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ersselder Tageblatt

BeMgsprei» viertAffMich-MOersM ^ durch die PostLe- zkgenEWMark. DkuS--unÄMerläg oan L.ÄwtgWnks Buchdrucherei Hersfeld. Für die-RedaLion. verantwortlich Franz Funk in-Lersfeld.

Amtlicher Anzeiger

MMr

für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige SetlelO Pfennjg, tm , amtlichen Teile L9"Pfennig, Reklamen die Zeile«25 Psg. Bei Wieder- > holungen.wirdLiabatt gewährt. Erscheint jedenWerktag nachnüttags. i

Nr. 79. ^ ^yiV*' Mittwoch, den 4. April

1917

Amtlicher Teil

Hersfeld, den 29. März 1917.

Benzol für landwirtschaftliche Zwecke, Müllereien und gewerbliche Betriebe.

Der Firma Großenbach in Fulda ist es voraus­sichtlich möglich, den Durchschnittsbedarf an Benzol für landwirtschaftliche Zwecke, Müllereien und gewerb­liche Betriebe zu liefern. Die in Frage kommenden Personen werden ersucht, den voraussichtlichen Bedarf für das kommende Wirtschaftsjahr schon jetzt bei der Firma anzumelden. Insbesondere wollen die Land­wirte ihren Bedarf auch für die nächste Dreschperiode anmelden. Nur bei rechtzeitiger Anmeldung kann auf Lieferung gerechnet werden. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die genannten Betriebe auf rechtzeitige Bestellung Maschinen-Zylinderöl und eonsistentes Fett von der Firma Großenbach erhalten können.

Tgb. No. I. 2856. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Afsessor.

Bekanntmachung

über Verarbeitung von Kartoffeln auf Branntwein.

Vom 22. März 1917.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegs­maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1.

Kartoffeln dürfen im Betriebsjahre 191617 auf Branntwein nur verarbeitet werden, soweit sie sich zur menschlichen Ernährung nicht eignen und nicht in einer in unmittelbarer Pähe befindlichen Trocken- LLlLLML.r _Stärkefabrik verarf eitet werden können. in der Leitung des Brennereibetriebs haben dem Kommunalverband anzuzeigen.

1. unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verord­nung, ob sie in ihrem Betriebe Kartoffeln verar­beiten werden;

2. am Schlüsse einer jeden Woche,, wieviel Zentner Kartoffeln in der abgelaufenen Woche eingemaischt worden sind)

3. unverzüglich nach Einstellung des Einmaischens von Kartoffeln, wann zum letztenmal Kartoffeln eingemaischt worden sind.

§ 2.

Erweist sich der Besitzer oder Leiter eines Brennereibetriebs in der Befolgung der Vorschriften im 8 1 unzuverlässig, so hat die untere Verwaltungs­behörde den Brennereibetrieb zu schließen. Die Ent­scheidung ist endgültig.

§ 3.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulaffen.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer der Vorschrift tm § 1 Abs. 1 zuwider Kar­toffeln auf Branntwein verarbeitet,-

2. wer die tm § 1 Abs. 2 vorgeschriebenen Anzeigen nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

Neben der Strafe kann aus Einziehung des ver­botswidrig hergestellten Branntweins erkannt werden, ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nicht.

Diese Verordnung tritt mit dem 24. März 1917 in Kraft.

Die Bekanntmachung über Verarbeitung von Kartoffeln auf Branntwein in Kleinbrennereien vom 26. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1198) wird auf­gehoben.

Berlin, den 22. März 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. He lfferich.

Bttanntmathung.

Betreffend: Manl- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht aus das Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Kreise Hersfeld werden auf Grun­des § 20 R. G. B. und der hierzu erlassenen AuS- ftthrungSbestimmungen folgende

Anordnungen

getroffen:

Klauenvieh sRindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine), das aus dem Kreis Hersseld in den Kreis Lauterbach zu Nutz- und Zuchtzwecken eingeführt wird, ist:

a) tunlichst schon vor der Einfuhr, redenfallS aber vor der Einstellung dem zuständigen beamteten Tierarzt und der Polizeibehörde des EinstellungS- orteS anzfimelden, anmeldepflichtig ist jeder, der

die Tiere einführt oder einführen läßt, einerlei, ob dies für eigene Rechnung oder für Rechnung anderer oder im Auftrag anderer geschieht;

b) sofort auf die Dauer von 9 Tagen in einem mit Klauenvieh nicht bestellten Gehöft abzusondern;

c) nach Ablauf dieser neuntägigen Absonderungsfrist durch den zuständigen beamteten Tierarzt zu untersuchen.

II.

Soll zu Nutz- und Zuchtzwecken bestimmtes Klauenvieh aus dem Kreise Hersfeld mit der Eisen­bahn auf hessischen Eisenbahnstationen verladen oder in das Großherzogtum eingeführt werden, so ist weiter folgendes zu beachten:

a) das Verladen, Umladen und Umexpedieren ist auf hessischen Eisenbahnstationen nur nach voraus­gegangener amtstierärztlicher Untersuchung, und wenndieskeineBeanstandung ergebenhat, gestattet;

b) vor dem Entladen hat eine amtstieräztlicher Untersuchung stattzufinden. Ist dies innerhalb der Entladefrist nicht angängig, dann sind die Tiere vorläufig abgesondert in einem dem Ein­führenden zur Verfügung stehenden, mit Klauen­vieh nicht festesten Gehöft einzustellen. Eine anderweite Einstellung und eine Verteilung der Tiere in verschiedene Gehöfte darf erst stattfinden, wenn bei der amtstierärztlichenUntersuchung festge­stellt worden ist, daß die Tiere nicht nach Ziffer 1b abgesondert werden müssen;

c) der Zeitpunkt des Berladens, Umladens, Um= expedierens und Entladens ist stets rechtzeitig vorher dem zuständigen beamteten Tierarzt an­zuzeigen. Zu dieser Anzeige verpflichtet sind so­wohl die Besitzer, Einführer oder Begleiter der Tiere, als auch, soweit es sich um Umladen, Um- expedieren und Entladen handelt, die Bahnhofs- vorstände.

III.

Zuwiderhandlungen werden nach §§ 74 ff. K. B.

Großherzogliches Kreisamt Lanterbach.

v. Werner.

Hus der Heimat.

* (Die Zukunft unserer Fugend!) Ostern steht vor der Tür! Das dritte Kriegsostern! Wieder verlassen Tausende von deutschen Jungens und Mädels die Schule. Wieder ist die Frage des Berufes der der Schule entwachseney Knaben und Mädchen so mancher Krtegerssran allein überlassen. Der Gatte und Vater steht ja noch draußen im Felde und schützt die deutsche Heimat. Der Heimat zu dienen, den Vater im Felde nach Möglichkeit zu unterstützen, ist heute die erste Aufgabe auch unserer Jugend. DaS deutsche Volk braucht eine kräftige und arbeits- freudige Jugend; sie allein ist ja dazu berufen, deutschen Fleiß und deutsche Tatkraft auch fernerhin in -er ganzen Welt zur Geltung zu bringen. Wenn einstens die Waffen ruhen werden, dann wird in erster Linie auch die deutsche Jugend zu zeigen haben, was sie gelernt hat. Dann soll die Frucht ausreifen, die von den Vätern mit Gut und Blut besiegelt wurde. Das 3. Kriegsostern fällt in die Zeit echter deutscher Tatkraft. Die Heimat steht im Wetteifer mit ihren wackeren Truppen an allen Fronten. Draußen im Felde halten Millionen braver Krieger tapfere Wacht. In der Heimat reicht sich eine ernst gewordene Jugend die Hand zu treuer Arbeit im Sinne ihrer Väter. Die äußeren Zeichen an den Tag der Schulentlassung und Konfirmation bestehen heute nicht mehr in goldenen Ringen und Ketten. Das Gold braucht heute das Vaterland dringender als unsere Jugend. Wer es kann, gebe heuer seinem Konfirmanden eine KriegSanleihe in die Hand. Damit sichert er die Zukunft unserer Jugend und unseres gesamten deutschen Volkes. Jede Bank oder Sparkasse wird bereitwilligst Auskunft darüber erteilen, wie auch die kleinsten Beträge nutzbringend in diesem Sinne an­gelegt werden können.

):( Hersfeld, 2. April. Die Stadt Hersfeld als jetzige Besitzerin des Bades Hersfeld hat den Wasser- versand an die Lullusbrunnen-Gesellschaft m. B. H. durch einstimmigen Beschluß auf 30 bezw. 50 Jahre neu ergeben. Diese von der Firma Gebrüder Dietrich, Frttzlar tm Sommer 1913 gegründete Ge­sellschaft hatte bereits im ersten Jahre, also bis vor Kriegsausbruch, eine Erhöhung deS Absatzes des Lullusbrunnens über daß Fünffache gegenüber dem Vorjahre zu verzeichnen. Es ist dieses auf die vor­zügliche Wirkung M LullnSdrnnnen besonders bei Magenleiden zurückzuführen. Der Lullusbrunnen ist nämlich die einzige Heilquelle Deutschlands, welche nach Analyse und Heilwirkung der Haupquelle von KarlSbad in Böhmen nicht nur gleich ist, sondern bei verschiedenen Krankheiten von Aerzten noch bevorzugt wird.

):( HerSfeld, 3. April. Am 1. April 1917 tritt eine neue Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne tEptnn-

und Webverbot) Nr. W. n. 2700 2. 17. KRA. in Kraft, welche das bisher geltende Spinn- und Webverbot Nr. W. U, 1700/2. 16. KRA. nebst seinen Nachträgen ersetzt. Sie unterscheidet sich von der früheren Be­kanntmachung im wesentlichen dadurch, daß ein Teil derjenigen Baumwollspinnstoffe und Garne, die bis­her noch beschlagnahmefret- waren, nunmehr ebenfalls der Beschlagnahme unterworfen wird. So ist von jetzt an jeglicher Webereikehricht beschlagnahmt, ferner Kreppgarne, Frottesgarue und geschmelzte Garne, so­wie sämtliche baumwollenen Ketten, die nicht durch einen nach dem 1. Juli 1910 ausgestellten Freigabe­schein freigegeben worden sind. Ferner haben Baum­wollspinnereien und -Zwirnereien künftig nicht mehr das Recht, Baumwollsetle und Spindelschnüre für den Bedarf ihres eigenen Betriebes herzustellen. Endlich kommt die durch § 9 der bisherigen Bekanntmachung für Baumwollspinnereien und -Webereien angeordnete Arbeitseinschränkung in Fortfall.

):( Hersfeld, 3. April. Die Schriftsetzerlehrlinge Wilhelm Apel und Fritz Wagner von hier be­standen amvergangenenSonnabend vor der zuständigen Prüfungskommission in Hünfeld ihre Gehilfenprüfung.

);( Niederaula, 3. April. Dem Leutnant d. R. und Kompagnie-Führer Ernst Kohl, Sohn des Hege­meisters Kohl von hier, wurde das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen.

):( Tan«, 1. April. In der hiesigen Schule fand eine Versamlung des Darlehaskaffenvereins Tann statt. Herr Bürgermeister Wiegand eröffnete die Ber- sammlung. Darauf hielt Herr Prokurist Adam eine« Bortrag über die wirtschaftliche Lage Deutschlands. Bor und während dem Weltkriege und über das Arbeitsfeld der Bezugsgenossenschaft." Der Verein stellte 2 Stammanteile a. 1000 Mk. der An- u. Ber- kaufsgenossenschaft Heffenland zur Verfügung. Dann forderte Herr Rechnungsrat Fernau mit kernigen Worten unter Brücksichtigung der Kriegs läge u. unserer

Nach einer Prüfung der Bilanz 1916 u. Erhöhung deS Kredits wurde die Versammlung geschloffen.

):( Treysa, 29. März. Die Zahl der den Anstalten Hephata zugeführten Zöglinge ist im ständigen Zu­nehmen begriffen, insbesondere sind gerade in -er letzten Zeit den Anstalten zahlreiche Kriegersöhne an­vertraut, die daheim nicht mehr bleiben konnten, so­lange -er Vater abwesend ist. Die Anstalten haben nun bei der wesentlich vermehrten Zahl ihrer Pflege- befohlefien mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, noch die erforderliche Kleidung für -ke Zöglinge zu beschaffen, zumal die Reichsbekleidungsstelle wünscht, daß die Anstalten so wenig wie möglich neue Stoffe anschaffen. Aus diesem Grunde hat die Anstalt den Herrn Regirungspräsidenten gebeten, ihr auf Grund einer Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, das Recht zu erteilen, daß sie für die ihr im Interesse -er Zöglinge geschenkten alten Kleider Abgabe- bescheinigungen ausstellen darf, auf Grund derer die Geschenkgeber von den Polizeibehörden Bezugsscheine ohne Prüfung -er Notwendigkeit -er Anschaffung er­halten. DieAnstaltbittetdarumherzlich,vondergebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und ihr, sofern utan ein neues Kleidungsstück fOber- oder Unterkleidung oder Schuhe) benötigt und erwerben will, die getrage­nen, noch gebrauchsfähigen Kleidungsstücke für ihre Zöglinge zuzuwenden, woraufhin der freundliche Geber dann eine Abgabebescheinigung seitens der Anstalt erhält, die zum Bezugsschein berechtigt, ohne daß erst durch die Behörde d^r Nachweis erbracht werden muß, daß die Anschaffung notwendig gewesen. Der Anstalt, bezw. ihren vielen hnnderten großen und kleinen Pflegebefohlenen würde auf diese Weise ein sehr großer Liebesdienst erwiesen. Bemerkt sei noch ausdrücklich, - unter den Insassen der Anstalt sich auch viele ältere Pfleglinge befinden, für die getragene Männer­oder Frauenkleider besonders willkommen sind.

Die beste Anlage.

Was du hast au Geld, dem baren, Wirst du's wohl im Strumpf bewahren? Daß ein Brand Dir es entführt? Daß ein schlauer Dieb es spürt? Na, so dumm! nein, Gott soll schützen: Geld soll rollen, Geld soll nützen, Geld soll helfen uns zu wehren Und dabei noch selbst sich mehren! Daß es wirk« in der Masse, Tragt's zur Sparbank, bringt s zur Kaffe! Doch am besten ist versorgt, Wer sein Geld -em Reiche borgt.' Fünf Prozent und noch war drüber, Ja, das lohnt sich schon, mein Lieber.' Nnd so sicher ist das Moos Wie bei Abraham im Schoß, Niemand macht- bei alle-e« Mit den Zinsen so bequem Als das große Deutsch» Reich.

Auf -»««, zeichnet! Aber gleich!