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Sersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im / amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, j

Nr. 142.a ^Ä.*"*14 Donnerstag, den 21. Juni

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 15. Juni 1917.

Biirgermeifteroersammlnng

findet Sonnabend, den 23. d. M. vormittags 10 Uhr im großen Saal des Hotels Stern statt; von 1011' 2 Uhr findet eine Besprechung über die für die Lebens- mittelkartenausgabe angeordnete Personenstands­aufnahme statt. Soweit hiermit anstelle oder neben den Herren Bürgermeistern die Herren Lehrer, Pfarrer oder sonstige Personen betraut sind, bitte ich diese sich gleichzeitig einfinden zu wollen. Bon ll1/^ Uhr ab findet dann die eigentliche Bürgermeister­versammlung statt.

Tgb. No. 1. 6535. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 14. Juni 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wer­den ersucht, jeden Ausbruch einer Viehseuche umgehend hier anzuzeigen, damit die zur wirksamen Bekämpfung notwendigen Schutzmaßnahmen sofort angeordnet wer­den können. Gleichzeitig wollen sie berichten, welche Schutzmaßnahmen Sie vorläufig angeordnet haben. Tgb. No. I. 6252. Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 20. Juni 1917.

Die Reichszuckerstelle teilt mit, daß sie vorläufig kein Sacharin mehr liefern könne, daher muß bis auf weiteres damit gerechnet werden, daß auch die hiesigen Verkaufsstellen kein Sacharin zum Verkauf mehr abgeben können.

Tgb. No. l. 6624. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 20. Juni 1917.

In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 15. d. M. Kreisblatt Nr. 139 betreffend den Verkauf von Graupen weise ich darauf hin, daß in allen Ver­kaufsstellen Kriegsmus ohne Karten erhältlich ist, was die Herren Bürgermeister auf ortsübliche Weise bekannt geben wollen.

Tgb. Nr. K. G. 1756. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 20. Juni 1917.

Es werden gesucht:

1 guter Fahrochs.

2 gute Fahrkühe.

Die Bermittlung ist unentgeldlich.

Spannviehausgleichstelle

G l i e m e r 0 t h.

Hersfeld, den 18. Juni 1917.

Auf Grund einer von der Kommandantur des Kriegsgefangenlagers in Cassel ergangenen An­ordnung wird Folgendes bestimmt:

Das Verlassen der Standorte seitens der Kriegs­gefangenen, soweit es nicht die übertragene Arbeit erfordert, ist unbedingt zu unterbinden. Die Herren Bürgermeister werden darauf hingewiesen, daß die für das Verhalten der ohne Wachtmann in ihrer Ge­meinde untergebrachten Kriegsgefangenen die Ver­antwortung mittragen, daß sie die Gefangenen daher mit zu überwachen und namentlich einzelstehenden Frauen gegenüber der Unbotmäßigkeit ihrer Kriegs­gefangenen zu unterstützen haben.

Gleichzeitig wird die Bestimmung in Erinnerung gebracht, wonach sich einzelgestellte Kriegsgefangene an Sonn- und Festtagen nur in Begleitung ihres Arbeitgebers oder eines von diesen mit Genehmigung des Bürgermeisters usw. bestellten Begleiters inner­halb oder außerhalb des Wohnorts bewegen dürfen. Spaziergänge dürfen Sonn- und Feiertags nur Vor­mittags stattfinden, eine Notwendigkeit für solche liegt bei landwirtschaftlichen Kommandos indes nicht vor. Das Verlassen des Standortes durch diese ist daher Sonn- und Feiertags verboten. Der Aufent­halt der Gefangenen an belebten Orten, in öffentlichen Anlagen sowie in der Nähe besonderer Veran­staltungen, wie Konzerten, ist zu verhindern. Die Ueberwachungsorgane sind angewiesen, dieserhalb in enger Fühlung mit den Ctvilbehörden zu bleiben. Ferner wird den Schankwirten nochmals mitgeteilt, daß das Betreten der Schanklokale durch Kriegsge­fangene verboten ist. Hieran ändert sich nichts, falls die zum Ankauf durch Kriegsgefangene gestatteten Sachen nur in solchen erhältlich sind. In solchem Falle kann der Ankauf nur durch den Kommando­führer oder durch den Arbeitgeber im Auftrage der Gefangenen erfolgen. Den Schankwirten wird hier­mit eröffnet, daß es ihnen bei Metdung der Konzessionsentziehung verboten ist, das Betreten

ihrer Schanklokale durch Kriegsgefangene zu dulden. Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern wird zur Pflicht gemacht, Schankwirte, die sich derartig vergehen, rücksichtslos dem Landratsamt zur straf­rechtlichen Belangung anzuzeigen.

Schließlich wird noch bemerkt, daß den Gefangenen die Aushändigung aller ausländischen Zeitungen, das heißt aller Zeitungen, die nicht in Deutschland oder in den besetzten Gebieten erscheinen, verboten ist.

Den Arbeitgebern wird eingeschärft, daß die Aushändigung anderer Zeitungen an Gefangene verboten ist. Falls sich solche in ihrem Besitz befinden, sind sie ihnen wegzunehmen. In fremder Sprache gedruckte Zeitungen, welche erlaubt sind, werden vom Kriegsgefangenlager gesandt.

Die Herren Gend. Wachtmeister ersuche ich. für die Durchführung dieser Bestimmungen ebenfalls Sorge zu tragen.

Tgb. No. b 6314. Der Lanörat.

A. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

I. 5556.

Merkblatt über die Verwendung des

Einmachezuckers im Haushalt.

(Herausgegeben vom Frauenbeirat des Kriegser- nährungsamts.)

Da dem Einzelhaushalt nur verhältnismäßig ge­ringe Mengen Einmachzucker zugeteilt werden können, ist vor allem zu beachten, daß diese auf das beste aus- genützt werden.

1. Zucker ist zum Einkochen im Privathanshalt nur da zu verwenden, wo eine andere Konserviernngs- methode nicht anwendbar ist.

a) Saure Früchte, wie Rabarber und unreife Stachel­beeren und das meiste Beerenobst wie Heidel­beeren, (Blaubeeren, Bickbeeren), Hollunder- und Preiselbeeren lassen sich, wenn die notwendigen Flaschen und Verschlüsse vorhanden sind, nach alt-

b) DaUelbe^M^Mr 6i/ Zubereitung von Frucht­säften, immer vorausgesetzt, daß Flaschen und Verschlüsse in der unerläßlich einwandfreien Be­schaffenheit vorhanden sind. Säfte ohne Zucker sind besser haltbar als mit zu wenig Zucker ein­gekochte.

c) Obst, welches durch Dörren haltbar gemacht wer­den kann, wie Aepfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschen, Aprikosen, Heidelbeeren und auch Kirschen sollte in größtmöglichem Umfang auf diese Art konserviert werden. Sie ist einfach, billig und sicher und braucht keine kostspieligen Aufbewahrungsgesäße. Gedörrtes Obst nimmt nur sehr wenig Raum in Anspruch.

2. Wo die Verwendung von Zucker bei der Konservierung von Obst unerläßlich ist, sollte in der Hauptsache sehr süßes und reifes Obst verwendet werden,damit diegeringeMenge verfügbaren Einmache- zuckers zur Herstellung möglichst großer Mengen von Eingemachtem reicht.

3. Beim Einmachen von Obst mit Zucker sollte be­sonderes Gewicht auf die Zubereitung von Brotauf­strichmitteln und Musen gelegt werden; ganze Früchte in Zuckersaft eingekocht erfordern, wo keine einwand­freien Verschlüsse vorhanden sind, große Mengen Zucker, wenn die Haltbarkeit einigermaßen sicherge­stellt werden soll.

4. Ueberall da, wo die Grundsätze des Einkochens nicht bekannt sind und die Hausfrauen keine praktische Erfahrung im Einmachen des Obstes haben, sollten sie es unterlassen.

5. Wo nicht genug Früchte vorhanden sind, oder es darauf ankommt, sehr billige Konserven herzustellen, kann eine Streckung durch Zusatz von Gelben Rüben, Runkelrüben, Mohren (Mohrrüben), Kohlrüben (Wrucken Dotschen, Bodenkoylraben), Tomaten, Kürbis und Topinambur eintreten.

6. Die Frage der zweckmäßigen Verwendung von Einkochzucker muß immer mit folgenden Gesichts­punkten zusammen behandelt werden:

a) den diesbezüglichen ortsüblichen Gepflogenheiten,

b) den Erfahrungen und Kenntnissen der Hausfrauen,

e) den zur Verfügung stehenden Obstarten und Mengen,

d) den Obstpreisen,

e) der Frage der vorhandenen Gläser, Büchsen, Dosen, Dörrhürden und Darren oder der Möglich­keit ihrer Beschaffung.

Das Sekretariat des Frauenbeirats verfügt über eine reiche Auswahl von Leitsätzen und Rezepten über Obstverwertung nach Erfahrungen aus Friedens- und Kriegszeiten aus dem ganzen Deutschen Reich. Sie stehen auf Wunsch zur Verfügung.

* * *

Hersfeld, den 8. Juni 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 5556. Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* (Wechsel im Kommando des Besatzungs- hecres des 11. Armeekorps.) General v. Haug- witz scheidet aus seiner Dienststellung als stellver­tretender Kommandierender General mit einem herzlichen Abschtedsgruß an alle Zivilbehörden und die gesamte Bevölkerung des Korpsbezirks. General­leutnant v. Kehler, bisher Kommandeur einer Infanteriedivision im Felde, ist zum stellvertreten­den Kommandierenden General des 11. A.-K. ernannt worden.

* (Wann kommt der Regen?) Die gelehrten Wetterkundigen können uns leider wenig Hoffnung auf baldigen, gründlichen Regen geben. Sie sind der Ansicht, daß das heitere, trockene und warme Wetter zunächst auch noch weiter fortdauern dürfte, worauf Gewitter zu erwarten seien, die von Westen nach Osten fortschreiten werden. Die Praktiker erhoffen mit dem Neumond, der eintritt, einen Umschwung der Witterung. Es ist möglich, daß sie recht haben, denn der Wind kommt augenblicklich von Südwesten und treibt, wenn auch erst vereinzelt, so doch die Hoffnung weckend, Wolken vor sich her. *

*(Kriegerwitwenim Po stdienst.) Nach einer Mitteilung des Reichspostamts werden Kriegerwitwen, die den Annahmebedingungen entsprechen, als Post­oder Telegraphengehilsinnen zur dauernden Ver­wendung eingestellt. Dabei werden einer Nachrichten­stelle zufolge auch in Ausnahmefällen nicht kinderlose Witwen angenommen. Ebenso kann darüber hinweg­gesehen werden, wenn die Altersgrenze von 30 Jahren um ein geringes überschritten ist. Außerdem können KriegerwitweN als Gehilfinnen bei Postämtern 3. Klasse als Markenverkäuferinnen und Postagentinnen dauernde Beschäftigung finden. Namentlich ist die Beschäftigung als Gehilfin bei einem Postamt 3. Klasse für Kriegerwitwen geeignet.

):( Hersfeld, 19. Juni. Vorsicht bei Mitteilungen an Kriegsgefangene. Schon wiederholt ist in

lWWWWWWWieKnapp heit gewisser Lebensmittel schädlich sind. Solche Nach­richten gelangen so auch in die Hände unserer Feinde, die sie in ihr entstellter Form zur Bekanntgabe in ihren Zeitungen benutzen, um vorzutäuschen, daß Deutschland am Ende seines Könnens angelangt sei. Daß dadurch die Hoffnung der feindlichen Völker, uns doch noch besiegen zu können neu belebt wird, ist klar. Die Absendung derartiger Nachrichten verstößt also gegen das vaterländische Interesse und kann nur zur Verlängerung des Krieges beitragen. Im übrigen ist es auch bereits verboten, den Kriegsgefangenenpaketen überhaupt Mitteilungen beizufügen. Die in Be­tracht kommenden militärischen Stellen sind erneut an­gewiesen worden, verbotswidrige Sendungen anzu- halten. Die betreffendenAbsenderwerden inZukunft zur Verantwortungg ezogen werden. Der Schriftverkehr der in Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten unterliegt in Feindesland einer scharfen Prüfung, auch auf das Vorhandensein unsichtbarer Schrift. Die aus den Briefen Gefangener' gelegentlich hervorgehen­den Anregungen, dem Antwortbriefe'Mitteilungen in einer bestimmten unsichtbaren Schrift beizufügen, scheinen zuweilen auf listige Veranstaltungen des Feindes zurückzuführen zu sein. Auf diese Weise ver­suchen unsere Gegner, die Mitteilungen über Vorgänge und Verhältnisse in Deutschland zu Schlüssen zu be­nutzen und zu unserem Nachteil zu verwerten. Um so mehr ist damit zu rechnen, daß Mitteilungen in geheimer Schrift entdeckt und daß durch ihr Bekannt- werden die Interessen des Reichs gefährdet werden. Der Gefangene selbst wird den schwersten Nachteilen in bezug aus seine Behandlung und seinen Briefver­kehr ausgesetzt sein, sobald er überführt erscheint, un­sichtbar geschriebene Nachrichten aus Deutschland heim­lich zu beziehen. Deshalb muß dringend davor ge­warnt werden, bei Mitteilungen an die in der Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen Geheim­schrift anzuwenden.

):( Hersfeld, 20. Juni. Von dem Gelangen kommando 1000 der Gewerkschaft Wintershall bei Heringen sind die französischen Kriegsgefangenen Delahage Emil Sergt. 6 67 5 Lager-Komp. und Wivet Eugen 6 51/7 Lager-Komp. entwichen.

Cassel, 20. Juni. Durch Gewitter in Rheinland und Westfalen waren gestern nachmittag die dorthin führenden Fernsprechleitungen stundenlang gestört.

Cassel, 20. Juni. Die U-Boot-Spende hat in Cassel rund 75 000 Mark erbracht, wovon der dritte Teil aus der Stratzensammlung vereinnahmt worden ist.

Hembsen, 20. Juni. Ein verheerendes Großfeuer, entstanden in den Stallungen des Landwirts Johs. Büse, äscherte in kurzer Zeit das Büsesche Gehöft und das daneben liegende Besitztum der Witwe Winter mit der Postagentur ein. Es konnte fast nichts ge­rettet werden. Auch drei Schweine, ein Rind und ein Kalb des Landwirts Blüse kamen in den Flammen um. Ein französischer Kriegsgefangener barg aus dem schon zusammenstürzenden Hause Büses Wert­sachen und entging mit knapper Not dem Tode.