Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
WM
für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bet Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;
Nr. 143. -«°,°°--H^ Freitag, den ÄS. Juni
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 20. Juni 1017.
In den Metzgereien in Hersfeld und Kalkobes wird am Freitag u. Sonnabend dieser Woche nur auf die Zusatzkarte und auf die Bezugsscheine der Gastwirte, sowie auf Krankenkarten Fleisch abgegeben.
Der Kopfanteil der Zusatzkarte beträgt 250 Gramm für Erwachsene und 125 Gramm für Kinder. Wurst darf auch auf die Reichsfleischkarte abgegeben werden. (125 gr. bcz. 6202 gr.) Der Kopfanteil an Fleisch auf Sie Reichsfleischkarte wird nächsten Montag verkauft. Die Höhe dieses Anteils wird durch öffentlichen Aushang in den Metzgereien bekannt gegeben.
Der Vorsitzende -es Kreisausschusses.
J. V.:
v. H e - e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Die mit der Berichterstattung über die ausge- gebensn Fleischkarten pp. rückständigen Herren Bürgermeister werden mit Frist bis spätestens zum 24 ds. Ms. hieran erinnert. In Frage kommen nur die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, die zumSchlacht- bezirk Hersfeld gehören.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. F. No. 1530. ' J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assesfor.
Hersfeld, den 21. Juni 1917.
An die Leiter der Lebensmittelkartenausgabestellen.
Ich ersuche um umgehende Rücksendung der ausgefüllten Kartenblätter für die Personenstandsaufnahmen, soweit sie noch nicht vorgelegt sind.
Tgb. Nr. K. G. 1759. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Es besteht die Möglichkeit, daß noch Fahrräder mit Bereifung unbenutzt stehen, für die die Genehmigung zur Weiterbenutzung der Bereifung bereits erteilt ist und die Bereifung daher nicht enteignet werden kann. Es handelt sich vor allen Dingen um solche Fälle, in denen die Eigentümer der Fahrräder nachträglich zum Heeresdienst eingezogen sind.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich mir bis zum 25. d. M. zu berichten, ob sich derartige Räder in ihrer Gemeinde (Gutsbe- zirkj befinden.
Tgb. No. I. 6876. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Diejenigen Kreiseingesessenen, welche noch im Besitz von beschlagnahmten und ablieferungspflichtigen Gegenständen aus Aluminium sind (siehe Verfügung des^stellv. Kommandierenden Generals vom 1. März 1917 Kreisblatt Nr. 52 vom 3. März 1917) werden aufgefordert, diese Gegenstände bis gum 25. d. M. bet der Sammelstelle, (Kupferschmiedemeister H. Ge- sing, Hersfeld, Linggplatz 3) anzumelden. Die Nicht- befolgung der Anmeldung hat die im obengenannten Befehl des stellv. Kommandierenden Generals ange- drohte Bestrafung zur Folge.
Tgb. Nr. i. 5612. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Diejenigen Gewerbetreibenden des Kreises, welche sich mit der Anlage und Auswechslung von kupfernen Blitzschutzanlagen beschäftigen, werden mit Bezug auf die Bekanntmachung des stellv. Kommandierenden Generals vom 9. März 1917 — Kreisblatt Nr. 60 — betr. Enteignung des Dach- und Blitzableiterkupfers wegen Durchführung derselben darauf hingewiesen, daß die enteigneten kupfernen Blitzableiteranlagen Zug um Zug gegen eiserne Anlagen auszuwechseln find, damit den Gebäuden der Blitzschutz auch nicht einen Tag fehlt. Außerdem wird den in Frage kommenden Gewerbetreibenden anheimgegeben, sich zur weiteren Orientierung bezüglich der Durchführung der Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos mit dem Letter der Sammelstelle, Herrn Kupferschmiede- meister Schttßler hier, Markt 31, in Verbindung zu setzen, der zur Erteilung jeglicher Auskunft bereit ist.
Tgb. No. L 5974. Der Landrat.
I, B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 16. Juni 1917.
Das Kriegsamt in Berlin weist darauf hin, daß die landwirtschaftlichen Betriebe nach Möglichkeit die gegenwärtige Zeit zur Beschaffung von Kalt für die nächstjährige Düngungsperiode benutzen möge, da zur Zeit genügende Eisenbahnwagen zur Verfügung
stehen, um die Verfrachtung vorzunehmen. Alle Interessenten, insbesondere aber die Darlehnskassen und Händler ersuche ich dringend, ihren Bedarf an Kali für das nächste Jahr schon jetzt bei den Lieferanten anzumelden und auf sofortige Lieferung zu dringen, da jetzt alle Aussicht besteht, daß alsbald geliefert werden kann.
Tgb. Nr. i. 6419. Der Landrat.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Berlin, C. 2., den 7. Juni 1917. Am Festungsgraben 1.
In mehreren Kommunalverbänden ist bestimmt worden, daß Personen, die auf billigen Bezug der Fleisch,zulage verzichten wollen, in die Lage gesetzt werden, die kommunale Fleischzusatzkarte in eine Reichsfleischkarte umzutauschen. In ähnlicher Weise ist in einzelnen Kommunalverbänden dieser Umtausch Personen gestattet worden, die sich ständig auf Reisen befinden oder dauernd in Speisewirtschaften essen.
Mit Zustimmung des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamts wird zugelassen, daß in einzelnen Fällen die kommunale Zusatzkarte aus den eingangs erwähnten Gründen zum Umtausch in eine Reichsfleischkarte zugelässen wird. Hierbei fällt naturgemäß der Anspruch auf Berbilligung in jedem Falle fort.
Damit wegen der Freizügigkeit der Reichsfleisch- karte nicht zu große Verschiebungen im Fleischverbrauch eintreten, soll der Umtausch der kommunalen in eine Reichsfleischkarte jedoch in der Regel auf die Fälle beschränkt werden, in denen der Inhaber sonst nicht die Möglichkeit haben würde, sich die ihm zustehenden Fleischwochenmenge voll zu beschaffen.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung.
VI b. 2187 II. J. V.:
gez. Gramsch.
An die Herrn Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten und die Staatliche Verteilungsstelle
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Nr. 368. Unerlaubte Auskäufe von
Lebensmitteln auf dem Lande.
Stellv. Genkdo 11. A.-K.
Ib. Nr. 4800 17. le. Nr. 1210/17.
Cassel, den 1. 6. 1917.
Immer zahlreicher und dringender werden die Beschwerden, daß die auf dem Lande vorhandenen Lebensmittelvorräte durch Unberufene in Massen aufgekauft und dadurch den Stellen vorenthalten werden an die sie bestimmungsmäßig abzuliefern sind. Insbesondere tritt ein geradezu verbrecherisches Unwesen der Händler und gewerbsmäßigen Aufkäufer von Tag zu Tag mehr hervor. Diese Leute haben oft ein ganzes Ge folge von angeworbenen Unterauf- käusern, auch Frauen oder Kinder, mit sich und versuchen durch Erregung von Mitleid, durch dreiste Zudringlichkeit oder durch Anbieten von Wucherpreisen, alle nur irgend erreichbaren Lebensmittel, wie Brot, Butter, Eier, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Fleisch, (Speck, Schinken, Wurst) an sich zu bringen.
Die Landbevölkerung wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie ein Unrecht am Vaterlands begeht, wenn sie solchen Aufkäufern Lebensrnittel abläßt. Denn diese Lehensmittel kommen in den großen Städten für die Verteilung an die Allgemeinheit und an die Rüstungsarbeiter zum Fehlen.
Um diesem gemeingefährlichen Treiben solcher Händler und Aufkäufer einen Riegel vorzuschieben, habe ich mit dem heutigen Tage die nachstehende Verordnung erlassen. Ich behalte mir vor, die bürgerlichen Behörden in ihrem Kampf gegen dieses Treiben durch militärische Kommandos zu unterstützen, wo es notwendig erscheint und gewünscht wird. Die Bevölkerung, namentlich die Landbevölkerung sei sich aber klar darüber, daß behördliche Maßnahmen allein hier keine durchgreifende Besserung bringen können, wenn nicht jeder Einzelne die Einsicht indie Notwendigkeit derMaßnahmen gewinnt und ernstlich gewillt ist, bei diesem Kampfe selbst mitzuhelfen.
Der Kommandierende General, von Haugwitz, General der Infanterie.
Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand verordne ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit, was folgt:
Die von Händlern oder Aufkäufern unter Ueber- schreitung der Höchstpreise oder Nichtachtung der sonst bestehenden Bestimmungen erworbenen Lebensmittel unterliegen der Beschlagnahme ohne Entgelt und sind dem nächsten Gemeindeverband zuzuführen.
' 2.
Die Gendarmen, Polizeibeamten und die zu ihrer Unterstützung oder Vertretung herangezogenen Militärpersonen, die Auftrag zur Feststellung solchen unerlaubten Tuns haben, sind berechtigt, die Eisenbahnaulagen und Eisenbahnzüge zu betreten. Sie haben dabei möglichst im Einvernehmen mit dem, den betreffenden Betriebsteil leitenden Eisenbahnbeamten zu handeln.
Der Kommandierende General von Haugwitz, General der Infanterie.
Nenabdrnck.
Stell». Genkdo. 11. A.-K.
lila. Nr. 59 498 6141. Cassel, den 22. 8. 1915.
Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §§ 4 und 9 des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps folgende
Verordnung erlassen:
Der gewerbsmäßige Aufkauf von Lebensmitteln, die Gegenstand des Wochenverkehrs sind, kann von einer Genehmigung abhängig gemacht werden.
Die Einführung dieser Beschränkung für einen Verwaltungsbezirk erfolgt auf Antrag der höheren Verwaltungsbehörde durch das stellv. Generalkommando.
Die höheren Verwaltungsbehörden erhalten damit die Befugnis, den Händlerkreis und die Gattung der Lebensrnittel zu bestimmen, die der Beschränkung unterliegen sollen.
Die Erteilung der Genehmigung an die einzelne Person und die Entziehung der Genehmigung, sowie alle weitere Ausführungsbestimmungen können sie den ihnen unterstellten Verwaltungsbehörden übertragen.
Der Aufkauf ist polizeilich zu verhindern, wenn die behördliche Genehigmung nicht vorliegt.
Ueber Beschwerden entscheidet die höhere Ver-
Bestimmungen zuwiderhändelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.
Der Kommandierende General von Haugwitz, General der Infanterie.
Bus der Heimat.
* An alle Besitzer von Ob st gärten geht in diesem Jahre mehr denn je die Bitte: Laßt das Obst gehörig ausreifen! Bei dem großen Zuckermangel ist es jetzt besonders wichtig, daß Früchte die ihren vollen Zuckergehalt bekommen haben, zum Einmacheu verwendet werden. Voriges Jahr war es unmöglich eine wirklich Vollreife Stachelbeere zu bekommen. Alles wurde grün und sauer heruntergerissen. Die Früchte werden ja (z. B. zur Marmeladebereitung) nicht nur wertvoller, sondern auch noch größer und schwerer unter dem Einfluß der Sonnenstrahlen.
Göttingen, 18. Juni. Nach dem jetzt veröffentlichten amtlichen Verzeichnis des Personals und der Studierenden unserer Universität beträgt die Zahl der immatrikulierten Studierenden in diesem Semester 2732 gegen 2682 im letzten Wintersemester Die theologische Fakultät zählt 253, die rechts- und staatswissenschaftliche 472 (465 Männer, 7 Frauen) die medizinische 501 (442 Männer, 49 Frauen), die philosophische 1506 (1266 Männer, 240 Frauen )
Geluhanseu, 18. Juni. Der Landwirt Adam Hütte! in Altenmittlau, ein bekannter Imker, wollte einen jungen Bienenschwarm einschlagen, der sich hoch in einem Loch eines alten Baumes festgesetzt hatte und nur schwer zu erreichen war. Als der Imker auf den hohen Baum geklettert war, wurde er von dem Schwärm« überfallen und durch unzähligeStiche schwer zugerichtet
Frankfurt a. M., 18. Juni. Der Kreisverein Deutscher Zeitungsverleger für Hessen und Hessen-Nassau beschloß in einer in Frankfurt a. M. abgehaltenen Versammlung, die Bezugspreise vom 1. Juli an zu erhöhen. Die fortgesetzt steigenden Preise aller in den ^eitungsbetrieben notwendigen Materialien, die Lohnerhöhungen usw. zwingen zu dieser Maßnahme, welche ohne Zweifel das volle Verständnis der Leser finden wird.
Frankfurt a. M., 19. Juni. Einen schwunghaften Fleischhandel hatte sich der MllitärHvalide Jakob Leonhardt eingerichtet. Er kaufte in einer Armee- schlachtung Nackenbänder als Hundefutter zu 6 Mark den Zentner, schnitt die an den Bändern befindlichen Hautteilchen und Fleischreste ab und verkaufte das so gewonnene „Fleisch", als menschliche Nahrung zu 1,50 Mark das Pfund. Bei dem Abschneiden der Haut- und Fletschteile nahm er es so wenig genau, daß sich unter seinem „Fleisch" gut 50 Prozent Band (Haarwachs) befanden. Leonhardt wurdevom Schöffengericht wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz und wegen Preiswuchers zu einer Woche Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe verurteilt.