Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Wite
für den Kreis Hersfeld
Kreisdilitt
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Nr. 108. ^ °^'L"'E°-"» Donnerstag, den 10. Mai
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 7. Mai 1917.
Der durch meine Anordnung vom 24. November 1916, J. A. No. 13871, für die Gemeinden Gershausen und Gersdorf eingeführte Milchlieferungszwang wird bis zum 14. Mai ds. Js. befristet und hat von diesem Tage ab bestimmt bei Meidung der angedrvhten Strafe zu beginnen.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
I. A. No. 4627. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 5. Mai 1917.
Dem Handelsmann J. Plaut l in Schenklengs- feld ist die Ausweiskarte des Viehandelsverbandes für den Reg.-Bezirk Cassel bis auf weiteres entzogen worden. Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntnis und mache darauf aufmerksam, daß dem Plaut dadurch jede Befugnis genommen ist innerhab des Regierungsbezirks Cassel mit Pferden, Rindern oder Schweinen, Handel zu treiben.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
I. F. No. 1060. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 7. Mai 1917.
Auf Grund der mir durch § 8 der Anordnung des Kreisausschusses vom 27. Oktober 1916 gegebenen Ermächtigung bestimme ich hiermit folgendes:
§1.
Die Verpflichtung zur Lieferung von Vollmilch erstreckt sich vom 14. Mai d. Js. ab auf die Gemeinde Motzfeld.
§ 2.
Die Lieferung der Milch hat täglich nach Schenk- solz oder Schenklengsfeld zu erfolgen und wird von dort mit der Bahn nach der Molkerei Hersfeld be-
Gebühr von monatlich höchstens 50 Pfg. von dem Erzeugerhöchstpreis in Abzug gebracht werden. Für den Transport zur Bahn haben die Milchlieferanten zu sorgen. Eine Sammelstelle wird durch den zuständigen Gendarmen im Einvernehmen mit der Molkerei Hersfeld errichtet werden.
§3.
Zuwiderhandlungen gegen dieseAnordnung werden gemäß § 13 der Anordnung des Kreisausschusses vom 17. Oktober 1916 mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft. J. A. Nr. 4554.
Der Vorsitzende des Kreisa«ssch«fles.
J. B.:
v. Hederüann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 7. Mai 1917.
Auf Grund der mir durch § 8 der Anordnung des Kreisausfchusses vom 27. Oktober 1916 gegebenen Ermächtigung bestimme ich hiermit folgendes:
§ 1.
Die Verpflichtung zur Lieferung von Vollmilch erstreckt sich vom 14. Mai ös. Js. auf die Gemeinden Heringen und Philippsthal.
Die Lieferung der M^lch hat an die von der Gemeinde zu errichtenden Sammelstelle täglich zu der von der Gemeinde bestimmten Zeit zu erfolgen. — Den Erzeugern wird als Höchstpreis 24 Pfg. pro Liter gezahlt, falls sie die Gefäße für den Transport selbst stellen.
§ 3.
Die Sammelstelle ist gleichzeitig Ausgabestelle für Vollmilch an Vollmilchverforgungsberechtigte und für Magermilch an die anderen Verbraucher mit höchstens V2 Liter aus den Kopf. Der Abgabepreis für Vollmilch beträgt 26 Pfg. pro Liter, für Magermilch 15 Pfennig pro Liter. Für Butter fordert die Sammel- stelle von den Milchlieferanten 2 Mark, von den sonstigen Versorgungsberechtigten 2,40 Mark für das Pfund. Der Ueberschuß an Butter ist an die Kreis- sammelstelle, Molkerei Hersfeld, zu liefern, sofern sie nicht in den Gemeinden des Kontrollbezirks für die den Verbrauchern zustehenden Rationen erforderlich ist.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 13 der Anordnung des Kretsaus- schusses vom 17. Oktober 1916 mit Geldstrafe bis zu 10.000 Mark und mit Gefängnis 618 8« einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses.
J. A. No. 4554. J. B.:
e. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 7. Mai 1917
An die Landwirte des Kreises
Die Nachschau der Getreibevorräte am 16. April hat wider Erwarten gegenüber der Vorratserhebung am 15. Februar ein ungünstiges Ergebnis gezeigtigt. Ich nehme nicht an, daß der Fehlbetrag in der miß
bräuchlichen Verwendung der Vorräte durch die Selbstversorger zu suchen ist und glaube, daß die Be- stäude, die vorhanden seiu müssen, anch noch vorhanden sind. Ich habe aus diesem Grunde eine nochmalige NachprüfungderBeständedurchdieOrtskommiffioneuan- geordnet und erwarte, daß jederBesttzervonBorräten an Brotgetreide, Hafer, Gerste und Hülsenfrüchten seinen Ueberschuß voll heraus gibt und bei der Aufklärung von Unstimmigkeit bereitwillig mithilft. Ein Dnrch- Haltsn ist nur möglich, wenn jeder, selbst der kleinste Ueberschuß zur Verfügung gestellt wird. Ich vertraue, daß jeder Landwirt den Ernst der Lage erkennt und dem Baterlande gegenüber dadurch seine Pflicht erfüllt, daß er alle über die gesetzlich festgesetzte« Mengen hinaus sich in seinem Besitze befindlichen Vorräte abgibt. Es ist unverantwortlich, wenn jemand mit seinem Ueberschusse au Vorräten zurück- hält, außerdem sind in solchen Fällen schwere Strafen zu erwarten.
Den Herrn Bürgermeistern lasse ich in den nächsten Tagen die Liste« über die Borratserhebuvge« am 15. April und 15 Februar nochmals mit eingehender Verfügung zugehe«.
Tgb. No. K. G. 1378. Der Landrat.
I- B.:
v. Hede man!«, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
):( Hersfeld, 7. Mai. Anforderungen von Arbeitskräften ans dem Hilfsdienst. In letzer Zeit häufen sich die Fälle, daß sich die Arbeitgeber mit ihren Gesuchen um Zuweisungen von Arbeitskräften unmittelbar an die Einberufungsausschüsse gewandt haben, wohl in der Annahme, daß ihnen von diesen die benötigten Hilfsdienstpflichtigen sofort zugewiesen werden. Daß durch dies versuchte Neberspringen einer scheinend immer noch nicht bekannt genug. 3Denn alle diese Anträge müssen zu ihrer Erledigung ja erst der betr. Hilfsdienstmeldestelle zurückgereicht werden, was bei den jetzigen schlechten Verbindungen manchmal tagelang dauern kann.> Es erscheint also angezeigt, nochmals ausdrücklichst darauf hinzuweisen, daß laut Verfügung der Kriegsamtsstelle Cassel alle Anträge, Gesuche, Bedarfsanmeldungen (auch von militärischen Stellen) um Ueberweisung von hilfsdienstpflichtigen Arbeitskräften immer nur an die nächstgelegene Hilfs- ütenstmeldestelle einzureichen sind.
):( Hersfeld, 9. Mai. (Neues Fischereigesetz.) Am 15. April ist das Fischereigesetz vom 11. Mai 1916 in Kraft getreten. Nach § 92 desselben muß jeder, der den Fischfang ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein, der von der Ortspolizeibehörde, in deren Bezirke der Fischfang ansgeübt werden soll, kostenlos ausgestellt wird, bei sich tragen. Dieser Fischereischein wird für das Kalenderjahr ausgestellt und- gilt für das ganze Staatsgebiet. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Angeln künftig auch an Sonntagen gestattet ist, soweit nicht nach den §§ 13 und 15 des Fischereigesetzes in einem Gewässer der Fischfang ganz verboten ist. Dies ist im hiesigen Bezirke nur während der Winterschonzeit in denjenigen Gewässern der Fall, die dieser Schonzeit unterliegen. Während der Früjahrsschonzeit ist die stille Fischerei, d. h. die Fischerei mit Fangeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (namentlich mit Stellnetzen, Aalsamen, Sterrtsamen, Reusen, Treib- (Schwimm-) netzen, ohne Bekleidung von Fahrzeugen) und der Fischfang mit der Handangel gestattet. Die Frühjahrsschonzeit für den Regierungsbezirk Cassel ist auf die Zeit vom 20. April bis zum 31. Mai einschließlich die Winterschonzeit auf die Zeit vom 20. Oktober bis zum 14. Dezember einschließlich festgesetzt. Während der Winterschonzeit ist jeder Fischfang verboten. Welcher Schonzeit die einzelnen Gewässer unterliegen, ist in der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten vom vom 5. April (Amtsblatt No. 14a) angegeben, im allgemeinen ist an der bisherigen Zuteilung nichts geändert, nur wird die Eder in Zukunft in ihrem ganzen Verlaufe im Regierungsbezirk Cassel der Frühjahrsschonzeit unterliegen. Neben dem neuen Fischereigesetze sind am 15. d. M. die ministerielle Polizeiververordnung zum Fischeretgesetz (Fischereiordnung) vom 29. März d. I. und die obenerwähnte Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Kraft getreten.
§ HerSfeld, 7. Mai. Von dem Kommando 1000 Gewerkschaft Wintershall sind nachstehend bezeichnete Kriegsgefangene entwichen: Abailard Alfons 1273'6, Girier Eugen 670 2, Bochet Edmund 736/10, Lamoite Hennri 127218.
-h- Hersfeld, 7. Mai. (Das Eiserne Kreuz 1. Klasse.) Bizefeldwebel Postsekretär Möhl- Hersfeld) wurde mit dem Eisernen Kreuz 1. Kl. ausgezeichnet.
-e- HerSfeld, 9. Mai. Wie uns von der hiesige« Metzgerinnung mitgeteilt wird, hat am letzten Montag die Viehverteilung für die nächsten sieben Wochen
stattgefunden; erwähnenswert ist, daß für die ganze Zeitdauer auf die hiesige Stadt einschl. der Landkunden nur 33 Schweine entfallen, sodaß die Kundschaft mit kleinen Rationen Schweinefleisch für die nächsten sieben Wochen rechnen muß.
):( Hersfeld, 9. Mai. (Sitzung der Stadtver ordnetenversammlungam7. Mai.) Anwesend: Herr Vorsteher Becker und 14 Stadtverordnete. Vom Magistrat waren erschienen die Herren Bürgermeister Wagner, Beigeordneter Schimmelpfeng und Re h n, sowie Stadtrat Hirsch berge r. Zum ersten Punkt der Tagesordnung, betr. Stadtverordneten- wahlen, wurde beschlossen, die Ersatzwahl für die ausgeschiedenen Stadtverordneten Artur Rehn und Ernst He r d a erst im Herbst d. Js. mit den regelmäßigen Ergänzungswahlen vorzunehmen. Sodann wurden als Vertreter der hiesigen Arbeiterschaft die Herren Gottlieb Ger lach und Konrad Brandau zu Mitgliedern der städtischen Versorgungsstelle gewählt. Bei den anschließenden Ersatzwahlen für verschiedene städtischen Kommissionen wurden gewählt: Herr Stadtverordneter Löwer indieSparkassenkommission, Herr Stadtverordneter Becker in die Schlachthofkommission, Herr Stadtverordneter Gutheil in die Friedhofskommission und Herr Stadtverordneter Schüßler in den Vorstand der gewerblichen Fortbildungsschule. — Für notwendige Justandsetzungs- arbeiten im Auguste Viktoria-Haus an der Dippel- straße bewilligte man die veranschlagten Kosten von 800 Mk. in Form einer Unterstützung an den Vaterländischen Frauenverein und stimmte eine vom Magistrat beschlossene Nachbewilligung von 300 Mk. Beitrag zu den Schulunterhaltungskosten der Gemeinde Kalkobes, die im städtischen Haushaltsvoranschlag z« wenig eingestellt waren, zu. Ebenso war man mit der nachträglichen Bewilligung der Umzugskosten für den Schuldiener Wiegand am städt. Lyzeum einverstanden. Im weiteren stimmte man einem Magistratsbeschlusse den über zwekdrittel des Monatsverbrauchs des Vorjahres hinausgehenden Gasverbrauch vom 1. Mai ab wieder in Wegfall kommen soll. Dem vorliegenden Entwurf eines vom Magistrat beschossenen 2. Nachtrags zur Umsatzsteuer-Ordnung für die Stadt Hersfeld, gegen den währdnd der stattgehabten Offen- legung Einwandungen nicht erhoben wurden, erteilte man die Zustimmung. Ferner erklärte man sich mit dem vom Magistrat auf Anregung des Reichsver- bandes Deutscher Städte beschlossenen Beitritt der Stadt zur Deutschen Lichtbild-Gesellschaft einverstanden und nahm davon Kenntnis, daß zur Behebung des Mangels an kleiner Münze, in nächster Zeit städtisches Kleingeld in den Verkehr gebracht werdest soll. Mit den vom Magistrat eingeleiteten Schritten, für unsere Stadt die offizielle Bezeichnung „Bad Hersfeld" zu erlangen, erklärte man sich im Interesse des Verkehrs sowohl als auch zur Förderung unseres aufblühenden Badebetri^bes voll einverstanden. Schließlich genehmigte man noch einen für das laufende Rechnungsjahr ausgestellten Voranschlag für den hiesigen städtischen Arbeitsnachweis. Damit war die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt und die Versammlung trat in die Beratung der für die vertrauliche Sitzung bestimmten Borlagen ein.
Iiegeuhaiu, 8. Mai. Ein großer Aaldbrand, durch Unvorsichtigkeit eines 14jährigen Jungen entstanden, vernichtete hier 120 Morgen 20—30j übriger Fichten, die teilweise zum Röllshauser Jnteressentenwald, teils Herrn Landrat v. Schwertzell gehörten. Der Schaden wird auf ungefähr 21000 Mark geschätzt.
Ha«n. Münde«, 7. Mai. Ein ganz verwegener Einbruchsdiebstahl wurde vergangene Nacht in dem Modewarenhaus von W. Rosenberg in der Lange- straße verübt. Aus dem eisernen Geldschrank, der von den Dieben erbrochen worden, indem das Schloß herausgemeitzelt war sind bare Geldsummen in Höhe von über 2000 Mark entwendet worden. Auch größere Partien von Waren, namentlich Seide, Damentuche u. dergl. wurden gestohlen. Den Eingang in den Laden verschafften sich die Diebe vom Fenster der Schmiedestraße aus, das Herr R. heute früh, von der Reise zurückkommend, offen vorfand Der Polizei ist es noch nicht gelungen, die Diebe dingfest zu machen, doch hat man bereits eine Spur.
Gotha, 7. Mai. Ein Beweis für das Hamstern von Nikelgeld ist darin zu erblicken, daß nach Bekanntwerden der Erörterungen im Reichstag betreffend Außerkurssetzung der Silber- und Nickelmünzen, täglich Leute diese Münzen zur Umwechselung an- bieten. So lieferte dieser Tage eine Frau aus Krie- mar 175 Mark in Nickelgeld ab.
Mithlhause«, 7. Mai. Der Magistrat gibt bekannt: Nach den nunmehrabgeschlossenen Feststellungen ist der auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Be- darfsanteil von 1190 Gramm Mehl zur Herstellung eines 3-Pfund-Brotes nicht völlig erforderlich. Auch stehen vom Nahrungsmittelamt noch einige Streckungs- mittel 3itr Verfügung. Es ist daher in Aussicht genommen, die Brotration vom 14. Nlai 1917 an um 100 Gramm zu erhöhen.