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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^Ä^ für den Kreis Hersfeld

Well« ÄteisWuti

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Potz be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der AnzeigeAprets beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen leue 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 34. -->>,., °.--U-^ Donnerstag, den 8. Februar

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 81. Januar 1917.

Die erfolgte Wiederwahl deS Bürgermeister- Echeer in Moyfeld habe ich bestätigt.

Der Vorsitzende des KreisausschnffeS.

I. «. Nr. 945. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 25. Januar 1917.

Am 13. November 1916 ist der Polizeiverwaltung Thorn ein etwa zweijähriger Knabe, der anscheinend von außerhalb in Tborn ausgesetzt ist, zugeführt worden. Er ist ein hübscher, kräftiger Knabe mit dunkelbraunen Augen und brauen Haaren. Die bis­herigen Ermittelungen nach den Angehörigen des Knaben sind vergebens gewesen. Etwaige Angaben über die Angehörigen des KindeS sind dem Magistrat in Thorn zu No. //. 8361/16. zu machen.

Tgb. No. I. 814. Der Laudrat.

I. V.:

». Hedemann, Reg-Asseflor.

Bekanntmachung,

betreffend AnSführvugSbestimwunge« zur Verord» n««g über Preiöbefchränknugen bei Anöbeffer«vg von Schuhwaren vom 25. Januar 1917 jReichs-Gefetzbl. S. 75).

Bom 25. Januar 1917.

Auf Grund des § 8 der Verordnung über PreiS- schrönkungen bet Ausbesserungen von Schuhwaren vom 25. Januar 1917 ReichS-Gesetzbl. S. 75) wird folgendes bestimmt:

§ 1.

Die AuSführungsbestrmniu.-«en znr Verordnung MWWM^.,.« amw ä gelten entsprechend für die Ausführung der Verord­nung über PretSbeschränkungen bei Ausbesserungen von Schuhwaren vom 25. Januar 1917.

8 2.

Diese Bestimmungen trete« mit dem 15. Februar 1917 in Kraft.

Berlin, den 25. Januar 1917,

Der Stellvertreter des ReichkanzlerS.

Dr. H e l f f e r t ch.

* * * HerSfel», am 30. Januar 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. No. 1. 1246. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedeman», Reg.-Affeffor.

Hersfeld, den 8. Februar 1917.

Nachdem auf meine Bekanntmachung vom 22. v. M, Kreisblatt No. 22, betreffend Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter des Steuerausschusses der Ge- werbesteurrklasse 3 in dem auf den 2. d. M. angefetzt gewesenen Termin keine Wähler erschienen waren, wird zur Vornahme der Wahl nochmals anderweiter Termin auf

Sonnabend, den 10. d. M , Vormittags 11 Uhr im Geschäftszimmer der Veranlagungs-Knmmisson Johannesstraße 6 8 hiermit anberaumt.

Zu wählen sind 5 Abgeordnete und eine gleiche Anzahl Stellvertreter.

Bezüglich der näheren Bestimmungen über die Ausführung der Wahl, nehme ich aus meine oben angeführte Bekanntmachung Bezug und mache hier­bei noch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß falls die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter von der Steuergesellschaft auch diesmal verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt wird, die dem Steuer- ausschusse zastehenden Befugnisse für dieses Steuer­jahr auf den unterzeichneten übergehen.

Der Vorsitzende des Stenera rsschuffe- der Gewerbesteuerklasse« 3 nnd 4

J. V.:

v. Hedemann, Reg-Asseffor.

No. 7.

Verbot schrlstllcher Mitteilung in Post« paketen an unsere Kriegsgefangene im

Ausland.

Auf Grund des Art. 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 9 -e- Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 und deS ReichSgesetzeS vom 11. 12. 1915 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit Folgende-:

1.

ES ist verboten, den Paketen an kriegSgefangene Deutsche im Auslande schriftliche Mitteilungen bet» zufügen.

r

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bt» zu einem Jahr bestraft, sofern nicht nach den allge- »einen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt wird.

Sind mildernde Umstände rorbanden so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. erkannt werden.

8

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft.

Cassel, den 3. Januar 1917.

Der Kommandierende General von Hangwitz General der Infanterie.

* * *

HerSfeld, den 18. Januar 1917. Wird veröffentlicht.

Tgb. No. I. 627. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Rcg.-Assessor.

Von unterrichteter Seite wird uns mitgeteilt, daß die zuständigen Dienststellen zur Förderung des dringend notwendigen Einschlags und der Abfuhr des in erster Linie für die Heeresverwaltung unmittelbar oder mittelbar notwendigen Nutzholzes aus dem Walde folgende Bestimmungen getroffen haben:

1. Bei der Verteilung der Kriegsgefangene« sind diejenigen Arbeitgeber vorzugsweise zu berücksich­tigen, die ihrer zum Einschlag von Nutzholz bedürfen.

2. Die diesen Arbeitgebern zu überweisenden Kriegs- gefaugenen sollen für die Fällungsarbeiten geeignet fein nnd nach Möglichkeit bis zur Beendigung dieser Arbeiten den Arbeitgebern belassen werden.

3. Unter Hinweis auf die Dringlichkeit des vater­ländischen Bedürfnisses ist von feiten der Behörden auf sie in der Nähe des Waldes wohnenden Ge­spannhaltern dahin einzuwirken, daß sie sich nach Kräften an der Nuyholzabfuhr beteiligen.

4. Die Landwirtschaitskammern sind angewiesen worden, bei der Abgab von Beutepferden usw. vorzugsweise solche Landwirte zu berücksichtigen,

8. Die AuShebung der zur Nutzholzabfuhr schon ver. wendeten oder nachweisbar verpflichteten Pferde hat bis zum 31. März 1917 zu unterbleiben.

6. Den zur Abfuhr von Grubenholz und von Holz deS unmittelbaren Heeresbedarf mit Ausnahme von Brennholz verwendeten Pferden wird bis zum 15. März des Jahres eine um l*/i Pfund täglich verstärkte Haferration bewilligt.

7. In dringenden Bedarfsfällen und namentlich, wenn es sich um die Abfuhr von Grubenholz, Holz- schwellen, Papierholz, Kistenholz handelt, werden nach Möglichkeit auch Militärhserde für die Nutz­holzabfuhr gestellt.

8. Sch-ettet die Nuyholzabfuhr trotzdem nicht ge. «irgend fort, so soll bei ungerechtfertigter Ber- Weigerung deS Spanndienstes die Fuhrleistung auf Grund des Gesetzes üoer die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 gefordert werden.

9. Den Anträgen der Gespannhalter auf Freigabe nicht kriegsverwendung-iähiger Holzabfuhrleute soll tunlichst entsprochen werden.

10. Für die zur Nuyholzabfuhr eingestellten Kraft­wagen, die u. a. auch von der Feldkcaftwagen. Aktiengesellschaft in Berlin, Unter den Linden 34, die im Auftrage der Heeresverwaltung aus Sem Felde zurückketzrende Kraftfahrzeuge instand setzt und verwertet, angekaust oder gemietet werden können, soll die Notwendigkeit der Abgabe ge­nügender Betriebsstoffe (Del, Benzol usw.j aner- sannt werden. Wo diese im freien Handel nicht erhältlich, ist die Ueberweisung bei der Königlichen Inspektion des KraftfahrwesenS zu beantragen.

11. DaszumBauundBetriebvonNutzholzabfuhrbahnen erforderliche Material kann, wenn im freien Handel nicht erhältlich von der Königlichen In­spektion der Eisenbahntruppen erbeten werden, die nach Möglichkeit aus eigne« Beständen ver- saufen oder noch verfügbare fremde Bestände nachweisen wird. Bei Beschaffung neuen Materials ist Bezugsschein der Inspektion für die Liese-firma notwendig. Die Notwendigkeit der Abgabe ge­nügender Betriebsstoffe wird auch hier anerkannt werden.

Berlin W 9, den 23. 1. 1917.

Minister für Landwirtschaft, Domänen «nd Forsten.

* * HerSfeld, den 81. Januar 1917.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. 1. 1127. Der Landrat.

J. B.:

o. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Brnteiern vom 15 Januar 1917.

Auf Grund deS § 15 der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (3t G. Bl. 6. 927) wirk folgende! bestimmt;

I. Der Verkehr mit Bruteiern wird für Gänseeier vom 20. Januar, für andere Eier vom 10. Februar an bis SO. Juni unter folgenden Bedingungen ge­stattet :

1. Die Versendung darf nur von Geflügelhaltern unmittelbar an Geflügelhalter erfolge«.

Es dürfen nur die Eier des dem Versender ge­hörigen Geflügels versendet werden.

2. Wer Hühnereier zu Brutzwecken verkauft, hat hierüber Aufzeichnungen zu führe», aus denen her- vorg'ht:

Name und Wohnort des Käufer«, Stückzahl und Art der Bruteter, Tag des Versandes.

Die Aufzeichnungen sind dem Kommunalvert««- auf Erfordern vorzulegen.

3. Eier, die als Bruteter gekauft sind, dürfen nur zur Brut verwendet werden.

4. Die Bruteterversendungen müssen die deutliche Kennzeichnung als Bruteter erhalten.

U. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Ziffer I. fallen unter die Strafbeftimmungen der Ver­ordnung über Eier vom 12. August 1916 (St G. Bl. S. 927.)

Berlin, den 15. Januar 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe, gez. Sydow.

Der Minister für Landwirtschaft,Domäne« uuöForste».

Freiherr von Schorlemer.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: gez. Freund.

* * HerSfeld, den 5. Februar 1917.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des KreisansschnfleS.

I. A. No. 1179 I. V. :

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Bus der Heimat«

* (Bezugscheine sind öffentliche Ur« tunben.f Aenderungen auf Bezugscheine« sind Ur« . 1»nKL»MP»chijS<- -fäist-^^tilrvrtvTrähmft

von der zuständigen Stelle abgestempelten über einen Anzug lautenden Bezugschein in der Weise adge- ändert, daß er das WortAnzug" durchstrichen und dafürUeberzieher" geschrieben hat. Er hat auch tat­sächlich einen Ueberzteher verkauft. Hierin liegt nicht nur eine strafbare Abgabe ohne gültigen Bezugschein, sondern auch die Fälschung einer öffentlichen Urkunde. . Jede derartige Aenderung auf einem ungestempelten ^Bezugschein, durch die der Bezugschein über eine -andre Art ober Zahl von Waren oder auf eine andre Person lautet als vor der Aenderung, ist Fälschung einer öffentlichen Urkunde. Es muß daher vor der­artigen Aenderungen eindringlichst gewarnt werde«.

):( Hersfeld, 6. Februar.Vom 7. Februar ab ist wegen Betriebsschwierigkeiten die Einschreibung bei Privatpaketen vorläufig ausgeschloffen. Ferner werden Pakete an Kriegsgesangene in England, Portugal nnd und Besitzungen bis aus weiteres nicht mehr ange. nommen."

):f Hersfeld, 7. Februar. (Märkte imMo » « t März:j Hersfeld 6. Rindvieh. und Schweinemarkt, 28. Schweinemarkt, Burghaun 14 Krammarkt, 11. Rindvieh- undSchweinemarkt, Fulda 1. Rindviehmarkt, 22. Vieh- und Schafmarkt Homberg 14. Krammarkt, Hünfeld 6. Kram- und Scheinemarkt, Mansbach 21. Kram- und Schweinemarkt, Dberaula 21. Krammarkt, Rotenburg 7. Schweinemarkt, 28. Krammarkt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß auf behördliche Anord­nung oder wegen Seuchengesahr noch hier uub da Aenderungen in dieser Mäckteanordnung eintreten können. v

Cassel, 5. Februar. Ein Schälverbot für Kartoffel« hat der Magistrat erlassen, da durch das Schälen der Kartoffeln in den Haushalten und Speise betriebe« große Verluste entstehen, die infolge der Knappheit nicht gedeckt werden können. Verboten ist die Abgabe von Kartoffelsalat, Röükarwffeln, Kartoffelpfannkuche» (Kartoffelpuffer) und dergleichen in den Wirtschaften, weil diese Gerichte zu starke Verluste bei der Zube. reitung bedingen. Für Wirtschaften und Speisebelried« aller Art ist angeordnet worden, daß die Kartoffeln nur als Pellkartoffeln ungeschält aufgetischt werde» dürfen.

Epangenberg, 6. Februar. Das Anwesen bei Landwirts Heinrich Sröhr ist vollständig niederge- drannt. Die reichen Futter« und Stroboorrätt und landwirtschaftlichen Maschinen wurden ein Raub der Flammen

Schmalkalden, 5. Februar. Hier wurden von ber Direktion der Oberrealschule die augenblicklich schul­frei sich besindlichen Oberrealschüler aufgejordert, sich beim Abfuhren fertig im Walde liegenden HolzeS zu betättgen, um für die bedürftigen Einwohner -er Stadt möglichst größ re Mengen heranzuholen und o der herrschenden Kohlennot steuern zu könner«.

Neustadt, 5. Februar. Vom hiesigen Schöffenge­richt wurde der 16 Jahre alte Dienstknecht Alfred Teubner aus Pößneck zu 4 Wochen Gefängnis verur­teilt, weil er die seiner Pflege anoertrauten Kühe mit Holzpantoffeln getreten und mit der Düngergabel nach ihnen gestochen hatte. Eine junge Kuh verletzte er so, daß sie gelötet werden mußte.