f------—-————---------—-— ----- Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch sie Post bezogen 1.80 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
^At^M^ii Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige 3eile 10 Pfennig, im ,
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holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 97.
Jetziger Bezugspreis ulerteljährlidi 1.80 (Dk.
Freitag, den 27. April
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 26 April 1917.
Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher werden ersucht, mir bis zum 30. d. M bestimmt an- zuzeigen, ob in der dortigen Gemeinde (Gutsbezirk) Bedarf an weiblichen Arbeitskräften für die Landwirtschaft besteht. Bejahendenfalls sind Anträge auf Ueberweisung von weiblichen Arbeitskräften unter Angabe der Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Naturalbezüge, Arbeitsdauer usw.) hier zu stellen.
Tgv. No. I. 4538. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 23. April 1917.
Die Maul- und Klauenseuche ist^unter den Viehbeständen auf Hof Rimmerode bei Schenklengsfeld erloschen.
Tgb. No. I. 4255. Der Landrat.
Funke) KreiSfekretär.
Betrifft:
1. Preise für geklebte Papiersäcke bei Kleielieferung.
2. Lieferung von Kleie einschließlich Sack oder in Leihsäcken.
Durch die Bekanntmachung über die Höchstpreise von Kleie vom 4. März 1917 (R. G. Bl. S. 214) ist der Sackhöchstpreis bei Roggenkleie auf 2,30 Mark bei Weizenkleie auf 2,70 Mark für den Doppelzentner Reingewicht festgesetzt worden. Bei Lieferung in Leihsäcken darf die Sackleihgebühr nicht mehr als 50 Pfg. für den Doppelzentner Reingewicht betragen.
Die Preishöchstgrenzen für die Lieferung einschließlich Sack sind mit Rücksicht auf die den Mühlen bei der Beschaffung von Jute- und Gewebesäcken erwachsenden Kosten gewählt worden. Für geklebt» Paptersäcke dürfen nur wesentlich niedrigere Verkaufssätze be- kleie 1,18 Ma ^'xs^^ zentner Reingewicht Nicht übersteigert.
Bis auf weiteres wird den Mühlen freigestellt, die Kleie einschließlich Sack oder in Leihsäcken zu liefern. Die Verladung in loser Schüttung darf nur auf ausdrückliche Anweisung der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte erfolgen,
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
I. A. No. 4181. J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Der Regierungs-Präsident
A. n. Nr. 3218.
Cassel, den 12. April 1917.
In der letzten Zeit ist wiederholt Fleisch von notgeschlachteten Tieren an die Wurstfabrik der Bezirksfleischstelle hier gesandt worden, welches weder die vorgeschriebenen Fleischbeschau-Stempel noch andere Zeichen einer vorgenommenen Untersuchung aufwies. Da in der Regel die für die Untersuchung wichtigen Organe fehlten, war es der Schlachthofdirektion hier nicht möglich, das Fleisch hinreichend sicher auf seine Genußtauglichkeit zu prüfen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, solches Fleisch in den Verkehr zu bringen.
Ich ersuche deshalb dafür zu sorgen, daß die Schlachttiere am Orte der Schlachtung untersucht und das Fleisch vorschriftsmäßig abgestempelt wird. Die Eigentümer der Schlachttiers sind darauf hinzuweisen, daß ihnen der Schaden, welcher durch das Fehlen der Fleischbeschaustempel entsteht, zur Last fällt und daß sie sich schweren Strafen aussetzen, wenn sie geschlachtete Tiere ohne Untersuchung und ohne polizeiliche Genehmigung aus dem Schlachtorte ausführen.
In Vertretung: gez. Lewald.
An die Herren Landräte und Kreistierärzte des
Hersfeld, den 23. April 1917.
Vorstehende Verfügung teile ich zur Kenntnis und genauen Beachtung mit. „ ,,
Die Herren Bürgermeister ersuche ich die Verfügung auch auf ortsübliche Weise bekannt zu geben. Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
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Arbettsverhältniffe der Kriegsgefangenen und Verhalten der Bevölkerung gegenüber den Kriegsgefangenen. (Fortsetzung.)
«. Bewegnngssreiheit der Kriegsgefangenen.
1. Den Kriegsgefangenen ist verboten, den Bereich des Ortes oder der Gemeindegrenze zu verlassen, in dem sie untergebracht sind, — soweit nicht im Einzel- falte die Arbeit-- oder Unterbringung-verhältnisse
eine Erweiterung des Bewegungsbereichs fordern.
Berechtigt und verpflichtet, die Einschränkung oder Erweiterung in diesen Fällen anzuocöncn, sind die Aufsichtsoffiziere, Kommanüoiührer, wenn diese fehlen, die WaHt-nänner, ferner die Polizeibehörden der Ortschaften (siehe 6 Ziffer 2), in denen militärische Aufsicht fehlt.
2. Den Kriegsgefangenen ist verboten, sich nach 9 Uhr abends außerhalb ihrer Unterkunftsräume auf- zuhalten, sofern nicht die ihnen obliegenden Arbeiten eine spätere Heimkehr bedingen.
3. Den Kriegsgefangenen ist verboten, der Besuch von Wirtshäusern, Gartenwirtschaften, öffentlichen Lustbarkeiten und der für die freien Arbeiter bestimmten Räumlichkeiten der Arbeiter-Kantinen.
4. Den Kriegsgefangenen ist verboten das Rauchen auf Höfen, in der Nähe von Mieten, Scheunen, Speichern, Mühlen, Vorratsräumen und gewerblichen Anlagen ähnlicher Art.
5. Den Kriegsgfangenen ist verboten sich, gleich, viel auf welche Weise, folgende Gegenstände zu verschaffen:
Waffen aller Art, Landkarten, Reisehandbücher, Pläne, Eisenbahnkursbücher, Ferngläser, Kompasse, Lichtbildgeräte (photographische Apparate), elektrische Lampen, sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, den Kriegsgefangenen das Entweichen zu erleichtern,
Röcke, Hosen, Mäntel, Kopfbedeckungen, echte Goldwaren,
Kuchen, Semmel, Brot, alkoholhaltige Getränke, mit Ausnahme von Weißwein und leichtem Bier in Mengen bis zu V« Liter täglich.
Einkäufe anderer Gegenstände als der vorstehend genannten, sind den Kriegsgefangenen gestattet, soweit sie aus deren eigenen Mitteln bestritten werden.
6. Den auf Arbeit außerhalb der Lager befindlichen Kriegsgefangenen sind gestattet der Kirchgang sowie Spaziergänge an Sonn- und hohen Feiertagen in Begleitung der Aufsichtspflichtigen (siehe C. Ziffer
Der Verkehr der Gefangenen mit Zivilpersonen, sowie mit anderen Gefangenen, die nicht zu ihrem Kommando usw. gehören, bei diesen Gelegenheiten wird verboten.
F. Postangelegeuheiten der Kriegsge^rugene«.
Kriegsgefangene dürfen bei ihrem Briefwechsel nur Briesumschläge und Doppelpostkarten in vorge- schriebener Form benutzen.
Alle Postsachen der Kriegsgefangenen, auch der außerhalb der Lager auf Arbeit befindlichen, die eingehenden,, wie die ausgehenden, müssen auf vorgeschriebenem Wege die Postprüfungsstellen der Kriegsgefangenenlager durchlaufen, soweit nicht im Einzel- falle die Inspektion der Kriegsgefangenenlager anders verfügt.
Eingehende Postsachen für die Kriegsgefangenen dürfen nur ausgehändigt werden, wenn sie mit dem Prüfungsvermerk des Lagers versehen sind. Ausgehende Sendungen müssen ausnahmslos an das Stammlager des Kriegsgefangenen gerichtet werden.
(Fortsetzung folgt.)
Bus der Heimat
):( Hersfeld, 26. April. (Der Dank an die Kriegsanleihezeichner.) Anschließend an das erfreuliche Ergebnis der 6. Kriegsanleihe hat Seine Exzellenz der kommandierende Herr General des 11. Armeekorps folgende Kundgebung erlassen: „Der Kampf hinter der Front ist geschlagen. DaS deutsche Volk hat erneut gezeigt, daß es zu siegen versteht, wenn es will. Die 12,7 Milliarden 6. Kriegsanleihe sind ein neues Wahrzeichen deutschen Siegeswillens und Kraft. Unsere Feinde mögen daraus lernen, daß Deutschland nicht zu bezwingen ist. Allen, die an diesem wirtschaftlichen, auch im Bezirk des 11. A -K gewaltigen Erfolg mitgeholfen haben, sei hierdurch der Dank des stellv. Generalkommandos zum Ausdruck gebracht. Vor allem sei denen, die durch Vorträge und durch Belehrung von Mann zu Mann für den Erfolg der Anleihe geworben haben, und insbesondere der Presse des Korpsbezirks gedankt, die in verständnisvoller Weise und ohne Rücksicht auf geldliche Opfer die Werbetätigkeit für die Anleihe wesentlich unterstützt hat.
):( Hersfeld, 26. April. (Kartoffellagerung.) Die Aufbewahrung und Pflege der Kartoffelvorräte bietet im Frühjahr mancherlei Schwierigkeiten, die bei der gerade jetzt herrschenden Kartoffelknappheit besonders fühlbar sein dürften. Im Frühjahr treiben die Kartoffelknollen ihre Seitentriebe (Keime) auS. Da ein Teil der Nährstoffe der Kartoffelknolle (Stärke als Zucker und Proteinstoffe als Amide) in diese Triebe wandert, so wird üteKnolle selbstum so wertloser, je weiter und kräftiger die Triebe sich entwickeln. Für Spetsekartoffeln wird es sich daher darum handeln, die Entwickeln», der Trieb« möglichst a*
verlangsamen oder ganz zurückzuhalten. Dies kann nach Ausführungen der „Bad. Landeszeitung" am einfachsten geschehen durch R gelung der Wärme im Lagerraum der Kartoffeln. Die Luft im Kartoffelkeller soll erstens trocken und zweitens kühl sein. Zeigt das Thermometer mehr als 8 Grad Celsius, so öffne man Tagsüber die Kellersenster. Das Lüften muß solange foctrf^t werde t bis dieAreue in d'n Kellern aufSGrad'Celsiuszurückgegangen ist. Läßt sich dies bet Lüftung tagsüber nicht erreichen, so können auch nachts die Fenster offen bleiben, wobei jedoch Gegenzug zu vermeiden und bei Frostgefahr größte Vorsicht am Platze ist. Die Temperatur im Kartoffelkeller soll nicht über 8 Grad Celsius steigen. Am besten lagern die Kartoffeln auf einem Latterost mit 80 bis 60 cm. Schüttung. Sind die Kartoffeln stark ausgekeimt, so lege man sie vorsichtig mit der Hand um, entferne die Keime durch abbrechen und lagere die Kartoffeln in flacher Schicht. Das Austreiben der Keime oder Triebe wird dann verlangsamt werden oder zeitweilig ganz in Stillstand kommen. Wenn die Kartoffeln frühzeitig genug vorsichtig umgelesen und abgekeimt werden, ist ein Schwarzwerden nicht zu befürchten. Die Ueberwachung und Pflege der Kartoffelvorräte ist heute jedermanns Pflicht. Sparsamkeit mit den Kartoffelvorräten ist Pflicht im Dienste des Vaterlandes.
| Hersfeld, 26. April. An dieser Ste lle wird auf die Einrichtung der HilfSdien st me ld estell e Hersfeld, Rathaus Zimmer 12 mit angeschloffener Arbeitsvermittlung hingewiesen. Die Bermittelung ist unentgeltlich und erstreckt sich auf männliche und weibliche Personen und auf alle Berufe und alle »or- kommenden Arbeiten, auch Gelegenheits-, Halbiags- oder Stundenarbeiten. Gerade in heutiger Zeit ist es von besonderer Wichtigkeit, die Arbettsvermittelung bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Anspruch zu nehmen, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, da nur dadurch eine gleichmäßige Verteilung der notwendigen Arbeitskräfte gewährleistet ist. Auf die im Anzeigenteil dieser Zeitung befindliche Beröffent-
Rotenburg, 24. April. Der Landwirt Heinrich Freitag in Erkshausen wude Sonntag von seiner Tochter in der Scheune erhängt ausgefunden. Die Ursache der Tat ist noch unbekannt.
Ronshausen, 24. April. Sonntag feierte hier daS Weilpersche Ehepaar das Fest der goldenen Hochzeit. Der Jubelbräutigam, ein pensionierter Bahnwärter, ist Veteran von 1870/71.
Eaffel, 24. April. Neun Hehlerinnen und drei jugendliche Diebe hatten sich vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten. Die drei jugendlichen Diebe hatten in den verschiedensten Stadtteilen zahllose Kellerdiebstähle vollführt und hierbei über 4300 Eier gestohlen, die sie nunmehr auf eigene Faust im Hausierhandel an verschiedene Hausfrauen in der Alt- und Mittelstadt »erkauften. Die Jungen gaben vor, sie seien von ihrer Großmutter geschickt worden, die nicht mehr auf den Markt ziehen könnte, weil sie kränklich sei. Die Jungen nahmen den richtigen Höchstpreis und daher fiel den Frauen der Handel nicht weiter auf, selbst dann nicht, als die Jungen mehrfach wiederkamen und Eier zum Verkauf anboten, die sie stets reißend los geworden sind. Die angeklagten Frauen wandten ein, sie hätten nicht daran gedacht, daß die Jungen etwas mit den frechen Kellereinbrüchen zu tun haben könnten, von denen fortgesetzt in den Casseler Zeitungen im Herbst und Winter vorigen Jahres zu lesen war. Das Gericht ließ diesen Ein- wand gelten und sprach die angeklagten Frauen von der Anklage der Hehlerei frei; die jugendlichen Eierdiebe wurden zu 6, 8 und 9 Monaten Gefängnis verurteilt.
Bad Homburg, 24. April. Ein ungenannter Stifter hat dem Kaiser eine Milion Mark zur Verfügung gestellt mit der Bestimmung, daß dafür im „kleinen Tannenwald", einem schönen, früher landgräflichen großen Park vor der Stadt, ein Erholungsheim für weibliche Angehörige von Offizieren, unter besonderer Berücksichtigung von Witwen und Waisen Gefallener, errichtet werde.
Gießen, 24. April. Wie schon gemeldet, wurde der Mörder Friedrich Haiß, der den Gefangenenaufseher in der Zellenstrafanstalt zu Butzbach, Georg Arnold, ermordet hat, in der Nähe von Friedberg festgenommen. Am Tatort wurde der Mörder seinem Opfer gegenübergestellt. Er legte ein umfassendes Geständnis ab und gab vor allem zu, den Mord von langer Hand vorbereitet zu haben. Als Korbmacher beschäftigt, so sagte er auS. habe er sich aus Weiden eine Keule angefertigt, um damit den Arnold zu erschlagen. Als am Freitag nun Arnold in feine Zelle trat, habe er ihn, als er sich gerade bückte, von hinten mit der Weidenkeule erschlagen und ihn dann, da er noch Lebenszeichen von sich gab, mit einer Weidenschlinge stranguliert, darauf ihm mit einem Korbmachermeffer die Kehle durchschnitten. Mit den Schlüsseln des Aufsehers sei er dann, nachdem er sich die Kleider deS Aufseher- angezogen in das Freie gelangt.