Hersfelder Tageblatt
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Wr den Kreis Hersjeld
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Nr. 44. wr*^—».. Donnerstag, den 22. Februar
1917
Amtlicher Zeit
Hersfeld, den 20. Februar 1917.
An sämtliche Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
In den nächsten Tagen kommen die für die Viehbestandserhebung am 1. März ds. Js. nötigen Formulare zum Versand. Es sind dies die Zählbe- zirksliste C. und die Gemeindeliste E. Sollten die Zählpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, oder nicht genügend sein, ist mir sofort zu berichten und der Mehrbedarf anzufordern. Im Uebrigen sind die auf den Listen gegebenen Anweisungen genau zu beachten und verweise ich auf meine Verfügung vom 23. November 1916 A. 14079 Kreisblatt Nr. 277. Die angesetzten Termine für die Einreichung der Liste sind genau einzuhalten. Einzureichen sind je zwei Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Gemeindeliste. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist besonders auf die Strafbestimmung des § 4 der Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 hinzuweisen.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
I. F. No. 854. J. V:
v. Hedemann, Reg.-Asiesfor.
Bekanntmachung über Kartoffeln.
Vom 7. Februar 1917.
Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Bolksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: Artikel 1.
Die §§ 1 und 2 der Bekanntmachung über Kartoffeln vom 1. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1814) erhalten folgende Fassung:
§ 1.
Die Regelung der Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln (§ 2 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916, Reichs- daß der Kartoffelerzeuger bis zum 20. Juli 1917 auf den Tag und Kopf 1 Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden darf. Im übrigen wird der Tageskopfsatz bis zum 20. Juli 1917 äus höchstens 3/< Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe festgesetzt, daß der Schwerarbeiter eine tägliche Zulage bis 3A Pfund erhält. Die Vorschriften über den Ersatz eines Teiles der Kartoffelmengen durch Kohlrüben (Bekanntmachung über Kohlrüben vom 1. Dezember 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 1316) bleiben unberührt.
§ 2.
Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen vorbehaltlich der Vorschrift im Abs. 2 nicht verfüttert werden.
Der Kommunalverband kann gestatten, daß Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen und einer Trockenanlage oder einem Fabrikbetriebs zur Verarbeitung nicht znge- führt werden können, an Schweine oder Federvieh und soweit die Verfütterung an solche Tiere nicht möglich ist, auch an andere Tiere verfüttert werden.
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem 10. Februgr 1917 in Kraft.
Berlin, den 7. Februar 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich. * * *
Hersfeld, den 15. Februar 1917.
Wird veröffentlicht.
Auf den zweiten Absatz des § 2 vorstehehender Bekanntmachung weise ich besonders hin und ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, die Ortseingesessenen ebenfalls besonders auf die Bestimmung aufmerksam zu machen. Demnach ist die Verfütterung jeglicher Kartoffel« ohne besondere Genehmigung des Kommunalverbandes verboten.
Tgb. No. I. 1926. Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Affessor.
— HerSfeld, den 14. Februar 1917.
Für die Landgemeinden deS Kreises stehe« 100 Ztr. Marmelade zur Verfügung. Die Herren Bürgermeister werden aufgefordert, Bestellungen binnen 5 Tagen an die Firma G. W. Gchimmelpfeng in Hers- selb z« richten. Bdsteüungen können nur von den Gemeinden des Kreises aufgegeben »erden. Privatpersonen und gewerbliche Unternehmnnngen haben Bestellungen bei der Gemeindebehörde anzubringen. Tgb. No. 1. 1750. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Anbauverträge über Hülsensrüchte.
Der ReichShülsenfruchtstelle ist eine größere Menge ThomaSphoSphatmehl zu dem Zweck überwiesen worden, durch deren Verteilung den Anbau von Hülsensrüchte« zu fördern. Demgemäß soll der Kunstdünger als Prämie für den Abschluß von Andauverträgen verteilt
Deutsche Männer, Deutsche fronen.
^er Weltkrieg drängt zur Entscheidung. Unsere feinde hoben ihre fldsichtev enthüllt. Wir sind ihnen dankbar, daß sie die letzte Maske fallen ließen, daß wir heute mehr denn je wissen, daß wir für den Gestand unseres Vaterlandes kämpfen, für das Sein oder Nichtsein von ksaus und Herd, von Weid und Mnd.
^etzt gilt es alle Kräfte für dies Ziel eiuzusetzeu und nichts gn unterlassen, was unsere Kraft in dem Völkerringen zu steigern und zu stärken vermag.
Der fiakauf von Goldsachen durch die Neichsdank und der Verkauf von Juwelen ins neutrale Ausland durch die Diamantenregie gilt diesem Ziel.
Er stärkt den Goldschatz des Reiches. Er steigert unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Er wird dazu deitragen, uns einen ehrenvollen f rieben und den Wiederaufbau der friedenswirtfchaft zu sichern.
Das Opfer der Gold- und Iuwelenabgade, zu welcher die Reichshank auffordert, zählt - und das fei hier den mancherlei Herumschleicheuden Anzweifelungen gegenüber ausdrücklich festgestellt -
zu den notwendigen Rüftungsarbeiten,
mit denen wir gewillt sind, unseren feinben eutgegeuzutreteu und unseren sahnen den Endsieg zu wahren.
Das Gefühl der Notwendigkeit dieses Opfers erfüllt noch nicht alle Kreise unseres Volkes. Noch können wir Zwar davon adseheu, Goldschmuck und -gerät aufZurufev, dem ein hoher Kunstwort oder - wie alten durch Generationen aufbewahrten familienMckev und den Trauringen der Lebenden - ein besonderer kulturhistorischer oder ethischer Wert innewohnt, aber für alles übrige muß auch hier rückhaltlose Opferfreudigkeit sich in des Vaterlandes Dienst stellen, wie jeder deutsche Mann und jede deutsche fran sich heute, wo eL deu Kampf um des Deutschen Volkes Dasein gilt, draußen wie drinnen selbstlos nnb selbstverständlich in die Reihe der Kämpfer stellt n^k längst von dem Wahn geheilt ist, auf den Einzelnen komme es mäji an, Jo ip es auch gier no., s^v-Mes öoiopucu, reves W&ÄM&Mg^A dem sich weitherzigste Opferwilligkeit zu trennen vermag, den Kampf für das Vaterland mit- kämpft. Wir brauchen heiße kjerzeu und offene kjände.
fronen und Männer Deutschlands ! Zeigt eure Opferäereit- schaft. Laßt euch in dem gesunden DewußtseLn, daß des Deutschen Volkes schwerste Zeit von euch verlangt, auch an dieser Stelle eure Mse Zu spenden, nicht wankend machen durch ^ene, denen das geforderte Opfer zu hoch erscheint.
Wir brauchen euer Opfer!
Serlin, den L fehrnar 1^1?.
ksavenstein,
Präsident der Reichsbank.
werden, und zwar soll 1 Doppelzentner für jeden Morgen Anbaufläche gegen Bezahlung,des gesetzlichen Höchstpreises zur Verfügung gestellt werden. Die Wahl der Hülsensrüchte, welche angebaut werden, bleibt dem Landwirt überlassen. Es kommen Erbsen, Bohnen, Linsen einschließlich Ackerbohnen und Peluschken in Frage. Der Abschluß der Anbauverträge erfolgt zugunsten der ReichShülsenfruchtstelle durch die von den Lande-zentralbehörde« bestimmten Saatstellen, Land- wirtschaftskammern oder die Kommissionärs der Reichshülsexfruchtstelle, denen genügende Mengen Bertragsvordrucke bereits übersand sind. Die ge- ernteten Hülsensrüchte sind gegen Zahlung der gesetzlichen Höchstpreise an die ReichShülsenfruchtstelle abzu- liefern, die in diesem Jahr für den Doppelzentner
bei Erbsen.......51,- biS 70,- Mk.
„ Bohnen.......51,— „ 80,— „
„ Linsen.......51,— „ 85,— „
„ Ackerbohnen.....51,— „ 60,— „
„ Peluschken......51,- „ 60,- „
zahlen wird.
ES besteht schon jetzt eine rege Nachfrage nach dem Abschluß derartiger Anbauverträge, und es extpfiehlt sich, sich mit dem Abschluß eineS solchen zu beeilen, da die zur Verfügung stehende Menge Kunstdünger beschränkt ist. Der Landwirt darf von der geernteten Menge das nötige Saatgut für die nächstjährige Bestellung, und zwar bei Ackerbohnen 3 Doppelzentner, bei den übrigen Hülfenfrüchten 2 Doppelzentner, für den Hektar der Anbaufläche für sich zurückbehalten.
Bekanntmachung,
betreffend Zustimmung zur Anfertigung von Leder- ersatzstoffen, die zur Herstellung oder Ausbesserung von Schuhware« und für die Herstellung von Echxh- »arenbestandteilen Verwendung finde«.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung, betreffend AuSsührnngsbestimmunge« zu der Verordnung über
den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern und Sohlenbewehrungcn und Lederersatzstoffen, vo« 4. Januar 1917 (RGBl. S. 10) wird folgendes bestimmt:
Bis aufWiederrufwirddie allgemeine Zustimmung
Fortsetzung auf der 4. Seite.
Bus der Heimat«
):( Hersfeld, 19. Fevruar. Bei der z. Zt. bestehenden großen Knappheit an Gummiheizschläuchen ist es nicht immer möglich, alle Personenzüge — selbst Fern- schnellzüge — ordnungsmäßig Heizen zu können. In erster Linie müssen aber die Fernzüge ordnungsmäßig geheizt sein. Wir sind deshalb notgedrungen zu der Maßnahme veranlaßt, die Heizung der Personenzüge im Nahverkehr wie auch die eines großen Teiles der auf den Nebenbahnstrecken deS Direktionsbezirks Frankfurt (Main) verkehrenden Personenzüge gänzlich einzustellen. Den Reisenden wird deshalb empfohlen, sich durch Mitnahme von Winterschutzkleidern, Decken oder dergleichen vor Kälte zu schützen. Es darf angenommen werden, daß die Fahrgäste den obwaltenden Umständen volles Verständnis entgegenbringe«. Beschwerde« über mangelhafte- Heizen der Züge werden im allgemeinen keine Berücksichtigung finden können.
):( Hersfeld, 20. Februar. Mit dem heutigen 20. Februar 1917 ist eine Bekanntmachung (Nr. w. ui. 4700 12. 16. KRA.) in Kraft getreten, durch welche Höchstpreise für Spinnpapiere aller Art sowie für einfache, gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit anderen Fafserstoffen nicht vermischt sind, eingeführt werden. Die im einzelnen festgesetzten Höchstpreise ergeben sich aus den beiden der Bekanntmachung angefügten Preistafeln. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzelbestimmungen enthält, ist im Land- ratSamt einzusehen.