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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post de- f *i M

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^KtSlvlOvf Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

geblatt

für den Kreis Hersfeld

ß*WAl<4ifA4t Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im f

MlVöUlUU amtlichen Telle 20 Pfennig, ReNamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- s

Holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werttag nachmittags. ,

Nr. 127

Bebiger Bezugspreis ulerfeljabrllch 1.80 wk.

Sonntag, den 3. Juni

1917

Amtlicher Teil

Hersselö, den 30. Mai 1917.

Abgabe von Lebensmitteln.

In der nächsten Woche gelangen bei den in Be­tracht kommenden Geschäften in den Landgemeinden des Kreises Hersfeld folgende Lebensmittel gegen die entsprechenden Abschnitte der Lebensmittelkarten zur Abgabe:

1. 125 gr. Haferflocken nur für Versorgungsbe- rechtigte auf Abschnitt E zum Preise von 12 Pfg. pro Ration,

2. 150 gr. Hülsenfrüchte an Versorgungsberechtigte auf Abschnitt F und

3. 100 gr. Hülsenfrüchte an alle Selbstversorger auf Abschnitt C.

Der Preis der Hülsenfrüchte beträgt bei Abgabe von Erbsen 11 Pfg. pro UDO gr., bei Abgabe von Bohnen 11 Pfg. pro 100 gr., bei Abgabe von Acker­bohnen 8 Pfg. pro 100 gr.

Tgb. No. K. G. 1573. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 30. Mai 1917.

Alle diejenigen Personen im Kreise Hersfeld, die ihren Bedarf an Kohlen für den nächsten Herbst noch nicht bei einer Kohlenfirma angemeldet haben, werden hiermit ersucht, dies umgehend zu tun. Es wird da­rauf hingewiesen, daß Doppelanmeldungen bei ver­schiedenen Firmen strafbar sind und strengstens ver­folgt werden. Im übrigen ist äußerste Einschränkung dringend geboten. Nicht unter vorstehende Bekannt­machung fallen solche Betriebe, die ihren Bedarf direkt von Gruben oder im Großhandel in ganzen Wagen­ladungen beziehen.

butter hat sich in den letzten Wochen dauernd ver-

mindert, während die von den Milchgemeinden abge­lieferte Milch nach Beendigung der Frühjahrsbe­stellung mit wenigen Ausnahmen bereits wieder in

erheblichem Steigen begriffen

lieferung betrug

ist. Die Butterab­

in

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der

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V

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Woche

vom

3. bis 9.

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10.

17.

24.

1.

8.

15.

22.

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M

16.

23.

30.

7.

14.

21.

28.

April 769,25 Pfund

Mai

'/

661,75

644,75

509,50

441,75

476,25

392,25

284,50

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ordnung werden, falls [öle bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorliegen mildern­der Umstände kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

Der Kommandierende General.

von Hangwitz, General der Infanterie.

* * *

Hersfeld, den 25. Mai 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 5145. Der Landrat.

^ V.:

v. Hedemann, Reg.-Afsesfor.

Wegen dieses erheblichen Rückgangs der _______ ablieferung sehe ich mich veranlaßt, mit der Verteilung von Einmachezucker an die Kuhhalter der Butterge- metnden vorerst zurückzuhalten, bis eine erhebliche Steigerung der abgelieserten Buttermenge eingetreten ist. Sollte dieser Erfolg nicht eintreten, so wird der Einmachezucker überhaupt an andere, insbesondere die gut liefernden Milchgemeinden verteilt werden. Aehnlich wird bet der Verteilung von Lebensmitteln wie Gries, Graupen, Teigwaren usw. vorgegangen werden.

Butter-

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der Buttergemeinden ersuche ich vorstehendes wieder­holt zur Kenntnis der Kuhhalter zu bringen und auf eine bessere Butterablieferung zn dringen.

Tgb. No. l. 1640. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg-Assessor.

Reichsfuttermittelstelle

Gesch. No. R. VI. 7240.

Berlin N. W. 7, den 10. Mai 1917. Unter den Linden 57/58.

Bekanntmachung der Reichsfuttermittelstelle

Bus der Heimat.

* (Hütet Euch vor dem Betreten der Wiesen!) Man könnte es als einen groben Unfug bezeichnen, wenn Kinder, oft auch Erwachsene, bet Spaziergängen in die üppig blühenden Wiesen hin­einlaufen, Blumen in Menge abreißen, um sie, wenn sie ihnen später lästig sind, fortzuwerfen. An allen Wegen und Stegen findet man häufig Spuren dieses Vandalismus. Die Eltern sollen so vernünftig sein, den Kindern diese Unsitte zu wehren. Blumen, wenn sie einmal gepflückt sind, soll man dann auch mit nach Haus nehmen, um sich dort daran zu erfreuen, aber nicht fortwerfen, damit sie verwelken und zertreten werden.

* (Keine Maiblumen in den Mund nehmen.) Diese Warnung wird nicht genügend be­achtet. So wird aus Gotha geschrieben: Spazier­gänger fanden im Walde des großen Seeberges einen jungen Mann, der nach Erbrechen fast bewußtlos war. Wie sich herausstellte hatte er gefundene Mai­blumen achtlos im Munde gekaut. Dann war es ihm plötzlich schlecht geworden. Also Vorsicht!

Tgb. No. I. 5790.

zur Berordnuug über Futtermittel vom 5. Oktober 1916. R. G. ^L ^ 1108

):( Hersfeld, 2. Juni. Von beachtenswerter Seite

Der Landrat.

J. V.:

v. He d e m ann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 31. Mai 1917.

Die den Versorgungsberechtigten zustehende Speisefettmenge wird vom 4. Juni ab wieder auf 60 Gramm für Kopf und Woche herabgesetzt.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 5409. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 30. Mai 1917.

Der Arbeiter Peter Mannelin Wehrshausen ist von der Liste der Gewohnheitstrinker gestrichen

worden.

Tgb. No. L 5727.

Der Lanörat.

J. :

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

mengen unterlassen es immer noch, diese Mengen nach § 3 der Verordnung vom 5. Oktober 1916 (R. G. Bl. S. 1108) der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte in Berlin anzuzeigen. Die Geringfügig­keit des Bestandes an Futtermitteln entbindet nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung den Besitzer nur dann von der Anzeige­pflicht, wenn es sich um Mengen handelt,

die vom Inkrafttreten der Verordnung ab in der Hand desselben Eigentümers einen Doppelzentner von jeder Art nicht über- steigen.

Größere Futtermittelmengen sind nur dann nicht anzeigepflichtig, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2, § 2 Ziffer 2 und 3 der Bundesratsverordnung

Hersfeld, den 30. Mai 1917.

In letzter Zeit haben die Fleischselbstversorger auf dem Lande zum Teil in einem Umfange Fleisch­karten und Zusatzkarten angefordert, der jedes Maß- halterv vermissen läßt. Der unausbleibliche Erfolg ist alsbald eingetreten, indem das zur Verfügung stehende Fleisch nicht annähernd reicht, um den Bedarf zu be­friedigen. Viele Personen gehen deshalb jetzt leer aus, während sie bei einiger Selbstbeschränkung später mit Sicherheit mindestens aus die Stammkarte Fleisch erhalten haben würden.

Mit Rücksicht auf die vorstehend gekennzeichnete Maßlosigkeit muß daher die den Selbstversorgern ge­währte Vergünstigung, daß sie die ihnen noch zu­stehenden Fleischkarten nach Belieben beziehen können, aufgehoben werden. In Zukunft kann jeder Haushalt eines Selbstversorgers monatlich höchstens soviel Fleischkarten erhalten, als von der Gesamtzahl der ihm zustehenden Fleischkarten auf einen Monat ent­fällt, also z. B. einem Haushalt stehen noch 12 Fleisch­karten für den Rest des Schachtjahres 6 Monate zu, so erhält er monatlich höchstens 2 Karten und die gleiche Anzahl Zusatzkarten. Nicht bezogene Karten verfallen. Werden Fleischkarten im Laufe des Monats angesordert, so haben die für die bereits verstrichene Zeit gültigen Abschnitte keine Geltung mehr und sind bei der Ausgabe abztrennen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher so­wie die Polizeiverwaltung in Hersfeld ersuche ich, Vorstehendes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und bei der Ausgabe der Fleischkarten zu befolgen. Auch bei der Anforderung von Fleischkarten kann der Bedarf nunmehr'tm voraus genau festgestellt werden. J. No. 1562. Der Landrat.

J.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

vorliegen.

gez. W e h n e r t. *

Hersfeld, den 30. Mai 1917. Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.

I. A. No. 5293. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. Juni 1917.

Betrifft: Butterablieferung und Ein- machezucker.

Die Menge der von den Buttergemeinden des Kreises in den letzten Wochen abgeltesörten Land-

No. 318. Erweiterung des Befehls be­treffend Beschäftigung von Ausländern.

In Erweiterung des Befehls vom 13. April 1917 Kriegskorpsverordnungsblatt 41. Stück No. 260 verordne ich auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 für den Bereich des 11. A. K. folgendes:

Wer ausländische Arbeiter neu einstellt und be­schäftigt, ist verpflichtet, sie innerhalb 48 Stunden nach ihrem Eintritt in das Arbeitsverhältnis der Polizei- behördedes Beschäftigungsortes und, wenn dieser vom Wohnorte des Arbeiters verschieden ist, auch der Ortspolizeibehörde des Wohnortes anzumelden.

Die Anmeldung hat zu enthalten: Bor- und Zu­namen des Arbeiters, Geburtsort, Geburtstag, letzten Wohnsitz im Auslande unter Verzeichnung des zu­ständigen Verwaltungsbezirks, Name und Wohnsitz des Arbeitgebers, bei dem der Arbeiter eingetreten ist, sowie den Zeitpunkt des Eintritts. Bet Arbeitern, die von der deutschen Arbeiterzentrale im Auslande angeworben sind, ist der Anmeldung die mit der Photographie versehene von der deutschen Arbetter­zentrale in Berlin ausgestellte Arbeiterlegitimations­karte beizufügen. Soweit die Arbeiterlegittmations- karte nicht beigefügt werden kann, ist anzugeben, aus welchem Grunde die Beifügung unterblieben ist.

Die Arbeitgeber haben ihren Bedarf an aus­ländischen Arbeitskräften dem stellv. Generalkommando (Kriegsamtstelle) dauernd zu melden.

3.

Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 dieser Ver­

kalt verabfolgt werden, und daß der Genuß so kalten Wassers leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe. Die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschank sind angewiesen, das Getränkfernerhin nur in derTrinkwasser-Temperatur von etwa 10° Clc. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke über­haupt also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.

):( Hersfeld, 31. Mai. Es sind nachstehend bezeich­nete Kriegsgefangene entwichen: 1. Von dem Arbeitskommando 124 in Kerspenhausen: der Kriegs- gefangene Franzose Conereux 7. Komp. 2. von dem Arbettskommando 210 in Heimboldshausen: die Kriegs­gefangene Coffy Francois 4. 85/7, Robert Jules 5.67 '13, Dubots Viktor 5. 48/13. 3. der bei der Witwe Katharina Pfromm in Hillartshausen beschäftigte Kriegsgefangene Russe Nikata Kubuschkin 102 J. A. 11. 1/18 1.

):(Hersfeld, 2. Juni. Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juni 1917, nachmittags 5 Uhr, im Rathaussaal. 1) Verlegung städtischer Amtsstellen nach dem früh. Münstermann'schen Haus vor dem Stift. 2) Ein­richtung einer städtischen Schweinehaltung. 3) Er­richtung eines städtischen Kohlenamts. 4) Plan über Anbringung von elektrischen Straßenlampen. 5. Nach- bewilligung eines zurückzuerstattenden Gewerbesteuer­betrags aus dem Jahre 1915. 6) Kostenbewilligung für eine Kalkmilchpumpe für die Gasanstalt und für einen neuen Pumpenkörper für das Wafferwerk. An die öffentliche Sitzung schließt sich eine vertrauliche Beratung an.

Holzminden, 29. Mai. Der Reserve-Lokomotiv­führer Otto Weichler aus Halberstadt wurde von der hiesigen Strafkammer zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er das Eisenbahnunglück bet Stadt- oldendorf in der Nacht zum 9. Januar verschuldet hatte, bei dem eine Schaffnerin getötet, mehrere Fahr- Läste und ein Teil des Personals verletzt wurden, darunter auch Weichler und sein Heizer. Der Sach­schaden belief sich auf 60 000 Mark.

Hann.-Münden, 29. Mai. In der Nacht zum Sonnabend versuchte ein kriegsgefangener russischer Offizier aus einem Fenster des hiesigen Offiziersge­fangenenlagers zu klettern. Der Wachtposten rief ihn an. Da der Flüchtling aber weiterkletterte, gab der Posten Feuer. Der Offizier ist inzwischen der erhaltenen Verwundung erlegen._________________

Spart Kohlen und Fett bnr6 Sriee$fB6t, Kochkiste unb Litte.