Infolge der höheren Fuhr und Tagelöhne find wir
-genötigt, vom I. ds. MtS
die Solrabsabt- md sonstigen Preise dem Wüschen Kolzmogarin
wie folgt anderweit festzusetzen:
Verkaufspreis für l rm buchen Derbholz auf 13 Mark
„ „ 1 „ tiefern „ „ 9 „
„ „ 1 Portion buchen Derbholz auf 60 Pfg.
„ „ 1 „ kiefern „ „ 50 „ Zerkleinerunqspreis für 1 rm buchen Derbholz auf 2,75 Mark.
Zerkleinerungspreis für 1 rm kiefern Derbholz auf 2,50 Mark.
Zerkleinerungspreis für 1 Portion buchen oder kiefern Derbholz auf 15 Pfg.
Bringerlohn für eine Fuhre Holz 50 Pfg.
Hersfeld, den 7. Februar 1917.
Der Magistrat.
VeckulmMMineuHtistöl.
Aus Beschluß der Versorgungsstelle findet der Verkauf der Margarine und des Speiseöls für die Zukunft in denjenigen Kaufmannsgeschäften statt, welche keinen Butterverkauf haben.
Die Bezugsberechtigten werden ersucht, sich unter Vorlage der gültigen Fettkarte in einem der in Betracht kommenden Geschäfte nach ihrer Wahl in die dort ausliegenden Kundenlisten eintragen zu lassen.
Formulare für die Listen erhalten die Geschäftsinhaber auf dem Polizeigeschäftszimmer — Zimmer 12 — der Rathauses.
Die Bezugsberechtigten erhalten dann die Margarine und das Speiseöl fürderhin stets bei dem von ihnen gewählten Geschäft, sofern nicht aus Verwaltungsrücksichten ihre Zuweisung an ein anderes Geschäft erfolgen muß. Die Eintragung in die Kundenlisten muß erfolgen in der Zeit von
M,UMfU
Es wird ersucht diese Frist genau einzuhalten.
Hersfeld, den 7. Februar 1917.
Der Magistrat — Bersorgungsstelle.
Für diese Woche bis einschl. den 11. d. Mts. werden auf jeden BuNerkartenabschnitt
verabfolgt.
Der Butterverkauf beginnt am Sonnabend dieser Woche. Die Butter wird nur gegen Vorlage der ganzen Butterkarte, die mit dem Namen des Inhabers und der Nummer der Kundenliste versehen sein muß, abgegeben.
Diejenige Butter, welche bis zum kommenden Montag, mittag 12 Uhr, nicht abgeholt worden ist, wird ohne Kartenabgabe anderweit verkauft.
Weiter wird das Publikum ersucht, zum Einschlägen der Butter geeignetes Papier oder geeignete Gesäße mit- zubringen.
Hersfeld, den 6. Februar 1917.
Der Magistrat — Bersorgungsstelle.
Auf Anordnung des Herrn Ministers des Innern hat am 10. Februar 1917 eine BeWMfnahm von Kojlrübev (Steckrüben, Wrucken, Bodenkohlrabi stattzufinden.
1. Die Kommunen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände.
2. landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieb Kohlrüben qeerntet oder verarbeitet werden.
3. alle diejenigen, die Kohlrüben aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen in Gewahrsam haben, kaufen oder verkaufen.
Alle hiernach Meldepflichtigen werden unter Bezugnahme auf § 1 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 <R. G. Bl. S. 54) in Verbind: ng mit der Aussührungsanwe sung vom 27. Dezember 1915 aufgefordert, die vorhandenen Vorräte am 10. ds. Mts. hier anzumelden. Ein besonderes Meldeformular ist nicht vorgeschrieben. Die Meldungen haben aber schriftlich zu erfolgen. Bei der Meldung ist bei der Unterschrift genau zum Ausdruck zu bringen, um welche der oben unter 1—3 genannten Meldepflichtigen es sich handelt. Die Nichtangabe bezw. die nicht rechtzeitige wissentliche, unrichtige' oder unvollständige Angabe der Meldung ist nach § 5 der obenerwähnten Bekanntmachung strafbar, und zwar mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 10 000 Mark. Auch können Vorräte die verschwiegen sind im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden.
Her-feld, den 7. Februar 1917.
Die Polirei-Berwaltimg.
empfiehlt
L Funks Bucnuruckerei.
Heute Morgen entschlief nach kurzem schweren Leiden unsere liebe Mutter, Schwiegermutter und Grossmutter
Witwe
Katharina Hagemann geb. Wagner
im 72. Lebensjahre.
Unterbaun, Frankfurt und Gittersdorf, den 8. Febr. 1917.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet Sonnabend nachmittag 2 Uhr in Unterbaun statt.
Von Donnerstag, den 8. Februar nachmittags an ist die städtische Turnhalle an der Hainstraße
als Wärmehalle geöffnet.
Wir bitten, daß nur diejenigen hiervon Gebrauch machen, denen wirklich keine andere Möglichkeit sich zu erwärmen zur Verfügung steht. Wir bitten ferner, den Anordnungen deS die Aussicht Führenden Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben sofortigen Ausschluß zur Folge.
Hersfeld, den 7. Februar 1917.
Der Magistrat.
Vorraussichtlich werden uns heute
ttgehen. Da die verfügbaren Mengen nur gering sind, können nur die berücksichtigt werden, die nicht im Besitz von Brennstoffen sind. Wir ersuchen diejenigen die «achmei-lich keine Krennmittel mehr haben, ich auf der Polizeiwache zu melden. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Angaben über den Besitz von Brenn- mitteln nachgeprüft werden. Wir haben gestern fest- tellen müssen, daß der Besitz von Brennstoffen in ;rößeren Mengen — in einem Falle 10 Ctr.! — ver- chwiegen worden ist. Mir Werden weitere Falle einer solch geWissenlosen Hamsterei unt r Nennung der Namen der Schuldigen veröffentlichen.
H e r s f e l d, am 8. Februar 1917.
Der Magistrat — Bersorgungsstelle. —
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Melder Tageblatt.
Den Heldentod für König und Vaterland fand in treuer Pflicht- erfüllung am 24. Januar 1917 der
Unierolfizier Karl Bein
aus Harnrode.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
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