Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Mlltr

für den Kreis Hersfeld

KlllMllN

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im? amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- } holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, {

Nr. 139.*" *»®"^ Sonntag, den 17. Juni

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 15. Juni 1917.

Auf Abschnitt G der ländlichen Lebensmittelkarte für Verbraucher und deren Kinder werden 200 g. Graupen und auf Abschnitt D der ländlichen Lebens­mittelkarte für Landwirte, die Hafer und Gerste ge- erntet haben und deren Kinder werden 100 g. Graupen verabfolgt.

Der Preis für 100 g. beträgt 7 Pfennig. Die Verkaufsstellen werden auf ortsübliche Weise be­kanntgegeben. Der Verkauf hat innerhalb 10 Tagen von heute ab zu erfolgen, auch sind die Kartenab- schnitte in gleicher Frist an das Landratsamt hier einzureichen.

Tgb. No. K. G. 1688. Der Landrat.

A B.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 16. Juni 1917.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher, welche mit Einretchung der Zucker-Bestell- listen noch rückständig sind, werden ersucht, diese binnen 24 Stunden einzureichen, da sie sonst vorerst nicht mit Einmachezucker bedacht werden können.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Juni 1917.

Betrifft:

die Ablieferung des Hindsuburgspscks.

Diejenigen Personen, die Speck für die Hinden- burgspende abzugeben haben, werden an die Abgabe erinnert, soweit diese bisher noch nicht erfolgt ist. Die Namen derjenigen Personen, die endgültig die Ab- ÄWiijii^ veröffentlicht werden.

Tgb. No. K. G. 1618. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 13. Juni 1917.

Der Bürgermeister Croll in Untergeis ist als solcher wiedergewählt und von mir bestätigt worden.

Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.

J. A. No. 5645. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

No. 334. Holzabfuhr.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit den W 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 wird im Interesse

Persönliches vom hellenevkönig.

Jm September 1913 war es, als König Konstantin von Griechenland zum letzten Male in Berlin weilte. Es war sein Antrittsbesuch als Herrscher nach seiner im März des gleichen Jahres erfolgten Thronbestei­gung und der König wurde auf dem Anhalter Bahnhof von seinem kaiserlichen Schwager nüt großen Ehren empfangen. Das Berliner Publikum, an Fürstenemp- fünge gewöhnt, begrüßte den königlichen Gast und na­hen Verwandten des Kaiserhauses mit achtungsvoller Zurückhaltung; es sah in ihm auch den siegreichen Heer­führer in den beiden wenige Monate zuvor erst been­deten Balkankriegen. Bei dem zu Ehren König Kon­stantins veranslalteten Galadiner hielt der König jenen Trinkspruch, in den: er dankbar den hohen Wert der deutschen militärischen Bildung anerkannte, die der.Kö­nig selbst wie seine Generäle genossen hatten. Dieser Trinkspruch von Potsdam brächte die Franzosen gerade­zu aus dem Häuschen. Ihre Eiteckeit war auf das Schmählicksie gekränkt murren; als der König weiter in Paris ankam, erwartete ihn vor seinen- Hotel eine Menge, die ihn auspfiff. Es war das natürlich eure besonders vornehme Bestätigung der sprichwoW-chen französischen Höflichkeit. Man hatte -n Paris wohl er- wartet. der König werde in Deutschland die Verdienste der französischen Militärmission unter dem General Eg- dour besonders heransstreichen, me Frankreich den Gne- chen anigedrängt hatte. Um sich mit der Republik nicht ganz zu Überwerfen, mußte der listige lind gewandte Benizelos bei seinem Besuche in Parns durch loStrie- fende Tiraden auf die franzömcben Instrukteure den Pariser Pressesturm beschwichtigen. Erst dann wurde König Konstantin nebst seinem Volke von 5en Franzo­sen wieder wohlwollender betrachtet.

Es hatte eine Zeit gegeben, da der damalige Kron- pMz Konstantin bei Volk und Heer.in nicht sonderlich hohem An leren stand. Das änderte sich mit einem Schlage, als er beim Ausbruch des Balkan kneges den L derbe kehl über die von Wm in jahrelanger zlelveivuv- ter Tätigkeit modern auSgebildete griechische Armee üoernnhin. um sie von Sieg zu «reg zu führen. Jetzt erst fand die stille, ernste, zielbewußte Art des Thron­folgers Verständnis, und zumal die Soldaten vergötter­ten ihn aW ihren erfolgreichen Führer. Er teilte im Felde auch Mühen und EntSehrungeu mit tönen; er gab hungernden Soldaten eigenhändig die Halste seines

der öffentlichen Sicherheit folgender Befehl erlassen:

Sobald die landwirtschaftlichen Arbeiten es zu­lassen, sind alle Fuhrwerksbesitzer, die Pferde, Zug­ochsen oder Zugkühe haben, auf schriftliche Aufforderung ihrer Orts-Polizeibehörde oder des Holzabfuhraus- schusses, soweit ein solcher eingesetzt ist (siehe Ziffer 3) ihres Wohnortes verpflichtet, für die von diesen Be­zeichneten Auftraggeber Holz aus den benachbarten Wäldern zu einem zu bestimmenden Preise abzu- fahren.

Wagenbesitzer sind verpflichtet, die zur Holzab­fuhr geeigneten Wagen zur Verfügung zu stellen. Die Vergütung für die Holzabfuhr wird von der Ortspolizeibehörde oder dem Holzabfuhrausschuß festgesetzt.

2.

Jede männliche Person ist verpflichtet, auf Aufforderung der Ortspolizeibehörde oder des Holz- abfuhrausschusses ihres Wohnortes gegen den orts­üblichen Lohn bet der Abfuhr von Holz aus den Wäldern und bei der Verladung insoweit mitzu- wirken, als es ohne wesentliche Schädigung ihrer eigenen Verhältnisse geschehen kann.

3.

Holzabfuhrausschüsse werden nach Bedarf auf An­ordnung der Landeszentralbehörden (Ministerien, Regierungen) für jeden Ort, der für die Holzabfuhr in Frage kommt/ aus den beteiligten Forstbeamten und den Ortspolizeibehörden gebildet.

4.

Gegen die Heranziehung zu der Holzabfuhr und Verladung, sowie gegen die Höhe der hierfür festge­setzten Vergütung ist die Beschwerde zulässig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Ueber die Beschwerde entscheidet endgültig der Landrat (Bezirksdirektor, Kreisamtmann) oder in kreisfreien Städten her Regierungspräsident.

mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Der Kommandierende General. von Haugwitz, General der Infanterie. * * *

Hersfeld, den 2. Juni 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 5739. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 11. Juni 1917.

Ich weise darauf hin, daß das Fleisch aus Not- schlachtungen grundsätzlich dem Kommunalverband zur Verfügung zu stellen ist. Wenn auch den Eigen­tümern das Fleisch belassen werden kann und bisher

trockenen Brotes ab; er nahm auch wohl einen ma­roden -Kämpfer in sein Auto, ohne Rücksicht darauf, daß der halb Verdurstete, wie das im Balkankriege zur ste­henden Reget gehörte, nicht allein kam, sondern eine wahre Kolonie unliebsamer winziger Gäste in seiner Uniform mitbrachte. Auf entsprechende Hinweise des Adjutanten sagte dann der König wohl:Ach was, ich habe auch welche . . .!" . .

In seinem Schlosse Tatm, das im vorigen Jahre, wie erinnerlich, mitsamt dem umgebenden Park und Wald in Flammen aufgegangen ist, lebte der König in- Mitten seiner Familie in einfachen Formen wie ein wohlhabender Privatmann. Er steuerte selbst das Auto, in dem seine Angehörigen spazieren fuhren; er arbeitete sogar im Garten mit Bast ond Baumschere wie jeder Privatmann. ________

zackige EnqlSnSer und Franzosen.

Schon im Jahre 1870 erregte es allgemeine Ent- rüstung, als die Franzosen farbige Truppen aus Afrika auf öen europäischen Kriegsschauplatz führten. Der Eu­ropäer genießt sein Ansehen den Farbigen gegenüber hauptsächlich durch seine Rasse. Er muß daher in sei­nen Augen verlieren, wenn Weiße sich seiner gegen an­dere Weiße bedienen. Dabei waren es damals nur vier Regimenter algerische Schützen (Turkos), und einige Scüwadrvmm ebensolcher Reiter (Spahis). In ungleich r,herein Maße haben unsere Feinde im Weltkriege far­bige Hilfstruppen herangezogen. Bei England sind es Teile seines indischen Heeres, die es allerdings nicht als Farbige" anerkennen will, weil sie behaupten, im Ge­samtreiche seien das indische und das Heimatheer gleich­berechtigt. Daß das nur Spiegelfechterei ist, ersieht man aus der Tatsache einer besonderen Heeresverfassung für Indien, nach wrlcörr Inder weder als Freiwillige ein- treten noch Osfizierspatente erhalten dürfen.

Der heikelste Punkt bei der Verwendung farbiger Truppen auf europäischen Kriegsschauplätzen ist die Klimafrage. Der Krankenstand bei ihnen war außer­ordentlich groß, sie mußten während des Winters in das südliche Frankreich zurückverlegt, sogar nach Aegpp- ten, Mesopotamien und Mazedonien abgeschoben werden. Wenn sich jetzt noch indische Truppen an der Westfront befinden, so liegt das an der Unmöglichkeit, sie auch nur mit einiger Sicherheit vor den U-Booten-über das Mittelmeer hinüberzuschaffen. Auch die Verpflegung bietet besondere Schwierigkeiten, da die verschiedenen

auch durchweg geschehen ist, so will ich hiervon während der Sommermonate mit Rücksicht auf die Gefahr des Verderbens im allgemeinen keinen Ge­brauch mehr machen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich hierauf in ortsüblicher Weise hinzuweisen und die Fleischbeschauer entsprechend zu verständigen.

Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.

J. A. Wu. 1464. ' I. V.:

Funke, Kretssekretär.

Hersfeld, der, 18. Mai 1917.

In Hersfeld ist eine Viehausgleichstelle für den Kreis Hersfeld geschaffen worden, an deren Spitze der Rentner Georg Gliemeroth hier, Simon-Haunestr. steht. Die Ausgleichstelle soll die Beschaffung der er­forderlichen Zugkühe und Zugochsen vermitteln. Einen etwaigen Ueberschuß oder Bedarf an solchen ersuche ich daher dem Rentner Gliemeroth anzumelden.

Der Vorsitzende des Kreisansschusses.

I. A. No. 1275. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor. ~

Aus der Heimat.

* (Keine Transportschwterigkeite n mehr.) In letzter Zeit ist von einem Teil der Tagespreise in verschiedenen Hinweisen als Grund für Schwierigkeiten in der Versorgung der Städte und des platten Landes mit Lebensmitteln und Kohlen Wagenmangel und Beförderungsschwierigkeiten auf den Eisenbahnen angegeben. Diese Erklärungs­versuche entsprechen, wie die Kgl. Eisenbahndirektion mitteilt, nicht den Tatsachen. Schon seit längerer Zeit bestehen irgendwelche Betriebs- und Beförderungs- schwierigkeiten nicht mehr. Ebensowenig kann von Wagenmangel gesprochen werden. Seit Ostern sind vielmehr nennenswerte Ausfälle au offenen und be­deckten Güterwagen.vicht zu verzeichnen; es stehen mehr Wagen zur Verfügung, als von den Verkehr- treibenden angefordert werden. Soweit es die sonstigen Verhältnisse irgend zulassen, dürfte es sich für die Berkehrtreibenden daher empfehlen, die augen­blicklich ruhigere Verkehrszeit zur Regelung ihrer Bezüge, zur Ergänzung und möglichsten Ansammlung von Vorräten auszunutzeu. Durch einen solchen zeitigen Bezug von Massengütern würde die ver­kehrsreichere Zeit im Spätsommer und Herbst wesent­lich entlastet werden. Auch empfiehlt es sich, Fracht­stückgut aller Art jetzt zu versenden, da Annahmebe­schränkungen zurzeit nicht bestehen.

):( Hersfeld, 16. Juni. Dem Husar Hans Bätz im Hus.-Regt. 10, Sohn des Schuhmachermeisters Ludwig Bätz, wurde das Eiserne Kreuz verliehen. 4 Söhne des Herrn Bätz haben nun diese Auszeichnung erhalten.

Stävnne eine durch Sitte und religiöse Vorschriften ge. regelte Lebensweise führen müssen. Selbstverständlich rühmen die Engländer die Leistungen der indischen Truppen, obwohl diese in Mazedonien noch nie hervor­getreten sind und in Aegypten noch nicht gekämpft ha­ben. So hätten sie sich nur in Mesopotamien auszeichnen können, aber die Nachrichten sind noch so wemg aus- sührkich, daß man nicht sagen kann, ob die Engländer den Erfolg ihrer Uebermacht oder der Tapferkeit ihrer tnötWn Truppen zu verdanken haben.

England hat also nur Truppen in mäßigem Um­fange verwendet, Frankreich dagegen hat alle Winkel der Erde ausgekehrt, um sein Heer zu verstärken. Turkos und Svahis bat es in der Stärke uüu zwei Armeekorps herangeführt. Irgendwelche Rücksichten auf ihre Sitten und religiöse Gebräuche hat man nicht genommen. Auch das Klima haben sie ertragen müssen, und man hat sie ohne weiteres in französische Uniformen gesteckt. Als Belohnung für ihr Wohlverhalten hat man sie, wo es heiß herging, in die erste Linie gestellt. Ihre Verluste waren daher auch sehr groß. Neben diesen nvrdafrikam- schen Truppen witröen dann noch Leute aus den Län­dern am Senegal, am oberen Niger, am Kongo und im Sudan angeworben. Senegal-, Kongo- und sudanschüt- zen, deren Zahl vor dem Kriege 20 000 Mann betrug. Dagegen sollen Anfang 1917 ungefähr 350 000 Mann farbiger Franzosen außerhalb Afrikas Verwendung ge- funben haben. Diese Neger vertrugen kaum das Klima Nordafrikas, geschweige denn das europäische. Ferner sind noch die tongkinesischen und anamilischen Schützen zu erwähnen, die in Saloniki Verwendung fanden, jetzt aber auch an der Westfront aufqetauchl sind. Unter den Gefangenen des französischen 67. Regiments befanden sich iutd) Anamiten aus Hintertudieu. Feder Kompagnie sind 10 Anamiten zugeteilt, als Arbeiter und zum Bku- ttitiouschleppeu. Wafsen besitzen sie rttcht. Sie dürfen sich nur für Frankreich totschießen lassen. Schließlich müs­sen noch die nmöagaskischen Schützenbataillone, von de­nen man bisher wenig gehört hat, und einige Neger- bataillone Westindiens genauut werden.

Mit solchen Farbigen sind also die Heere stark durch­setzt, die für MenMllchkeit, Frecheil und Recht gegen unsHunnen" kärnpfem Gottes Äiühlen mahlen lang­sam, aber sicher. Die Vergeltung dqfür, diese gelben, braunen urch schwarzen Wilden und Halbroilden tu Europa gegen Europäer lvögelassen zu haben, wird sich dereinst an denen rächen, die solche Kampfmittel nicht vPschMäht.em (OKRi.)