HersWer Tageblatt
für den Kreis Hersfeld
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreia-virrteljährlich für HrrsföL ISO Start, durch die PvsMr- zogcn 1^6 Start. Druck und Verlag von Ludwig Fonts BmhdxutkerÄ jpeigfstb- Für die Redaktion verantwoNlich Franz Funk in Serosdb.
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Nr. 25.
Vedlz« Bezugspreis DlerteifäbrliÄ 1.80 MK,
Mittwoch, den 31. Januar
1917
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 24. Januar 1917.
Wie mir bekannt geworden ist, hat ein Land- sturmma»« bei verschiedenen Kriegsgefangenen-Ar- beitskommandos vorgesprochen mit dem Vorgeben, im Auftrag der Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Erhebungen über erforderliche Brkleidungs- stücke, Schreibmaterialien, Liebesgaben für Kriegsgefangene pp. anztlsteSen. Bei dieser Gelegenheit hat er sich Geldbeträge für die Beschaffung der Gegenstände, Portoauslagen und dergleichen von den Gefangenen aushändigen lassen. Offenbar handelt eS sich hier um einen Schwindler. Es wird ersucht, von unbekannten Militärpersonen einen Ausweis zu verlangen. Die Ortßpolizeibehörden werden ersucht, wenn von dem Treiben dieses Landsturmmannes etwas bekannt wird, nach hier Mitteilung zu geben, ev. den Schwindler zu verhaften.
Tgb. No. I. 786. Der Landrat.
J. B.:
v. Hebemann, Reg.-Asseffor.
Anordnung
betreffend Lebensmittelzulagen an Schwerstarbeiten
Schwerstarbeiter erhalten vom LandratSamt besondere AuSweiskarten. Die Ausgabe der Karten an die Schwerstarbeiter erfolgt durch Bermittlung der Arbeitgeber.
Als Schwerstarbeiter gelten alle in dem Erlaß des KriegsernährungSamtes vom 26. Oktober 1916 bezeichneten Personen.
Sn ZweifelSsällen entscheidet der Gerverbein- r darüber, welche Ardettör alS Schwerstarbeiter anzusehen sind.
§ 2.
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über die in ihrem Betriebe vorhandenen Schwerstarbeiter zu führen, aus dem Name, Wohnort, diq Beschäftigung sowie Zu- und Abgang jederzeit ersichtlich ist. Dies Verzeichnis ist erforderlichenfalls dem Landrat oder den von ihm ausweislich beauftragten Personen zur Prüfung vorzulegen. Im Falle des Austritts eines Schwerstarbeiters aus seiner Arbeitsstelle, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Ausweiskarte einzuziehen und dem Landratsamt einzureichen.
§ 3.
Das Landratsamt bestimmt die Höhe und Art der Lebensmittelzulagen für Schwerstarbeiter, sowie die
Die Sicherung unserer Sarloffelbeslönde.
Von Geh. Regierungsrat Dr. O. Appel, Mitglied der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft.
Trotz der geringen Kartoffelernte werden wir mit den vorhandenen Beständen auskommen, wenn wir die Kartoffeln richtig behandeln — aber auch nur dann.
Die Grundlage für unsere Ernährung mit Pflanzenkost bildet das Getreide und die Kartoffeln. Durch lange Gewöhnung sind wir entgegen anderen Völkern mehr auf die Kartoffel angewiesen und da wir in Friedenszeiten stets einen Ueversluß daran hatten, ist nach und nach die Kartoffel zur hauptsächlichsten Grundlage der Ernährung des größten Teils unseres Volkes geworden. Durch den Ernteausfall dieses Jahres würde diese Grundlage erschüttert sein, wenn wir nicht in der Kohlrübe, die dies Jahr besonders reichlich gewachsen ist, eilt wertvolles Streckungsmittel für die Kartoffel erhalten hätten. Kartoffel und Kohlrübe zusammen aber reichen aus, um uns vor Not zu sichern. Nur ist es notwendig, daß sie ihrer Eigenart nach behandelt und verbraucht werden. . . .
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Die Zeit, für die wir am diese Vorräte anoemteien sind, erstreckt sich bis etwa Mitte Juni, zwar tritt schon von Mitte Mai an eine gewisse Entlastung durch Früh- gemüse ein, doch muß ein Teil unserer Vorräte noch darüber hinaus erhalten werden. Erfahrungsgemäß hält sich die Kohlrübe nicht so lange, während die Kartoffel bet forgfältiger Behandlung langer wie diese zu erhalten ist. Daher ist durch die Regelung des Verbrauchs die Kohlrübe jetzt mehr in den Vordergrund
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von Mitte Mai an e„„ -------- „.
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getreten.
Um die Kohlrübe bis in den März hinein zu erhalten, wird sie an einem frostfreien aber kühlen Ort etwa 1 Mir. hoch aitfneidncbtet Da sie luftig liegen muß, verfährt man dabei am besten so, daß man beim Auflegen etwa alle 2 Mir. trichterförmige Lücken mit einem oberen Durchmesser von Ä bis ! Mtr. bildet. Dadurch ist auch ein heileres Nachsehen.möglich, so daß man etwa sich bildende Faullnsherde leicht erkennt und die gefährdeten Mengen dem sofortigen Gebrauch üt>
Etums^schwieriger ist es, die Kartoffeln bis in das Frühjahr hinein ohne lueumtlichen Verlust zu erhalten, und es ist unbedingt erforderlich, daß alle diejenigen, die mit der Lagerung der Kartoffeln zu tun haben, sich klar machen, daß die ihnen anvertrauten Kartoffeln ein wertvolles Gut des ganzen Volkes sind, itnb daß sie die Verantwortung tragen für Verluste, die über das lumennetbtirbc Maß Hittausgeben.
Die mimmnei,blieben Verluste entstehen durch die
Stellen, an denen diese in Empfang genommen werden und macht den Arbeitgebern hiervon Mitteilung.
Die Brotzulage» werden durch Berabfolgung der Brotzusatzkarten gegen Vorzeigung der auf Grund dieser Anordnung einseführten Ausweiskarten bei der Ortsbehörde des Wohnorts wie bisher ausge- geben.
§ 4.
Die Ausgabestellen für Lebensmittelzulagen mit Ausnahme von Brot- und Kartsffelzulagen haben über die verabfolgte« Zulagen an Schwerstarbeiter eine Liste zu führen, aus der zu ersehen ist:
1. d^r Name und Wohnort des Bezugsberechtigten,
2. der Name und Wohnort des Arbeitgebers,
8. die Art und Menge der verabfolgten Lebensmittel, 4. der Tag der Ausgabe.
I 5.
Diese Anordnung gilt für den gesamten Kreis und tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Hersseld, den 20 Januar 1917.
Der Kreisausschuß.
I B.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Bekanntmachung
über Mineralöle, Mineralölerzeugniffe, Erdwachs »ud Kerze».
Vom 18. Januar 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 337) folgende Verordnung erlassen :
§ 1.
Der Reichskanzler wird ermächtigt, Bestimmungen über den Verkehr mit mineralischem Rohöl und alle» bei der Verarbeit»«« von solchem Noböl «»lallende« Erzeugnissen iz. B. S«mlerol, Gasöl, Solarol, Rück- standöl, Paraffin, Oelgoudron, Hartpech, Weichpech, Petrolkoks allein und in Mischungen) sowie Erdwachs sz. B. Ozokerit, Zelesin), Kerzen und Kerzenersatz- mitteln zu treffen.
§ 2.
Der Reichskanzler kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft werden und das neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände, erkannt werden kann, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht
§ 3-
Der Reichskanzler kann die Vorschriften dieser Verordnung auf BienenwachS ausdehnen.
Atmung und Verdunstung. Die Atmung findet tm geringen Maße auch bet Niederer Temperatur statt und steigert sich entsprechend der Zunahme der Wärme. Die Verdunstung ist am größten bei offener, luftiger Lagerung, am geringsten bei gedeckter, also Mieten- lagerung. Beide zusammen dürfen aber bis in den April hinein nicht mehr betragen als etwa 10 bis höchstens 15 %. Bei längerer Lagerung im Frühjahr ist eine weitere Abnahme nicht immer zu vermeiden, die durch das Keimen herbeigeführt wird. Aber auch dieses kann durch geeignete Maßnahmen in niederen Grenzen gehalten werden.
Diesen unvermeidlichen Verlusten stehen die ver- meidbaren, leider oft mit ganz beträchtlich höheren Zahlen gegenüber. Ihre Ursachen 'sind frühzeitige Keimung und Fäulnis. Das Auftreten beider während der kühlen Jahreszeit ist stets ein Zeichen dafür, daß nicht die nötige Sorgfalt angewendet worden ist. Leider ist vielfach jetzt zu bemerken, daß Kartoffeln mit arg gebrochenen Keimen oder angefault ausgegeben werden. Heberen da, wo dies stattfindet, niuß eine sofortige sachverständige Besichtigung der gelagerten Vor- rate stattfinden, damit die Ursache dafür festgestellt und sofortige Abhilfe geschaffen wird.
In vorbildlicher Weise hat in dieser Beziehung das Kommando des Gardekorps eine Einrichtung getroffen, von der man nur wünschen konnte, daß sie überall, besonders in den großen Städten, nachgeahmt würde. Griiic Kommission von Sachverständigen besichtigt die sämtlichen Kartoffelvorräte und zwar sowohl die in den Schälrnume» in Verarbeitung befittdlichen, als auch die in den Aufbewahrungsräumen und Mieten lagernden. Zeigt sich dabei, daß die Kartoffeln schon jetzt Keime bringen, so werden sofort die nötigen Anoro- tuuifielt getroffen, um ein Weitertreiben der Keime zu verhindern, ein kürzester, von der Kommission festgesetzter Zeit ist ein Bericht an das Generalkommando übei die Ausführung der angeordneten Maßnahmen zu erstatten, Hirt es erfolgt eine Nachprüfung. Durch Bermittlung des Kriegsministerinms war es mir in der llebensmürdigsten Weise gestattet worden, eine Reihe solcher Besichtigungen nritzumachen. Ich möchte nicht verfehlen, bervorzuhsbe», daß an all den Stellen, die ich zu besichtigen Gelegenheit hatte, oft unter ausgezeichneter Anpasiung an schwierige Verhältnisse, die Lagerung der Art war, daß bis jetzt nennenswerte Verluste nicht entstanden sind. Da, wo Gefahr drohte, war es überall nibaHd), solche Anordnungen zu treffen, die eine weitere gute Lagerung sichern. Da die Besichti- gunaen von Zeit zu Zeit wiederholt werden, besteht für die hier aufgestapelten Vorräte alle nur mögliche Stcher- beit vollkommener ErhaUrur»,
§ 4.
Der Reichskanzler kann Bestimmungen über die Durchfuhr der in §§ 1, 3 bezeichneten Gegenstände treffen.
§ 5.
Die Verordnungen über den Kleinhandel mit Kerzen vom 25 September 1915 iReichs-Geseydl. 6. 621) und über Montanwachs vom 26. Mai 1916 sReichS- Gesetzbl. S. 419) werden aufgehoben.
§ 6.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit sie außer Kraft tritt.
Berlin, den 18. Januar 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ^Dr. Helfferich.*
Hersfeld, am 22. Januar 1917.
Wirb veröffentlicht.
1. 893. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Bus der Heimat.
* (Die Feldpostpaketchen.) Ja Erfüllung eines Wunsche» von Heeresangehörigen ist da» Meistgewicht der nicht amtlichen Feldpostpostsendungen (Feldpostpäckchen) jetzt auch für den Verkehr vom Feldheer nach der Heimat entsprechend den in entgegengesetzter Richtung bereits bestehenden GewichtS- ftufrn von 250 auf 500 Gramm erhöht worden, sodaß unter Zubilligung deS zehnprozenttgen UebergewichtS nunmehr Briefsendungen von 550 Gramm verschickt werden können. Feldpostsendungen über 275 bis 550 Gramm sind vom Absender mit 20 Pfennig freizumachen.
der BersorgungSstelle.") Kohlrüben dick schäle», sie werden dadurch schmackhafter, der Abfall gibt Schmeinefutter. Die Brühe beim Zerkleinern oder Zerstoßen der Rüben nicht, fortschütten. Sie enthält den Zucker der Rüben und muß nach dem Zerkleinern der Rüben wieder zugesetzt werden. — Die meisten Kuffeersatzmittel bilden ein gute» Schweinefutter, da sie vielfach auS Gerste bestehen- die Schweine fressen den Rückstand gern. Atso nicht fortwerfe», sondern sammeln, und an Echweinehalter abgeben;
Neustadt, 27. Jan. Der Bremser Burghardt von hier kam auf dem Bebraer Bahnhöfe beim Aufspringe» auf einen Zug zu Fall und wurde überfahren. Kurz nach seiner Einlieferung in das Hersfelder Krankenhause starb er.
Es ist viel davon die Rede, daß die Kartoffeln tu wissen Sinne ist dies auch richttg. daraus darf aber diesem Jahre besonders schlecht haltbar sein. Im ge« keinesfalls abgeleitet werden, daß nun ein größerer Teil der Kartoffeln zugrunde gehen muß, sondern vrel- mehr nur, daß eine erhöhte Sorgfalt auzuwenden ist. Die schlechte Haltbarkeit hat sich besonders kurz nach der Ernte geltend gemacht. Sie wurde gefördert durch das mangelhaft ausgeführte Auslesen fauler und kranker Kartoffeln und durch die Schwierigkeit bei Beginn der Einlagerung, die Kartoffeln genügend rasch avzu- kühlen. Jetzt ist dieser Einwand der schlechten Haltbarkeit nicht mehr stichhaltig, denn jetzt müssen alle Kartoffeln verlesen und so weit abgekühlt fein, Satz selbst von einzelnen zurückgebliebenen Kartoffeln sich eine Fäulnis nicht weiter verbreiten kann.
Wo aber die Kartoffeln jetzt nicht tn tadellosem Zustand sind, d. h. wo sich keimende oder faule Kartoffel» zeigen, muß sofort eingeschritten werden, denn jeder Tag kann weitere Verluste bringen. Man beruhige sich nicht dabei, daß nur ein geringer Teil in einer großen Menge ist, denn jede einzelne Kartoffel kann andere anstecken und somit den Verlust vergrößern. Auch ein Fonschritt der Keimung bedeutet natürlich einen fortschreitende» Verlust.
Es kommt weniger darauf au, ein bestimmtet« System der Lagerung einzuführen, als vielmehr den Grundsatz zu beobachten, daß die Temperatur des Raumes, in dem die Kartoffeln lagern, keinesfalls 8 Grad übelsteigen darf, sich im Gegenteil bei 2 Grad unter Skull am besten hält. Tiefere Temperaturen machen die Kartoffeln süß, bet 3 Grad unter Null erfrieren sie. Damit die Kartoffeln aber auch innerhalb der Haufen auf die richtige Temperatur fonuneu, legt man sie, wenn es irgend geht, auf «attenroffe, von denen aus tn Entfernung von 2—3 Meter ebenfalls aus Latte» hergestellte Lüfcrrlkgskauäle nach oben durchgehen. An Stelle der Lattenroste genügen unter Unnmuden auch auf dem Boden liegende Luftzüge, die mau leicht aus einigen Latten znßrmmensMagcn samt.
Vor allem ist auch darauf zu achten, daß die Kartoffeln nicht zu hoch gelagert werden. Im allgemeinen sollen sie nicht Wer 1 Meter gelagert werden. Je em« vftnblitber die Kartoffeln sind, um so lädier lagern sie. Raummangel ist habet keine Entschuldigung, denn die Gefahr einer hohen Lagerung ist so groß, daß unter allen Umständen die Räumlichkeiten ucfctiafft werden müssen. Dabei sann sogar, wie ich Gelegenheit hatte zu fetzen, auf den Vorteil der Kellerwohnunaelt zurtick- gegliffen werden, die durch auoheben der Türen und reichliches Lefsnen der Fenster zu guten Lcrgerränmen gemacht werden könne».