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d erste Wer Tageblatt

Amtlicher Auzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld Melkt SreisMatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Nr. 121.* bä** Sonnabend, den 26. Mai

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 23. Mai 1917.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher des Kreises, die noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 26. April d. J. I. 4538 Kreisblatt No. 97 vom 27. April 1917 betreffend Angabe des Bedarfs an weiblichen Arbeitskräften für die Landwirtschaft, im Rückstände sind, werden hierdurch an deren Erledigung mit Frist bis zum 30. d. M. nochmals erinnert. Bei Nichterledigung bis zu dem genannten Zeitpunkt sehe ich mich veranlaßt, mit Ordnungsstrafen vorzugehen.

Tgb. No. I. 4709. Der Landrat.

V.:

. v. Hedemann, Reg.-Assessor.

§ 7. z

Die Zuckerumtauschkarte lautet stets auf einen Kalendermonat. Verreist z. B. jemand vom 15. Mai bis 15. Oktober, so können Karten ausgestellt werden für Juni, Juli, August, September und Oktober. Für die Zeit bis zum 1. Juni müssen sich die betreffenden Personen aus dem Kreise Hersfeld mit Zucker ver­sorgen.

Der Versorgungsberechtigte erhält für die Zeit, für die er die Zuckerumtauschkarten erhalten hat, uckerkarten. Bereits erhaltene Zuckerkarten

teilte 3 sind bei

der Empfangnahme der Zuckerumtauschkarten zurückzugeben.

§ 9.

Die Zuckerumtauschkarte trägt das Siegel des Kommunalverbandes. Zuckerumtauschkarten ohne das

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im - amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

1917

Hersfeld, den 25. Mai 1917.

Es sind 3 Paar Anspanntiere zum Verkauf ange meldet.

Spannviehausgleichstelle.

G l i e m e r o t h.

Hersfeld, den 21. Mai 1917.

Nachdem den Kaiserlichen Wahlkonsuln in Panama das Exequatur entzogen worden ist, können auch die wahlkonsularischen Vertreter der Republik im Reich zur Ausübung irgend welche, amtlichen Befugnisse nicht mehr berechtigt bleiben.

Ebenso sind nach Abbruch der diplomatischen Be­ziehungen zu Guatemala die Konsule der Republik im Reich zu keinerlei amtlichen Befugnissen mehr be­rechtigt.

Tgb. No. i. 5478. ^ Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

b Hersfeld, den 19. Mai 1917.

Nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Bolivien sind dessen konsularische Vertreter im Reiche nicht mehr zur Ausübung irgend welcher amtlichen Befugnissen berechtigt.

Tgb. No. I. 6120. Der Landrat.

Siegel des ausstellenden Kommunalverbandes sind ungültig.

§ 10.

Wer imKreiseHersfeld r.^rüvergehend seinenWohu- sitz nimmt, und Zuckerumtauschkarten verlegt, erhält von der Gemeindebehörde W Wohnorts gegen Abgabe der Zuckerumtauschkarten ein« entsprechende Anzahl -Abschnitte, der im Kreise Hersfeld geltenden Zucker­karte.

§ 11.

Die Gemeindebehörden haben die Zuckerumtausch­karten am 10. jeden Monats dem Landratsamt einzu- senden.

§ 12.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Der Kreisansschutz des Kreises Hersfeld.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

ur Sicherung des Heeresbedarfs an Hafer.

Bus der Heimat«

):( Hersfeld, 25. Mai. Bestimmte Züge des Nahverkehrs sind fortdauernd namentlich Sonn­tags so stark üb erfüllt, daß vielfach Reisende in größerer Zahl nicht haben befördert werden können. Der starke Andrang zu diesen Zügen ist nach unseren Beobachtungen mit auf die zahlreichen Reisen zurück- zuführen, die von den Anverwandten der zum Heeresdienst Eingezogenen zum Besuche in den Garnisonplätzen unternommen werden. Wiederholt ist in Bekanntmachungen Hervorgehoben worden, daß z. Zt. alle verfügbaren Betriebsmittel in erster Linie zur Befriedigung des Rüstungs- und Güter­verkehrs dienen müssen und alle nicht unbedingt nötigen Reisen unterbleiben sollten. Vaterländische Pflicht ist es, daß auch die erwähnten Besuchsreisen auf das unumgänglich nötige Maß beschränkt werden.

§ Hersfeld, 23. Mai. Der bei der Witwe Schmidt in Aua beschäftigte Kriegsgefangene Klubin Siemion 5 5 4 ist am 23. Mai entwichen.

):( Hersfeld, 25. Mai. Dem Landesbaumeister Baurat XylaSder hier wurde der Charakter als Geheimer Baurat verliehen.

Cappel (Kr. Marburg), 24. Mai. Im llebermut hielt hier ein Knabe ein brennendes Streichholz an die Kleidung eines anderen, dessen Kleider in Flammen aufgingen. Der Knabe erlitt so schwere Brandwunden, daß seine Neberführung in die Klinik notwendig wurde.

Bad Liebenstein, 23. Mai. Eine unerwartete

Hersfeld, den 22. Mai 1917.

Erzeuger-Rtchtpreise für Frühgemüse

1) Spargel: sortiert I n in (Suppenspargel

70 Pf. für das Pfund

45

20

//

Die KlasseSpargel unsortiert" fällt weg.

2) Spinat 15 Pf. für das Pfund

3) Rhabarber 12

4) Mairüben 8

Uebertretungen vorstehender Richtpreise werden gemäß § 14 der Verordnung vom 3. April 1917 wie die von Höchstpreisen bestraft.

Tgb. No. I. 5435. Der Landrat.

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Mai 1917.

Anordnung

betreffend Einführung der Zuckerumtauschkarten.

Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 10. April 1916 R. G. Bl. S. 261 wird für den Kreis Hersfeld folgendes angeordnet:

§ 1.

Jede Civilperson, die im» Kreise Hersfeld ihren Wohnsitz hat und polizeilich gemeldet ist, wird vom Kreise Hersfeld mit Zucker versorgt.

§ 2.

Bei dauernder Verlegung des Wohnsitzes erlischt dre Versorgungspflicht des Kreises Hersfeld und wird die Versorgung durch den Kommunalverband des neuen Wohnsitzes begründet.

§ 3.

Einer dauernden Verlegung des Wohnsitzes ist hinsichtlich der Versorgungspflicht des Kreises eine Ent­fernung aus dem Kreise für den Zeitraum von über 6 Monaten gleich zu erachten.

Auf Gründ des § 1 der Verordnung über Kriegs­maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1.

Die Heeresverwaltung ist ermächtigt, Erzeugern, die nach Bescheinigung des Kommunalverbandes ihrer Verpflichtung zur Ablieferung von Hafer nach­gekommen sind und noch freiwillig Hafer aus den ihnen belassenen Mengen an die Heeresverwaltung abliefern, für den freiwillig abgelieferten Hafer neben dem Höchstpreis eine besondere Vergütung von ein­hundert Mark für die Tonne zu zahlen.

Dies gilt nur für Hafer, der bis zum 15. Juli 1917 einschließlich abgeliefert wird.

Ueber alle Streitigkeiten wegen der Zahlung der besonderen Vergütung entscheidet die höhere Ver­waltungsbehörde endgültig. Als höhere Verwaltuugs- behörde gilt die auf Grund des § 24 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 311) bestimmte Behörde.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem 20. Mai 1917 in Kraft.

Von diesem Tage ab erlischt die Gültigkeit der Erlaubnisscheine zum freihändigen Ankauf des Hafer­bedarfs der Nährmittelfabriken sowie der im § 17 Abs. 3 der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 811) ge­nannten Hafermengen.

Berlin, den 19. Mai 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. H e l f f e r i ch.

o war eine Kontrolle eingerichtet und jeder, der eine Fahrkarte in die nähere Umgebung verlangte, mußte über den Zweck der Reise Auskunft geben und für die Richtigkeit seiner Angaben Beweise erbringen. Wer das nicht konnte, wurde zurückgewiesen und be- kam keine Fahrkarte. Vergnügungsreisen wurden nicht als zwingender Grund angesehen und unter reichlichen Gestikulationen und aufgeregten Reden zogen die getäuschten Ausflügler auf Schusters Rappen in die nächste Umgebung, Natürlich kam auch Bad Liebenstein um einen zahlreichen Besuch.

Wiesbaden, 24. Mai. Durch das ortsüblicheAus- schellen" ließ die Bürgermeisterei in Kirberg die Ein­wohnerschaft vor einer hamsternden Handelsfrau (der

Name wurde bekannt

warnen.

Der Ausrufer teilte mit, daß die Frau das Ei mit 2830.Pfg. aufgekauft, um es dann unter der Hand in Frankfurt oder Wiesbaden für 7080 Pfennige au reiche Leute zu verkaufen. Das Pfund Butter kaufte die Frau mit 2,40 Mk. auf, um es mit 78 Mk. wieder abzugeben. Das öffentlicheAusschellen" der Frau ist übrigens ein recht gutes Mittel und muß selbst auf den verstörtesten Hamster Eindruck machen.

Bekanntmachung der Reichsfnttermittelstelle znr Ber- ordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916.

Besitzer verhältnismäßig geringer cgen unterlassen es immer noch, dies

§ 4.

Im Falle der Berlegung des Wohnsitzes oder der Entfernung aus dem Kreise für einen Zeitraum von über 6 Monaten hat sich der Fortziehende eine Be- Icheinigung des Kommunalverbandes über das Aus­scheiden aus der Zuckerverforgung ausstellen zu lassen. " ' ' flchcinigung namens des

nden übertragen.

Die Ausfertigung dieser Best Kreises wird den Ortsvorstän

, § 5.

Entfernt sich der Versorgungsberechtigte für länger als einen Monat, jedoch für kürzere Zeit als 6 Monate aus dem Kreise Hersfeld so kann er für jeden vollen Kalendermonat der Abwesenheit je eine Zucker­umtauschkarte im voraus durch die Gemeindebehörde seines Wohnsitzes beziehen.

§ 6.

. Beträgt die Dauer der Abwesenheit weniger als aÄI)J«t. so hat sich der Versorgungsberechtigte auf Grund seiner Zuckerkarte mit dem Zucker für die Dauer der Abwesenheit zu versehen. Zuckerumtausch­karten werden in diesem Falle nicht ausgehändigt.

Besitzer verhältnismäßig geringer Futtermittel­mengen unterlassen es immer noch, diese Mengen nach § 3 der Verordnung vom 5. Oktober 1916 (R. G. Bl. T. 1108) der Bezugsvereinigung der deutschen Land­wirte in Berlin anzuzeigen. Die Geringfügigkeit des Bestandes an Futtermitteln entbindet nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Ver­ordnung den Besitzer nur dann von der Anzeigepflicht, wenn es sich um Mengen handelt,

die vom Inkrafttreten der Verordnung ab in der Hand desselben Eigentümers einen Doppelzentner von jeder Art nicht übersteigen.

Größere Futtermittelmengen sind nur dann nicht anzeigepflichtig, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 § 2 Ziffer 2 und 3 der Bundesratsverordnung vorliegen.

Berlin, den 10. Mai 1917.

Retchsfuttermittelstelle Dr. Meh nert.

* * *

Hersfeld, den 19. Mai 1917.

Wird veröffentlicht. .

Der Vorsitzende des Krersansschußes.

I. A. No 5081. J. B.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Der Sturm der 14er Husaren in Mumänien.

Jahr 16 neigte dem Ende sich zu, Unsre Pferde beim Stellungskampf standen in Ruh. Und als der Rumäne den Krieg hat erklärt, Da hieß es:Husaren! Jetzt mutig auf's Pferd Nehmt Lanze, Karbiner, Maschin'-Gewehr, Seid tapfer auch gegen dies seindliche Heer. Siegfroh in Rumänien eingerückt, Da galt es von neuem Lorbeeren gepflückt.

Wir ritten durch Pässe und Schluchten gar viel, Den Feind zu verfolgen, war unter Ziel.

Auch scheuten wir nicht der Ströme Flut, Wir ritten hindurch, es gelang dieses gut. Und als wir erreichten das freie Feld,^ Da hat sich der Feind uns entgegen gestellt. Granatengeheul empfing uns zum Gruß, Absitzen" jetzt hieß es,Zum Gefecht zu Fuß!" Zum Sturmangriff kam das Kommando dann, Unsre Führer uns todesmutig voran.

Für wirkendes Feuer auch sorgte schon Mit Schneid die Maschinen-Gewehr-Eskadron.

Wir nahmen den feindlich besetzten Ort Und machten 800 Gefangene dort.

5 Geschütze (bespannt), 1 Maschinen-Gewehr, Munitionswagen 2, und Beute noch mehr.

Noch steh'n wir im Kampfe für Deutschlands Heil, An Hindenburg's Rückzug auch nahmen wir teil.

Hersfeld.

Max Bauer, Ober-P»stschaffn«r.