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Amtlicher Anzeiger

für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark, Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im f 16150 amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 128.

* ^S^****1* Dienstag, den 5. Juni

1917

Amtlicher Teil

Hersfeld, den 25. Mai 1917.

Die Mühle des Müllers Heinrich Brod in Herfa ist wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten ge­schlossen worden.

Tgb. No. K. G. 1574. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Der Preis darf folgende Grundpreise für das einzelne Fell nicht überschreiten:

bei Ver- bei Veräuße-

bei Ver­äußerung durch den

Besitzer des be«

Bekanntmachung

Nr. L. 900/4. 17. K. R. A.

betreffend Höchstpreise für rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle

vom 1. Juni 1917.

Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813), in Bayern auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, den Uebergang der vollziehenden Gemalt auf die Militärbehörden betreffend, ferner des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. September 1915, 23. März 1916 und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25 und 603, 1916 S. 183, 1917 S. 253) zur all­gemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gemäß den in der Anmerkung*) abgedruckten Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere

aj für Felle von zahmen Kaninchen:

äußerung rung durch durch einen für die von der Be- kanntmach. ung be­troffenen Felle zuge- lassenen Großhändler

einen Händler Sammler

oder eine Vereins. Tler-S sammel- stelle

8 9. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1917 in Kraft.

Cassel, den 1. Juni 1917.

Der Stellvertretende kommandierende General des 11. Armeekorps

General der Infanterie.

im

n

Gewichte bis 50 g. . 0,10 Mk. 0,12 Mk.

v. m. a. 50 b. 120 g. 0,40

120 180 g. 0,80

über 180 g. . . . 1,60

6) für Felle von wilden Kaninchen:

Mäuschen......

Sommerkanin . . . .

Winterkanin.....

c) für Felle von Hasen:

Mäuschen......

Sommerhasen . . . .

Halbhasen......

Winterhafen.....

d) für Felle von Haus­katzen :

ganz kleine Felle .

Sommerfelle.....

0,10

0,25

0,50

0,10

0,30

0,60

1,20

0,10 0,60

verschiedenfarb. Winters. 1,50 schwarze, dunkelgründige Winterfelle.....2,50

»

//

0,46 0,92 1,84

0,12

0,28

0,56

0,12

0,37

0,70

1,40

0,12

0,70

1,70

2,80

0,13 Mk.

V

//

//

//

w

-/

0,50 1,00 2,00

0,13

0,30

0,60

0,13 0,40 0,75 1,50

0,13

0,75

1,80

3,00

n

H n

Hersfeld, am 1. Juni 1917.

Im Monat Mai d. Js. sind von mir den nach­benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden.

am

am

am am

am

am am am

am am

am

A. Jahresjagdscheine: a. entgeltliche:

4. 5. dem Laboratoriums-Vorsteher O. Bröstcke in Röhrigshof;

5. 5. dem Bergwerks-Direktor Ludwig Willing in

Heringen;

7. 5. dem Bildhauer Adam Karpenstein in Sieglos ; dem Landwirt Wilhelm Wehner sen. in

8. 5.

10. 5.

11. 5.

12. 5.

14. 5.

14. 5.

14. 5.

15. 5.

^Icincnfßc *

dem Auszüger Johann Heinrich Stollberg in Niederjossa;

dem Landwirt Heinrich Sippe! in Herfa;

dem Tuchfabrikanten Otto Braun in Hersfel b; dem Verwalter Heinrich Rohde in Landers - Hausen;

dem F. Funke in Hersfeld;

dem Dachdeckermeister Hermann Ritzel in Hersfeld;

dem Apotheker Alfred Castendyk in

Hersfeld;

am 15. 5. dem Kaufmann Haus Weidmann in Hersfeld;

am 15. 5. dem Holzhändler Peter Schlößler in Hersfeld;

15. 5. dem Bürgermeistdr Ludolf Schuchhardt in

am

am

Niederaula;

15. 5. dem Arzt Dr. Cornelius in Schenklengsfeld

Voller Grundpreis.

Die im § 2 festgesetzt? U Preise sind die Höchst-

anbei

Reinhaltung unzuverläffiger Personen vom vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

§ 1.

Bon der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

Alle rohen und eingearbeiteten Felle von zahmen und wilden Kaninchen sowie von Hasen und Hauskatzen jeder Herkunft und in jedem Zu­stand, soweit nicht bei Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ihre Zurichtung zu Pelzwerk (Rauchwaren) erfolgt ist oder ihre Verarbeitung in Zurichtereien, Färbereien oder Haar­schneidereien bereits begonnen hat. Ausge­nommen sind die Felle, die Eigentum der Kaiserlichen Marine sind.

I 2- - Höchstpreise.

Für die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden Höchstpreise festgesetzt.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet;

3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (8 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört.

4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von Gegenständen, für die Höchst­preise festgesetzt sind, nicht nachkommt;

5. wer Borräte an Gegenständen, für die Höchst­preise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht;

6. wer den nach § 5 des Gesetzes, betreffend Höchst­preise, erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegen Stummer 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nummer 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindest- betrages ermäßigt werden. | >

Bet Zuwiderhandlungen gegen Nummer 1 und 2 kann neben der Strafe angeordnet werden, daß die Ver­urteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt- zumachen ist; auch kann neben Gefängnisstrafe auf Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be­zieht, erkannt werden, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht.

r. l. 800 4. 17. K. . A. veräußert sind und den nach­stehenden Bedingungen entsprechen

a) bei Fellen zahmer Kaninchen sind die Hinter­pfoten abzuschneiden und beim Gewicht nicht mit- zuberechnen;

b) das Gefälle muß vollkommen getrocknet sein;

c) bei Kaninfellen muß das durch Wiegen ermittelte Gewicht in unverlöschlicher Schrift (z. B. durch ge­eigneten, unlöslichen Buntstift nicht Kopier­stift ! ) vermerkt sein.

Im übrigen kommen die Höchstpreise gemäß § 4 zur Anwendung.

§ 4.

Abzüge vom Grundpreis.

Die im § 2 festgesetzten Preise ermäßigen sich in

am 15. 5. dem Arzt Dr. Ruppert in Benel bei Bonn am 15. 5. demBäckermeister H. Ullrich Huth in Hersfeld;

am 15. 5.

am

am

am

am

am am

16.

16.

16.

18.

dem Bierbrauereigeschäftsführer Wilhelm Steinweg in Hersfeld;

5. dem Bierbrauereibesitzer Jean Steinweg in

5.

5.

5.

18. 5.

18. 5.

folgenden Fällen:

1. für Gefalle, das nicht den Bestimmungen des § dieser Bekanntmachung entspricht, beträgt bi

am

19. 5.

i 3 er

Höchstpreis insgesamt 75 vom Hundert der im § 2 festgesetzten Preise:

2. für stark beschädigte Felle oder für Felle, die fleischig oder verfilzt oder ungespannt oder stark haarlassend (verstunken) sind, beträgt der Höchst­preis insgesamt die Hälfte der im § 2 festgesetzten Preise.

Für Gefälle, daß nicht gemäß den Bestimmungen der §§ 4 und 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17. K. R. A. veräußert, sondern meldepflichtig geworden ist, betragen die Höchstpreise 90 vom Hundert der Preise.

| ö.

Zahlungsbedingungen.

Der Höchstpreis schließt den Umsatzstempel, die Verbackungskosten, ferner die Kosten -er Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof oder zur nächsten Schiffs­ladestelle, die Kosten der Verladung, nicht aber die weite­ren Versendungskosten, ein. Es gilt für Barzahlung innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Rechnung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdis- kont berechnet werden.

§ 6.

«erkaufe ins Ausland.

Die Höchstpreise gelten nicht für erlaubte Verkäufe freigebener Mengen nach dem Ausland innerhalb der Geldungsdaner der Ausfuhrbewilligung.

Zurückhalten von Borräten.

Bei Zurückhalten von Borräten ist Enteignung zu höchstens den im § 4 bestimmten Preisen zu ge-

wärtigen.

§8. Ausnahmen.

Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von dieser Bekanntmachung sind an das Lsderzuweisungs- amt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Berlin W. 9, Budapester Straße 5, zu richten. Die Entscheidung behält sich der unterzeichnete zuständige Militärbefehls­haber vor

am am

am am

am

am am am am

19. 5.

19. 5.

21.

21.

22.

22.

22.

24.

26.

am 31.

o.

5.

Hersfeld;

dem Domänenpächter Johannes Friedrich zu Biugartes:

dem Landwirt und Müller Heinrich Brod in Herfa;

dem Bauunternehmer Conrad Herrmann in Unterneuroöe;

dem Gastwirt Ludwig Eydt in Niederjossa; dem Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weißenborn;

dem Gutsbesitzer Fritz Steinhoff zu Her­mannshof,-

dem Gastwirt Joh. Herwig in Kemmerode ; dem Königlichen Amtsgerichtsrat, Roßbach in Hersfeld;

demStadtlandmessec Alfred Helk in Hersfeld; dem Bergwerksdirektor Reinhard Effertz in

Dorndorf Rhön ;

5. dem Kaufmann Hermann Wittekind in HerSfeld;

5. dem Fabrikanten Alex Rehn in Hersfeld;

5. dem Gastwirt Peter Mosebach in Ausbach;

5. dem Gutsbesitzer August Niemeyer in Tann ;

5. dem Ziegeleibesitzer Conrad Grenzebach in

5.

am 16. 5.

am 30. 5.

Niederaula;

dem Markenkontrolleur Aloys Schott in Unterbreizbach, Verw.-Bez. Dermbach.

6. nneutgeltliche.

dem von Baumdach'schen Waldwärter Wil­helm Paul in Willingshain;

dem Königlichen Forstaufseher Kurz in Hersfeld.

B. Tagesjagdscheine:

Keine!

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 4. Juni 1917.

1 Fahrochs zu verkaufen. Einige Anspannkühe zu kaufen gesucht.

Viehausgleichstelle

Gliemeroth.

Sport Kohlen und Fett durch Kriesrlücht, Kochliste und Sött.