9erstell!er Tageblatt
■ Amtlicher Airzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für HsrsseW 1^50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in,Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile. 1Ü Pfennig, im . amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile >25Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 68
gg6iger b^mm Donnerstag, den 22. März
1917
■"
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 16. März 1917.
In erfreulicher Weise hat sich in weiteren Gemeinden des Kreises die Buttererzeugung und die Milchablieserung wesentlich gesteigert. In Anerkennung dieser Tatsache habe ich den besten Gemeinden eine für die weitere Milchsteigerung geeignete Sonder- zuweisung an Futtermitteln überwiesen. Ich lasse die Gemeinden hierunter folgen und hoffe, daß die Zuweisungen, ein Ansporn zu einer gesteigerten Lieferung nicht nur für die bedachten Gemeinden sondern insbesondere «uch für diejenigen Gemeinden fein mögen, die bis jetzt noch zurückstehen aber sehr wohl in der Lage sind, ihre Lieferung ganz erheblich zu steigern. Die Zeiten sind ernst. Vieles wird von
dem Landwirt verlangt und darum gebe er irgend möglich ist. Es haben erhalten:
A. Erdnutzmehl.
was
§ 1.
Aus der Gemeinde Holzheim und dem Gutsbezirk Sichhof wird je ein Sperrbezirk gebildet.
An den Haupieingängen der Sperrbezirke sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Ausschrift: „Maul- und Klauenseuchesperrbezirk. Einfuhr und Durchtreiben von Klauenvieh sowie Durchfahren mit Wiederkäuergespannen verboten", leicht sichtbar an- zubringen.
Vorschriften für Sencheugehöfte.
§ 2.
Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.
An den Haupteingängen der Seuchengehöfte und an den Eingängen der Ställe, wo sich seuchenkrankes oder der Seuche verdächtiges Klauenvieh befindet, sind Tafeln mit -der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Maul- und Klauenseuche" leicht sichtbar anzubringen.
Gemeinde
Ausbach BeierShausen
30 Ztr.
Im übrigen finden die §§ ordnung vom 15. Februar d. J.
3—22 in meiner An- '. in No. 40 des Kreis-
Stadt
B. Treber.
Gemeinde
//
//
Gethsemane Heddersdors Heenes Hersfeld
Allendorf Conrode Friedewald Hattenbach
10
10
10
10
30
//
10,50 Ztr.
10,10 „
20,20 „
20,50 „
10,- „
Hilperhausen 15,—
Holzheim 15,— Kirchheim 20,59 LampertSfeld 2,— Mengshausen 15,80 Niederaula 20,—
blatts som 17. Februar Veröffentlicht, sinngemäße
Anwendung.
Tgb. No. I. 2972.
Der Landrat.
J. B.: Funke, Kreissekretür.
Hersfeld, den 15. März 1917.
Diejenigen Landwirte, die Hülsenfrüchte aller Art geerntet und die infolge der Beschlagnahme abzu- liefernden Mengen noch nicht abgeliefert haben, werden aufgefordert, diese unverzüglich zur Ablieferung zu bringen. Kommissionär der Reichshülsen- frxchtstelle ist die Firma A. Löwenberg in Hersfeld.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, ihrerseits auf die Ablieferung der beschlagnahmten Hülsensrucht-
Hersfeld, den 10. März 1917.
Hafer und Gerste aus der Ernte 1917 und Höchstpreise für Frühkartoffeln und Winterkartoffeln
der Ernte 1917.
Die verschiedene Behandlung des Hafers und der Gerste Yinsichlich -es Preises undder Ablieferungspflicht hat schon im vorigen Jahre dazugesuhrt, daß Gerste aus mehr zu Haferbau geeigneten Böden gesät und daß der Ertrag des Landes dadurch zum Schaden der Volkswirtschaft herabgesetzt wurde. Um einem ähnlichen Mißstand bei der diesjährigen Frühjahrsbestellung vorzubeugen, werd-m die Landwirte schon jetzt darauf hingewiesen, daß in den demnächst bekannnt zu gebenden Bestimmungen die bisherige Bevorzugung der Gerste vor dem Hafer nicht beibehaltsn werden wird.
Nach zahlreichen Nachrichten besteht auf dem Lande die Neigung, an Stelle der Kartoffeln in vermehrtem Maße Futterrüben oder Kohlrüben anzubauen, weil letztere Früchte bei den diesjährigen Preisen und der diesjährigen schlechte« Kartoffelernte erheblich höhere Einnahmen gebracht haben. Auch vor dieser Maßregel ist eindringlich zu warne«. Die in der nächsten Zeit bekannt zu gebenden Preise der Kartoffeln werden für den Regierungs-Bezirk Cassel im Herbst 6 Mark pro Ztr. betragen. Für Frühkartoffeln find Preise in Aussicht genommen, die zwischen 10 und •
Mark je nach der Jahreszeit schwanken.
mengen hinzuwirken. Tgb. No. 1. 2176.
Von Sonntag, 1.—4. Juli einschl.
Bom 5.-7. Juli einschl.
Bon Sonntag, 8.—11. Juli einschl.
Vom 12.—14. Juli einschl.
Von Sonntag, 15.—18. Juli einschl.
Vom 19.—21. Juli einschl.
Von Sonntag, 22.-25. Juli einschl.
Vom 26.—28. Juli einschl.
9
9
9
9
9
9
9
10 Stars Mk. 90 Pfg.
Bon Sonntag, 29.Juli—1. Augusteinschl. 9 Vom 3.-4. August einschl.
80 „
70 „
60 „
50 „
40 •„
10 „
30 „
10 „
Der Landrat
8
a Solms Stärklos
15—16
15
Hersfeld, den 19. März 1917.
«.RapSkuche».
Gemeinde Kohlhausen „ Landershausen
//
10 Ztr.
Bon Sonntag, 12.—15. August' einschl. 8
//
M
Niederjossa Oberrode UnterMeisenborn
Wilhelmshof Willingshain
10
30
6
10
15
//
Willingshain 15 „
Der Vorsitzende des KreisansschxffeS:
I. A. Nr. 2858. I. «.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Hersfeld, den 19. März 1917.
Mit Bezug auf die im Kreisblatt Nr. 58 vom 10. März -. J. veröffentlichte Bekanntmachung der Reichs- bekleidungsstelle über eine Bestandsaufnahme von Schuhwaren und die im Kreisblatt Nr. 59 vom 11. März d. I. veröffentlichten AuSführungSbestimmungen zu dieser Bekanntmachung mache ich die Beteiligten darauf aufmerksam, daß die für die Bestandserhebung erforderlichen Meldekarten für die Orte Ausbach, Bengendorf, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kletnensee, Leimbach, Lengers, Philippsthal, Ransbach, Röhrigshof, Unterneurobe, Widdershausen und Wölfershausen bei der amtlichen Bezugsscheinausgabestelle 2(RechtsanwaltDr.Rümann) in Heringen sofort anzufordern und nach Ausfüllung an das hiesige Landratsamt biS spätestens 35. d. M. wieder einzureichen sind.
Für die Stadt HerSfeld und folgende Landgemeinden: Allendorf, Allmershausen, Asbach, Aua, BeierShausen, Biedebach, Conrode, Dinkelrote, Sitra, Friedewald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, GerS- Hausen, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdors, Heene», HillartShausen, HilmeS, Hilper- Hausen, Holzheim, KalkobeS, Kathu», Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kohlhausen, Kr«S- piS, LampertSfeld, Landershausen, Lautenhausen, Malkomes, Meckbach, Mecklar, Mengshausen, Motzfeld, Niederaula, Niederjossa, Obergei», Vberhaun, Ober- lengSfeld, PeterSberg, Reckerode, Reilos, ReimboldS- Hausen, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Rotterterode, SchenklengSfeld, Schenksolz, SiegloS, Solms, Sorg«, StärkloS, Tann, Untergets, Unterhann, Unterweisenborn, Wehrshausen, Willingshain, WipperShain, Wüst- feld sind die Karten bet der amtlichen BezugSschein- außgabestelle 1 in Hersfeld, (Büro im Hohenzollern)
Bekanntmachung
betreffend Einkauf von Flachs aller Arten.
Durch Bermittlung der Kriegs-Flachsbau-Gesell- schaft m. 6. H. Berlin, Markgrafenstr. 36, ist vom Königlich Preußischen Kriegsministerium Berlin Herr Hans Guntrum in Hersfeld zum amtlichen Aufkäufer der vorhandenen Flachsbestände für den Kreis Hersfeld ernannt. Sämtlicher Flachs ist beschlagnahmt und darf nur an Herrn Guntrum abgegeben werden.
Für den eigenen Bedarf der Landwirte dürfen die selbst ausgearbeiteten Flachse nur dann verwendet werden, wenn vorher durch Antrag, der an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sekt. W. in Berlin, Berl. Hedemannstr. 8'10 zu richten ist, eine besondere, in jedem Einzelfalle zu erteilende Erlaubnis eingeholt worden ist.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, dies auf ortsübliche Weise bekannt
Vom 16.-18. August einschl.
8
Bon Sonntag, 19.—22. August einschl. 8
Vom 23.-25. August einschl. 8
Bon Sonntag, 26.-29. August einschl. 7
Vom 30. August—1. Septbr. einschl.
Von Sonntag, 2.-5. Septbr. einschl.
Vom 6—8. September einschl.
Box Sonntag, 9.—12. Septbr. einschl.
Am 18. und 14. September
7
7
7
6
6
80
60
40
20
90
60
39
70
40
Frühkartoffeln, die vor dem 1. Juli 1917 geliefert werden, unterliegen einem Höchstpreise nicht.
Den Kartoffelbau soweit wie möglich t* bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten, muß jeder Landwirt als seine vaterländische Pflicht betrachten.
Tgb. Nr. I. 2899.
Der Landrat.
v. Hedemax«, Reg.-Lfsefsor.
zu geben.
Tgb. No. i. 3125.
Der Landrat.
J. B.: Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 16. März 1917.
Unter den Viehbeständen des Landwirts Johannes Pletsch in Kerspenhausen ist die Manl- und Klauen-
feuchr ausgedrochen. Tgb. No. I. 2967.
Der Landrat.
J. B.:
8 u n ke, Kreissekretar.
anzufordern.
Tgb. Nr. I. 8133.
Der Landrat
v. Hede man«, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 10. März 1917.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der 8§ 18ff des Viehseucheugese-es vom 26. Juni 1909 Reichsgesetzbl. S. 519 mit Ermächtigung deS Herren Minister» für Landwirtschaft, Domänen und Forsten feige*»»# bestimmt:
Bekanntmachung
über die Höchstpreise für Kleie.
Vom 4. März 1917.
Aus Grund des § 5 Abs. 1 der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Kleie vom 5. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 12) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) werden die Sackleihgebühr und der Sackpreis wie folgt abgeändert:
Für leihweise Ueberlaffung der Säcke bei Lieferung von Roggen- und Weizenkleie darf .eine Sackleihgebühr bis zu 50 Pfennig für den Doppelzentner berechnet werben. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Sackpreis bei Roggenkleie nicht mehr als zwei Mark dreißig Pfennig, bei Weizenkleie nicht mehr als zwei Mark siebzig Pfennig für den Doppelzentner Reingewicht betragen. Diese Preise schließen den PreiS für die Sackbänder mit ein.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 4. März 191 r.
Der Präsident bei Krieg»erxährun«s«mtS. von Batocki.
Bus der Heimat«
):( Hersfeld, 21. März. (Ablieferungspflicht für Ackerbohnen, Peluschken, Lupinen und Wicken.) Ackerbohnen, (Pferdebohnen, Saubohnen, Feldbohnen, und Peluschken sind gemäß Verordnung über Hülsenfrüchte vom 14. Dezember 1916 beschlagnahmt. Besitzer von Ackerbohnen und Peluschken haben sämtliche in ihrem Gewahrsam defindliche Mengen der ReichShülsenfruchtstelle Berlin, Universitätsstr. 2 Sa anznmelden- soweit die Anzeige nicht bereits seit Sem 20. Dezember 1916 erstattet ist. Der Ankauf erfolgt durch die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte ®, m. b. H. Abt. Kraftfuttermitte! zu Berlin, W. 35 Potzdamerstr. 31 bezw. deren in den einzelnen Landestrilen beauftragte Ankäufer. Jeder, der im Besitze von überlassungspflichtigen Mengen Ackerbohnen oder Peluschken ist, hat sich unverzüglich wegen Ablieferung mit den von der Bezugsvereinigung mit einem Ausweis versehene Ankäufern seines Bezirks in -Verbindung zu setzen. Jeder anderweitige Absatz ist unzulässig und nach § 14 der Verordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mark bedroht. Das Gleiche gilt für den Fall der Unterlassung oder unrichtigen Erstattung der Borratsanzeige. Die unverzügliche Ablieferung der NeberlassungS- pflichtigen und aller darüber hinaus entbehrlichen Mengen ist vaterländische Pflicht. Ss ist dafür Sorge getragen, daß den Ablieferern von Ackerbohnen eine gleiche Menge anderer Futtermittel aus Verlangen sofort zur Verfügung gestellt wird. Wicken und Lupinen unterliegen der Verordnung über Futter. Mittel vom 5. Oktober 1916. Sie sind — abgesehen von Saatware - nur an die Bezugsvereinigxng der deuschen Landwirte G. m. ». H. Berlin Potzdamerstr. 31. bezw. deren in den einzelnen Landesteilen ausgestellte Ankäufer abzusetzen. Für Wicken und Lupinen gelten gleichfalls die oben erwähnten Ttrafbe stimmungen.