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Herssel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugsprei» vierteljährlich für Hersfeld 1.6V Mark, durch die Post be- 5

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7

für den Kreis Hersfeld

KMblktt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im i amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ? holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, t

Nr. 105.

wl,.tB»ÄM^ Sonntag, den «. Mai

1917

Amtlicher Teil.

Die

Caffel, den 27. April 1917.

1 .) Soweit es möglich ist, legen wir Wert darauf, daß die Viehaufbringung durch den freien Handel er­folgt. Die Vertrauensmänner sind nach wie vor zum Ankauf von Schlachttieren nicht berechtigt. Es em­pfiehlt sich auch in den Fällen, in denen die Tiere von ' denKommunalverbänden von den einzelnen Gemeinden angefordert werden, die Anlieferung zur Verladestelle durch den Händler ausführen zu lassen.

2 .) Vielfach wird bei uns darüber geklagt, daß die Bezahlung der Schlachttiere durch unsere Vertrauens­männer zu spät erfolgt. Wir bestimmen deshalb noch­mals, daß die Bezahlung bei oder spätestens 3 Tage nach Abnahme der Tiere geschieht. Die Aufkäufer haben den Kaufpreis bei der Abnahme sofort zu er­legen. Der Strick zum Anbinden des Tieres muß vom Aufkäufer, die Ohrmarke zur Kennzeichnug des Tieres vom Vertrauensmann geliefert werden.

3 .) Die Preisklasse ist beim Ankauf vom Auf­käufer in Uebereinstimmung mit dem Verkäufer fest­zusetzen ; nur in Zweifelsfälle» darf unter Vorbehalt gekauft werden. Setzt der Vertrauensmann bei der Abnahme das Tier in eine geringere Preisklasse, so hat der Aufkäufer die Preisdifferenz zu tragen. Er­folgt bei der Abnahme an der Empfangsstelle eine Preisherabsetzung, so fällt dies dem Vertrauensmann zur Last, sofern auf dem Schlußschein kein Vorbehalt gemacht ist. Auf keinen Fall darf auf den ursprüng­lichen Verkäufer zurückgegriffen werden.

4 .) Vielfach werden die beiden Unterschriften auf der Ankaufsanzeige vom Aufkäufer allein vollzogen. Ein derartiges Verfahren ist ungesetzlich und strafbar. Der Verkäufer hat seine Unkerschrift in jedem Falle selbst zu leisten. In allen dieser Bestimmung zu- wiederlaufenden Fällen werden wir dem fragl. Händler die Ausweiskarte ohne weiteres entziehen und An­ette bei der Staatsanwaltschaft erstatten

...... " .......'' riet wird

der Hederich fit

unseren

der erhöhten Lieserungen von vs% auf 1 <%, » vom Montag den 30. April ds. Js. ab herabgesetzt. Die Vergütung für die Aufkäufer beträgt für Rinder, einerlei, ob sie im freien Handel aufgekauft oder von. den Lanöratsämtern angefordert sind, lv»%, für Schweine 3%, für Kälber 4%, für Schafe 2%.

6 .) Die durch Bundesratsbeschluß vom 5. April ds. Js. für die Zeit vom 1. Mai d. Js. ab festgesetzten Preise für Schlachtschweine betragen für den Reg.-Bez. Caffel mit Ausnahme der Kreise Gersfeld, Fulda, Schlüchtern, Gelnhausen, Hanau-Stadt und Hanaü-

Land.

Für Schweine bis 70 kg. Mk. 68, für 50 kg Lebdgwt. über 708S 73, 50

,, 85 78, 50

Für die Kreise Gersseld, Fulda, Schlüchtern, Gelnhausen. Hanau-Stadt und Hanau-Land erhöhen sich die vorstehenden Breise in allen Klaffen um je Mk. 1, für 50 kg, Lebendgewicht.

Für Vertragsschweine und solche Schweine, die unS durch unsere Vertrauensmänner bis zum 1. Mai

ch unsere Vertrauensmänner bis zum 1. Mai Abnahme bis zum 15. Mai angemeldet sind, werden

zur ^^^^____ v__ ____.. die vor dem 1. Mai d. Js. geltenden Preise bezahlt.

Bezirksfleischstelle für den Reg.-Vez. Cassel.

- ' Der stellv. Vorsitzende Rttdigsr.

Der Vorsitzeude v. Pappenheim. *

*

Hersfeld, den 2. Mai 1917.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des KreisauS,chuffeS:

J. F. Nr. 989. ' I. V.: M

v. Hedemann, Reg.-Affesfor.

Mitteilungen der Rohmaterialstelle des

Landwirtschaftsministeriums.

Anbau der Hülfeufrüchte, namentlich der Wintererbse.

Die Hülsenfrüchte spielen in der Kriegswirtschaft eine besonders bedeutsame Rolle, weil sie dank ihres hohen Ei­weißgehaltes am besten geeignet sind, das Fleisch zu ersetzen. Erbsen, Linsen, Bohnen enthalten rund 20% verdauliches Eiweiß, während Weizen und Roggen kaum 10% davon aufweisen. Da sich aber das Eiweiß bei den Getreidearten nur in den äußersten ZeN- schichten des Kornes befindet, geht der größte Teil des­selben beim Mahlen in die Kleie, kommt also der menschlichen Nahrung gar nicht zugute. Bei den Hülsenfrüchte sind dagegen diese wertvollen Nährstoffe im ganzen Korn gleichmäßig verteilt und ihre Vor­bereitung beschränkt sich - wenn eine solche überhaupt vorgenommen wird auf die Entfernung der äußeren harten Schale, die nur wenig Nährstoffe enthält. In Friedenszeiten wurden zur menschsichen Ernährung heraugezogen einmal die Linse«, die aber von der deutschen Landwirtschaft im Großbetrieb« kaum ange­baut werden und die deshalb in beträchtlichen Mengen vom Ausland, namentlich von Rußland, eingeführt wurden. In Deutschland beschränkt sich ihr Anbau in der Hauptsache auf Hessen, Thüringen und Franken. Daher kommt es auch, daß ihre Bestände während des

Krieges so schnell zusammengeschmolzen sind.

Bohne d. h. die Busch- oder Kruppbohne ist i« der Hauptsache auf den garten- und feldmäßigen Gemüse­bau angewiesen und wird in Deutschland in größerem Umfange nicht angebaut. Die weißblühende Saaterbse hat von jeher den Markt beherrscht, weil sie im land­wirtschaftlichen Großbetrieb in vielen Varietäten an­

gebaut wird. Sie ist aus der rotblühenden Felderbse, der Peluschke, hervorgegangen, was sich schon darin zeigt, daß man bei der Saaterbse häufig Rückfälle zur rotblühenden Felderbse beobachten kann.

Im Kriege haben sich diese Verhältnisse gänz­lich verändert. Zunächst wurde die Ackerbohne auch Pferde- oder Saubohne genannt, zur menschlichen Ernährung herangezogen. Ihre Verwendung zur menschlichen Ernährung beschränkte sich zu Friedens­zeiten auf die Herstellung von Bohnenmehl, das namentlich in Süddeutschland dem Spelzmehl beige­mischt und mit diesem verbacken wird. Außerdem liefern ihre Abarten die im Westen so beliebtendicken Bohnen" in halbreifem Zustand als Gemüse. Es hat sich aber gezeigt, daß sich die Ackerbohne, wenn sie geschält, also ihrer äußeren harten Schale beraubt wird, zur Herstellung schmackhafter und nährstoffreicher Gerichte ausgezeichnet eignet. Die Wicke, d. h. die gewöhnliche Sommersaatwicke, ist früher zur menschlichen Ernährung überhaupt nicht verwendet worden- sie ist aber hierzu in hervorragenster Weise geeignet, wenn sie nur vor­gewässert wird; sie wird zu diesem Zweck zunächst einen Tag unter kaltes Wasser gesetzt, am zweiten Tag wird das erste Raffer abgegossen und durch neues ersetzt, sie wird sodann einen weiteren Tag unter Wasser stehen gelassen und ist nach dem Abziehen des zweiten Wassers zur Zubereitung fertig, da sie durch die Wäfferung ihren bitteren Geschmack verloren hat. Die aus ihr hergestellten Gerichte sind von den Linsengerichten kaum zu unterscheiden. Dasselbe gilt von der Pel 7/, der gewöhnlichen rotblühenden Feldeerbse. Sie ist als Sommerfrucht von jeher in Form von

von der Peluschke,

angebaut, zur men

in einzelnen Gegenden gebrauch en. Sie hat vor der weißblühenden Saaterbse den Vor­zug, daß sie viel geringere Anforderungen an den Boden und das Klima stellt und daher auch viel sicherer ist, als die Saaterbse. Sie wird daher auch wohl Sanderbse genannt. Die gewöhnliche, als Sommersrucht angebaute Peluschke hat kein pralle» rundes Korn wie die Erbse, sondern ein Korn mit eingedrückter runzlicher Oberfläche.

Bekannt ist, daß sowohl von der Saaterbse als von der Felderbse oder Peluschke einzelne Varietäten als Winterfrucht angevaut werden; von der großen Praxis wurde ihnen aber bisher keine Beachtung geschenkt. Zweck dieser Zeilen ist, insbesondere darauf hinzuweisen, daß es eine Winterpeluschke gibt, die sehr sicher ist, auch auf leichten Böden wächst und sehr hohe Ertrüge liefert. Sie hat ein pralles rundes Korn von der Größe der gewöhnlichen Saaterbse, von grauer gesprsnkelter Farbe, das nach vorhergegangener Wässerung Gerichte liefert, die im Geschmack von Linsengerichten kaum zu unterscheiden sind. In Dahlem wurde im Jahre 1916 ein aus Roggen und Winterpeluschken bestehendes Gemenge auf 27 Morgen ««gebaut, das auf dem Morgen 14,66 Zentner Körner lieferte, die zu 60% aus Winter­peluschken bestanden.

Für die Kriegswirtschaft kann der Anbau der Winterpeluschke nur in dem Umfange in Frage kommen, in dem Saatgut zu beschaffen ist. Das vorhandene Saatgut sollte aber zur Aussaat komme«.

Bei der bestehenden Notwendigkeit, die heimische Wirtschaft vom Ausland unabhängig zn machen, wird aber auch der Anbau der Winterpeluschke in Zukunft nicht unbeachtet bleiben dürfen, weil sie im Gegensatz zur Saaterbse auch auf ganz leichte« Böden befriedigende Erträge liefern und wesentlich sicherer sind als die Sommersaaterbse.

Unsere Maatgutzüchter, die sich in letztverflossenen Jahrzehnten- mit regem Eifer und gutem Erfolg der Züchtung guter Hülsenfruchtsorten zugewendet haben, werden in der nächsten Zukunft auf dem Gebiet der Hülsenfruchtzüchtung eine besonders aussichtsvolle Bc- tättgung entfalten könne«. Die zum Anbau als Winterfrucht geeigneten Varietäten sollten dabei volle Berücksichtigung finden.

Berlin, den 11. April 1»17._______________________

Verwertung der Trokenanlagen für die menschliche Ernährung.

Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschafts­ministerium».

Schon in dem Rundschreiben vom 20. Dezember 1915 über die Werbung von Kraftfutter im eigenen Betriebe sind die Landwirte aufgefordert worden, möglichst viele Trockenanlagen aufzusteüen, um die t» der eigene« Wirtschaft während bei Sommers verfüg­

baren Mengen von grünen Pflanzenteilen, Wurzeln und Knollen in haltbare Form überzuführen und so die Futterbestände für den Winter zu vermehren. Mit Befriedigung kann festgestellt werden, daß im Laufe des Krieges zahlreiche Trockenanlagen eingerichtet und die bereits bestehenden nach Möglichkeit ausgenutzt wor­den sind. Wenn auch die durch den Krieg herbeigeführte Materialknappheit bei der Verfolgung dieser Bestreb­ungen vielfach hemmend gewirkt und wenn die durch den langen starken Frost der letzten Monate bedingte Kohlenknappheit mancherorts Störnngen der Betriebe herbeigeführt hat, so ist doch auf diesem Gebiet eine namhafte Gesamtleistung zu verzeichnen.

Es liegt nahe, die einmal bestehenden Trockenanlagen auch zur Unterstützung der menschlichen Ernährung heranzuziehen. Gerade die im frühen Sommer, also in der kritischsten Zeit des ganzen Wirtschaftsjahres anfallenden junge» Pflanzenteile zeichnen sich durch reichen Eiweitzgehalt und hohe Verdaulichkeit aus. Wenn also von diesem Material erheblich Mengen ge­trocknet und gemahlen werden, so dürfte das so an­fallende grüne Pflanzenmehl einen wertvollen Bei­trag zu den Nahrungsbeständen liefern.

Schon das eigentliche Gemüse fällt in einzelnen Monaten so reichlich an, daß seine Verteilung und Verwendung im frischen Zustand auf Schwierigkeiten stößt. Durch Trocknung wird es in Dauerware über­geführt und vor dem Verderben und der Vergeudung geschützt. Das gemahlene Trockengemüse hat bei allen Versuchen außerordentlich günstige Ergebnisse bezüg­lich der Verdaulichkeit und Bekömmlichkeit geliefert. Es sei hier u. a. auf die Resultate hingewiesen, die der Chefarzt des Krankenhauses Professor Dr. von Berg­mann in Kiel mit der Verabreichung feingemahlenen Trockengemüses an Typhuskranke gemacht hat.

Aber auch andere junge grüne Pflanzenteile, die sonst nicht für die menschliche Ernährung herangezogen wurden, haben sich als durchaus brauchbar erwiesen. In dem Rundschreiben vom 24. Februar 1917 wurde auf die günstigen Erfahrungen hingewiesen, die mit der Verwendung von Hedertchpflanzen in jugendlichem

ium vor Eintritt der Blüte gemacht wurden.

Sommerhalmfruchtschläge» in so großen Mengen an, daß an Rohmaterial für die in Frage stehende Fabri­kation kein Mangel besteht. Bekannt ist auch, daß z. B. die Blätter junger Brenneffeln «18 Gemüse sich verwenden lassen, und noch viele andere Materialien haben sich als brauchbar erwiesen. Auf die Mög­lichkeit der Verwertung des beim Verziehen der Futter- unö Zuckerrüben und beim Verdünnen der Raps- und Rübsenbestände anfallenden Pflanzenmaterial» wurde schon aus anderem Anlaß hingewiesen. Zu der Verwendung des jungen Aufwuchses von Klee und Luzerne für GemüsezweckehatHaberlandt-Dahlem in der ZeitschriftDie Naturwissenschaften" vom 30. Juli 1916, Heft 26, wertvolle Beiträge geliefert. Semmler ist der Meinung, daß auch der ganz junge Aufwuchs gesunder Wiesen für diesen Zweck wohl Verwendung finden kann. Zu bemerken ist hierbei, daß durch die feine Mahlung des Materials die etwa beim Genuß störend einwirkende Struktur und daß durch die Art der Zu­bereitung auch alle Bedenken in geschmacklicher Be­ziehung sich beseitigen lassen.

Nach alledem erscheint es ««gezeigt, daß sich die Besitzer von geeigneten Trockenanlagen in den ersten Sommermonaten, etwa vom Mai ab, in denen es an anderem Material zur Trocknung fehlen dürfte, der Trockung und Mahlung grüner Pflanzenteile zu- wenden und bezüglich der Brauchbarkeit der verschie­denen Materialien weitere Versuche anstelle«. Be­sonderes wichtig erscheint es dabei, alle etwa gemachten neuen Erfahrungen rechtzeitig bekannt zu geben. Die Rohmaterialstelle des Landwirtschaftsministerums ist jederzeit bereit, derartige Mitteilungen entgegenzu- nehmen und sie unverzüglich den in Betracht kommen­den Interessenten besannt zu geben.

Berlin, den 11. April 1917.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Hus der Heimat

):( Hersfeld, 5. Mai. Nächsten Montag, nachmit­tags 5 Uhr, findet im Rathaussaale eine Sitz.»ng der Stadtverordnetenversammlung mit

Hofskommission. 6) Ersatzwa

folgender Tagesordnung statt: 1) Ersatzwahlen zur Stadtvervrdnetetenversammluug »etr. 2) Wahl von zwei Arbeitervertreter« in die Bersorgungsstelle. 3) Ersatzwahl zur Sparkaffenkommission. 4) Ersatzwahl zur Schlachthofkom Mission. 5) Ersatzwahl zur Fried­hofskommission. 6) Ersatzwahl für den Vorstand der Jewerdlichen Fortbildungsschule. 7) Nachbewilligung er Kosten für Verbesserungen am Auguste Viktoria- HauS. ^Desgleichen von Schulunterhaltungskosten für die Gemeinde Kalkobes 9) Bewilligung von Umzugs- kosten. 10) Aufhebung der Beschränkung des Gasver­brauch». 11) n. Nachtrag zur Umsatzsteuer-Ordnung