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hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

KMW

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post Le° » zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DnSInSBl

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. '

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ( amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. {

Nr. 90.

W,«, Ba,Ä^ Donnerstag, den 19. April

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 16. April 1917.

Vom 22. April 1917 ab ist für 4 Wochen die den Versorgungsberechtigten zustehende wöchentliche Speise­fettmenge auf 75 Gramm für den Kopf erhöht worden.

Die den Selbstversorgern Mstehende wöchentliche Speisefettmenge von 120 Gramm für den Kopf durch diese Anordnung nicht berührt.

wird

Der Vorsitzende des Kreisansschnffes.

I. A. No. 3869. ' I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. April 1917.

Inländische Dorfftreu steht zur Abgabe zur Ver­fügung. Bestellungen hierauf können bis zum 25. ö. Mts. bei mir angebracht werden. Der Preis ist etwa 35 Mark pro Tonne, zuzüglich der entstehenden Un­kosten.

Der Vorsitzende deS Kreisansschnffes.

A. No. 3791. I. V:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bezirksfleischstelle Cassel, den 12. April 1917. f. d. Reg. Bez. Cassel.

Hierdurch bestimmen wir, daß vom 15. ds. Mts. ab bei allen Tiergattnugen die höhere Gewichtsklasse nur dann bezahlt werden darf, wenn die untere Ge­wichtsklasse um 1 kg. überschritten wird.

Unsere frühere Anordnung tritt hierdurch außer Kraft.

* gez. Rüdiger.

Hersfeld, den 16. April 1917.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende deS Kreisansschnffes.

I. F. No. 821. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Königliches " " ~

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Dillenbnrg, den 8. März 1917.

Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat unter dem 18. Februar d. I. verfügt, daß vom 15. März d. J. ab, die Deckgelöersätze der im dortigen Kreise aufgestellten Beschäler wie nachstehend erhöht werden sollen; es decken demzufolge; auf Be- schälstelle Niederaula

Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer.

Tgb..Nr. 3527/17. »

Lieferung von Kalkstickstoff und Thomasmehl an Gemüseanbaner.

Zur Förderung des Gemüseanbaues sind der Land­wirtschaftskammer auf Weisung der Retchsstelle für Gemüse und Obst einige Wagenladungen Kalkstick­stoff und Thomasmehl von der Bezugsvereinigung der Deutschen Landwirte zur Verfügung gestellt worden. Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen deS Höchstpreisgesetzes. Es ist in Aussicht genommen für den Morgen Anbaufläche einen Zentner Kalkstickstoff und 2,20 Zentner Thomasmehl zu liefern. An einen Besteller sollen jedoch nicht mehr als 20 Zentner Kalkstickstoff und 44 Zentner Thomas­mehl abgegeben werde«. Bestellungen sind an die Landwirtschaftliche An- und Verkaufsgesellschaft Hessenland" in Caffel, Kurfürstenstraße 12 zu richten. Jeder Bestellung ist eine Bescheinigung der zu­ständigen Gemeindebehörde oder deS Herrn Landrates darüber beizufügen, welche Fläche mit Gemüse be­pflanzt wird. Bei Bestellungen unter einem Zentner jeder Düngerart sind die erforderlichen Säcke an Hessenland" einzusenden. Auch geht bei diesen kleinen Bestellungen das durch die Verteilung etwa entstehende Mindergewicht zu Lasten des Em­pfängers. Um die Verteilung zu erleichtern ist es erwünscht, daß die kleinen Gemüseanbauer den Dünger gemeinschaftlich durch die Genossenschaften der Gemeinden beziehen. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Einganges Berücksichtigung finden. Es empfiieht sich daher, die Bedarfsan­meldung tunlichst zu beschleunigen.

Cassel, den 22. März 1917.

Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Caffel.

von Keudel!.

Teerdachpsppen und teerfreie Dachpappen jeder Art und Stärke beschlagnahmt werden. Trotz der Be­schlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung zur Er­füllung eines AuftrageS des Königlich Preußischen Ingenieur-Komitees, sowie auf Grund eines Fret- gabsscheineS erlaubt. Ebenso dürfen aus den vor­handenen Vorräten Aufträge, welche bis zum 5. April von einer staatlichen oder kommunalen Behörde erteilt waren, erfüllt werden. Ferner ist trotz der Beschlag­nahme die Verarbeitung von Rohdachpappen zu Dachpappen und die Verarbeitung derjenigen Mengen, deren Veräußerung und Lieferung gestattet ist, sowie den Selbstverarbeitern und Selbstverbrauchern die einmalige Verarbeitung einer Gesamtmenge von je 2000 qm Rohdachpappe und Dachpappe aus eigenen Boraten erlaubt. Gleichzeitig sind die beschlagnahmten Gegenstände einer Meldepflicht und Lagerbuch­führung unterworfen. Die erste Meldung ist über den am 5. April tatsächlich vorhandenen Bestand bis zum 15. April an das Webstoff-Meldeamt der Kriegs- Rohstoff-Abteilung des Königlichen KriegsministeriumS in Berlin auf einem amtlichen Meldeschein zu erstatten. Nicht betroffen durch die Bekanntmachung werden Dachpappen und Rohdachpappen die im Gebrauch ge­wesen sind oder sich im Gebrauch befinden; oder die beim Inkrafttreten der Bekanntmachung zur Ver­wendung für einen Bau bereits auf der zugehörigen Baustelle lagern, oder die nach dem 5. April aus dem Reichsausland eingeführt werben. DSr Wortlaut der Bekanntmachung, der für die in Betracht kommenden Kreise wichtig ist, ist beim LandratSamt einzusehen.

):f HerSfeld, 18. April. Vom hiesigen Obst- und Gartenbau-Verein erhalten wir zur weiteren Ver­öffentlichung nachfolgende Zuschrift: Mehr denn je erheischt unsere vaterländische Pflicht, nicht allein in allen LebenSmitteln, sondern vor alle» Dingen auch bei der diesjährigen Frühjahrsbestellung die äußerste Sparsamkeit im Samenverbrauch walten zu lassen. In erster Linie gilt dies von solchen Samen und Knollen, welche in der jetzigen ernsten Kriegszeit

Tgb. No.

Der Landrat.

J. V.: Funke, KreiSfekretär.

Beschäler: Kapitän zu 13 M, oder ju 19 M;

wenn die Be­sitzer depStuten im n ä ch st e n ,Jahre von einer

Spuck zu 13 M, oder zu 19 M; /Nachzahlung Tannhäuser zu 16 M, oder zu 23 M; | des Fütten- ' I gelbes befreit

J sein wollen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Reichskanzlers vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Ge­müse, fRGVl. S. 914) geben wir mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers bekannt:

Der Fabrikattonshöchstpreis, das heißt der Preis, den die Fabriken höchstens beim Absatz an die Händler in Anrechnung bringen dürfen, beträgt:

Neben diesem Deckgeld wird unter den bekannten Voraussetzungen ein Füllengeld in der bisherigen Höhe von 16 Mk. erhoben, wenn aus der Bedeckung im nächsten Jahre ein Füllen hervorgeht.

Büler Landstallmeister.

___

Der Minister Berlin, den 2. März 1917. für Handel und Gewerbe.

J. No. II b. 1634.

Unter dem 16. Dezember 1916 ist eine Verordnung des Bundesrats über die Anmeldung von Auslands-

1. für roh eingelegte Faßbohnen für 50 kg netto einschließlich Faß..... für 50 kg brutto für netto .....

2. für abgebrühte Faßbohnen für 50 kg netto............. für 50 kg brutto für netto.....

Mk. 28,50

25,50

33,80

30,80

forderungen ergangen jR. G. Bl. S. 1400). Hierzu hat der Herr Reichskanzler am 28. Februar d. I. Aus­führungsvorschriften erlassen (R. G. S. 183). Aus den "2.:......' _______ "ch, welche Forderungen

anzumelden sind, wer anmeldepflichtig ist und in wel­cher Form die Anmeldung stattzufinden hat.

Nach § 2 der BuNdratsverordnung ist die Be­stimmung der Stellen, bei denen die Anmeldungen zu erfolgen haben, den Landeszentralbehörden überlassen. Da die Anmeldepflichtigen überwiegend den in der Handelskammerorganisation zusammengefaßteu Be- rufsständen angehören werden, bestimme ich für alle Anmeldepflichtigen, gleichgültig, welchem Beruf sie angehören, die Handelsvertretungen als die zustän­digen Anmeldestellen. Die Zuständigkeit der einzel­nen Handelsvertretung richtet sich nach dem Orte der Handelsniederlassung, bei dem Fehlen einer Handels- ntederlaffung nach dem Wohnorte des Anmeldepflich­tigen, deren Handeisniederlassung oder Wohnort in einem einer Handelsvertretung nicht zugeteilten Ge­biete liegt, bestimmt der zuständige Regierungspräsi­dent, für Sigmaringen der Oberpräsident in Cohlenz, die Handelsvertretung, bei der die Anmeldung zu ge­schehe» hat.

Bekanntmachungen ist anzumelden sind, wer

er

Im Auftrage, gez. L u s e n S k y. An die sämtliche Handelsvertretungen.

Hersfeld, den 7. April 1817.

Wird veröffentlicht. >

Tgb. No. I. 2828. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Sämtliche Faßbohnen, die auf Grund der Selbst­kostenpreise im Groß- und Kleinhandel nicht zu den oben festgesetzten Preisen abgegeben werde» können, werden von uns übernommen und im Interesse der Gesamtheit einheitlich bewirtschaftet werden. Zu diesem Zwecke haben die jetzigen Eigentümer uns bis zum 20. April 1917 anzugeben:

a) welche Mengen Faßbohnen sie in ihrem Besitze haben,

6) die Belege darüber zu erbringen, zu welchen Preisen sie die Faßbohnen erworben haben.

Für die Anmeldungen müssen Bordrucke benutzt werden, die bei der Gemüsekonserven-Kriegsgesell- schaft m. b. H. zu Braunschweig anzufordern sind. Das Eigentum an diesen Faßbohnen darf ohne unsere Genehmigung nicht weiter übertragen werden.

Bohnen, die uns nicht angezeigt werden, dürfen zu keinen höheren Preisen als den oben festgesetzten Höchstpreisen verkauft werden.

Gemeinnützigen Stellen, die im Interesse der Ernährung der Bevölkerung von Behörden ins Leben gerufen worden sind, werden die von ihnen beschafften Faßbohnen nicht abgenommen werden; zur Anzeige sind sie jedoch verpflichtet.

Ueber die Höchstpreise für Faßbohnen im Klein­handel erfolgen noch besondere Bekanntmachungen.

Die Verlängerung der Anzeigefrist bis zum 20. April 1917 erfolgt mit Genehmtgnng deS Reichs­kanzlers.

Braunschweig, den 16. Dezember 1916 5. April 1917. Gemüsekonserven-KriegSgesellschaft mit beschränkter

Haftung.

Dr. Kanter.

kartoffeln und sparen wir ohne Einschränkung der Anbauflächen unseren Kartoffelvorrat. 1. dadurch, daß wir nur höchstens Hühnereigroße Saatkartoffeln legen. 2. dadurch, daß wir alle großen Kartoffeln durch zweck­mäßiges Schneiden derselben als Saatgut verwendbar machen. Das Verfahren ist folgendes: Alle dicken Kartoffeln werden der Länge nach so geschnitten, daß jeder Teil derselben mindestens 23 gesunde Augen aufweist. Die geschnittenen Kartoffeln bleiben 48 Tage liegen, damit die gebildete Schnittflächen gut ab­trocknen und die verletzten Zellen sich verschließen können, damit an den Schnittflächen in der Erde keine Fäulnisstellen sich bilden können. Nach dem Abtrocknen kann man ohne Bedenken die Pflanzung vornehmen. Eine Beeinträchtigung des guten Kartoffelwachstums und ebenso einer gute» Kartoffelernte wird, vorausgesetzt, daß Boden- und Witterungsverhältnisse günstig sind, durch dieses Ver­fahren auf keine Weise herbeigeführt. Vor allem aber hüte man sich vor einem zu engen Pflanzen der Kar­toffeln, damit jeder Kartoffelpflanze ein genügender Raum zu ihrer guten Entwicklung zur Verfügung steht, dann wird auch der gute Ernteerfolg nicht aus­bleiben.

):( Heesfeld, 18. April. Der Gefreite Peter

Sauer im L den Kämpfen

rger-Batl. Nr. 11 erwarb sich in azedonien das Eiserne Kreuz.

Bus der Heimat

| Hersfeld, 16. April. Am 5. April ist eine Be­kanntmachung erschienen, durch welche sämtliche vor- handene» hmö weiterhergestellten Rohdachpappen,

Es ist dies der dritte Sohn des Werkmeisters Jean Sauer der sich diese Auszeichnung erwarb.

Schenklengsfeld, 17. April. Beim hiesigen Dar- lehnskassenverein haben 252 Zeichner 252 500 Mark zur 6. Kriegsanleihe gezeichnet. ES sind 198 Anteil­scheine zu 10, 20 und 50 Mark abgesetzt worden, die zusammen 5360 Mark ergaben. Die Schulen im Be­zirk haben sich mit folgenden Zeichnungen beteiligt: SchenklengSseld 7510 Mark, Unterweisenborn 3430 Mark, Malkomes 2900 Mark, Wehrshausen 2620 Mark und Wüstfeld 1300 Mark.

Wüstfeld, 18. April. Der Wehrmann H. Stein- hauer wurde wegen Tapferkeit vor dem Feinde mit dem EisernenKreuz 2. Klasse ausgezeichnet.

Oberhann, 17. April. Dem Lehrer und Kantor Münch hier wurde der Adler der Inhaber deS Hohenzollerschen Hausordens allerhöchst verliehen.

Caffel, 17. April. Beim Hessischen Bankverein Aktiengesellschaft und seinen Niederlassungen wurden auf die 6. Kriegsanleihe insgesamt rund 19 Millionen Mark gezeichnet, sodaß sich das Zeichnungs­ergebnis auf die gesamten Kriegsanleihen auf etwa 80 Millionen Mark stellt.

Caffel, 17. April. Die Zentralgenoss e n schaftskasse für den Regierungsbezirk Kassel und angrenzende Gebiete, e. G. m. d. H. zu Cassel zeichnete für sich und ihre Mitglieder auf die 6te Kriegsanleihe 2^« Millionen Mark, das sind 80% mehr, alS bei der letzten Kriegsanleihe. Im Ganzen zeichnete sie 8V* Millionen Mark..