Sersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im / amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, j
Nr. 142. ™a ^Ä.*“"*14 Donnerstag, den 21. Juni
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 15. Juni 1917.
Biirgermeifteroersammlnng
findet Sonnabend, den 23. d. M. vormittags 10 Uhr im großen Saal des Hotels Stern statt; von 10—11' 2 Uhr findet eine Besprechung über die für die Lebens- mittelkartenausgabe angeordnete Personenstandsaufnahme statt. Soweit hiermit anstelle oder neben den Herren Bürgermeistern die Herren Lehrer, Pfarrer oder sonstige Personen betraut sind, bitte ich diese sich gleichzeitig einfinden zu wollen. Bon ll1/^ Uhr ab findet dann die eigentliche Bürgermeisterversammlung statt.
Tgb. No. 1. 6535. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 14. Juni 1917.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, jeden Ausbruch einer Viehseuche umgehend hier anzuzeigen, damit die zur wirksamen Bekämpfung notwendigen Schutzmaßnahmen sofort angeordnet werden können. Gleichzeitig wollen sie berichten, welche Schutzmaßnahmen Sie vorläufig angeordnet haben. Tgb. No. I. 6252. Der Landrat.
J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 20. Juni 1917.
Die Reichszuckerstelle teilt mit, daß sie vorläufig kein Sacharin mehr liefern könne, daher muß bis auf weiteres damit gerechnet werden, daß auch die hiesigen Verkaufsstellen kein Sacharin zum Verkauf mehr abgeben können.
Tgb. No. l. 6624. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 20. Juni 1917.
In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 15. d. M. — Kreisblatt Nr. 139 — betreffend den Verkauf von Graupen weise ich darauf hin, daß in allen Verkaufsstellen Kriegsmus ohne Karten erhältlich ist, was die Herren Bürgermeister auf ortsübliche Weise bekannt geben wollen.
Tgb. Nr. K. G. 1756. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 20. Juni 1917.
Es werden gesucht:
1 guter Fahrochs.
2 gute Fahrkühe.
Die Bermittlung ist unentgeldlich.
Spannviehausgleichstelle
G l i e m e r 0 t h.
Hersfeld, den 18. Juni 1917.
Auf Grund einer von der Kommandantur des Kriegsgefangenlagers in Cassel ergangenen Anordnung wird Folgendes bestimmt:
Das Verlassen der Standorte seitens der Kriegsgefangenen, soweit es nicht die übertragene Arbeit erfordert, ist unbedingt zu unterbinden. Die Herren Bürgermeister werden darauf hingewiesen, daß die für das Verhalten der ohne Wachtmann in ihrer Gemeinde untergebrachten Kriegsgefangenen die Verantwortung mittragen, daß sie die Gefangenen daher mit zu überwachen und namentlich einzelstehenden Frauen gegenüber der Unbotmäßigkeit ihrer Kriegsgefangenen zu unterstützen haben.
Gleichzeitig wird die Bestimmung in Erinnerung gebracht, wonach sich einzelgestellte Kriegsgefangene an Sonn- und Festtagen nur in Begleitung ihres Arbeitgebers oder eines von diesen mit Genehmigung des Bürgermeisters usw. bestellten Begleiters innerhalb oder außerhalb des Wohnorts bewegen dürfen. Spaziergänge dürfen Sonn- und Feiertags nur Vormittags stattfinden, eine Notwendigkeit für solche liegt bei landwirtschaftlichen Kommandos indes nicht vor. Das Verlassen des Standortes durch diese ist daher Sonn- und Feiertags verboten. Der Aufenthalt der Gefangenen an belebten Orten, in öffentlichen Anlagen sowie in der Nähe besonderer Veranstaltungen, wie Konzerten, ist zu verhindern. Die Ueberwachungsorgane sind angewiesen, dieserhalb in enger Fühlung mit den Ctvilbehörden zu bleiben. Ferner wird den Schankwirten nochmals mitgeteilt, daß das Betreten der Schanklokale durch Kriegsgefangene verboten ist. Hieran ändert sich nichts, falls die zum Ankauf durch Kriegsgefangene gestatteten Sachen nur in solchen erhältlich sind. In solchem Falle kann der Ankauf nur durch den Kommandoführer oder durch den Arbeitgeber im Auftrage der Gefangenen erfolgen. Den Schankwirten wird hiermit eröffnet, daß es ihnen bei Metdung der Konzessionsentziehung verboten ist, das Betreten
ihrer Schanklokale durch Kriegsgefangene zu dulden. Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern wird zur Pflicht gemacht, Schankwirte, die sich derartig vergehen, rücksichtslos dem Landratsamt zur strafrechtlichen Belangung anzuzeigen.
Schließlich wird noch bemerkt, daß den Gefangenen die Aushändigung aller ausländischen Zeitungen, das heißt aller Zeitungen, die nicht in Deutschland oder in den besetzten Gebieten erscheinen, verboten ist.
Den Arbeitgebern wird eingeschärft, daß die Aushändigung anderer Zeitungen an Gefangene verboten ist. Falls sich solche in ihrem Besitz befinden, sind sie ihnen wegzunehmen. In fremder Sprache gedruckte Zeitungen, welche erlaubt sind, werden vom Kriegsgefangenlager gesandt.
Die Herren Gend. Wachtmeister ersuche ich. für die Durchführung dieser Bestimmungen ebenfalls Sorge zu tragen.
Tgb. No. b 6314. Der Lanörat.
A. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
I. 5556.
Merkblatt über die Verwendung des
Einmachezuckers im Haushalt.
(Herausgegeben vom Frauenbeirat des Kriegser- nährungsamts.)
Da dem Einzelhaushalt nur verhältnismäßig geringe Mengen Einmachzucker zugeteilt werden können, ist vor allem zu beachten, daß diese auf das beste aus- genützt werden.
1. Zucker ist zum Einkochen im Privathanshalt nur da zu verwenden, wo eine andere Konserviernngs- methode nicht anwendbar ist.
a) Saure Früchte, wie Rabarber und unreife Stachelbeeren und das meiste Beerenobst wie Heidelbeeren, (Blaubeeren, Bickbeeren), Hollunder- und Preiselbeeren lassen sich, wenn die notwendigen Flaschen und Verschlüsse vorhanden sind, nach alt-
b) DaUelbe^M^Mr 6i/ Zubereitung von Fruchtsäften, immer vorausgesetzt, daß Flaschen und Verschlüsse in der unerläßlich einwandfreien Beschaffenheit vorhanden sind. Säfte ohne Zucker sind besser haltbar als mit zu wenig Zucker eingekochte.
c) Obst, welches durch Dörren haltbar gemacht werden kann, wie Aepfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschen, Aprikosen, Heidelbeeren und auch Kirschen sollte in größtmöglichem Umfang auf diese Art konserviert werden. Sie ist einfach, billig und sicher und braucht keine kostspieligen Aufbewahrungsgesäße. Gedörrtes Obst nimmt nur sehr wenig Raum in Anspruch.
2. Wo die Verwendung von Zucker bei der Konservierung von Obst unerläßlich ist, sollte in der Hauptsache sehr süßes und reifes Obst verwendet werden,damit diegeringeMenge verfügbaren Einmache- zuckers zur Herstellung möglichst großer Mengen von Eingemachtem reicht.
3. Beim Einmachen von Obst mit Zucker sollte besonderes Gewicht auf die Zubereitung von Brotaufstrichmitteln und Musen gelegt werden; ganze Früchte in Zuckersaft eingekocht erfordern, wo keine einwandfreien Verschlüsse vorhanden sind, große Mengen Zucker, wenn die Haltbarkeit einigermaßen sichergestellt werden soll.
4. Ueberall da, wo die Grundsätze des Einkochens nicht bekannt sind und die Hausfrauen keine praktische Erfahrung im Einmachen des Obstes haben, sollten sie es unterlassen.
5. Wo nicht genug Früchte vorhanden sind, oder es darauf ankommt, sehr billige Konserven herzustellen, kann eine Streckung durch Zusatz von Gelben Rüben, Runkelrüben, Mohren (Mohrrüben), Kohlrüben (Wrucken Dotschen, Bodenkoylraben), Tomaten, Kürbis und Topinambur eintreten.
6. Die Frage der zweckmäßigen Verwendung von Einkochzucker muß immer mit folgenden Gesichtspunkten zusammen behandelt werden:
a) den diesbezüglichen ortsüblichen Gepflogenheiten,
b) den Erfahrungen und Kenntnissen der Hausfrauen,
e) den zur Verfügung stehenden Obstarten und Mengen,
d) den Obstpreisen,
e) der Frage der vorhandenen Gläser, Büchsen, Dosen, Dörrhürden und Darren oder der Möglichkeit ihrer Beschaffung.
Das Sekretariat des Frauenbeirats verfügt über eine reiche Auswahl von Leitsätzen und Rezepten über Obstverwertung nach Erfahrungen aus Friedens- und Kriegszeiten aus dem ganzen Deutschen Reich. Sie stehen auf Wunsch zur Verfügung.
* * *
Hersfeld, den 8. Juni 1917.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 5556. Der Landrat.
J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat.
* (Wechsel im Kommando des Besatzungs- hecres des 11. Armeekorps.) General v. Haug- witz scheidet aus seiner Dienststellung als stellvertretender Kommandierender General mit einem herzlichen Abschtedsgruß an alle Zivilbehörden und die gesamte Bevölkerung des Korpsbezirks. Generalleutnant v. Kehler, bisher Kommandeur einer Infanteriedivision im Felde, ist zum stellvertretenden Kommandierenden General des 11. A.-K. ernannt worden.
* (Wann kommt der Regen?) Die gelehrten Wetterkundigen können uns leider wenig Hoffnung auf baldigen, gründlichen Regen geben. Sie sind der Ansicht, daß das heitere, trockene und warme Wetter zunächst auch noch weiter fortdauern dürfte, worauf Gewitter zu erwarten seien, die von Westen nach Osten fortschreiten werden. Die Praktiker erhoffen mit dem Neumond, der eintritt, einen Umschwung der Witterung. Es ist möglich, daß sie recht haben, denn der Wind kommt augenblicklich von Südwesten und treibt, wenn auch erst vereinzelt, so doch die Hoffnung weckend, Wolken vor sich her. *
*(Kriegerwitwenim Po stdienst.) Nach einer Mitteilung des Reichspostamts werden Kriegerwitwen, die den Annahmebedingungen entsprechen, als Postoder Telegraphengehilsinnen zur dauernden Verwendung eingestellt. Dabei werden einer Nachrichtenstelle zufolge auch in Ausnahmefällen nicht kinderlose Witwen angenommen. Ebenso kann darüber hinweggesehen werden, wenn die Altersgrenze von 30 Jahren um ein geringes überschritten ist. Außerdem können KriegerwitweN als Gehilfinnen bei Postämtern 3. Klasse als Markenverkäuferinnen und Postagentinnen dauernde Beschäftigung finden. Namentlich ist die Beschäftigung als Gehilfin bei einem Postamt 3. Klasse für Kriegerwitwen geeignet.
):( Hersfeld, 19. Juni. Vorsicht bei Mitteilungen an Kriegsgefangene. Schon wiederholt ist in
lWWWWWWWieKnapp heit gewisser Lebensmittel schädlich sind. Solche Nachrichten gelangen so auch in die Hände unserer Feinde, die sie in ihr entstellter Form zur Bekanntgabe in ihren Zeitungen benutzen, um vorzutäuschen, daß Deutschland am Ende seines Könnens angelangt sei. Daß dadurch die Hoffnung der feindlichen Völker, uns doch noch besiegen zu können neu belebt wird, ist klar. Die Absendung derartiger Nachrichten verstößt also gegen das vaterländische Interesse und kann nur zur Verlängerung des Krieges beitragen. Im übrigen ist es auch bereits verboten, den Kriegsgefangenenpaketen überhaupt Mitteilungen beizufügen. Die in Betracht kommenden militärischen Stellen sind erneut angewiesen worden, verbotswidrige Sendungen anzu- halten. Die betreffendenAbsenderwerden inZukunft zur Verantwortungg ezogen werden. Der Schriftverkehr der in Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten unterliegt in Feindesland einer scharfen Prüfung, auch auf das Vorhandensein unsichtbarer Schrift. Die aus den Briefen Gefangener' gelegentlich hervorgehenden Anregungen, dem Antwortbriefe'Mitteilungen in einer bestimmten unsichtbaren Schrift beizufügen, scheinen zuweilen auf listige Veranstaltungen des Feindes zurückzuführen zu sein. Auf diese Weise versuchen unsere Gegner, die Mitteilungen über Vorgänge und Verhältnisse in Deutschland zu Schlüssen zu benutzen und zu unserem Nachteil zu verwerten. Um so mehr ist damit zu rechnen, daß Mitteilungen in geheimer Schrift entdeckt und daß durch ihr Bekannt- • werden die Interessen des Reichs gefährdet werden. Der Gefangene selbst wird den schwersten Nachteilen in bezug aus seine Behandlung und seinen Briefverkehr ausgesetzt sein, sobald er überführt erscheint, unsichtbar geschriebene Nachrichten aus Deutschland heimlich zu beziehen. Deshalb muß dringend davor gewarnt werden, bei Mitteilungen an die in der Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen Geheimschrift anzuwenden.
):( Hersfeld, 20. Juni. Von dem Gelangen kommando 1000 der Gewerkschaft Wintershall bei Heringen sind die französischen Kriegsgefangenen Delahage Emil Sergt. 6 67 5 Lager-Komp. und Wivet Eugen 6 51/7 Lager-Komp. entwichen.
Cassel, 20. Juni. Durch Gewitter in Rheinland und Westfalen waren gestern nachmittag die dorthin führenden Fernsprechleitungen stundenlang gestört.
Cassel, 20. Juni. Die U-Boot-Spende hat in Cassel rund 75 000 Mark erbracht, wovon der dritte Teil aus der Stratzensammlung vereinnahmt worden ist.
Hembsen, 20. Juni. Ein verheerendes Großfeuer, entstanden in den Stallungen des Landwirts Johs. Büse, äscherte in kurzer Zeit das Büsesche Gehöft und das daneben liegende Besitztum der Witwe Winter mit der Postagentur ein. Es konnte fast nichts gerettet werden. Auch drei Schweine, ein Rind und ein Kalb des Landwirts Blüse kamen in den Flammen um. Ein französischer Kriegsgefangener barg aus dem schon zusammenstürzenden Hause Büses Wertsachen und entging mit knapper Not dem Tode.