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Hers Wer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis betragt für die einfältige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- i holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 80. ^ W"" Donnerstag, den 5. April

1917

Amtlicher Teil.

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Hersfeld, den 28. März 1917.

Betrifft Mufterungsgeschäst 1817.

Zur Abhaltung des Musterangsgeschäfts 1917 sind folgende Termine bestimmt worden:

Mittwoch den 11. April d. 3.

Musterung der vorläufig zurückgestellten Militär­pflichtigen der Jahrgänge 1894, 1895, 1896 und 1897 und zwar aus sämtlichen Gemeinden einschließlich der Stadt Hersfeld.

Donnerstag den 12. April d. 3. desgleichen der vorläufig zurückgestellten Landsturm­pflichtigen des Jahrgangs 1898 ebenfalls aus sämt­lichen Gemeinden des Kreises und der Stadt Hersfeld.

Freitag den 13. April d. 3.

Musterung der Landsturmpfltchtigen des Jahrgangs 1898 aus den Gemeinden: Allendorf, Allmershausen, Asbach, Ana, Ausbach, Beiershauseu, Bengendorf, Biedebach, Bingartes, Conrode, Dinkelrode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friedewald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Gethsemane, Gittersdorf, Goß- mannsrode, Harnrode, Hattenbach, Heddersdorf, Heenes, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Hillartsyausen, Hilmes, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes und Kathus.

Sonnabend den 14. April d. I. desgleichen der Landsturmpfltchtigen des Jahrgangs 1899 aus der Stadt Hersfeld.

Montag den 16. April d. 3.

desgleichen der Jandsturmpflichtigen des Jahrgangs 1899 aus den Gemeinden : Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, wam^^_2äia*. bach, Lengers, Malkvme ach, M. bach, Mengshausen, Motzfeld, Niederaula, Niederjossä, Obergeis, Oberhaun, Oberlengsfeld, Oberrode, Peters­berg, Philippsthal, Ransbach, Reckerode, Reilos, Reimboldshausen, Röhrigshof, Rohrbach und Roßbach.

Dienstag den 17. April d. I.

desgleichen der Landsturmpflichtigen aus den Ge­meinden : Rotensee, Rotterterode, Schenklengsfeld, Schenksolz, Steglos, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Untergeis, Unterhaun, Unterneurode, Unterweisen­born, Wehrshausen, Widdershausen, Wilhelmshof, Willingshain, Wippershain, Wölfershausen und Wüstfeld.

Die Musterungen finden in Hersfeld in der neuen Turnhalle (August-Gottliebstratze) statt und beginnen jedesmal Morgens um V*9 Uhr.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Be­teiligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämt­liche Gestellungspflichtige zu den Terminen pünktlich erscheinen. _

Etwaige Ausweise über frühere Musterungen haben die Mannschaften mit zu bringen. Ebenso sind auch etwaige ärztliche Zeugnisse über frühere Krank- keiten sBluthusten, Epilepsie usw.), deren Vorhanden­sein sich im Musterungstermine nur schwer feststellen läßt, mit vorzulegen. Die Herren Ortsvorstände brauchen zu den Terminen nicht zu erscheinen.

J. M. No. 2566 H. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 27. März 1917.

Unter den Viehbeständen des HüttnerS Kraft Schott in Neukirchen Kreis Hünfeld ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Tgb. No. i. 3393. Der Landrat.

I. «.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 29. März 1917.

In der Gemeinde Neukirchen (Kreis Hünfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Tab. No. I. 3213. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 29. März 1917.

Bei zwei Pferden des Landwirts Karl Köhler in Steinbach (Kreis Hünfeld) ist die Räude festgestellt worden.

Tgb. No. l. 2859. Der Lau brat.

J. B.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Die chirurgische Klinik Marburg hat eine ortho­pädische Abteilung mit Poliklinik eingerichtet, in

welcher Kinder mit Verkrümmungen der Wirbelsäule und der Gliedmaßen behandelt und in die sie zu den in der Klinik üblichen Bedingungen ausgenommen werden können.

Die Sprechstunden finden wöchentlich Zmal am Montag, Mittwoch und Sonnabend vormittags zwischen 11 und 1 Uhr in der chirurgischen Poliklinik statt. Der Direktor der chirurgischen Klinik und Poliklinik Prof. Dr. König.

Hersfeld, den 29. März 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 3462. Der Landrat.

H, B:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Beratungsstelle für Schwangere.

In der Univ.-Frauenklinik zu Marburg wird Montags und Donnerstags nachmittags von 34 Uhr, unentgeldlich und vertraulich durch die Oberschwester Rat erteilt btr. Unterkunft vor und nach der Ent­bindung, Versorgung des Kindes und dergl.

Der Direktor der Frauenklinik.

* * * Hersfeld, den 11. März 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 3581. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 2. April 1917.

Im Monat März ds. Js. sind von mir den nach­benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheiue:

a. entgeltliche:

am 10/3. dem Königl. Förster Adalbert Stein in Obergeis.

21. 3. Landwirt Georg Haßenpflug in Biede-

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26/3. Fabrik-Direktor Hans Sauer in Hersfeld.

b. unentgeltliche:

Keine!

B. Tagesjagdscheine:

Keine!

Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Hersfeld, den 2. April 1917.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher des Kreises, welche in der heutigen Ver­sammlung die Sammelliste über den Opfertag am 10. April nicht in Empfang genommen haben, wollen die Liste umgehend bei mir anfordern oder sich selbst eine solche nach folgendem Muster anfertigen.

Der Vorsitzende des Kreisausschufles.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Gemeinde ..............................................

Lfb. Name des! Art der Spende Preis oder No. Spenders > und Gewicht i unentgeltliche Spende

Verwendung von Küchenabfällen.

Um ein nutzloses Verderben der Küchenabfälle zu verhindern, wird hiermit angeordnet, daß in allen Gemeinden des Korpsbezirks sämtliche Küchenabfälle in den ejnzelnen Häusern gesammelt und an die Vieh­halter zur Verwendung als Biehfutter abzugeben sind. Soweit noch nicht entsprechende Anordnungen getroffen sind, haben sofort die Landräte, (Bezirksdirektoren, Kretsamtmänner) in kreisfreien Städten dieMagistrate, in Taffel der Polizeipräsident, die erforderlichen Maß­nahmen zu treffen.

Cassel, den 23. Februar 1917.

Der Kommandierende General von Hangwitz General der Infanterie.

* * * Hersfeld, den 30. März 1917.

Wird veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich soweit erforderlich die zur Durchführung der Anord­nung nötigen Maßnahmen zu treffen. Tgb. No. I. 2472. Der Landrat.

AN'

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 29. März 1917.

Betrifft:

Ausbau von rinuerueu Orgelpfeifen.

Es ist ratsam, die Entfernung der Pfeifen aus dem Prospekt der Orgel in jedem Falle einem Orgel'

baumeister zu übertragen. Nicht zu empfehlen ist, den Ausbau der obenerwähnten Pfeifen selbst vorzu- nehmen, wenn dies auch verhältnismäßig einfach er­scheinen sollte.

Es dürfte den Orgelbefitzern leicht möglich sein, einen geeigneten Orgelbaumeister ausfindig zu machen, da angenommen werden darf, daß eine Verbindung mit einem solchen besteht, welcher das Vertrauen deS Besitzers genießt, die Orgel erbaut hat oder sie zur Zeit in Stimmung hält.

Die Ausbauarbeiten erstrecken sich auf:

1. die Aufnahme einer Skizze, aus der die derzeitige Anordnung der Prospektpfeifen hervorgeht, welche die Abmeffuvgen der auszubauenden Pfeifen und alle diejenigen Angaben enthält,. welche zur Beschaffung der Ersatzstücke, zu ihrer Jntonierung und zu ihrer Stimmung erforderlich sind, sofern diese Angaben nicht schon vorliegen,'

2. das Herausnehmen der Pfeifen aus der Orgel,

3. den sachgemäßen Verschluß der durch das Fort­nehmen der sprechenden Pfeifen entstandenen freien Ausblasöffnungen;

4. die Unterweisung des Orgelspielers bezüglich der veränderten Handhabung der Register.

Für diese Arbeiten würde der Orgelbauer einen geübten Mann zu stellen haben, welchem die Gemeinde zweckmäßig zwei Helfer beigibt, damit die Ausbauarbeit und gleichzeitig die Ablieferung der ausgebauten Pfeifen an Sie Sammelstelle in möglichst kurzer Zeit bewirkt werden kann.

Da zur Herstellung der Ersatzpfeifen die vorer­wähnte Skizze unbedingt nötig ist, wird empfohlen, sich den Besitz derselben zu sichern.

Die durch den Ausbau entstehenden Kosten setzen sich zusammen aus:

1. Reisekosten deS angeforderten Orgelbauers, be­stehend aus Fährkosten dritter Klaffe und dem üb­lichen Tagessatz für die Dauer der Fahrt;

2. der Entschädigung für den Orgelbauer, welche sich aus der aufgewandten Arbeitszeit und dem üb-

stellten Helfer nach dem ortsüblichen Tagelohn.

Tgb. Nr. I. 3098. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung

zur Aenderung der Bekanntmachung über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsenfrüchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. 6.14).

Vom 23. März 1917.

Auf Grund des § 10 der Verordnungen über Hülsenfrüchte vom 29. Juni und 14. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 846, 1860) in Verbindung mit $ 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs­ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. 8. 402) wird bestimmt:

Artikel 1.

Der | 12 der Bekanntmachung über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsenfrüchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. E 14) erhält folgende Fassung:

Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüse­anbau bestimmt ist, darf nur abgesetzt werden, wenn es von der Reichshülsenfruchtstelle, G. m. b. H. in Berlin zum Gemüseanbau freigegeben ist. Auf solches Saatgut (Gemüsesaatgut) finden die Bestimmungen dieser Bekanntmachung mit folgender Maßgabe An­wendung :

1. Der Handel mit Gemüsesaatgut ist außer den im § 2 genannten Personen und Stellen gestattet

a. Personen, denen gemäß § 1 der Verordnung über den Hansel mit Sämereien vom 15. No­vember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1277) eine Er­laubnis zum Betriebe des Handels mit Säme­reien erteilt ist;

b. Inhabern von Kleinhandelsgeschäften, die Sämereien ausschließlich im Kleinverkauf in Mengen bis zu 50 Kilogramm au Verbraucher absetzen.

Die Ausstellung bei Saatkartcu für Händler,

). 8 übertragen fen zum Absatz icht ber im $

an Gemüsesaat- 3 vorgesehenen

die nicht nach § 2 zugelassen sind, erfolgt durch den Kommunalverband deS Ortes ihrer ge- gewerblichen Niederlassung oder die Stelle, welcher der Kommunalverband die Ausstellung gemäß § 5 Abs. 8 übertragen hat.

2. Erzeuger bedür'

Sut an Verbraucher n -rmächtigung.

8. Die Bestimmungen über Saatkarten (|§ 5, 8) finden auf Gemüsesaatgut keine Anwendung, soweit eS sich um Mengen von nicht mehr als 195 Gramm

handelt.

4. Dir Höchstpreise (§§ S, 9, gelten für Gemüse

saatgut nicht.

Artikel 2.

Dies« Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Berkündung in Kraft.

Berlin, den 28. März 1917.

Der Präsident des KriegSernährungsamts.

von vatocki.