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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm i amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 138. -WL-^7 Sonnabend, den 16. Juni

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 9. Juni 1917.

Die mündliche Inanspruchnahme der Beamten des Londratsamts hat in der letzten Zeit einen Umfang angenommen, der im Interesse des übrigen Dienstes nicht länger geduldet werden kann. Ich sehe mich daher veranlaßt den persönlichen Verkehr mit dem Publikum nur an zwei Tagen der Woche und zwar an jedem Dienstag und Freitag vor­mittags von 91 und nachmittags von 35 Uhr zu- zulassen. An den übrigen Tagen sind die Büros für das Publikum geschlossen.

Die Kreiseingesessenen bitte ich, diese durch die schwierige Geschäftslage auf dem Landratsamt ge­botene Maßnahme im eigenen Interesse zu beachten und sich außerdem bei Einholung der mündlichen Auskünfte an den beiden obengenannten Wochentagen möglichst kurz zu fassen, damit eine möglichst große Anzahl Personen abgesertigt werden kann. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, diese Bestimmung wiederholt mindestens wöchentlich einmal zur Kenntnis der Ortseinge­sessenen zu bringen und dafür zu sorgen, daß An­fragen, die von Ihnen selbst erledigt werden können, hier nicht mehr gestellt werden.

Tgb. No. i. 5912. Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 5. Juni 1917.

Der Kreisausschuß hat beschlossen, eine Kommission zur Regelung der Abgabe und Verwertung von Milch durch Milchlieferanten und Molkereien ins Leben zu rufen, die aus folgenden Herren besteht. Gymnasial-Direktor Köhler hier Brauereibesitzer L. Engelhardt ' Fabrikant Georg Braun

Die Äüfgabe der Kommission soll in erster "MuM fein, die bestehenden Verhältnisse zu prüfen, mit den Milchlteferantßn und Molkereien zu verhandeln und Vorschläge darüber zu machen, in welcher Weise vor­handene Mißstände und Verärgerungen beiseitigt wer­den können, die zur Zeit zwischen Milchlieferanten, Molkereien und Versorgungsberechtigten bestehen. Insbesondere soll auch die Frage der Milchpreise zu dem Bereich der von der Kommission zu prüfenden Angelegenheit gehören.

Die Herren Bürgermeister, Gutsvorsteher, Gendarmen und Ortskommissionen ersuche ich der Kommission jede gewünschte Auskunft zu geben.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 5636. J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Zrankreichs letzte Hoffnung.

Eine neue Jungfrau von Orleans.

Der Wunderglaube treibt in Frankreich in den Zei­ten der höchsten Not üppige Blüten: er muß die sinkende Hoffnung an den Sieg aufrecht erhalten, auch da, wo alle Möglichkeiten einer Verwirklichung geschwunden sind, und so setzt man denn in nmnchen Kreisen Frank­reichs heute die letzte Karte auf eine neue Jungfrau von Orleans. Daß ein solches Helden- und Wundermädchen bereits gefunden ist, geht aus einem Brief hervor, den ein Kriegsgefangener von einer gebildeten Dame aus Talence (Gironde) erhalten hat. Die Dame schreibt: Freut Euch! Noch drei Molrate Geduld, und Ihr wer­det befreit fein; ich habe die sichere Hoffnung. Wir haben nicht nur das Vertrauen auf unsere Soldaten, sondern seit einigen Monaten regt ein außerordentliches Ereig­nis unsere ganze westliche Gegend in höchstem Matze auf und gibt dem Herzen her gläubigen Leme eine große Hoffnung. Es scheint, daß der liebe Gott endlich unsere Bitten erhört hat und sichtbar in unsere Angelegenheiten eingreifen wird. Diesmal scheint es, daß das heilige Herz selbst in eigener Person eingreifen will. Ein junges Mädchen von 20 Jahren, Claire Fichaud, deren Eltern Bauern in der Bendee sind, hat Offenbarungen des hei­ligen Herzens gehabt: dieses hat ihr aufgegeben, eine Mission zu erfüllen. Sie wurde von vielen Geistlichen, auch vom Bischof von Portiers: geprüft, es scheint, daß ihre Offenbarungen von Gott kommen. Auf alle Fälle beschäftigen sich die Geistlichen viel damit und nehmen für das Mädchen Partei. Den eigentlichen Zweck der Mission kennt man nicht, da strenges Stillschweigen ge­wahrt wird. Auf alle Fülle geht sie Frankreich und die Religion an. Seit dem 28. Februar ist das Mädchen in Paris in einem Kloster, und man sagt, die Mission habe begonnen. Das ganze Land spricht davon und die verschiedensten Gerüchte geben um. Ich kennck eine Dame, die aus demselben Land, wie jene, stammt: sie hat sie besucht und schrieb uns am 13. Januar:Bin­nen kurzem werdet Ihr große Kreißn tue erleben, die das Ende des Krieges herbeiführen werden. Habt da­her wie ich großes Vertrauen auf den Erfolg Frank­reichs !" In Wahrheit, wir erleben eben außerordent­liche Ereignisse und sicherlich ist das Kriegsende nahe. Dieselbe Dame schrieb uns am 3. März:Ich habe mich von Claire Fichaud verabschiedet; denn sie ist nach Pg- ris abgereist, um ihre große Aufgabe zu erfüllen. Sie sagte mir nur ein Wort, das mir große Freude berei­tete:Der Krieg wird im Monat Juni beendet sein."

Hersfeld, den 11. Juni 1917.

Ich weise darauf hin, daß das Fleisch aus Not- schlachtungen grundsätzlich dem Kommunalverband zur Verfügung zu stellen ist. Wenn auch den Eigen­tümern das Fleisch belassen werden kann und bisher auch durchweg geschehen ist, so will ich hiervon während der Sommermonate mit Rücksicht auf die Gefahr des Verderbens im allgemeinen keinen Ge­brauch mehr machen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich hierauf in ortsüblicher Weise hinzuweisen und die Fleischbeschauer entsprechend zu verständigen.

Der Vorsitzende des Kreisansschusses.

I. A. No. 1464. J. V. :

Funke, Kreissekretär.

jFortsetzung auf der 4. Seite).

Bus der Heimat.

):( Hersfeld, 15. Juni. (Die Warenknappheit in der Tabakbranche.) Die Warenknappheit in der Tabakbranche ist leider so weit gediehen, daß be­reits heute eine Anzahl Fabriken, wenn auch nur vorübergehend ihren Betrieb schließen müssen. So teilt uns die Zigarettenfabrik Goldenes Haus in Köln mit, daß sie ihren Betrieb bis zum 1. Juli d. J. schließen müsse, wegen vorübergehendem Mangel an Roh-Materialien und wegen Aufarbeitung ihres Kontingents. Die Fabrikation soll aber, wie die Firma uns mitteilt, am 1. Juli d. I. wieder in vollem Umfange eröffnet werden, sodaß von diesem Tage ab wieder alle Aufträge zur Erledigung ge­langen würden. Die zahlreichen Kunden der Zigarettenfabrik Goldenes Haus werden also ihre geliebte Zigarette einige Zeit entbehren müssen, je­doch ist die Zeit ja nicht allzulange, sondern nur 3 Wochen.____________,

Bekanntmachung erschienen, durch welche alle rohen Reh-, Rot-, Dam- und Gemswild, Hunde-, Schweine- und Seehundfelle, Walroßhäute, Renn- und Elentierfelle, sowie das daraus hergestellte Leder betroffen sind. Soweit es sich um Häute und Felle handelt, die im Jnlande angefallen sind, ist eine Beschlagnahme erfolgt. Trotz der Be­schlagnahme sind jedoch für die Veräußerung und Lieferung des Gefälles bestimmte Möglichkeiten frei­gelassen worden, die eine Vereinigung des genannten Gefälles bei der Kriegsleder-Aktiengesellschaft herbei- führen, von der aus seine Verteilung an die Gerber zu erfolgen hat. Für die Behandlung der Felle bis zur Ablieferung an den Gerber sowie nach ihrer Ab­lieferung sind genaue Vorschriften gegeben. Gefälle, das nicht veräußert worden ist, unterliegt einer

M-"^ 1J'WFJ.g»!1 W»!m.um» jmWLMgMWM junge Mädchen sagt, denn es scheint mir, daß Gott selbst sie inspiriert. Habt also großes Vertrauen! Wir hatten noch niemals soviel Aussicht auf den Erfolg und das ganze Land glaubt an ein sehr nahes Ende des Krieges." Das wollte ich Ihnen mitteilen. Ich glaube, was das

Die Ernöhriinz unseres Nachwuchses.

Je länger der Krieg dauert, desto stärker wird die Verpflichtung des Staates zur bestmöglichen Ernährung des in der Heimat keimenden oder bereits Heranwachsen­den Nachwuchses -unseres Volkes. Hier harrt eine Auf- gabe von höchster nationaler Bedeutung ihrer Erfüllung. Das Kriegsernährungsamt hat daher unter dem 25. Mai d. Js.Grundsätze für die Ernährung werdender Mütter, Säuglinge und Kinder" den Bundesregierun­gen mit dem Ersuchen zugestellt, hiernach die Versorgung der genannten Bevölkerungsgruppen einheitlich vo'rzu- nehmen und die Gemeinden zu einem dcu Grundsätzen entsprechenden Verfahren zu verpflichten. Die Grund- sätze sind im Einvernehmen mit dem Kaiserlichen Ge­sundheitsamt unter Mitwirkung berufener Sachverstän­diger und Kinderärzte augestellt worden.

Die Lebensmittelversorgung der Mütter und Säug­linge ist in einer großen Zahl von Gemeinden bereits in zum Teil vorbildlicher Weise geregelt, gebt gilt es, die gleiche Fürsorge in allen Gemeinden des Reiches zu entwickeln, schon weit die Herstellung der sogenann­ten Kindermeble, sowie von Keks und Zwieback einge- stMt, die Herstellung der Nährmittelzubereitungen we­sentlich eingeschränkt werden mußte. Als Ersatz für diesen Ausfall sind den Kommunalverbänden geringe Mengen von nur bis zu 75 Proz. ansgemahlenem Wei­zenmehl überwiesen worden, das jedoch, ebenso wie ein aus ihm herzuWkcndes Krankeugebäck, lediglich an Kranke, und zwar unter Anrechnung auf die Brotkarte, verabfolgt werden darf.

Für die Ernährung werdender Mütter, Säuglinge und der Klein linder kommt die Versorgung mit Milch, Brot, Mehl, Nährmitteln und Zucker in Betracht. Ge- funde Säuglinge sollen neben der Milchversorgung nach den Anordnungen der Reichsstelle für Speisefette vom i. Oktober 1916 täglich mindestens 30 -50 Gramm Zucker erhalten, wöchentlich mindestens 200 Gramm Weizenmehl gewöhnlicher Ausmahlung und monatlich mindestens 500 Gramm Hafermehl. soweit für den Säugling nicht volle ycmbrungsmittelfarten ausgegeben werden, sollen den stillenden Müttern nach Möglichkeit

Meldepflicht an das Leder-Zuweisungsamt. Aus­ländisches Gefälle ist an sich «nicht beschlagnahmt, sondern lediglich unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig. Das aus den genannten Fellsorten hergestellte Leder ist jedoch ausnahmslos beschlag­nahmt, auch wenn die Felle aus dem Auslande ein­geführt sind. Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung veröffentlicht worden, durch welche für Reh-, Rot-, Dam- und Gemswild, Hunde-, Schweine- und See­hundfelle Höchstpreise festgesetzt werden. Beide Be­kanntmachungen enthalten eine Reihe von Einz?Ibe- stimmungen, deren genaue Kenntnis für die in Be­tracht kommenden Kreise erforderlich ist. Ihr Wort­laut ist im Kgl. Landratsamt einzusehen.

§ Hersfeld, 15. Juni. Es sind nachstehend be­zeichnete Kriegsgefangene entwichen: 1. Von dem Arbeitskommando Nr. 632 in Heenes, Kreis Hersfeld, Unteroffizier Bojle Renne, 2 101. 2. Von dem Arbeitskommando 84 in Hersfeld, Rancon Leopolt, 2. Komp. 29 4. 3. Von dem Kommando 1017 der Gewerkschaft Heria, Alexew Wassili, 7. Komp. 67/2. 4. Von dem Arbeitskommando in Kathus, Termin Parsirie, 12. Komp. 2711, Grigorjew Iran, 10. Komp. 12/6, Frolov Serjei, 10. Komp 105. 5. Bon dem Arbeitskommando 210 in Heimbolds­hausen, Sußlow Wassily, Jegorow Iwan, Gasenko Feodor.

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die amtlichen Bekanntmachungen.

Nicht nur an den Tagen, an denen man

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Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muß. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.

Stillbeihilfen in Gestalt von Zulagen gewährt werden-- Kinder vom 2. Lebensjahre ab erhalten sämtliche Le- beusmittel nach den für sie im einzelnen geltenden Be- ftimmungem Eine Herabsetzung des örtlichen allgemei­nen Kopfsatzes bei der Mehl- und Brotversorgung zu ungunsten der Kinder ist nicht statthaft. Für kranke Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahre kann die gewöhnliche Ernährung durch Verabfolgnna von we- iiiger stark ausgemableuem Weizenmehl oder durch be­sondere, ausschließlich für diesen Zweck bestimmte Nähr- mittelzubereitungen ersetzt oder ergänzt werden. An Milchzubereitungen stehen hierfür zur Verfügung: Ei­weiß- und Buttermilch, Larosan, Plasmon und )Hanw= gen: an Malzzuckerzubereitungen: Svxhlets Nähr- zucker, Löflunds Nährmaltose und Löflunds Malzsup- penextrakt.

Die Gemeindebehörden baden Vorsorge zu treffen, daß die den werdenden und stillenden Müttern und den Säuglingen zustehende Milchmenge ohne Schwierigkei­ten und 3eitverluft in Empfang genommen werden kann. Die für die gesunden Säuglinge nötige Menge an Haserflocken und Weizengrieß ist von ihnen aus den zugewiesenen Lebensmittelmengen vorweg ficherzu- stellen: du für kranke Minder zu beweisende Menge derselben Nährmittel muß in bestimmten Ausgabestel­len (Krankenhäuser, Kliniken, Apotheken, Säuglings- fürsorgestellen usw.) zur Verfügung stehen, damit diese Nährmittel hier in geringen Mengen, etwa bis zu einem Pfund wöchentlich, jederzeit bezogen werden können. Das gleiche gilt für die vorgenannten Milch- und Malz- zuckerzubereitungen. Die Verabfolgung von Eiweiß- und Buttermilch ist nur unter Einziehung der Votl- milchkarte, die der Malzzuckerzubereitungen nur unter Einziehung der Zuckerkarte für die Dauer der Ver- sclneidung zulässig. Die Verschreibung darf für Nähr- Nicker und Nährcuaktose die Me»ige von Mtt -350 Gr.. bei Malzsuppenextraki von 500- 700 Gramm pro Kopf und Woche nicht überschreiten.

Die durch diese Grundsätze des Kriegsernährungs- amts geforderte vorzugsweise Berücksichtignng der wer- dendeu Mütter, Säuglinge und Kinder man fedom, da Sonderzuweisnngeu für diese Zwecke leider nicht num* (ich sind, im Rahmen der allgemeinen Versorgung, ge­gebenenfalls also unter entsprechender Kürzung des Turchsthuittsauteils für die übrige Bevölkerung erfol­gen. Bei der ungeheueren Wichtigleit der zu lotenden nationalen Aufgabe aber dürften fiel) Bedenken hierge­gen wohl £anm erheben.