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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark. durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis betreßt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm i anitlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. ISO. ^ b.».^^^ Freitag, den 25. Mai

Amtlicher Tell.

Hersfeld, den 14. Mai 1917.

Bei der NMe schön g der Meßgeräte ist ausgefallen, daß die Landwirte ihre Wagen größtenteils nicht zur Nacheichung gebracht haben. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß auch die Wagen der Landwirt­schaftlichen Betriebe der Nacheichung unterliegen. Die fettigen Wagen, die nicht nachgeeicht sind, werden be­schlagnahmt und die Besitzer bestraft. Die nachträg­liche Anmeldung zur Nacheichung hat bet dem Eichamt in Fulda zu erfolgen. Bei der jetzigen Teuerung und Knappheit aller Waren, wo jeder Landwirt nach Maß und Gewicht verkauft, ist die Richtigkeit der Wägemittel von erhöhter Bedeutung.

Tgb. No. I. 5143. Der Landrat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersseld, den 23. Mai 1917.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums (Kriegs- amt) vom 10. März 1917 M. 323110. 15. K. R. A. V. Ang. ist die Einziehung der zwar beschlag­nahmten aber bislang von der Ablieferung zurück­gestellten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel (siehe § 2 der Bekanntmachung im Kreis­blatt No. 290 vom 11. Dezember 1915) angeordnet. Hiernach sind nunmehr auch alle den Gemeinden und Privatpersonen bislang für die Herstellung von Mus und Marmelade zurückgestellten kupfernen Kessel abzuliesern.

Von der Ablieferung ausgeschlossen sind lediglich

1. solche in Kochmaschinen und Herden eingebauten Warmwasserschiffe, -blasen, -behälter, -schlangen und dergl. welche nur durch Abreißen des ganzen Ofens ausgebaut werden sönnen ;

2. solche Gegenstände, für die auf Antrag der Be- troffencn ein kunstgeschichtlicher oder kunstgewerb-

wird:

3. solche Gegenstände, deren Besitzer sich im Felde befinden, soweit die beschlagnahmten Gegenstände entweder in Kisten verpackt auf Möbelspeichern usw. untergebracht sind oder die Wohnung ver­schlossen und den beauftragten Behörden nicht, zugänglich ist.

Diejenigen Personen, welche noch im Besitz von beschlagnahmten nicht abgelieferten oder auch ver­schwiegenen Gegenständen sind, werden aufgefordert, diese Gegenstände bis zum 15. Juni d. J. abzuliesern. Nach Ablauf dieser Frist werden durch die Polizei­organe Nachprüfungen vorgenommen werden.

Die Besitzer von kunstgewerblichen oder kunstge- schichtlichen Gegenständen werden aufgefordert, bis zum 8. Juni ö. I. sich bei der Sammelstelle in Hers­feld. Markt 31 zur Entgegennahme der durch den obengenannten kriegsministeriellen Erlaß vorge- schriebenenBescheinigung" zu melden. Auch über die vorstehend unter 1 und 3 genannten Befreiungen werden Bescheinigungen daselbst ausgestellt. Tgb. No. I. 5498. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. Mai 1917.

Infolge des Abbruchs der diplomatischen Be­ziehungen zu Cuba und Brasilien sind die konsu­larischen Vertreter beider Mächte im Reich zur Aus­übung irgend welcher amtlichen Befugnisse nicht mehr berechtigt.

Der Schutz der eubanischen Staatsangehörigen im Reich ist von der Königlich Spanischen Regierung übernommen worden, während die Schweizer Re­gierung den Schutz der Brasilianer übernommen hat. Tgb. No. I. 5259. * Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Mitteilungen der Rohmaterialstelle * des Landwirtschastsministeriums.

Zu hohe Preisberechnung beim Verkauf you Chlor- kalium an Verbraucher.

Das Kalisyndikat hat im Dezember 1916 zur Förderung des Absatzes des für die Kartoffeldüngung besonders geeigneten SO60" ügen Chlorkaliums den Preis auf 27 Pf. für 1 kg-"-» Kali, Frachtgrundlage Staßfurt,Vienenburg, Salzungen und Mühlhausen (Els.)-Nord (Frachtunterschiede von den wirklichen Ab- ladestationen gegen die Frachtausgangsstationen sind in den Rechnungen gutzuschreibenbezw. zu belasten) fest­gesetzt, während der gesetzliche Preis 32 Pf. beträgt.

Nach zahlreichen uns zugegangenen Mitteilungen ist diese Vergünstigung aber keineswegs den Land­wirten zugute gekommen, vielmehr ist in zahlreichen Fällen beiLieferung von Kali an die landwirtschaftlichen Verbraucher ein Preis von 32 Pf. für 1 fg=°/o ab Lieferwerk berechnet worden. In allen diesen Fällen hat eine Uebervorteilung der Landwirte stattgefunden, und wir erklären uns bereit, die Rückerstattung der

zuviel bezahlten Beträge zu bewirken. Wir ersuchen daher alle Verbraucher von Kalisalzen, denen seit der angegebenen Zeit zu Syndikatspreisen verkauft, aber zu einem höheren Preis als 27 Pf. per fg/vo Kali berechnet wurde, unter Angabe des Verkäufers, der gelieferten Mengen und der Abladestationen sowie unter Beifügung der Originalfrachtbriefe und Rechnungen hiervon Mitteilung zu machen.

Mitteilungen sind zu richten an die Rohmaterial- stelle des Preußischen Landwirtschaftsministeriums, Berlin W. 9, Leiziger Platz 7.

Berlin, den 24. April 1917.

* * *

Hersfeld, den 19. Mai 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 5090. Der Landrat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Ergänzung

zu der Verordnung über das Verhalten der Bevölke­rung gegenüber Kriegsgefangenen.

Stelln. Generalkommando

11. A.-K. Raffel, den 28. März 1917.

I b. No. 2179/17.

Zu vii der Verordnung über das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Kriegsgefangenen vom 7. Oktober 1916 I b No. 19286 16 bekanntgegeben durch K. K. V.-Bl. 1916, 127 Stück, No. 874 vom 10. Oktober 1916 wird am Schlüsse des 2. Absatzes angefügt: Auch wird bestraft, wer den Kriegsgefangenen Pa­piergeld in Hartgeld umwechselt."

Der Kommandierende General von Hangwitz General der Infanterie. * *

Tgb. No. I. 5237. ' ' Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung über Hafer.

Vom 1. Mai 1917.

Auf Grund des'H 1 der Verordnung über Kriegs­maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1.

Die Kommunalverbände haben die Hafervorräte die nach der Berordnnug über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 811) und der Verordnung über Inanspruchnahme von Getreide und Hülsenfrüchten vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 263) an sie abgeliefert oder für sie enteignet werden, entsprechend den Anforderungen der Reichsfutter­mittelstelle der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres­verpflegung zur Verfügung zu stellen.

Zu dem im § 16 der Berordnuug über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 811) vorgesehenen Ausgleich sind die Kommunalver­bände nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als ihnen nach Befriedigung der Anforderungen der Reichsfuttermtttelstelle Vorräte zur Verfügung bleiben.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 1. Mai 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. H e l f f e r i ch.

* . * *

Hersfeld, den 11. Mai 1917. Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Ausführungsanweisung

zu der Verordnung über Gemüse Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (R. G. Bl. S. 307.)

Artikel 1.

Landesstelle im Sinne der Verordnung ist das Preußische Landesamt für Gemüse und Obst in Berlin W S7,Potsdamerstr. 75 (Anruf: AmtNollendorfNo.5840.)

Soweit auf Grund der Verordnung, insbesondere der §§ 1, 2, 7, 9, 11, Befugnisse der Reichsstelle für Gemüse und Obst auf das Landesamt übergehen, kann dieses sie auf die Provinzial- und BezirkSstellen für Gemüse und Obst weiter übertragen.

Artikel 2.

Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Ver­ordnung ist der Regierungs-Präsident, für Berlin der Oberpräsident.

Kommunalverbände im Sinne der Verordnung sind die Land-, und Stadtkreise. Die den Kommunal­verbänden und' Gemeinden zustehenden Anordnungen erfolgen durch deren Vorstand.

1917

Artikel 3.

Zu § 8

Abs. 1; Zuständige Behörde ist in den Land­kreisen der Landrat, in den Stadtkreisen die Ortspolizeibebörde.

zu Abs. 2; Zuständig ist die Ortspolizeibe­hörde desjenigen Ortes, an welchem die Ware seilgehalten werden soll.

Zu § 12

Zuständgie Behörde ist der Landrat, in Stadt­kreisen die Ortspolizeibehörde.

Berlin den 5.* Mai 1917.

Der Minister

für Landwirtschaft, für Domänen und Forsten.

Im Auftrage.

Unterschrift.

Der Minister

Handel und Gewerbe Im Auftrage.

Unterschrift.

Der Minister des Innern. Im Auftrage.

* Unterschrift.

Hersfeld, den 21. Mai 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 5349. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. Mai 1917.

Die Maul- und Klauenseuche in den Gehöften des Schreiners Adam Rnppel und des Hüttners Kraft Schott in Neukirchen, Kreis Hünseld ist erloschen. Tgb. No. I. 5185. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 18. Mai 1917.

In Hersfeld ist eine Viehausgleichstelle für den Kreis Hersfeld geschaffen worden, an ^eren Spitze der Tte^T^Ste^raggleWel^BffW^R^ förderlichen Zugkühe und Zugochsen vermitteln. Einen etwaigen Ueberschutz oder Bedarf an solchen ersuche ich daher dem Rentner Gliemeroth anzu- melden.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. No. 1275. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

§ Hersfeld,28.Mai. (Beschlagnahme,Melde-, V flicht und Höchstpreise von S te i n k s h l e n- t e e r p e ch.) Am 15. Mai 1917 ist eine neue Bekannt­machung in Kraft getreten, die neben Meldepflicht und Beschlagnahme auch Höchstpreise für Steinkohlenteer- pech festsetzt. Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, deren Veröffentlichung in der üblichen Weise durch Anschlag und durch Ab­druck in den Tageszeitungen erfolgt. Außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung im Landratsamt einzusehen.

):( Hersfeld, 23. Mai. Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineralwässer stets eis­kalt verabfolgt werden, und daß der Genuß so kalten Wassers leicht ernste Verdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe. Die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschank sind angewiesen, das Getränk fernerhin nur in der Trinkwasser-Temperatur von etwa 10° Cle. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genusse-eiskalter Getränke über­haupt also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.

§ Hersfeld, 24. Mai. Von dem Arbeitskommando No. 688 in Unterweisenborn sind die Kriegsge­fangenen Boura Perri, Franzose, Servier Jean, Franzose, Fillipow Brigori, Russe, Seliwanow Matwei, Russe, Penkin Iwan, Russe, entwichen.

§ Hersfeld, 24. Mai. Von dem Gefangenkommando Hof Beiersgraben bei Rotterterode Kreis Hersfeld ist der Kriegsgefangene Franz Dujaslin Marzel 2. Komp. entwichen. *

):( Hersfeld, 24. Mai. Der Feldwebel Georg W ettl außer im Res.-Jnf.-Regt. 71, 3.Batl, 10. Komp. wurde zum Offizier-Stellvertreter befördert.

):( Hersfeld, 23. -Mai. Der Gefreite Peter Sauer vom Res.-Jäger-Batl. 11, Inhaber des Eisernen Kreuzes, wurde mit dem Bulgarischen Tapferkeitskreuz ausgezeichnet.

Sport Kohle« «nd Fett durch Kriesrlücht, Kochlifte und D 8 t e.