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Amtlicher Anzeiger
für den Kreis Hersfeld
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark, Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im f ”16150 amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 128.
*■ ^S^****1* Dienstag, den 5. Juni
1917
Amtlicher Teil
Hersfeld, den 25. Mai 1917.
Die Mühle des Müllers Heinrich Brod in Herfa ist wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten geschlossen worden.
Tgb. No. K. G. 1574. Der Landrat.
J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Der Preis darf folgende Grundpreise für das einzelne Fell nicht überschreiten:
bei Ver- bei Veräuße-
bei Veräußerung durch den
Besitzer des be«
Bekanntmachung
Nr. L. 900/4. 17. K. R. A.
betreffend Höchstpreise für rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle
vom 1. Juni 1917.
Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813), in Bayern auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, den Uebergang der vollziehenden Gemalt auf die Militärbehörden betreffend, ferner des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. September 1915, 23. März 1916 und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25 und 603, 1916 S. 183, 1917 S. 253) zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gemäß den in der Anmerkung*) abgedruckten Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere
aj für Felle von zahmen Kaninchen:
äußerung rung durch durch einen für die von der Be- kanntmach. ung betroffenen Felle zuge- lassenen Großhändler
einen Händler Sammler
oder eine Vereins. Tler-S sammel- stelle
8 9. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1917 in Kraft.
Cassel, den 1. Juni 1917.
Der Stellvertretende kommandierende General des 11. Armeekorps
General der Infanterie.
im
n
Gewichte bis 50 g. . 0,10 Mk. 0,12 Mk.
„ v. m. a. 50 b. 120 g. 0,40 „
„ „ „ „ 120 „ 180 g. 0,80 „
„ über 180 g. . . . 1,60 „
6) für Felle von wilden Kaninchen:
Mäuschen......
Sommerkanin . . . .
Winterkanin.....
c) für Felle von Hasen:
Mäuschen......
Sommerhasen . . . .
Halbhasen......
Winterhafen.....
d) für Felle von Hauskatzen :
ganz kleine Felle .
Sommerfelle.....
0,10
0,25
0,50
0,10
0,30
0,60
1,20
0,10 0,60
verschiedenfarb. Winters. 1,50 schwarze, dunkelgründige Winterfelle.....2,50
»
//
0,46 0,92 1,84
0,12
0,28
0,56
0,12
0,37
0,70
1,40
0,12
0,70
1,70
2,80
0,13 Mk.
V
//
//
//
w
-/
0,50 1,00 2,00
0,13
0,30
0,60
0,13 0,40 0,75 1,50
0,13
0,75
1,80
3,00
n
H n
Hersfeld, am 1. Juni 1917.
Im Monat Mai d. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.
am
am
am am
am
am am am
am am
am
A. Jahresjagdscheine: a. entgeltliche:
4. 5. dem Laboratoriums-Vorsteher O. Bröstcke in Röhrigshof;
5. 5. dem Bergwerks-Direktor Ludwig Willing in
Heringen;
7. 5. dem Bildhauer Adam Karpenstein in Sieglos ; dem Landwirt Wilhelm Wehner sen. in
8. 5.
10. 5.
11. 5.
12. 5.
14. 5.
14. 5.
14. 5.
15. 5.
^Icincnfßc *
dem Auszüger Johann Heinrich Stollberg in Niederjossa;
dem Landwirt Heinrich Sippe! in Herfa;
dem Tuchfabrikanten Otto Braun in Hersfel b; dem Verwalter Heinrich Rohde in Landers - Hausen;
dem F. Funke in Hersfeld;
dem Dachdeckermeister Hermann Ritzel in Hersfeld;
dem Apotheker Alfred Castendyk in
Hersfeld;
am 15. 5. dem Kaufmann Haus Weidmann in Hersfeld;
am 15. 5. dem Holzhändler Peter Schlößler in Hersfeld;
15. 5. dem Bürgermeistdr Ludolf Schuchhardt in
am
am
Niederaula;
15. 5. dem Arzt Dr. Cornelius in Schenklengsfeld
Voller Grundpreis.
Die im § 2 festgesetzt? U Preise sind die Höchst-
anbei
Reinhaltung unzuverläffiger Personen vom vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
§ 1.
Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:
Alle rohen und eingearbeiteten Felle von zahmen und wilden Kaninchen sowie von Hasen und Hauskatzen jeder Herkunft und in jedem Zustand, soweit nicht bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ihre Zurichtung zu Pelzwerk (Rauchwaren) erfolgt ist oder ihre Verarbeitung in Zurichtereien, Färbereien oder Haarschneidereien bereits begonnen hat. Ausgenommen sind die Felle, die Eigentum der Kaiserlichen Marine sind.
I 2- - Höchstpreise.
Für die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden Höchstpreise festgesetzt.
*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;
2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet;
3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (8 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört.
4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt;
5. wer Borräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht;
6. wer den nach § 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.
Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Stummer 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nummer 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindest- betrages ermäßigt werden. | >
Bet Zuwiderhandlungen gegen Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt- zumachen ist; auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht.
r. l. 800 4. 17. K. . A. veräußert sind und den nachstehenden Bedingungen entsprechen
a) bei Fellen zahmer Kaninchen sind die Hinterpfoten abzuschneiden und beim Gewicht nicht mit- zuberechnen;
b) das Gefälle muß vollkommen getrocknet sein;
c) bei Kaninfellen muß das durch Wiegen ermittelte Gewicht in unverlöschlicher Schrift (z. B. durch geeigneten, unlöslichen Buntstift — nicht Kopierstift ! — ) vermerkt sein.
Im übrigen kommen die Höchstpreise gemäß § 4 zur Anwendung.
§ 4.
Abzüge vom Grundpreis.
Die im § 2 festgesetzten Preise ermäßigen sich in
am 15. 5. dem Arzt Dr. Ruppert in Benel bei Bonn am 15. 5. demBäckermeister H. Ullrich Huth in Hersfeld;
am 15. 5.
am
am
am
am
am am
16.
16.
16.
18.
dem Bierbrauereigeschäftsführer Wilhelm Steinweg in Hersfeld;
5. dem Bierbrauereibesitzer Jean Steinweg in
5.
5.
5.
18. 5.
18. 5.
folgenden Fällen:
1. für Gefalle, das nicht den Bestimmungen des § dieser Bekanntmachung entspricht, beträgt bi
am
19. 5.
i 3 er
Höchstpreis insgesamt 75 vom Hundert der im § 2 festgesetzten Preise:
2. für stark beschädigte Felle oder für Felle, die fleischig oder verfilzt oder ungespannt oder stark haarlassend (verstunken) sind, beträgt der Höchstpreis insgesamt die Hälfte der im § 2 festgesetzten Preise.
Für Gefälle, daß nicht gemäß den Bestimmungen der §§ 4 und 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17. K. R. A. veräußert, sondern meldepflichtig geworden ist, betragen die Höchstpreise 90 vom Hundert der Preise.
| ö.
Zahlungsbedingungen.
Der Höchstpreis schließt den Umsatzstempel, die Verbackungskosten, ferner die Kosten -er Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof oder zur nächsten Schiffsladestelle, die Kosten der Verladung, nicht aber die weiteren Versendungskosten, ein. Es gilt für Barzahlung innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Rechnung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdis- kont berechnet werden.
§ 6.
«erkaufe ins Ausland.
Die Höchstpreise gelten nicht für erlaubte Verkäufe freigebener Mengen nach dem Ausland innerhalb der Geldungsdaner der Ausfuhrbewilligung.
Zurückhalten von Borräten.
Bei Zurückhalten von Borräten ist Enteignung zu höchstens den im § 4 bestimmten Preisen zu ge-
wärtigen.
§8. Ausnahmen.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von dieser Bekanntmachung sind an das Lsderzuweisungs- amt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Berlin W. 9, Budapester Straße 5, zu richten. Die Entscheidung behält sich der unterzeichnete zuständige Militärbefehlshaber vor
am am
am am
am
am am am am
19. 5.
19. 5.
21.
21.
22.
22.
22.
24.
26.
am 31.
o.
5.
Hersfeld;
dem Domänenpächter Johannes Friedrich zu Biugartes:
dem Landwirt und Müller Heinrich Brod in Herfa;
dem Bauunternehmer Conrad Herrmann in Unterneuroöe;
dem Gastwirt Ludwig Eydt in Niederjossa; dem Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weißenborn;
dem Gutsbesitzer Fritz Steinhoff zu Hermannshof,-
dem Gastwirt Joh. Herwig in Kemmerode ; dem Königlichen Amtsgerichtsrat, Roßbach in Hersfeld;
demStadtlandmessec Alfred Helk in Hersfeld; dem Bergwerksdirektor Reinhard Effertz in
Dorndorf — Rhön — ;
5. dem Kaufmann Hermann Wittekind in HerSfeld;
5. dem Fabrikanten Alex Rehn in Hersfeld;
5. dem Gastwirt Peter Mosebach in Ausbach;
5. dem Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann ;
5. dem Ziegeleibesitzer Conrad Grenzebach in
5.
am 16. 5.
am 30. 5.
Niederaula;
dem Markenkontrolleur Aloys Schott in Unterbreizbach, Verw.-Bez. Dermbach.
6. nneutgeltliche.
dem von Baumdach'schen Waldwärter Wilhelm Paul in Willingshain;
dem Königlichen Forstaufseher Kurz in Hersfeld.
B. Tagesjagdscheine:
Keine!
Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 4. Juni 1917.
1 Fahrochs zu verkaufen. Einige Anspannkühe zu kaufen gesucht.
Viehausgleichstelle
Gliemeroth.
Sport Kohlen und Fett durch Kriesrlücht, Kochliste und Sött.