Mark, wovon noch die Kosten der Verwaltung zu decken sind. Zu berücksichtigen sind 17 562 Mark bevorrechtigte und 1030 571 Mark nichtbevorrechtigte Forderungen.
Hanau, 20. Juni. Die Darmstädter Strafkammer verhandelte gegen den 51 Jahre alten Kaufmann Albert Behle aus Seligenstadt wegen Steuerhinterziehung. Er gab den Steuerbehörden sein über 50000 Mark betragendes Vermögen mit nur etwa 15000 Mark an und verstand sich nur auf wiederholtes Drängen zur Angabe der Wahrheit, nachdem er schon in den Vorjahren gewarnt worden war. Er wurde zu einer Geldstrafe von 10000 Mark und einem Monat Gefängnis verurteilt.
Frankfurt a. M., 20. Juni. In einer hiesigen Fabrik trug sich am Mittwoch ein heiterer Zivischen- faU zu. Mehrere Arbeiter beförderten eine schwere Kiste mit der Aufschrift: ll-Boot-Teile! Bor allem zu befördern k" Da fiel durch Zufall die Kiste vom Wagen und ging auf. Zum allseitigen Erstaunen entpuppten sich die Ü-Bovt-Teile als die schönsten in Hobelspäne eingepackten . . . . Kartoffeln!
Frankfnrt a. M., 21. Juni. Vorgestern abend geriet der 48jührjge Eisenbahnschaffner Georg Kunkel, Halkenheimerstraße 13, mit seinem 21jährigen Sohne in Streitigkeiten, in deren Verlauf der Sohn den Vater erschlug. Nach der Darstellung des Polizeibe- richts hatte der Vater die Mutter, seine zweite Ehefrau, nach einem Wortwechsel mißhandelt und mit dem Schusterambos bedroht. Der Sohn stellte sich der Polizei. Er gibt an, er sei von dem Vater selber angegriffen worden und habe ihm den Ambos entrissen. Der Tod des Vaters trat auf der Stelle ein.
Sport Kohlen und Fett durft KriesrkiiÄe, Kochlifte und Sötr.