Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die PoK^e- L<^s-?^lK».-,«- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantworüich Franz Funk in HersfÄd. ‘ ’
„ für den Kreis Hersfeld
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Nr. 73. ‘»■"Ä**“ Mittwoch, -e« 28. März
Amtlicher Teil
Brusthalter, Reformkorsetts, Reformleidchen und ähnliches zu betrachten.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im < amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- ! hoürngen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ■
1917
Hersfeld, den 27. März 1917.
Im Anschluß an meine Verfügung vorn 22. März ds. Js. M. 2252 II, im Tageblatt No. 70, die Meldungen zum vaterländischen Hilfsdienst betreffend, ersuche ich die Herren Ortsvorstände des Kreises die in Betracht kommenden Hilfsdienstpflichtigen alsbald auf ortsübliche Weise aufzufordern, ihrer Meldepflicht sofort nachzukommen.
Sämtliche Meldungen müssen bis spätestens zum 31. ds. Ms. erfolgt sein.
J. M. No. 2488. Der Lanörat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär. '
3« Gruppe VA und VB.
Als Unterjacken im Sinne der Ziffern 2 und 5 der Gruppen VA und VB sind im allgemeinen ähnliche Kleidungsstücke 51t verstehen, welche dem Hemd getragen werden.
Z« Meldeschein VI.
Die Vorräte an Füßlingen und Schäften sind
anzugeben.
triko- unter
nicht
Reichsbekleidurgsstelle.
Hersfeld, den 23. März 1917.
Der Kreis beabsichtigt auch in diesem Jahre in der Provinz Hannover wieder Ferkel anzukaufen und im Kreise abzusetzen. Interessenten welche auf Ferkel reflektieren, wollen ihre Bestellung bis spätestens zum 5. k. Mts bei mir einreichen.
Der Vorsitzende des KreisansschnsseS.
I. A. No. 3089. J. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Erlöuterungen
zur Bekanntmachung der ReichsbekleidungSstelle vom 15. März 1917 über eine zweite Bestandsaufnahme von Web», Wirk- und Strickwaren.
Allgemeines.
Am 26. März 1917 hat jeder Meldepflichtige eine Bestandsaufnahme aller in dem Warenverzeichnis der Bekanntmachung öer Reichsbekleidungsstelle vom 15.
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Verordnung
85er die Preise der landwirtschaftlichen Erzengnifle aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh.
Vom 19. März 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: § 1'
Für Getreide aus der Ernte des Jahres 1917 werden die nachstehenden Höchstpreise festgesetzt:
Der Preis für Roggen darf die im § 1 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise für Brotgetreide vom 24. Juli 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 820) aufgeführten Preise zuzüglich 59 Mark für die Tonne nicht nver- steigen:
Der Höchstpreis für die Tonne Weizen ist 20 Mark höher als der nach Abs. 2 geltende Höchstpreis für Roggen. Spelz, (Dinkel, Fesen) sowie Ewer und Einkorn gelten als Weizen im Sinne dieser Vorschrift.
Der Preis für die Tonne darf nicht über-
steigen bei
270 Mark, 600 Mark,
Am gestrigen Sonntag hielt im Aufträge des vom Kgl. Landratsamt Hersfeld eingesetzten Ausschusses Herr Rechtsanwalt Dr. Rüma nn aus Heringen einen etwa einstündigen Bortrag über die wirtschaftliche Kraft Deutschlands der im Saale der Knieseschen Gastwirtschaft in Kleinensee stattfand. Der Redner bezeichnete die schwere gegenwärtige Zeit, wo alles auf die endgültige Entscheidung in dem großen Welten- ringen hinzudrängen scheint, als die Schicksalsstunde des deutschen Volkes, worin über das Geschick von Kindern und Kindeskindern entschieden werde. Auf Grund des von der Regierung zur Verfügung gestellten amtlichen Zahlenmaterials gab der Vortragende sodann einen für die meisten der Zuhörer mancherlei Neues bringenden Ueberblick über die Höhe des deutschen Volksvermögens (nach zuverlässiger Schätzung 375 Milliarden Mark, wovon erst 47 Milliarden bislang in Kriegsanleihe angelegt find), über die Bodenschätze Deutschlands (Steinkohlen- u. Braunkohlenlager 423 Millionen Tonnen, die Hälfte aller europäischen Kohlenlager; Kalilager, ein Naturmonopol Deutschlands allein, jährlicher Ertrag schon jetzt etwa 200 Millionen Mk. Roheisenerzeugung jährlich für rund eine Milliarde Mk., beinahe doppelt soviel wie England! Bei der Stahlerzeugung sind es jährlich 17 Millionen Tonnen, ein Viertel der gesamten Weltproduktion, 212 mal soviel wie England!), über die Erträgnisse der deutschen ElektrizitätSindustrie, die uns jährlich 1200 Millionen Mk. einbringt (in England nur etwa 450 Millionen M. jährlich!) und vieles anderes mehr. Daß in Deutschland von zehntausend Rekruten nur 2, in England dagegen 100 (!) in Frankreich sogar 320 (!!) des Lesens und Schreibens unkundig sind, war vielen der Zuhörer neu, ebenso wohl, daß Deutschland doppelt soviel Postanstalten wie England hat, eben auf jedem kleinen Dorfe, und daß auch bezüglich des Fernsprechnetzes Enland, in dem wir bislang ein Land des ausgedehntesten Verkehrs sahen, hinter uns bald um die Hälfte zurückbleibt. Für die landwirtschaftlichen Kreise war es von besonderem
die in der Bestandsaufnahme der Reichsbekleidungs- stelle vom 1. August 1916 gemeldet wurden und sich jetzt noch bei einem Meldepflichtigen auf Lager befinden, sind wieder mitzumelden. Auch die auf der Freiliste stehenden Warengartungen sind Meldepflichtig, wenn sie unter eine der Gruppen I bis Vin fallen. Die gemeinnützigen Betriebe, Krankenanstalten usw. haben Vorräte, die sich in ihrem Besitz befinden, jedoch noch nicht in Gebrauch genommen wurden, anzumelden, wenn eine gewerbsmäßige Verwertung durch Belieferung der Kranken usw. in Aussicht genommen ist.
Eine buchmäßige Ausnahme genügt nicht, sondern die zu meldenden Stücke sind nachzuzählen bezw. nach- zumessen. Bei Stoffen, die im Stück liegen und noch nicht angeschnitten sind, genügt die Mengenangabe des EttkettsalsGrundlagewenn derMeldepflichtigedajür cin- steht, daß die Angaben auf den Etiketts den tatsächlichen Warenmengen entsprechen. Bei angeschnittenen Stücken ist aus jeden Fall nachzumessen.
Zu Meldeschein lA und >B.
Keine Stoffe im Sinne der Gruppen lA und iB sind Stoffreste zur bis Länge von 50 cm ohne Rücksicht auf die Breite, dann, wenn sie nur als Warenmuster oder Lumpen Verwendung finden können. Dagegen sind Stoffe, selbst wenn ihre Länge weniger als 50 ein beträgt, meldepflichtig, wenn sie etwa zur Herstellung von Tüchern usw. Verwendung finden können.
Als undichte Gewebe sind solche Gewebe anzu- sehen, bei welchen der Zwischenraum zwischen den Kettenfäden ebensoviel oder mehr beträgt, als die Dicke der Kettenfäden und zugleich der Zwischenraum zwischen den Schußfäden ebenso groß oder größer ist als die Dicke der Schußfäden.
Für Stoffe, welche vor der Ausrüstung undicht sind und nach der Ausrüstung dicht werden, ist für die Einreibung unter die Warengruppen der Zustand am Beginn des 26. März 1917 maßgebend.
Tülle, Spitzenstöße und ähnliche undichte Gewebe, welche zur Herstellung von Bekleidungsstücken dienen können, sind als undichte Gewebe zur Oberkleidung für Frauen und Mädchen unter Ziffer 5 und 6 der Gruppe lA meldepflichtig.
Stoffe, welche nur zur Herstellung von Schirmen Verwendung finden können, find, soweit sie dichte Gewebe sind, unter Gruppe IB Ziffer 3 zu melden. Alle sonstigen Schirmstoffe sind unter Gruppe IN oder iB zu melden.
Zu Meldeschei» 11*, »b nn» M.
Sweater aller Art sind unter Gruppe 11'31 unter Ziffer 1 oder Gruppe unter HB Ziffer 2 zu melden. Einzelteil« der Burschen- und Knabenanzüge sind unter Gruppe UB Ziffer 2 bis 5 meldepflichtig.
3* Gruppe 'VA.
Gummimäntel sind meldepflichtig. Babyhöschen sind nicht meldeflichtig.
Halstücher unter einer Breite von 10 cm sind «t?pp?ecken^n? nicht meldepflichtig.
Zu Gruppe IV«.
Als Korsetts und Mieder sind auch Hüstenformer,
Hafer und Gerste . . ungeschältem Buchweizen
ung.,-,-----^„,.
geschälter Hirse und Bruchhirse 970
Der Preis für die Tonne Kartoffeln aus der Ernte des Jahres 1917 darf nicht übersteigen, wenn die Lieferung zwischen dem 1. Juli und dem 14. September 1917 einschließlich erfolgt, 160 Mark, wenn sie später erfolgt, 100 Mark.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können für ihren Bezhrk oder Teile ihres Bezirks mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle den Preis für tue Zeit vom 1. bis 31. Juli 1917 einschließlich bis auf 200 Mark und für die Zeit
vom 15. September 1917 ab bis auf 120 Mk. erhöhen; sie können den Preis für die Zeit vom 1. August 1917 bis zum 14. September 1917 einschließlich bis auf den vom 15. September 1917 ab geltenden Preis herabsetzen. Die Höchstpreise eines Bezirks gelten für die in diesem Bezirk erzeugten Kartoffeln.
Für die Abgabe durch den Erzeuger im Kleinverkauf können der Präsident des Kriegsernährungsamts sowie mit Zustimmung der Reichskartoffelstelle die im Abs. 2 Satz 1 genannten Behörden und Stellen andere Preise festsetzen oder zulassen.
Für die Zeit vom 15. September 1917 ab setzt der Präsident des Kriegsernährungsamts für nicht verlesene Kartoffeln (Fabrikkartoffeln) Abschläge fest.
/ J- § 3.
Der Preis ' für die Tonne darf nicht steigen bei
Futterrüben aus der Ernte des Jahres 1017 . . .......
Wruken (Kohlrüben, Bodenkohlrabi, Steckrüben) aus der Ernte des Jahres 1917......
Futtermöhren aus der Ernte des Jahres 1917........
30
35
50
über-
Mark,
Mark, Mark.
Die in den §§ 1 bis 3 oder auf Grund derselben festgesetzten Höchstpreise gelten für den Verkauf durch den Erzeuger; sie schließen die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die "_____:: ' ^ zu Waffer versandt wird,
sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. .
(Schluß folgt.)
Ware mit der Bahn oder
»u Waffer vers dens daselbst eis
Bus der Heimat.
■ Deutschlands Krieger, Deutschlands Geld | Bringen Frieden in die Welt.
):t HerSfeld, 27. März. Mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde: Pionier Fritz Richter, Pionier-Batl. S. Es ist die» der 3 von 4 im Felde stehenden Söhnen des Herrn Fritz Richter, hier, welcher diese Auszeichnung erhielt.
§ Kleinensee 6. Hünebach, 26. März. Auch bei uns wird für die neue KriegSanleihe eifrig geworben.
aus seinen Milchkübeln schöpft,' eine Summe, die schon hinreichen würde, um die Zinsen für unsere Kriegsanleihen einschließlich der 6. zu decken, ganz ab-
gesehen von den sonstigen Bodenerzeugnissen. diese anscheinend trockenen Ziffern wurden
Alle durch
zahlreiche Bildertafeln belebt und erst richtig anschaulich gemacht. So wurde z. B. die bisher in Kriegsanleihe angelegte Summe (47 Milliarden Mk.) durch einen Berg aufeinandergelegter Tausendmarkscheine in der Höhe des Montblano veranschaulicht, ferner der Vergleich des Bevölkerungszuwachses in Deutschland, England und Frankreich durch Ammen in verschiedener Größe dargestellt u. dgl. m. Nachdem der Redner auch noch kurz auf die bisherigen Erfolge auf allen Fronten, auf Hindenburgs neue Taktik im Westen, die russische Revolution, den verschärften 11= Bootkrieg und die Haltung Amerikas eingegangen war, schloß er seine von warmer Begeisterung getragenen Ausführungen mit dem Hinweis auf die vaterländische Pflicht der Daheimgebttebenen, wenn auch nicht ihr Blut so doch wenigstens ihr Gut, soweit es nur irgend verfügbar ist, für das Vaterland einzusetzen, auf daß auch bei dieser Kriegsanleihe, wie schon bei der vorigen, Hindenburgs Wort sich bewahrheitet: Das deutsche Volk wird seine Feinde nicht nur mit dem Schwerte, sondern auch mit dem Gelde schlagen
Eaffel, 26. März. Schwer-verbrüht wurde gestern das dreivierteljährige Söhnchen der Witwe Plitzer in der Weserstraße. Die Frau zog einen Kessel siedenden Waffers so ungeschickt vom Herde, daß sich der Inhalt f ihrem Schoße sitzende Kind ergoß. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde daS Kind dem Landkrankenhause zugesührt.
über daS au
Hanan, 28. März. Der Zigeuner Wilhelm Edender ist Freitag mittag, von Fulda kommend, in das hiesige Gefängnis eingeliefert worden, wo er bis zu seiner Hinrichtung verbleibt. Bon seinen beiden Brüdern bleibt Hermann vorläufig noch im Fuldaer Gefängnis. Ernst wird wiedernach der StrafanstaltZiegenhain übergeführt.
Der rechte Weg zum Frieden.
Land und Stadt, — auf! zeichnet Euch ein! Darf auch nicht einer mehr ferne sein! Einer für alle, und alle für einen, Da darf keine Gabe zu winzig erscheinen — Stadt und Land, was jeder vermag, Jeder sein Teil an dem großen Schlag! Zeichnet, zeichnet! So werden wir's schaffen! So helft Ihr den Brüdern, so schärst Ihr die Waffen, So baut Ihr die Boote uns unter der See, Die Zeppeline in luftiger Höh', — Zeichnet! — Daß keiner heut draußen mehr sei, Männer und Frauen kommt alle herbei)!
Je »ehr, je bester,
Je schärfer daS Messer,
Je voller der Sieg, Je rascher z» Ende der »ordende Krieg!