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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

B^ugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post 6* zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Melder

für den Kreis Hersfeld

Kreisbkitt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im ( amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- s holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. !

Nr. 87. w«.^«<*» Sonntag, den 15. April

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 2. April 1917.

Um den Umlauf an Banknoten und anderem baaren Geld auf das notwendigste Maß zu beschränken und den bargeldlosen Zahlungsausgleich zu fördern, sowie den Zahlungsverkehr zugleich, zu vereinfachen, zu verbilligen und zu beschleunigen hat der Kretsaus- schuß in seiner Sitzung am 3. März d. Js. beschlossen, vom 1. April d. Js. ab beim Kaiser!. Postscheckamt in Frankfurt a. M. ein Postscheckkonto zu eröffnen unter der Bezeichnung »Kreiskommunalkasse in Hersfeld."

Das Porto für alle Geldsendungen von Bürger­meistern, Gutsvorstehern und Gemeinderechnern des Kreises soll bis auf weiteres von der Kreiskommunal- kasse getragen werden.

Das Postscheckkonto ist beim Postscheckamt Frank­furt a. M., unter der Nr. 15260 und Bezeich­nung:Kreiskommunalkasse in Hersfeld" eröffnet worden.

Ich ersuche die Herren Ortsvorstände, Gemeinde­rechner sowie alle Kreiseingesessenen, die Gelder an die Kreiskommunalkasse abzuführen haben, fortab in allen geeigneten Fällen die Zahlungen durch Post­scheckkonto zu leisten. I A. Nr. 3221.

Der Vorsitzende des Kreisansschusies.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. April 1917.

Mitte Mai und Oktober findet alljährlich in dem mit dem Hessischen DiakonissenhauS verbundenen Semi­nar zur Ausbildung von Kleinkinderlehrerinnen fKindergärtnerinnen) die Aufnahme neuer Zöglinge statt. Der Kursus des Seminars ist einjährig.

Anfragen sind zu richten: an den Borstand des DiakonissenhauseS bei Caffel, Poststation Wehlheiden. Tgb. Nr. I. 3751. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 7. April 1917.

Mit Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsi- denten werden alle die Lieferung und Verladung von Kartoffeln bezweckenden Arbeiten allgemein und ohne Einschränkung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Tgb. No. l. 3835. Der Landrat.

I B.:

» Funke, Kreissekretär.

Anordnung

betreffend die Gewährung von Fleischzulagen vom 16. April 1917 ab in Höhe von wöchentlich 200 gr. für Erwachsene und die Hälfte davon für Kinder bis zu

6 Jahre».

8 1-

Die Abgabe der Zulagen erfolgt an alle Fleisch- verforgungsberechtigte. Fleischversorgungsberechtigte sind alle diejenigen Personen, welche nicht hausge- schlachtet haben oder die neben der HauSschlachtung noch Anspruch auf Fleischkarten habe» in dem Um­fang, als ihnen Fletchkarten zustehen.

§ 2.

Die Abgabe der Fletschzulagen erfolgt in Rind-, Schwein-, Kalb- und Hammelfleisch in den aus der hierunter abgedruckten Zusammenstellung ersichtlichen Qualitäten gegen besondere Zusatzkarten. Die Zu­satzkarte umfaßt außer dem Stammstück vier Wochen- marken. Die Zusatzkarten für Kinder tragen eine andere Farbe und haben Abschnitte, die halb so groß sind, wie die für Erwachsene. Die Ausgabe der Zu­satzkarte» erfolgt bei den Kartenausgabestellen fOrts- polizeibehörden pp.)

ier die in be-

Nach Abschluß jeder Woche haben die Metzgi von ihnen abgetrennten Zusatzfleischmarken, i sonderen Briefumschlägen zu je 100 Stück geordnet und mit der entsprechenden Ausschrift versehe« an den KreisauSschutz einzuretche« und erhalten dafür den Staatszuschutz von 56 Pfg. pro 200 gr.

Dir Metzger sind verpflichtet die Fletschzulagen zum Höchstpreise abzüglich 56 Pfg. für jede 200 gr. zu verkaufen. v ,

Auf jede Zusatzkarte hat der Metzger die Anlage stets in voller Höhe abzugeben.

Anspruch auf Zahlung des DtaatSzuschuffes für Fleisch, das auf BezugSscheiue verabfolgt worden ist, können nur diejenigen mache«, auf deren Namen der Be­zugsschein lautet. Zahlung erfolgt nur auf besondere» Antrag gegen Vorlage der Zusatzmarkenabschnitt« und gegen eine Bescheinigung des Verbrauchers, daß er das Fleisch zu einem um den Staatszuschuß er- Möhtgten greift erhalten hat.

für die

§ 5.

Die Preise für die Stammration von 175 gr. und

Zusatzration von 200 gr. Fleisch sind aus der folgenden Zusammenstellung, die jeder Metzger im Verkaufsraum öffentlich auszuhängen hat, ersichtlich.

§ 6.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer de» Vorschriften

dieser Anordnung zuwiderhandelt.

Hersfeld, den 12. April 1917.

Der Krei-ausschuß.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Fleischsorte pp.

Preis der Stammratio.

Preis für die Zusatzration

Er. wach» sene 175 x M.Pf.

Kinder 87'/- z

M. Pf.

Er­wach­sene 200 x M.Pf.

Kinder 100 x

M.Pf.

1. Rindfleisch*).

Rindfleisch ....

0,70

0,35

0,24

0,12

Lenden ohne Knochen

0,88

0,44

0,44

0,22

Lenden im Schnitt.

0,88

0,44

0,44

0,22

(Filetbeessteck)

Rouladen, Beefsteak oder Gu-

lasch ohne Knochen .

0,84

0,42

0,40

0,20

Rostbeaf mit Knochen .

0,70

0,35

0,24

0,12

Rostbeaf ohne Knochen .

0,88

0,44

0,44

0,22

Zunge.....

0,88

0,44

0,44

0,22

Gehacktes ....

0,84

0,42

0,40

0,20

81. Kalbfleisch**).

Kalbfleisch ....

0,53

0,27

0,04

0,02

Schnitzel und Frikandeau

0,74

0,37

0,28

0,14

Gehackter und zum Hacken

III. Schweinefleisch.

0,10

Zum Kochen ....

0,56

0,28

0,08

0,04

Bauchfleisch ohne Beilage

0,56

0,28

0,08

0,04

Kotelett oder Braten

0,63

0,32

0,16

0,08

Gehacktes . . .

0,67

0,34

0,20

0,10

Zum Hacken ....

0,70

0,35

0,24

0,12

Lenden oder Schnitzel .

'Ö;74

0,37

0,28

0,14

IV. Hammelfleisch.

0,74

0,37

M

0,14

*) Bei I. Qualität erhöhen sich die Preise um den höheren Preis (20 Pfg. pro Pfund.)

**) Bei I. Qualität erhöhen sich die Preise um den höheren Preis.

Hersfeld, de» 13. April 1917.

Der Kopfanteil an Fletsch- und Fleischwaren, der auf eine Fleischkarte entfällt, wird vom 16. April ds. Js. ab bis auf Weiteres auf 175 gr. wöchentlich festgesetzt. Die Knochenbeilage darf höchstens Vstel betragen. Für Kinder unter 6 Jahren beträgt der Kopfanteil die Hälfte. Bei Wildbrett, Frischwurst, Eingeweide und Fleischkonserven beträgt der Kopfanteil für Er­wachsene 350 gr., für Kinder 175 gr.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. No. 991. I. V.:

v?Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 12. April 1917.

Wegen der mit dem 15. April ds. Js. beginnenden Erhöhung der Fleischrationen für die versorgungsve- rechtigte Bevölkerung sind die Sachverständigen des Kreises Hersfeld mit der Feststellung des zur Schlach­tung erforderlichen Rindviehs im Kreise Hersfeld be­auftragt worden. Hierbei sind die Sachverständigen ersucht worden, in denjenigen Gemeinden, welche bei der Milch- und Butterlieferung ein gutes Ergebnis erzielt haben, mit größtmöglichster Schonung vorzu- gehen und den Bedarf an Schlachtvieh in erster Linie aus solchen Gemeinden zu decken, welche bei der Milch- und Butterlieferung erheblich hinter den ge­stellten Anforderungen zurückgeblieben sind. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, auf Vorstehendes in den Gemeinden auf ortsübliche Weise hinzuweisen. Die Anordnung findet auf die Gutsbezirke in gleicher Weise Anwendung.

Der Vorsitzende deS KreiSanSschnffeS.

I. F. No. 788 I. B.:

v. He bemann, Reg.-Affeffor.

Ich erinnere an die Einsendung der KreiShunde- steuerhebeltste für das Rechnungsjahr 1917 sowie an die Borlage der HundesteuerzugangSliste für das iv. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1916 mit Frist bis zum 25. ds. MtS

Der Vorsitzende des KreisauSschuffe». I. « Ro. 3520. J. B.:

Fnnke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 5. April 1917.

Die Manl- und Klauenseuche unter den Viehbe­ständen der Landwirte Rössing, Schenk, Roos, Gast, Echmermund in Kerspenhausen, Jckler und Heß in Reckerode, Gerwig in Unterhaun, Herwig 11 «nd Daube in Niederaula ist erloschen. Tgb. No. I. 3703. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bezirksfleischstelle Caffel, den 10. April 1917. für den Reg -Bez. Cassel.

Am 1. Mai ds. Js. findet eine starke Herab­setzung der Preise für Schlachtschweine statt. Ein An­spruch des Viehhalters auf die Abnahme zu den jetzt geltenden Preisen für Schlachtschweine besteht nur, wenn diese spätestens am 15. April 1917 dem Vieh- Handelsverband für de« Reg.-Bez. Caffel oder besten Vertrauensleute fest zum Kauf angeboten sind.

Der Vorsitzende Der stellv. Vorsitzende

v. Pappenheim Rüdiger

* *

Hersfeld, den 10. April 1917.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des KreisansschnffeS.

I. F. No. 767. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assefsor.

Hersfeld, den 3. April 1917.

Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung des Herrn Präsidenten des Sriegsernährnngsamts über die Verfütterung von Hafer an Ochsen u. Zugkühe während der Frühjahrsbestellung vom 26. Februar ü. J. gebe ich hiermit vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung für den Umfang des Kreises Hersfeld allgemein die Genehmigung dazu, daß Unternehmer

landwirtschaftlicher Betriebe.

a) an zur Feldarbeit verwendete Ochsen

b) an die in Ermanglung anderer Kübe unter Be WiHUUiM UM WWrt^ ^^fr w^ <t"S>.lN Betrieb, je 1 Ztr. Hafer auS ihren Vorräten verfütte

rn

dürfen.

Bedingung ist also, daß die Borräte aus den eignen Beständen genommen werden müssen. Die­jenigen Besitzer von Spannkühen, die keinen Hafer geerntet haben, haben keinen Anspruch auf Hafer zum Verfüttern an ihre Kühe. Wer dagegen bereits die Haferüberschüsse abgeliefert hat und deshalb die für seine Spannkühe erforderlichen Vorräte nicht mehr besitzt, kann bei der Ortsbehörde den Antrag auf Rücküberweisung von Hafer stellen.

Die Herren Bürgermeister werden ermächtigt, den in Frage kommenden Kuhhaltern in solchen Fällen 2 Ztr. Hafer für 2 Kühe aus den Beständen in der Ge­meinde zuzuweisen.

Tgb. No. K. G. 1003. Der Landrat.

I. V.:

F u n k e, KretSsekretär.

KriegSwirtschaftsamt Cassel.

Cassel, den 23. März 1917.

An sämtliche Kriegswirtschaftsstellen.

In verschiedenen Kreisen besteht ein großer Mangel an Sattlerleder sGeschtrrleder), sodaß die Sattler infolge Mangels an Leder die Geschirre für daS Gespannvieh nicht reparieren können.

Das Leder kann auf folgende Weise beschafft werden:

Der Landwirt bestellt bei seinem Sattler, der ihm früher geliefert hat, dieser fordert das erforder­liche Leder bet seiner früheren Bezugsquelle an, und letztere beauftragt die Freigabe bei der Kontroll­stelle für freigegebenes Leder in Berlin W. 66, Leipzigerstratze 123a.

Die Freigabe erfolgt nur, wenn dem bestellenden Landwirt behördlich bestätigt ist, daß die Beschaffung des Leders notwendig und dringend ist. Diese Be­stätigung zu erteilen, ist Sache der Kriegswirtschafts- stellen.

Von der Sattlerleder-Gesellschaft m. b. H. tu Berlin C 2, Brustraße 30 wird in den allernächsten Tagen mit der Zuteilung von Leder an diejenigen Lederhändler begonnen werden, die Sattlerleber bereits vor Kriegsausbruch gehandelt und von der Kontrollstelle ausgegebenen Meldeschein ausgefüllt haben. Die von der Kriegsrohstoffabteilung zur Verfügung gestellte Menge gestattet indessen nur eine Verteilung von 25^0 der durchschnittlichen monatlichenBezugsmenge des Jahres 1913, so daß aller- größteEinschränkungdringendanempfohlenwerdenmuß.

Mit einer Behebung der Lederknappheit kann in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Die Sattler werden daher gut tun, sich mit der Ver­wendung von Ersatzstoffen vertraut zu machen.

v. Eichel, Rittmeister.

* *

Hersfeld, den 31. März 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 8886. Der Landrat.

I V.:

Funke, Kreissekretär.