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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Ar^eiger

BezugsprÄ» Vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch Sie Postbe- zogen 1.M Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Büchdruckerei Hetsfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk mHxrsfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Sßfetmjg, im amtlichen TeLr 20 Pfennig, Reklamen die Zeile WPfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erfcheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 85.

Jetziger Bezugspreis uierteijähriltfi

Freitag, den 13. April

1917

Amtlicher Teil.

Belleidmgsfleke hersfelt.

Das Büro der amtlichen Ausgabestelle I für Be­zugsscheine für den Kreis Hersfeld bleibt

Freitag den 13. April und Sonnabend den 14. April geschlossen

Die bis zum 12. 4. eingelieferten Bezugsscheine A I und B I können, in dringenden Eilfällen, in der Woh­nung des Leiters, Herrn Gg. Bolz, Klausstr. 24, am Freitag und Sonnabend abgeholt werden.

" Der Landrat.

I. V.

von Hedemann, Reg.-Affesfor.

HerSfeld, den 4. April 1917.

Die diesjährigen Impf- und Nachschautermine werden wie folgt anberaumt:

Station Hersfeld:

Impfung: Montag den 30. April, vormittags 10 Uhr Nachschau: Montag den 7. Mai, vormittags 10 Uhr Impfung: Samstag den 28. April, vormittags 10 Uhr Nachschau: SamStag den 5. Mai, vormittags 10 Uhr Jmpflokal: Neue Turnhalle Hersfeld.

Station Friedlos:

Impfung: Dienstag den 1. Mai, nachmittags 1 Uhr Nachschau: Dienstag den 8. Mai, nachmittags 1 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Srebe.

Station Rohrbach:

Impfung: Dienstag den 1. Mai, nachmittags 8 Uhr Nachschau: Dienstag den 8. Mai, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schilling.

Impfung: Donnerstag den 3. Mai, nachmittags 8 Uhr Nachschau: Donnerstag den 10. Mai, nachmittags 1 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Knie».

Station Holzheim:

Impfung: Sonnabend den 5. Mai, nachmittags 2^ - Uhr Nachschau: Sonnabend den 12. Mai, nachmittags 2i^Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Unterhaun:

Impfung: Montag den 14. Mai, nachmittags 2 Uhr Nachschau: Montag den 21. Mai, nachmittags 2 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Grotzkurth.

Station Odergeis:

Impfung: Mittwoch den 6. Juni, nachmittags 5 Uhr Nachschau: Donnerstag den 14. Juni, nachmittags 5 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts ®rnft

Station Frteüewalö:

Impfung: Freitag den 18. Mai, nachmittags 3 Uhr Nachschau: Freitag den 25. Mai, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Träger.

Station Sorga:

Impfung: Freitag den 18. Mai, nachmittags 1/= Uhr Nachschau: Freitag den 25. Mai, nachmittags IV» Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Daube.

Station Asbach:

Impfung: Dienstag den 15. Mai, nachmittags 1^ Uhr Nachschau: Dienstag den 22. Mai, nachmittags IV» Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Fink.

Station Niederaula:

Impfung: Dienstag den 15. Mai, nachmittags 3 Uhr Nachschau: Dienstag den 22. Mai, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: «aal des Gastwirts Stern.

Station Frielingen:

Impfung: Dienstag den 15. Mai, nachmittags 5 Uhr Nachschau: Dienstag den 22. Mai, »achmittags 5 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Schmidt.

Station Kirchheim:

Impfung: Dienstag den 15. Mai, nachmittags 8 Uhr Nachschau: Dienstag den 22. Mai, nachmittags 6 Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Eydt.

Station Heringen:

Impfung: Montag den 4. Juni, nachmittags 4^ Uhr Nachschau: Montag den 11. Juni, nachmittags 4-/. Uhr Jmpflokal: Gemeindehaus.

Station WidderShan,en:

. Impfung: Montag den 4. Juni, nachmittags 1 Uhr Nachschau: Montag den 11. Innr, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Saal deS Gastwirts Schneider.

Station Schenklengsfeld:

Impfung: Freitag den 1. Juni, nachmittags 1^ Uhr Nachschau: Freitag den 8. Juni, nachmittags 1^ Uhr Jmpflokal: Saal des Gastwirts Steinhauer.

Station Ransbach:

Impfung: Freitag den 1- Juni, nachmittags 8 Uhr Nachschau: Freitag den 8. Junr, nachmittags 3 Uhr Jmpflokal: Schule.

Station Heimdoldshaujeu:

Impfung: Freitag den 1. Juni, nachmittags 4' - Uhr Nachschau: Freitag den 8. Juni, nachmittag« 4Vx Uhr

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Dabei gehören zur:

Station Hersseld-Land folgende Gemeinden: Brugartes, Meisebach, Kalkobes, Heenes, ÄÜmers- hausen mit Hählgans.

Zur Station Sorga: Pelersderg, Kathus, Ober- rode, Wilhelmshof, Hermannshof.

Zur Station Friedewald: Motzseld, Lautenhausen, Hersa, Hillartshausen.

Zur Station Friedlos: Mecklar, Meckbach, Reilos.

Zur Station Rohrbach: Biedebach, Tan«.

Zur Station Asdach: Beiershausen, Kerspen- Hausen, Roßbach, Kohlhausen, O. F. Niederaula, F. H. Falkenbach, Hilperyausen.

Zur Station Niederaula: MengShausen, Solms, Niederjossa, Engelbach, Hattenbach.

Zur Station Frielingen: WillingShain, Gersdorf, Heddersdorf, Allendorf?

Zur Station Kirchheim: Kleba, Gershausen, Reimboldshausen, Kemmerode, GoßmannSrode, Recke- roüe, Rotterterode.

Zur Station Holzheim: Kruspis, StärkloS.

Zur Station Unterhaun: Rotensee, Oberhann, Sieglos, Eitra, Wippershain.

Zur Station Wiöbershausen: Leimbach.

Zur Station Heringen: Bengendorf, Wölfers- yausen, Lengers.

Zur Station Obergeis: Oderförsterei Neuenstein, Aua, Untergeis, GitterSdorf.

Zur Station Schenklengsfeld: Oberlengsfeld, Unterweisenborn, Landershansen, Conrode, Wüstfeld, LampertSfeld, Schenksolz, Dinkelrode, HilmeS, Malkomes.

Zur Station RanSbach: WehrShansen, Ausbach, ForsthauS Stockig.

Zur Station Heimboldshausen: Unterneurode, Gethseman«, Harnrode, Röhrigshos.

Die Impfung ist unentgeltllich.

Außer denjenigen, welche sich au« freier Ent­schließung impfen lassen wollen, unterliegen der

^1. ^eöe3 im Jeihre 1916 geborene Kind, sofern eS nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürliche» Blättern Werstanden hat.

2. die Kinder, die im Jahre 1916 ohne Erfolg oder gar nicht, geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden haben.

3. jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatschul«, welcher

a. in diesem Jahre daS 12. Lebensjahr zurückge­legt oder

b. den Nachweis der geschehenen Impfung, oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch denjenigen der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes, namentlich die Termine zu wiederholtenmalen be­kannt machen zu lassen, und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind. Sie haben ferner darauf zu achten, daß die Impflinge sauber gewaschen, und mit reiner Wäsche und Kleidern erscheinen.

Bei der Bekanntmachung der Termine ist gleich­zeitig ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 1 deS JmpfgesetzeS vom 8. AMl 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Die Herren Lehrer haben ebenfalls als Vorsteher der Schulaustalten die Verpflichtung, bei der Aufnahme von Schüler« durch Einforderung der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist bezw. dafür zu sorgen, daß die während deS Besuches der Anstalt impflichtig werdenden Zög­linge dieser Verpflichtung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß gemäß der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des JmpfgeschäftS ergangen-« Vorschriften ein Ver­treter der Ort-polizeibehörde und (für die Wieder­impfung) «in Lehrer in dem betreffenden Jmpfge- schäftStermine zur Unterstützung deS ImpfarzreS und Aufrechterhaltung der Ordnung z« erscheinen habe».

Für Bereithaltung des Impflokales und Stell»»g der erforderlichen Tchretbhülfe beim Impfgeschäft seitens der Herren Bürgermeister der JmpfstationS- ort« Sorge zu tragen. DaS Jmpflokal muß gehörig feucht gereinigt und gelüftet fein. Auch muß eS mit zweckmäßigen Sitzgelegenheiten für den Impfarzt und die Mütter der Impflinge, mit einem Tische zum Ausstellen der Impfgeräte und mit der nötige» Wafch- gelegenheit auSgestattet sein. Wo diese Sinrtchtungs- gegenständ« fehlen, müssen sie beschafft und rechtzeitig berettaestelt werden.

Tgb. Nr. I. 3680. Der Landrat.

o Hedeman», R,g,-Assessor.

Hersfeld, den 11. April 1917.

Betrifft: Aevislo» der Getreidetzeftliilde.

Die Herren Bürgermeister haben mir nach Been­digung der Revision der Getreidebeftanbc sofort eine kurze Anzeige zu erstatten.

Tgb. Nr. K. G. 1081. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 7. April 1917.

Der Kreis deabsichrigt auch in diesem Jahre in der Provinz Han«over wieder Ferkel einzukaufen und im Kreise abzusetzen. Interessenten, welche auf Ferkel reflektieren, wollen ihre Bestellung spätesten« z»m 18. ds. Mts. bei mir einreichen.

Der Vorsitzende des KreiSauSschuffeS.

I. A. No. 3628. I. «.:

v. Hede mann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 10. April 1917.

Die Herren Bürgermeister »nd Gutsvorsteher ersuche ich darauf hinzuwirken, daß die Siuzahlung der Beiträge z«r Heffen-Naff. landw. Bernfsgenoss«»- schaft für das Jahr 1916 spätestens bis zu« 15. April ds. Js' erfolgt, damit die BerufSgenossenschaft nicht die Beschaffung der Baarmittel, welch« für daS Jahr 1017 erforderlich find, vorschußweise im Wege der Kapitalausnahme aufnehmen muß, wodurch eine neue Belastung der Berufsge«offe»schaft herbeigeführt würde.

Rückständige Beiträge der Genoff«» müssen von den Gemeinde» vorschußweise mit eingesandt werden. (8 1026 der R. B. O.)

Hesi.-Naff. laubw. BernfSgeu»ffe«schaft.

Session Hersfeld.

HerSfeld, den 2. April 1917.

Betrifft: Höchstpreise für Kandiszucker.

Gemäß | 6 der Verordnung deS BundeSratS vom 10. April 1916 R. G. Bl. S. 261 wird für den Um­fang des Kreises Hersfeld der Höchstpreis für weiße« und farbige« Kandiszucker bei Abgabe an den Ver­braucher auf 45 Pfg.pro Pfund festgefetzt.DieUeberschrei- tungen des Höchstpreises werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft. Tgb. No. I. 2431. Der La«drat.

Funke, ^Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* (Das zweckmäßigeSetzenvo »Kartoffel ».) Vom Lande wird uns geschrieben: Man schneide den oberen Teil der Kartoffel mit den Augen ab, sodaß die abgeschnittene Fläche nach oben, die Augen nach unten gesetzt werden; und zwar möge das Stück der abgeschnittenen Kartoffeln knapp zwei Finger stark sein. Auf diese Weise bleiben zur menschlichen Ernährung viel Kartoffeln übrig, weil man kaum die Hälfte Kar­toffeln zum Setzen braucht.

):( HerSfeld, 12. April. Am 1. April ist eine N ach- tragSbekanntmachung zx der Bekanntmachung Nr. Ch. n. 888 7. 16. KR«. vom 8; August 1916 be­treffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Seder in Kraft getreten, durch die der Verkehr mit den bei einer Gerberei, Zurrchterei oder ©erbereioereinigung beschlagnahmten Lederarten i» neuer Weise geregelt wird. Die bisher den beauftragten Lieferern der HeereS- und Mari»everwaltungen gewährte Erlaub­nis, gegen den AuSweis einer amtlichen BeschaffungS- fteHe beschlagnahmtes Ledrr kaufen zu dürfen, ist in Wegfall getommen. In Zukunft ist die Veräußerung oder Ablieferung von beschlagnahmtem Leder nur noch gestattet, entweder auf Grund einer schriftliche» An­weisung des LederzuweisungSamtes der Kriegs-Roh- stoff-Abtetlung deS Königlich Preußische» KriegS- ministerinmS; oder von einer Gerberei an die für sie zuständige Gerbervereinigung für Heeres oder Marine- bedarf,' oder von einer Gerberei oder Gerberver einigung auf unmittelbare Bestellung bestimmter, in der Bekanntmachung bezeichneter Befchaffunasstellen der Heeres- und Marineverwaltung: oder auf Grund eines vom LederzuweifungSamt der KriegS-Rohstoff- Abteilung ausgestellten Freigabefcheines. Die An­weisungen des LederzuweisungSamt«» an die firmen werden lediglich auf Grund amtlicher Feststellung des Bedarfes amtlicher BeschaffnngSstellen erfetlt und habe« vor alle« anderen Lief«rungsverpflichtungrx der Gerbereien den Vorrang. Der Wortlaut der NachtragSb«ka»ntmach«»g ist im LaWrätsomt ei»»«- sehen