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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdrucksrei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Melier

für den Kreis Hersfeld

Äreisilsiit

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ( amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werttag nachmittag». .

Nr. 106. w.« b«s-^ Dienstag, den 8. Mai

1917

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung

Nr. H. I. 1856/3. 17. K. R. A.

betreffend Bestandserhebung von Nadel­rundholz.

Born 1. Mai 1917.

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gemäß § 5 der Bekantmachungen über Vorrats­erhebungen vom 2. Februar 1915, 3. September 1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54, 549, 684)*) bestraft wird. * Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 608) untersagt werden.

Meldepflicht.

Die von dieser Bekanntmachung betroffenen

*) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn­tausend Mark bestraft, auch können Borräte, die ver­schwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen er­klärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einrurichte» oder zu

Wer fahrläss

dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark, oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 8 Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahr­lässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt.

Am Sierbebefte eines beiden öet Wchl.

Der verstorbene Generalgouverneur von Bissiug war ein aufrechter, pflichttreuer, fronmrer Soldat. Als ihn der Ruf seines Herrschers an die hochverantwor- tunqsreiche Stellung nach Brüssel rief, folgte er ihm ohne Zaudern, ohne sich darauf zu berufen, daß ihm die Last seines Alters selbst in der großen, schweren Zeit wohl ein Anrecht auf ein leichteres Amt gab. Als Generalgouverneur hat der Generaloberst wahrlich nicht nur als Soldat gewirkt, sondern gerade auch als Verwaltungsbeamter Hervorragendes geleistet mit einer schier staunenswerten Arbeitskraft. Und bis zu­letzt hat der wahrhaft treue Diener seines Herrn ge­arbeitet. Er starb in den Sielen: seine letzten Gedanken galten, neben Gott, seinem irdischen Herrn und der Arbeit, die er ihm igr Dienste des Vaterlandes auf- getragen hatte. Noch in der Woche vor seinem Tode hat er alle Pflichten seines hohen Amtes erfüllt: als er aber merkte, daß der Tod den Tribut von ihm for­dern werde, sandte er ein Tetegrannn an seinen kaiserlichen Herrn mit der Meldnng, daß er seinen Dienst nicht mehr tun könne. Daraus sagte er, wie dieKreuzzeitung" mitteilt, seinem alten treuen Diener:Nun will ich mich ins Bett legen und sterben." Die Gattin war in das besetzte Gebiet an fehl «terbe- laaer gerufen worden. Fern weilte der «vün. der als deutscher Offizier in französische 'Gefangenschaft gefallen ist. Sein ehernes prenntsches Pflichtgefühl hielt den Sterbenden noch an der Erde fest.Ich will gerne sterben, wenn Gott es will, aber rch hatte so gerne die Aufgaben noch gelöst, die vor dem Kriegs­ende gelöst werden müssen", äußerte er.

Wie sehr seine Persönlichkeit ganz auf die Pflicht gestellt war, bezeugt ein seltsames Geschehnis. Als sich der Schlummer über seinen Geist gebreitet hatte, aus dem er nur noch für wenige lichte. Augenblicke erwachte, und der ihn über des Todes Peru sanft hm- überführte, erhob der Schlafende, der ein vollendeter Redner gewesen war, plötzlich seine Stimme. Er glaubte, seine Mitarbeiter vor sich zu sehen, und sprach in aus­führlichen Darlegungen, die als fein geistiges Ber- mächinis an jeden Deutschen betrachtet werden können, über seine Auffassung seiner Arbeit. Es war, als ob die tiefsten Triebkräfte, die in seiner Seele verborgen wa­ren, sich durch den halb verstorbenen Lew hindurch noch einmal Ausdruck schaffen mußten. Die letzten -ätze lauten:

tMeine Herren, ich habe Ihnen heute zwei Sachen darlegen wollen, das eine ist die Mahnung für jeden deutschen Mann, über allen Anschauungen und über allen verschiedenen Auffassungen der Verhältnisse und der Menschen nur die Pflicht leuchten zu lassen, die Pflicht als Ideal darzustellen für die Sache, welche wir vertreten; und zum zweiten, Sie zu bitten,, an dieser Pflicht festzuhalten, damit unser Bau gebaut wird, und damit Seine Majestät die Sicherheit haben sann, daß Seiner Majestät und des Vaterlandes Wtzbl unsere ein-

Personen (meldepflichtige Personen) unterliegen hin­sichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegenstände) einer Melde­pflicht.

§ 2.

Meldepflichtige Gegenstände.

Meldepflichtig sind alle Borräte an gefälltem Nadelrunöholz mit einer Zopfstärke von 10 cm. auswärts.

§ 3.

Meldepflichtige Personen.

Zur Meldung verpflichtet sind:

1. Waldeigentümer und Waldnutzungsberechtigte, soweit sie im Besitz von Holz sind, das noch nicht an einen Dritten überwiesen ist;

2. Sägewerksbesitzer, Holzhändler und sonstige Personen bezüglich des Holzes, daS ihnen gehört, oder von ihnen erstanden und ihnen bereits überwiesen ist, gleichgültig, wo es lagert.

Befreit von der Pflicht der Meldung bleiben die Personen, deren gesamter Vorrat an meldepflichkigen Gegenständen nicht mehr beträgt als 50 Festmeter.

§ 4.

Stichtag, Meldefrist, Meldestelle.

Für die Meldepflicht ist der bei Beginn des 1. Mai 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand an Meldepflichtigen Gegenstände» Maßgebend.

Die Meldungen sind bis zum 15. Mai 1917 an die Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Königgrätzer Str. 100a Berlin LW 11a, zu erstatten.

5 5.

Art der Meldung.

Die Meldungen haben nach Kubikmetern (Fest- metern) auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Ab­teilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 100a, anzufordern sind.

enthalten soll, als:

1. kurze Anforderung des oder der gewünschten Meldescheine;

2. Art des Betriebes;

3. Angabe, ob der Meldepflichtige die meldepflich- tigen Gegenstände

a) als Händler vertreibt,

zige Richtschnur ist. Dazu helfen Sie nur altem Mann, dann kann ich auch bis zum letzten Atemzüge meine Pflicht tun."

Das allerletzte Wort, das er an seine Gemahlin richtete, war:Gott maq uns führen, wie er will und wo er will und wohin er will, so bleiben wir doch zu- sammen, und Gott ist mit uns." Das ist wahrhaftig ein beneidenswertes, vorbildliches Sterben. Bis zu­letzt der irdischer» Pflicht treu, aber im Hinblick zu- Gott. So stirbt ein deutscher Soldat, noch in der letz­ten Stunde den Blick durch Gott auf das Werk für sein Volk gerichtet, an dem er in so hervorragender Stellung mitarbeiten durfte. Möge das deutsche Volk das Vermächtnis Bissings Hochhalten und auch des to­ten Recken Wort schwer mit in die Waqschale fallen, wenn dereinst abgewogen wird über das Schicksal des Landes, das Deutschland nach dem Recht des Schwertes besetzte, aber nach dem Recht des Friedens verwaltete.

Ein Kampftag destosen Wiesen".

Von der Westfront geht uns folgende interessante Schilderung zu: Fast jeder Tagesbericht erwähnt un­seren Heldenflieger und -Sieger Mttmeister Freiherr» v. Richthofen, und wer würde da nicht viel darum geben, diesen Flieger, der so schnell den von Hauptmann Boelke ausgestellten Rekord brach und heute schon mehr als 40 feindliche Flugzeuge vernichtet hat, bei der Arbeit zu sehen. Der Zufall machte mich zum Zeugen Richthofsscher Lustkämpfe. Es war ant 14 April. Die Sonne lachte golden vom wolkenlosen Himmel. In der Ferne dröhn­ten die Kanonen und bei uns ging es emsig zu. Wir waren gerade dabei, in einem Gehölz hinter linieret Bat­terie Stangen zu hauen um Fernsprechleitungen anzu- legen, als wir durch surrende Geräusche in der Luft aufmerksam geworden, nach oben sahen. Oben schwirrten zahlreiche Flugzeuge, die, wer weiß woher, plötzlich auf- getgucht waren und den Himmel besäten. Genau über uns konnten wir deutlich zwei Flieger unterscheiden, die sich zum Kampfe näherten. Das eine Flugzeug war völ­lig rot angestrichen, nur eine Hälfte der unteren Trag­fläche war weiß und trug die deutschen Kreuze.

Wir wußten swort: das war derrote Richthofen". Sein Gegner schillerte in Silber-Farben, auf denen sich blau-weiß-rote Kreise abhoben. Zuerst näherten sie sich. Beide wahrscheinlich, weil sie nicht wutzteci, ob sie Freund oder Feind waren. Plötzlich mochte der Gegner seinen Feind erkannt haben: denn hn kurzen Bogen legte er um und suchte zu entkommen. Doch der Rote wich nun nicht von ihm, er war dicht hinter ihm her und sofort begann sein Maschinengewehr zu hanrmern. Es häm- merie in eigenartigen Tönen unmittelbar über uns. Bald schraubte sich der Rote bei dieser Schießerei niedri­ger', bald höher, aber näher und näher rückt er dem Weichenden. Immer dichter ziehen kleine WMkchW um»

5) im Sägewerk einschneidet,

c) Waldeigentümer oder WaldnutzungSberech- tigter ist;

4. deutliche Unterschrift mit genauer Adresse und bei Firmen mit Firmenstempel.

Für getrennte Betriebe oder LagersteSen sind be­sondere Meldescheine einzusenden.

Um möglichst genaue Ausfüllung der auf den Meldescheinen unterIL" gewünschte»Angaben" wird im eigenen Interesse des Meldenden ersucht.

Die Meldescheine sind ordnungsgemäß postfrei zu machen und haben auf dem Briefumschlag den Ver­merk zu tragen:Nadelrundholz-Meldeschein". Eine zweite Ausfertigung (Abschrift, Durchschlag Kopie) ist von dem Meldenden bei seinen Geschäftspapieren r«- rückzubehalten.

§ 6-

Anfragen und Anträge.

Alle Anfragen und Anträge, welche diese Bekannt­machung betreffen, sind an die Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 100a, zu richten.

§ 7.

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1817 in Kraft.

Casfel, den 1. Mai 1817.

Der Stellvertretende kommandierende General

des 11. Armeekorps

von Haugwitz,

General der Infanterie.

HerSfeld, den 2. Mai 1917.

Unter Aufhebung des bestehenden Höchstpreises für Weizenmehl wird mit Wirkung vom 1. Mai ab der Preis für 1 Pfund Weizenmehl im Kleinhandel in der Fassung vom 17. Dezember 1914 mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Tgb.. K. G. 1342. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affesfor.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

, dem roten Flugzeug m den blauen Aeter und man merkt, wie verzweifelt der Fliehende den Verfolger abzuschüt- teilt versucht. Er biegt und wendet: Halb links, halb rechts. Es nützt ihm nichts: Richthofen ist sein Verfol­ger und Richthofen hat noch keinen Gegner, der so nahe in seinem Bereich war, entkommen lassen. Es waren spannende Augenblicke. Eine Viertelstunde vielleicht: dann dreht der Silberne plötzlich wieder, steht Kopf und saust sofort nach unten, kurz über dem Erdboden fängt er sich auf, der Schwanz kommt hinten über, elegant fliegt er auf dem Rücken und landet so sicher, als ob er im schönsten Gleitflug niedergegangen wäre.

Wir sind ganz in seiner Nähe, sehen und beobach­ten ihn. Er muß gefangen genommen werden, sagen wir und, doch niemand hat eine Schußwaffe. Aber wir haben Aexte und die genügen uns. So stürmen mir auf den Silbernen zu. Aber kaum haben wir von den etwa 200 Metern die Hälfte zurückgelegt, als es wieder über uns surrt und rattert. Wir bleiben unwillkürlich stehen und feiten dicht über uns denRoten", er kreist nahe um den Niedergezwungeuen, feuert auf dessen Flugzeug einige Schüsse ab und überläßt ihn dann uns, indem er sich wieder in die Luft erhebt. Bald stehen, wir vor dem feindlichen Flieger. Die Ntütze und Handschuhe hat er abgestreift, so steht er gelassen neben seinem Ap­parat, als es wieder in der Luft über uns taut wird. Ein tteiter Kampf zwischen zwei Fliegern spielt sich ab. Der eine ist derrote Richthofen". Wir kornmeu kaum zum Bewußtsein, als Stimrnen durcheinander rufen, es oben kracht und im selben Augenblick, etwa hundert Me­ter von uns entfernt, ein silbernes Flugzeug in tausend Trümmern zur Erde saust. Wir eilen herbei, suchen nach dem Führer und finden feine verstümmelte Leiche. Da kreist auch schon derRote" stolz, ruhig um die Trüm­mer, der Rittineister beugt sich weit aus seinem Flugzeug, besteht sich die Unfallstelle, omcht eine grüßende Bewe­gung mit der Hand und steigt wieder, ohne daß wir ihm, der nur zwanzig Meter über uns schwebte, ins Gesicht gesehen hatten. Fliegerkappe und Brille verbargen es ..

Samt wurde es stiller. Nur aanj in der Ferne tauchten ab und an kleine Punkte am Himmel auf, näher­ten sich einander und entfernten sich, jagten sich und be­schossen sich. Erst als es Abend wurde, tarnen uns wie­der mehrere feindliche und deutsche Flieger näher und wieder schauten wir einen.Kampf hoch in der Luft, bei dem, wie sich später zeigte, wieder Rittineister v. Richt­hofen beteiligt war und Sieger wurde. Dasselbe Bild, dieselben Bewegungert ließen uns gleich erraten, daß der Deutsche nur Richthofen sein konnte. Wir sahen weit entfernt ein brennendes Flugzeug zur Erde stürzen und riefen bald daraus ein vielstimmiges Hurra, als uns näher und näher in ansehnlicher Höhe, sich der Rote näherte, begleitet von einem schneeweißen deutschen Flugzeug. Langsam und sicher zogen beide dahin, der Station zu. Kein Feind zeigte sich mehr ringsurn. Wie die Neuer', die das Feld gesäubert hatten, kamen sie uns aar. &)