Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
B^ugsprsia vierteljSHMch für Hersfeld L50 Mark. durch die PogM- zogen LS) Mark. Druck und Verlag von Ludwig Surrt» Buchdruckers KersfÄd. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Herefeld.
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' dem Kreis HersfelL
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Der Anzeigenpreis beträgt für die stnspccktige Zeile 10 Pfennig, im i amtlichen Teile 20 Pfennig, REamsn die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder« r gelungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, £ ■^^^„m.^^^^^^^.^r^-^,^»^..,^^»«. T, ,„ — ■ „ „»„ Iiiirmi———»B^i
Nr. 47 «""X.“*“ Sonntag, den 25. Februar
1917
Kartoffel« sparen, weitere
Zuweisungen unmöglich!
Amtlicher
HersfelS, den 24. Februar 1917.
Dem Handelsmann Willi Abraham in SchenklengS- selö ist bis auf weiteres die Ausweiskarte des Vieh- handelSverbandes für den Regierungsbezirk Cassel entzogen worden. Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntnis und ersuche die Ortspolizeibehörden und die Gendarmeriewachtmeister des Kreises mir sofort Anzeige zu machen, falls derselbe beim Viehhandel betroffen wird.
Der Borsitzende des KreisansschnffeS.
I. F. No. 393. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affessor.
BezirkSfleichstelle
für den Reg.-Bez. Caffel.
Caffel, den 15. Februar 1917.
Verordnung.
Auf Grund der Verordnung des Landesfleisch- amteS. in Berlin vom 20. Januar 1917 G. Nr. A. I. 856/17 (RegierungS-AmtSblatt Nr. 7 »o« 17. Februar 1917) und der Verordnung der LandeSzentralbehörden vom 22. August 1916 Nr. I A i e 12709 M. f. l. wird über das Fleisch auS Notschlachtungen und über den Ankauf von Rindern, die geringer alS die Rinder der Klasse D sind, (Verordnung des LandeSfleischamtes vom 6. Oktober 1916) für den Reg,-Bes Caffel mit
I 1.
Vollwertiges Fleisch aus Notschlachtungen wird wie bisher den Kommunalverbänden in Anrechnung auf das Schlachtungssoll zugewiesen. Ueber die Verwertung des Fleisches im einzelnen und die Preisfestsetzung entscheidet der Kommimalverband.
Bedingt taugliches oder minderwertiges Fleisch auS Notschlachtungen, sofern dieses nicht von dem Besitzer des notgeschlachteten Tieres für sich zur Selbstversorgung unter eingeschränkter Anrechnung auf die ihm nach den Grundsätzen über Hausschlachtungen zu- stehenden Fleischmengen in Anspruch genommen wird, ist der zum Zwecke einer besseren Ausnutzung eingerichteten Verwertungsanstalt der BezirkSfleischstelle in Cassel an die Adresse: Magistrat der Stadt Caffel. „Biehhof zu übersende«.
In den Kreisen, die die Einrichtung einer Freibank haben, ist das im KreiS gewonnene Fleisch auS Notschlachtungen, sofern eS nicht für vollwertig erklärt ist und die Rinder, die geringer, als die Rinder der Klaffe D sind zur Verwertung an die Freibank zu überweise«, soweit letzteres bisher schon der Fall gewesen ist. Der Landkreis Hanau wird in dieser Hinsicht der Freibank in Hanau angeschlossen. Die Neuerrichtung von Freibanken wird untersagt.
Der Preis des aus Notschlachtungen stammenden, Sei der amtlichen Fleischbeschau als bedingt tauglich oder minderwertig befundenen Fleisches wird bis auf weiteres einheitlich auf Mk. 1— für das Pfund festgesetzt. Dieser Preis wird dem Avgeber bei Abgabe des Fleisches an den Vertrauensmann des Kreises von diesem bezahlt. Die Abfälle und das Fell verbleiben in der Regel dem Besitzer. Will dieser auch die Abfälle und daS Fell an den Magistrat der Stadt Caffel abgeben, so hat er sich über den Wert derselben mit diesem zu einigen und direkt zu verrechnen. Die Kosten für Verpackung und Fracht trägt der Magistrat der Stadt Caffel.
8 5.
Minderwertiges Rindvieh, d. h. solches Rindvieh, das geringwertiger als die Rinder der Klaffe D ist, darf nur an den ViehhandelSverband durch Vermittlung der Vertrauensmänner verkauft werden. Solcher Vieh ist vom Besitzer oder vom Händler dem Vertrauensmann anzumelden, wird von diesem abgenommen, bezahlt und an die oben bezeichnete Adresse übersandt.
DaS gewerblich« Adschlachten von solchem Vieh ist verboten. .
Der PreiS für diese geringwertigen Rinder wird biS auf weiteres einheitlich auf Mk. 4K— für den Zentner Lebend-Gewicht festgesetzt. Die Fracht trägt der Empfänger. Eine VersicherungSvergütung für Schäden, die dem Landwirt au» feiner Haftung für GewährSmängel erwachsen, wird bei diesen Tieren nicht erhoben. DaS volle Risiko für die Berwertbar- k«it der Tiere wird von dem Empfänger getragen.
Wo im I tadgelegener
8 6.
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Versendung untunlich erscheint, ist in allen Fällen die sofortige Entscheidung des Vertrauensmannes oder unsere eigene einzuholen.
8 7.
Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwider- handelt, wird nach § 17 der Verordnung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von PreiSpräfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monate« oder mit Geldstrafe bis zu Mk. 1500 bestraft.
§ 8.
ES wird ausdrücklich bemerkt, daß wir Umgehungen der vorgenannten Anordnungen, z. B. die anderweitige Verwendung von Fleisch aus Not- schlachtungen oder den anderweitigen Verkauf oder daS ungenehmigte Abschlachten minderwertigen Viehs in allen Fällen strafrechtlich verfolgen werden.
Wir weisen darauf hin, daß es im Interesse der Bölksernährung erforderlich ist, daß alles Fleisch der Allgemeinheit nutzbar gemacht wird.
8 9.
Die Verordnung tritt am 19. Februar d. JS. in Kraft.
Der Vorsitzende Der stellv. Vorsitzende gez. v. Pappenheim. gez. Rüdiger.
* * *
Hersfeld, den 20. Februar 1917.
Wird veröffentlicht.
Ich mache darauf aufmerksam, daß im Hiefigen Kreise minderwertiges Fleisch aus Notschlachtungen nach wie vor an die Freibank in Hersfeld abzu- liefern ist.
Der Vorsitzende des KreiSanSschuffes.
I. F. Nr. 341. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
HerSselb, den 20. Februar 1917.
Nachstehend bringe ich einige Bestimmungen der Bezirksfleischstelle in Caffel zur öffentlichen Kenntnis.
1. Zur Förderung der Milchgewinnung zum Zwecke der menschlichen Ernährung muß mit allen Mitteln darauf hingewirkt werden, daß alle Kälber, soweit sie nicht znr Aufzucht bestimmt sind, möglichst frühzeitig zur Abschlachtung gelangen. Das Landesfleischamt hat daher angeordnet, daß für alle Kälber, gleichgültig welchen Gewichtes vom Montag den 19. d. Mts. ab nur noch ein Einheitspreis von Mk. 8V.— für 50 kg. Lebendgewicht ab Stall gezahlt werden darf.
2. Die ungünstigen Fntterverhältnisse verhindern, daß die große Mehrzahl der Schlachtschweine, so- weit für sie nicht durch die Mastorganisationen Kraftfutter znr Verfügung gestellt werden kann, von den Mäster« in eine Gewichtsklasse gebracht werden können, die ihre Abgabe als Schlachttiere nach den allgemeine« Auffassungen wirtschaftlich erscheinen läßt. Es sind im Lande zahlreiche Schweine im Gewicht von 140—160 auch bis 180 Pfö. vorhanden, von denen die Viehhalter hoffe» sie allmählich auf 200 Pfd. und darüber zu bringen und deren Abgabe zu Schlachtzwecken sie daher bis zu diesem Zeitpunkte verzögern. Da in absehbarer Zeit mit größeren Futtermengen zur Heran- Mästung dieser Schweine nicht gerechnet werden kann ist eS durchaus unwirtschaftlich, diese Tiere noch länger zu halten. Daß Landesfleischamt hat uns daher bereits durch Rundverfügung vom 8. 2. A. I. 958 17 B. I. 603/17 angewiesen, in gleichmäßigem Interesse der Besitzer und der Industrie- bezirke, die Abliefernug dieser Tiere durch Zwangsumlage zu erzwingen.
Um nun diese Maßnahmen für die Viehhalter weniger empfindlich zu gestalte» u«d sie williger zu machen, diese Tiere freiwillig zur Schlachtung abz». geben, hat daS LaudeSfleischamt angeordnet, daß:
vom Montag de» 19. Februar ab für alle zur Schlachtung an die Biehhaudelsverbände und ihre Beauftragten abgelieferten Schweine im Gewicht vo« über 100 Pfand auch wenn sie ein Gewicht von 180 Pfund nicht erreiche« gang allgemein der für Schlachtschweiue im Gewicht von 180-200 Pfd. (90—100 Jg.) in der Bekanntmachung zur Regelung der Preise für Echlachtschweine und Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. ®. 99) für die einzelnen Landesteile festgesetzte Höchstpreis gezahlt werde» darf.
Der Vorsitzende deS KreiSanSschnffeS.
J. F. Nr. 341. J. «.:
v. Hedema««, Reg.-Assessor.
Fortsetzung auf der 4. Seit«.
Streckt die Kartoffeln mit Kohlrüben!
Bus der Helmute
):( Hersfeld, 24. Februar. (Erfrorene Kar- Löffel« eßbar!) Die Kartoffelverteilung-stelle in Warschau hat nachstehendes Verfahren in großem Umfange als völlig brauchbar erprobt: Ma« lege die zu Steinen gefrorene» Kartoffeln 24 Stunden in 10—15grädiges Wasser und koche sie unmittelbar im Anschluß daran mit der Schale. Nutzanwendung: Jeder, dem Kartoffeln erfroren sind, schütze sie gegen vorzeitiges Auftauen im Keller und in der Erde!
§ Hersfeld, 24. Februar. (Ratschläge für Hausfrauen.) Unter-Kohlraben, Steckrüben. 1. Suppe: Ma» kocht Lauch, Sellerie, ein paar rot« Wurzeln in so viel Wasser als man Suppe zu habe» wünscht, fügt einen großen Unterkohlrabi hinzu, gibt 2 Eßlöffel Nährhefe daran, würzt mit Thymian und Petersilie. — 2. Suppe: Ein Viertelpfund gut gequellte Gerste mit 3 Liter Wasser, je ein Pfund kleinge- fchnittene Steckrüben und Möhren, ein halb Pfu»d in Würfel geschnittene Karloffel«, den adgeschälten Strunk und die Rippen eines Weißkohls oder Wirsing- Zwiebel», Salz und eine Obertasse angerührte» Erbsmehl werden auf dem Feuer zum Kochen ge- gebracht »nd in der Kochkiste gar gekocht. — 8. Frische- Gericht: 2 Pfund Steckrüben in Würfel geschnitten, 2 Pfund Weißkohl oder Wirsing, ein Pfund Kartoffel», wen» vorhanden, 1 Eßlöffel Fett, sehr reichlich ange« röstete Zwiebel«, Pfeffer, Salz, Kümmel, werden mit Wasser auf dem Herd angekocht und i» der Kochkiste gar gekocht. Einige Haferflocken zum Binde» sind zu empfehlen. — 4. Steckrübenauflauf (1): 3 Pfund Steckrüben, 1 Pfund gekochte, zerdrückte Pellkartoffeln, Salz, Pfeffer, Muskatnuß. Die Steckrüben koche«, bnrchrühren, mit allen Zutaten mischen und in einer mit Wasser ausgespütten Form drei Viertel Stunde backen lassen, dazu eine braune Zwiebeltunke. — 6. Steckrüben-Pudding: Zu einem halben Pfund gehacktem Fleisch gibt man -3—6 Stück gekochte, geriebene Pellkartoffeln, zwei geriebene Zwiebeln, Pfeffer, Salz und streicht damit den Boden und die Wände einer Puddingform aus; nun füllt man Steckrüben, die man vorher kurz einkochen ließ und durchrührt«, hinein, abwechselnd mit der übrig gebliebenen Fletsch- masse. Man kocht den Pudding eine Stunde im Wasserbade, stürzt ihn, fängt die Brühe, die sich gebildet hat, auf und rührt sie mit braunem Mehl ab, daS man auf einer Pfanne trocken braun geröstet bat. — 5. Steckrüben-Auslauf 2): 4 Pfund Steckrüben, 2 Pfund Kartoffeln werden abgekocht und durch die Maschine gegeben, nach Geschmack mit Gewürz versehen. Man gibt der Masse etwas Gries oder Haferflocken zu und kocht sie eine Stunde in vorbereiter Puddingform i« Wasserbad: — 7. Auflauf mit Sauerkraut: 4 Pfund Kohlrüben werden abgekocht und durch die Maschine gegeben, 2 Pfu«d roh« Kartoffel« gerieben, ausgedrückt und beides zusammen mit Salz und ger. Zwiebeln verarbeitet. Man legt eine gefettete Form damit aus, füllt fertig zubereitetes Sauerkraut darauf, deckt el mit der Masse zu und backt eS eine Stunde. — 8. Aus derselben Masse ohne Sauerkraut kann ma» Puffer backe«.— 9. Saure Kohlrüben: 3 Pfund Kohlrüben schälen, zerschneiden, in Salzwasser mit etwa» Essig und einer Prise Zucker weichkochen, abziehen. 80 Gramm Mehl mit dem Rübenwasser glatt rühren, kochen, mit Salz, Essig, Zucker abschmecken und da» Gemüse darin aufkoche» lassen. — 10. Gemischter Salat mit Miesmuschel«: 1 Pfund streifig gcschnitte«« Kohlrübe« kocht man gar, gibt 1 Pfund in Scheiben geschnittene Pellkartoffeln und 1 Pfund auSgeschält« Miesmuschel» daran. Ein viertel Liter Maggibrühe rührt ma» mit einem Teelöffel Mehl ab, gibt eine geriebene Zwiebel, Essig, Salz, Pfeffer daran und vermischt diese Tunke gut mit den Zutaten. — 11. Eteck- rüben-Kuchen: Fünfviertel Pfund Steckrüben kocht man im Wasser weich, gießt sie ganz trocken ab unä streicht sie durch ein Sieb, gibt ein Teelöffel Zimmt, etwa» pulverisierte« Ingwer, die abgerievene Schale einer Zitrone und ein Viertel Pfund Zucker daran. Ein halbe» Pfund Mehl vermischt man mit 1 Paket Backpulver, fügt eS hinzu; wenn 6er Teig, »icht fest genug wird, muß «an etwas mehr Mehl «ehme«. Ma« backt den Kuchen in einer Kastenfor« bei guter Hitze. — 12. Steckrüben-Klöße: 2 Pfd. in wenig Wasfer weichgekocht« Steckrüben zerreibe« oder durch ein Sieb streichen, ein Ei oder Eiersatz, 180—200 Gramm Weißbrot oder Mehl, GrieS oder Flocken oder gekochte geriebene Kartoffeln, Salz, Muskat, geriebexeZwiebel» hinzngebex, schnell vermischten, Klöße abstechen, in Mehl wenden und in kochendem Salzwaffer langsam gar werden lassen. Zwiebel, Meerrettich, oder Kümmeltunk« dazu reiche«. 12a. Dieselben Klöße kann man ohne Gewürz mit einer süßen Tunke vo» Pflaumenmus oder Fruchtsaft geben. Sehr beliebt bei Kindern.
Raboldshanse«, 23. Februar. Mit -«m Eisern«» Kreuz erster Klasse wurde ausgezeich««t Offizierst«»- vertreter Georg Bernhardt von hier.