ersWer Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 74
sw- ^mim Donnerstag, den 29. März
1917
Amtlicher Teil
Verordnung
über die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh.
Vom 19. März 1917.
(Schluß.)
§ 5.
Die in der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 842) für Oelfrüchte aus der Ernte 1917 festgesetzten Preise für je 100 Kilogramm werden auf volle Mark nach oben abgerundet. Sie betragen hiernach bei
17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. 6. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. T. 183.) .
§ 10.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 19. März 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Raps Rübsen
70 Mark.
68
Hederich und Ravison 47
Dotter . . .
Mohn . . . Leinsamen . Hanfsamen .
. . 47
. . 100
. . 59
. . 47
Sonnenblumenkernen 53
Senfsaat
Beim Verkäufe Biehhalter beträgt Lebendgewicht vom
... 59 I 8- .
Mark, Mark, Mark, Mark, Mark, Mark, Mark, Mark.
den
von Schlachtschweinen durch der Preis für 50 Kilogramm
1. Mai 1917 ab bis auf weiteres
bei.Schweinen im Lebendgewichte von bis zu 60 Kilogramm.
über 60 618 70 Kilogramm über 70 bis 85 Kilogramm über 85 bis 100 Kilogramm
58
57
67
72
bis 61 Mark, bis 65 Mark, bis 75 Mark, bis 80 Mark.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts bestimmt, welcher Preis innerhalb dieser Grenzen in WWWßWWWaMUMWWM
zu gelten hat. Er , . ______________ .... _ ._______
von über 100 Kilogramm Lebendgewicht und für fette (früher zur Zucht benutzte) Sauen und Eber fest. Die Landeszentralbehörden oder die vo« ihnen bestimmten Stellen können mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts Abweichungen von den Preisen für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks vorschreiben. Maßgebend ist der Höchstpreis des Bezirks, in dem sich die Ware zur Zeit des Vertragsabschlusses befindet.
§ 7.
Beim Verkaufe von Schlachtrindern durch den Viehhalter darf der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht vom 1. Juli 1917 ab nicht Übersteigen bei
Man zeichnet Kriegsanleide bei jeder Bank, KreditgenoAenschaft, Sparkasse, Lebensaersichtrungsge- jellschsst, BoftaMalt.
8t
Hus der Heimat»
*(Osterurlaub und Osterreisen.) Die Militärbehörde hat mit Rücksicht darauf, daß die vorhandenen Betriebsmittel der Eisenbahn zur Beförderung von Kohlen, Lebensmitteln und der für die Land- wirschaft erforderlichen Rohstoffe, Düngemittel usw. in erster Linie dringend gebraucht werden, eine Beschränkung des Urlaubsverkehrs zu Ostern angeordnet. Es wird daher zu den bevorstehenden Festtagen nur ein geringer Teil der Mannschaften beurlaubt werden. Vaterländische Pflicht der Angehörigen der Mannschaften ist es nunmehr, diese Maßnahme nicht dadurch unwirksam zu machen, daß sie die Mannschaften esttaae" besuchen und den Bahnverkehr
ratungskommission erhöhte man den Verlag für Unterhaltung der Plätze um den Betrag von 300 Mk., weil die Versammlung ebenso wie die Kommission der Ansicht war, daß sich eine angemessene, einfache Instandsetzung des Platzes am Reinchen neben dem Rathaus nicht mehr länger hinausschieben lasse. Der zugesetzte Betrag soll hierfür Verwendung finden. Bei Abteilung 4 erklärte sich die Versammlung mit der Neugründung der Stelle eines Registrators, als Stelle der Bitrobeamtenklaffe B mit einem Anfangsgehalt von 1900 Mk., einverstanden. Außerordentliche Gehaltszulagen wurden bewilligt für die Herren Bürogehtlfen Köhler und Allendorf. Ferner erhöhte man die Kleidergelder für die uniformierten Poltzeibeamten und den städtischen Vollziehungsbeamten in Anbetracht der hohen Tuchpreise und Macherlöhne zunächst für die Dauer eines Jahres in angemessener Weise und setzte bei den Schulausgaben für den stellvertr. Schulleiter, Herrn Lehrer Heinemann, die volle Rektorznlage ein. Die Summe der bei einzelnen Posten der Ausgabe zugesetzten Beträge, insgesamt 1084 Mk. wurde an dem Ausgabe-Verlag „Zur Verfügung der Stadtbehörden" abgesetzt, sodatz die Endsumme des Voranschlags unverändert bleibt. Der Voranschlag schließt demnach im ordentlichen Teil mit 1090800 Mk., im außerordentlichen Teil mit 9200 Mk. in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig ab.
Kirchheim (Kr. Hersfeld), 27. März. Vorstand und Aufsichtsrat der hiesigen Darlehnskasse beschlossen, auf die sechste Kriegsanleihe 100 000 Mark zu zeichne».
Widdershause« a. d. Werra, 25. März. Vor einer großen Zahörmenge hielt heute Nachmittag in Saale des Gastwirts Ruch Herr Pfarrer Trübestein-Heringe» einen hochinteressanten Vortrag über das aktuelle Thema: „Deutschlands wirtschaftliche Stärke,,. Mit den markigen Worten: „Groß ist die Zeit) — Großes fordert die Zeit von uns Allen; — schloß der Redner
1. gering genährten Rindern einschließlich Fressern (Klasse C)......
2. ausgemästeten oder vollfleischigen Ochsen und Kühen über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischten Ochsen, Kühen, Bullen und Färsen jedes Alters (Klasse B) im Lebendgewichte von
bis zu 5,5 Zentner ......
über 5,5 bis 7 Zentner.....
über 7 bis 8,5 Zentner.....
über 8,5 bis 10 Zentner . . . . über 10 bis 11,5 Zentner .... über 11,5 Zentner.......
3. ausgemästeten oder vollfleischigen Ochsen und Kühen bis zu 7 Jahren, Bullen bis zu 5 Jahren und Färsen (Klasse A)
56 Mark,
60 Mark,
68
72
76
80
85
90
Mark, Mark, Mark, Mark, Mark,
Mark, ihnen
Die Landeszentralbehörden oder die von , bestimmten Stellen können mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegsernährungsamts Abweichungen von den Preisen für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirks vorschreiben, das Vieh anderweit in die Klassen und Stufen einordnen und Zuschläge für besonders fettes Vieh zulassen. Maßgebend ist der Höchstpreis des Bezirks, in dem sich die Ware zur Zeit des Vertragsabschlusses befindet.
Der Prästdeut des Kriegsernährungsamts «rläßt die näheren Bestimmungen über die Preise: er bestimmt, welche Nebenleistuugen in den Preisen einbegriffen find und welche Vergütungen für Neben- leistungen im Höchstfälle gewährt werden dürfen. Die Vorschriften im 8 3 Abs. 4 der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 842) gelten bis zum Erlatz anderweiter Bestimmungen durch ihn auch für Oelfrüchte aus der Ernte des Jahres 1917.
Der Präsident de» Kriegsernahrungsamts kann Ausnahmen zulassen. Er kann die Preise, soweit dies zur Sicherung rechtzeitiger Ablieferung erforderlich erscheint, für bestimmte Zeiten erhöhen oder herabsetzen: er kann besondere Bestimmungen über die Preise für den Verkauf zu Laatzwecken oder gegen Ilezugscheine treffen.
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Die in dieser Verordnung sowie die aus Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind, vorbehaltlich der Vorschrift im § 6 Abs. 1, Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. > August 1914 in der Fassung der Velanntmachuu» vom
Verzicht auf diese Osterreise auch zu ihrem Besten, denn die Eisenbahnverwaltung ist aus oben genannten Gründe» nicht in der Lage, zu Ostern für den Personenverkehr mehr Züge als sonst einzu- fteüen; da aber auch in dieser Zeit die in Industrie und Landwirtschaft Tätigen unbedingt zur Stätte ihrer Arbeit gelange» müssen, so würden allen anderen Reisenden mit Zurückbleiben wegen Ueberfüllung der Züge und dadurch mit Zeitverlust und manchen anderen Unzuträglichkeiten zu rechnen haben. Wer also nicht aus ganz wichtigen Gründen um die Oster- zeit verreisen muß, der bleibe daheim und verschiebe seine Reise auf eiue spätere Zeit.
):( Hersfeld, 28. März. In der gestrigen Sitzung des Lullusbrunnen-Gesellschaft m. b. H. wurde Herr Karl Marti ny zum geschäftsführenden Direktor gewählt.
§ Hersfeld, 28. März. (Beratung des städtischen Haushaltsvoranschlags für 1917 durch die Stadtverordnetenversammlung a m 19. u. 21. d. Mts.) Vor der Beratung des Hauptvoranschlags wurden zunächst die Voranschläge der städtischen Rebenkassen und der Sparkasse beraten. So wurde der Voranschlag der Forst lasse nach der Vorlage des Magistrats angenommen und auf die Endsumme von 45284,95 Mk. in Einnahme und Ausgabe sestgestellt. Es folgte der Voranschlag der Holzmagazins lasse, der in Einnahme und Ausgabe auf 15331 Mk. festgestellt wurde, ferner die Voranschläge der Armenkasse (18648,05 Mk.), der Sparkasse, (5263800 Mk.) und des Kurbades (12400,00 Mk.), die ebenwohl ohne Abänderung angenommen wurden. Beim Voranschlag des Gaswerks genehmigte man die Einstellung der Besoldung für einen neu anzustellenden Gasmeister, die Erhöhung der Vergütung des Kassenboten Kurz und eine Zulage für den Laternenwärter Maykranz. Die Endsumme des Voranschlags wurde im ordentliche» Teil aus 171085 Mk. Im außerordentlichen Teil auf 13358,06 Mk. sestgestellt. Der Voranschlag des Wasserwerks schließt ab im ordentlichen Teil mit 47429,76 Mk. im außerordentlichen Teil mit 3445,48 Mk. und wurde unverändert angenommen, ferner der Voranschlag des Elektrizitätswerks im ordentlichen Teil mit 43450 Mk. im außerordentlichen Teil mit 4699,71 Mk. Erwähnenswert ist die Einstellung eines Verlag» zur Beschaffung weiterer elektrischer Straßenlampen. Ueber die Verteilung dieser Lampen auf das Straßennetz soll der Stadtverordnetenversammlung ein Plan vorgelegt werden, damit sie etwaige Wünsche zum Ausdruck bringen kann. Bor Eintritt in die Beratung des HauptvoranschlagS ge- dachte der Herr Etadtverordnetenvorsteher des verstorbenen Stadtverordneten, Metzgermeister Ernst Her da. Die Versammlung ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitze«. - Zur Einnahme des HauptvoranschlagS wurde nichts bemerkt. Eine Erhöhung der Steuerzuschlüge tritt nicht ein, fodaß auch für 1917 — 200 Prozent der Realsteuern und 185 Prozent der StaatSeinkommensteuer zur Erhebung komme». Bei der Ausgabe wurde auch nur wenig geändert. Aus Antrag der Vorb«.
die unsere wirtschaftliche Kraft veranschaulichen sollte — Möge das Ergebnis der 6. Kriegsanleihe in unserer Gemeinde beweisen, daß die von heller Begeisterung des Herrn Redners getragenen Worte nicht verhallt, sondern in einem opferfreudigen Herzen zu einer freudigen Tat gereift seien!
Heinebach, 27. März. Hier ist der erwachsene Sohn eines Bahnbeamten infolge eines Fehltrittes vom Scheunenboden auf die Scheunentenne hinabgestürzt und hat schwere Verletzungen erlitten.
Efchwege, 26. März. Von einem plötzlichen Tode ereilt wurde gestern die Witwe des in der ersten Zeit des Krieges gefallenen Turnlehrers am hiesige« Gymnasium H. Roggenkamp. Auf einem Spaziergang nach Niederhöne brach sie auf halbem Wege bewußt-
los zusammen. Bon den Begleiterinnen wurde sie auf ein nahes Gut gebracht und von da in ihre Wohnung gefahren, wo sie abends starb. So sind ihre beiden kleinen Kinder »ach dem Vater auch der Mutter beraubt worden.
Spangenberg, 25. März. Die durch den
auch der
Tod des Bürger-
bisherigen Inhabers freigewordene hiesige Meisterstelle ist zur Neubesetzung ausgeschrieben
worden.
Hann. Münden, 25. März. Der BrotpreiS ist hier auf 34 Pfg. für das Pfund festgesetzt.
Marttnhage«, 25. März. Tödliche innere Verletzungen erlitt hier ein achtjähriges Mädchen bei einem Sturz aus der Bodenluke auf die Tenne.
Fritzlar, 26. März. Durch die Starkstromleitung getötet wurde in Großenritte der 18jährige Elektromonteur Karl Weber. Dieser wollte, da das Licht in seiner Wohnung nicht brannte, draußen dle Leitung prüfen. Er kletterte zu diesem Zwecke an dem Mast der Starkstromleitung empor. Dabei stieß er mit dem Kopf gegen die Leitung. Er erhielt einen elektrischen Schlag und stürzte zur Erde herab, wo er mit gebrochenem Genick tot aufgefunden wurde.
Fulda, 24. März. Der Magistrat beschloß für Fulda die Prägung eines Notgeldes nnd zwar sollen achteckige Zehn- und Fünfzig-Pfennigstücke zur Ausgabe gelangen. Es kommen vorerst für etwa 20000 Mark zur Herstellung und zwar soll die Prägung einer Nürnberger Kunstanstalt übertragen werden.
Trotz Stieg voran!
Das Gute bricht sich immer »aha!
Dies zeigt anch der steigende Absatz des
Hersfelder Lullusbrunen.