Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeige»
Bezngsprs!» vtsrtetzLhrKchfir HersfAd 1^0 SJtat, durch ble^WÄ» zogrn L60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig gunts Vuchdr«t«>ei Hersfetd. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HerssAd.
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für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpre» beträgt für die einspaltige Zeit» 10 Pfennig, tm , MlvWBlUU «ntlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder» ? hvlungsn wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. |
Nr. 26. mh« b«^^ Donnerstag, den 1. Februar
1917
Amtlicher Teil.
An der lönigl. Lehranstalt für Wein-, M- u. Gartenbau zu Geifenheim »M finden im Jahre 1917 folgende Unterrichtsknrse statt: 1. Oeffentlicher Reblauskursus am 12. und 13. Februar. 2. Obstbaukursus vom 12. bis 24. Februar.
2. Baumwärterkursus vom 12. bis 24. Februar.
4. Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 19. bis 21. März.
5. Kriegslehrgang über die Verwertung der Früh- gemüse im Haushalte vom 14. bis 16. Mai.
6. Pflanzenschutzkursus vom 19. bis 31. Mai.
7. Kriegslehrgang über die Verwertung deS Frühobstes und der Gemüse im Haushalte vom 18. bis 20. Juni.
8. KriegSlehrgang über die Herstellung der Obst- und Beerenweine sowie der alkoholfreien Weine und Obstsäfte im Haushalte vom 12. bis 14. Juli.
9. Wiederholungskursus für ObstSaulehrer vom 23. bis 26. Juli.
10. ObstbaunachkursuS vom 23. bis 28. Juli.
11. BaumwärternachkursuS vom 23. bis 28. Juli.
12. ObstverwertungSkursus für Männer vom 80. Juli biS S. August.
18. ObstverwertungSkursus für Frauen vom 20. bis 25. August.
14. 1. KriegSlehrgang über das gammeln und Verwerten von Pilzen vom 80. August bis 1. September.
15. 2. KriegSlehrgang über das Sammeln und Verwerten von Pilzen vom 6. bis 8. September.
16. KriegSlehrgang über Winter-Gemüsebau vom 8. bis 10. Oktober.
„i» ^k^MM"^. ~ r ? - ä «nd Gemüse sowie von Obst- und Gemüse-Danerwaren statt. Außerdem Beteiligung der wissenschaftlichen Versuchsstationen durch Vorführung der Schädlinge des Obst- und Gemüsebaues usw.
17. KriegSlehrgang über Obstbau für Gartenbesitzer vom 12. bis 17. November.
18. Kriegslehrgang über Beerenobstbau vom 10. bis 12. Dezember.
Das Unterrichtshonorar beträgt:
Für den Kursus 1: Nichts.
Für den Kursus 2 und 10: Preußen 20 Mk., Nichtpreußen (auch Lehrer) 80 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die nur am Nachkursus sNr. 10) teilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.
Für den Kursus 3 und 11: wird ein Honorar von 10 Mk. erhoben. Personen, die nur am Nachkursus (Nr. 11) teilnehmen, haben 5 Mk. zu zahlen.
Für die Kriegslehrgänge 4, 5, 7, 8, 14 bis «in- schließlich 18: Nichts.
Für den Kursus 6: Preußen und Nichtpreußen 10 Mk.
Für den KursuS 9: Nichts.
Für den KursuS 12: Preußen 10 Mk. Nichtpreußen
15 Mk.
Für den KursuS 13: Preußen 6 Mk. Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldnngeu sind unter Angabe der Staatsangehörigkeit zu richten:
bezügl. der Kurse 2 biS einschl. 8 und 10 bis einschl. 18 an die Direktion der Königl. Lehranstalt, Geisen, heim a. RH.; bezügl. deS Kursus 9 an den Herr» Ober- Präsidenten.
Wegen Zulassung zum ReblauskursuS (Nr. 1) wollen sich Personen aus der Provinz Hessen-Nassau an den Herrn Oberpräsidenten in Cassel, Nichtpreußen an die Landesregierung wenden.
Wettere Auskunft ergeben die von der Lehran- statt kostenlos zu beziehenden Satzungen.
Zum Schlufie wird noch bemerkt, daß die unter 2, 3, 10 und 11 aufgeführten Kurse Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer in WieSbaden sind.
Der Direktor:
Wortmann.
Bekanntmachung
der ReichSfuttermittelstelle über die Zulassung zum Handel mit Sommergerste und Hafer zu Saatzwecke».
Auf Grund deS $ 4 der Bekanntmachung des Herrn'Prästdenten deS KriegSernährungSamtS vom 11. Januar 1917 (ReichS-Gefetzbl. S. 81) über den Verkehr mit Hafer und Sommergerste aus der Ernt« 1916 zu Caatzwecken wird bestimmt:
Wer zur AuSfaat in feinem Wirtschaft-betriebe Hafer oder Gerste zu Saatzwecken erwerben will, muß sich von seinen zuständigen Kommunalverbande eine Saatkarte in Höhe der zu erwerbenden Menge Hafer oder Gerste nach dem aufgestellten Muster a (ReichS-Gefetzbl. ®. 85) auSstellen lassen. Auf der Saatkarte muß Name Wohnort und Komunalverband deS zum Erwerb Berechtigen, der Ort, wohin das Saatgetreide geliefert werden soll, und bet Beförde
rung mit der Eisenbahn die Empfangsstation ausgefüllt sein.
Stellt der Komunalverband die Saatkarte nicht selbst aus, sondern überträgt er die Ausstellung an andere Stellen, so müssen 'die Saatkarten gleichwohl mit dem Spempel des KommunalverbandeS, in dessen Bezirk das Saatgut ringeführt werden soll, versehen sein. Karten ohne Stempel deS KommunalverbandeS, in dem die Aussaat erfolgen soll, sind ungültig.
Aus Grund der ihm ausgestellten Saatkarte kann der Landwirt die in ihr angegebene Menge Saatgut entweder unmittelbar von einem anderen Landwirt oder mittelbar durch einen zugelassenen Saatguthändler beziehen.
II.
Wer selbstgebauten Hafer oder selbstgebaute Gerste zu Saatzwecken abgeben will, bedarf hierzu der Genehmigung deS KommupalverbandeS, für de« der Hafer oder die Gerste beschlagnahmt ist.
Diese Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Verkäufer
1) eine für dir zu veräußernde Vetreideart anerkannt«,
d. h. entweder in der Sondernummer des Gemeinsamen Tarif- und VerkehrSanzeigerS für den Güter- und Tterverkehr im Bereich der preußisch-hessischen StaatSeisenbshnver- waltung, der Milttäreisenbahnen, der Meklen- burgischen und Oldenburgischen SkaatSeisen- bahnen und der Norddeutschen Privateisen- bahnen vom 16. September 1916 und den hierzu erschienenen Nachträgen für Hafrr oder Gerste aufgeführte
oder außerhalb des Geltungsbereichs deS Gemeinsamen Tarif- und VerkehrSanzeigerS durch die LandeSzrniralbehörde als solche bezeichnete
Saatgutwirtschaft für Hafer o^er Gerste betreibt.
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hat, daß er sich in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkäufe von Hafer und Sommergerste zu Saatzwecken befaßt hat und ter Kommunalverband ihm daraufhin die Genehmigung zum Verkauf« selbst« gezogenen Saathafers oder selbstgezogener Saatgerste zu Saatzwecke« allgemein erteilt hat.
III.
Wer mit nicht selbstgebautem Hafer oder nicht felbstgebauter Sommergerste zu Saatzwecken handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichsfuttermittelstelle oder eine von ihr ermächtigte Stelle (| 4 Abs. 1 a. a. O ).
1) Zugelassene Händler sind zum Ankauf von. Saattzafer oder Saatgerste gegen Saatkarte überall berechtigt, zum Verkauf nur in den Gebieten, für die sie zugelassen sind (§ 4 Abs. 2 e. a. O.).
2) Soweit Händler (einschließlich Genossenschaften, Kousumvereine u. dgl.) Hafer und Gerste nur innerhalb des KommunalverbandeS, in dem sie ihre gewerbliche Niederlassung haben, zur Saat abgeben, haben sie ihre Zulassung durch den Kommunalver- band, auf den wir die Befugnis zur Zulassung für seinen Bezirk hiermit übertragen, zu erwirken. Der Kommunalverband hat den von ihm zugelassenen Saatguthändler zur Führung ordnungsmäßiger Bücher zu verpflichten, die Ueberwachung seines Geschäftsbetriebes zu übernehmen und der Reichsfuttermittel- stelle monatlich bis zum 10. d. M. eine Aufstellung über den Umsatz an Hafer und Gerste zu Saatzwecken nach anliegenden Mustern a und b einzureichen.
8) Beabsichtigt ein Händler iGenossenschaft, Konsumverein oder dergl.) in mehreren Kommunalverbänden desselben Bundesstaats Hafer oder Gerste zu Saatzwecken abzugeben, so hat er die Zulassung durch die zuständige Landesfuttermittelstelle jLandesfutter- mittclamt), auf die wir die Befugnis zur Zulassung für ihren Bezirk hiermit übertragen, zu erwirken.
Dieser Stell« ist nach dem »eitiegenden Muster e der Antrag auf Zulassung durch Bermittlung des KommunalverbandeS und der landwirtschaftlichen Körperschaft einzureichen.
4) Beabsichtigt ein Händler (Genossenschaft, Kon- sumverein oder dergl.) Hafer oder Gerste zu Saatzwecken in dem Gebiet mehrerer Bundesstaaten abzugeben, so ist «ach dem beiliegenden Muster c der Antrag aus Zulassung durch Vermittlung des Kommu- ««lverbandeS und der landwirtschaftlichen Körperschaft an die Reichsfuttermittelstelle zu richten.
Fortsetzung auf der 4. Seite.
Bus der Heimat.
* t(Fortdauer der Kälte?) Wenn die Wetterlage gegenwärtig auch nicht mehr so beständig wie vor acht Tagen erscheint, so sieht cS doch nicht so aus, alS ob der Frost nunmehr bereits überwunden sei. Die Kälte dürfte im Gegenteil demnächst, und zwar nach leichteren Schneefälle« von neuem zunehmen.
):( HerSfeld, 81. Januar. Am 1. Februar 1917 tritt eine HöchstpretSverordnung für Zink in Kraft, in der für Zink je nach dem Feingehalt, auch für umgeschmolzeueS Zink Altzink und dergl. und
i für Zink in Erzen Höchstpreise festgesetzt werden. Ueber die Anwendung der Höchstpreise in verschiedenen Fällen, auch bei Weiterverarbeitung des Zinks, sind bestimmte Richtlinien gegeben. Ausnahmen von den Bestimmungen der HöchstpretS- bekanntmachung können insbesondere bet Einfuhr gestattet werden. Anträge und Anfragen sind an die Metallmeldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung deS Kriegsamts des Königlich Preußischen KriegS- Ministeriums, Berlin W. 9, PotSdamerstraße 10—11 zu richten. Einzelheiten sind auS dem Wortlaut der Bekanntmachung zu ersehe», die auf dem Landratsamt einzusehen ist.
):( Hersfeld, 31. Januar. Die von der Kgl. Eisenb.» Dir. Frankfurt a. M. für die Zeit vom 24. biS 30. Januar angeordnete Einschränkung des FrachtverkehrS ist biS zum 3. Februar verlängert worden.
Bebra, 30. Januar. Der kleine Sohn des Schreiner- Meisters Fend brach heute Morgen beim Eislauf durch das EiS des Mühlbaches ein und ertrank. Die Leiche konnte geborgen werden.
Caflel, 80. Januar. Ei» weitschauendes soztaleS Verständnis für die Nöte der heutigen Zeit bewies der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Hessen- Nassau durch die erstmalige Einstellung des Betrages von 50000 Mark in den Haushaltsplan, der dazu dienen soll, um jugendlichen kranken Personen tm Alter von 12—16 Jahren, die noch nicht verstcherungS- pflichtig sind, aber der Versicherungspflicht nahe stehen, die Wohltaten eines Heilverfahrens angedeihen zu lassen.
Spa«genberg, 29. Januar. Nach achtzehnjähriger verdienstreicher Amtszeit verstarb infolge HerzschlageS unfer Bürgermeister Bender, ein Spangenberqer Kind. Er hatte sich zuletzt während der KriegSzeit durch die Errichtung deS Genesungsheimes Schloß seinen Werken der Bau der Wasserleitung, dt« elektrische Beleuchtung SpangenbergS und der Schul- Hausneubau.
Eschwege, 30. Januar. Unerwartete Schulferien gab es heute für das Lyzeum und die Bürgerschulen. Wegen KohlenmangelS wird hier der Unterricht bis auf weiteres ausgesetzt.
Hermannrode bet Aitzenhause», 28. Januar Hier starb im Alter von 83 Jahren der Bürgermeister Wilhelm Schäfer. Seit dem Jahre 1861 hat er das Bürgermeisteramt bis zu seinem Tode ununterbrochen mit größter Gewissenhaftigkeit verwaltet. Mit dem Verstorbenen ist der letzte noch im Amt befindliche Bürgermeister aus der kurhefsischen Zeit dahingegangen.
Northeim (Hann.), 29. Januar. Durch sträflichen Leichtsinn eines Urlaubers zu Tode gekommen ist hier das vierjährige Söhnchen des im Felde gefallene« Dachdeckermeisters Müller. DaS Kind war in die Wohnung einer Nachbarsfrau gelaufen und spielte mit einem in die Ecke gelehnten Gewehr. Dies entlud sich plötzlich und das Geschoß drang dem Kinde in die Brust. Der Tod trat schon am Abend ein.
Schmalkalden, 29. Januar. Im hiesigen Schlachthaus wurde durch Explosion die Schweinebrühanlage zertrümmert. Wahrscheinlich infolge Gasentwicklung in den Heizkohlen flog plötzlich der gefüllte Wasfer- kesfcl, der allein 7 Zentner wiegt, in die Luft. Während daS Mauerwerk des Kesselhauses stand hielt, wurden die Fenster eingedrückt und sonstige Beschädigungen angerichtet. Verletzt wurde niemand.
Heiligenstadt, 27. Januar. Bor der hiesiger Straf- kammer stand gestern der Fabrikbesitzer Chr. Schell- haaS, Inhaber der Web- und Strickwarenfabrik Schell- Haas u. Eo. in Dingelstädt, wegen Vergehens gegen die Kriegsverordnungen. Er hatte beschlagnahmte Waren (Aermelwesten) in grösseren Rengen verkauft und die Meldepflicht unterlassen. Der Angeklagt« wurde zu 1100 Mark Geldstrafe verurteilt.
Fulda, 80. Januar. Die SchwurgerichtSverhand- lung gegen die drei Zigeuner Ernst, Hermann und Wilhelm Ebender, die angeklagt sind, im Februar 1912 den Förster RomanuS im Kämmerzeller Wald« bei Fulda erschossen zu haben, wird voraussichtlich nicht in Hanau, sondern in Fulda stattfinden.
Hilders (Rhön), 28. Jan. Gestern nachmittag fiel ein 8jähriger Knabe an einer tiefen Stelle der Ulster in das Wasser. Auf seine Hilferufe eilte der 12jährtg« Sohn des Lehrers Hillenbrand auf Schlittschuhen aus weiter Entfernung hinzu und rettete mit Umsicht und größten Anstrengungen unter eigener Lebensgefahr den verunglückten Jungen vom sicher«« Tod deS Ertrinkens.
Bad Homburg, SO. Januar. Die 10jährige Pflege, tochter Hildegard Rauch benutzte eine Flasche Waschpulver „Rubtnat". Beim Oeffuen der Flasche in der Nähe einer Gasflamme explodierte daS aufgelöste Waschpulver und setzte die Kleidung des Mädchens in Brand. Die Schwerverwundete wurde «ach dem Krankeuhaus« verbracht.