Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld
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Bezugspreis »ierieljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckeret Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeü» 10 Pfennig, fm amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 23.
Jetziger Bezugspreis Dlerteljährlldi 1.80 MK.
Sonntag, den 28. Januar
1917
«mtliter Teil.
Hersfeld, den 18. Januar 1917.
Gemäß | 8 Absatz 3 des Regelements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875 Amtsblatt No. 15 ersuche ich die Herrn Bürgermeister und GutSvorsteher des Streifes, mir das vorgeschriebene Verzeichnis derjenigen, noch nicht geimpften Kinder, welche in dem Gemeinde- bezw. Gutsbezirke nicht geboren sondern dahin zugezogen sind, bis zum 30. d. M. bestimmt einzureichen.
Tgb. No. 1. 752. Der Lanbrat.
I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Sefehl beantragt, so hat daS Gericht den Antrag abzu- lehnen.
Ergibt die Hauptverhandlung, daß die Voraussetzungen des § 1 vorliegen, so ist der Angeklagte freizusprechen.
I s.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 18. Januar 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr.
*
elfferich.*
eld, am 22. Januar 1917.
Hersfeld, den 20. Januar 1917.
Denjenigen Landwirten, die noch ablieferungS- pflichtige Gerstenmengen im Besitz haben, wird dringend empfohen, diese schleunigst an den Unter- kommissionär des Kreises Ftrm A. Löwenberg in HerSfeld abzuliefern, ^a die RetchSgerstengesellschaft den bisher gezahlten Pr"is von ?.u Mark auf 300 Mark pro Tonne ab 1. Februar he biegen wird. Vom 15. Februar soll die gesamte ^'neferungspflichtige Gerste zum gesetzlichen Höchstpret von 250 Mark pro Tonne abgenommen werden.
Tgb. No. St G. 102. Der Lanbrat.
I V.:
v. H e S e m « r n, Reg.-Assessor.
Wird veröffentlicht.
1. 893. Der Landrat.
J. V.:
v. HeSemann, Rcg.-Affeffor.
dienst alle Personen, die nach § 2 deS GesetzeS als bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig anzusehen sind.
Die Entlohnung der Hilfsdienstpflichtigen erfolgt bis zu entgültiger Regelung auf Grund freier Ar- beitsverträge nach den ortsüblichen Sätzen.
Eintritt in eine Hilfsdienststelle kann erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist in der bisherigen Arbeitsstelle erfolgen.
Die Versicherungsbedingungen und die rechtliche Stellung der HilfSdienstpflichtigen regeln sich, bis ent- gültige Bestimmungen folgen, entsprechend diesem Ar- beitSverhältnis.
* * *
Hersfeld, den 18. Januar 1917.
Wird veröffentlicht.
Der Landrat.
I. M. Nr. 409. J. B.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 23. Januar 1917.
Betrifft Zulagen für bchwerstardeiter.
Bekanntmachung
HerSfeld, den 24. Januar 1917.
Auf dem Kreislager bei der Firma A. Löwenberg sind abzugeben:
a) 30 Ztr. Geflügelfutter ibestchend auS Weizen und gemahlenen Gebäck.) Preis pro Zentner 25 Mark.
Schwerstarbeiter erhalten bis auf weiteres eine Zulage von 1 Pfund Speck monatlich, soweit sie nicht hausgeschlachtet haben und 65 yramm Butter wöchentlich. Diese Zulagen werden ür die in Hersseld be- schäftigren Schwerstarbeiter .regen Vorzeigung der roten AuSweiSkarte bei der Firma J. H. Otto hier auszugeben. Für die im Werratal und in Eitia be- schältigten Schwerstarbeiter erfolgt die Abgabe von Speck allmonatlich einmal in den Arbeitsstellen. Ort und Zeit der Abgabe wird an den Arbeitsstellen bekannt gegeben. Die Abgabe der erhöhten Butterratio» erfolgt bei der allgemeinen Bu terverteilung.
Andere als mit AuSweiskarten versehene Personen haben keinen Anspruch auf Speck- und Butterzulage. Die AuSweise werden den empfangsberechtigten Personen durch Vermittlung der Arbeitgeber zugestellt. 'Tab. Nr I. 14Q.__ ~?er Sanbrat.
Der Vorsitzende des Kreisansfchuffes.
J. A. No. 910. I. V.:
v. Hebemann, Reg.-Assessor.
v. HeSemann, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung.
Bekanntmackuna I Die Interessenten der Ludolph'schen Familien.
' ” I stjftung werden auf die diesseits in dem Amtsblatts
über die Preise für Saatgut von Wicken nnd Lupinen, der Königlichen Regierung zu Cassel heute erlassende «nm iß ^rtnitor 1917 Bekanntmachung, betreffend Anmeldung der Ansprüche
m o o ‘ , an de» Zinsengenutz der Stiftung, hierdurch aufmerk.
Im Verfolg des § 8 Abs. 2 -er Bekanntmachung f*m gemacht. l. 874.
über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hütsen. Rotenburg, «/F., den 10. Januar 1917.
flüchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 Der Könialiche Landrat.
(Reichs-Gesetzbl. S. 14) wird bestimmt:
Beim Verkäufe von Saatgut von Lupinen und Claessen.
Wicken durch den Erzeuger dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:
-es Reichskanzlers, betreffend Kra»kenverstcher«»t von Ausländer» während -es Krieges.
Vom 2. November 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund deS $ 3 deS Ge. fetzes, betreffend die Ermächtigung deS BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw., vom 4. August 1914 sR.-G.-Bl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1.
Diejenigen seit Beginn deS gegenwärtigen Krieges in Deutschland befindlichen Angehörigen feindlicher Staaten, welche als solche durch Anordnung deutscher Behörden in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt und deshalb als unfreie Personen nicht nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Krankenversicherung versicherungspflichtig ober verficherunftsberechtigt sind, werde» diese« Borjchr^ett ««rr^eür.
Für sie gelten auch das Gesetz, betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeiten der Krankenkasse», vom 4. August 1914 sR.-G -Bl. S. 327) und § 2 der Bekanntmachung, betreffend Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges, vom 28. Januar 1915 sR.-G.-Bl. S. 49).
§ 2.
Diese Vorschrift tritt am 20. November 1916 in Kraft.
bet Lupinen ... 80 Mark für den Doppelzentner, „ Wicken . . . 100 „ „ „
Berlin, den 16. Januar 1917.
Der Präsident des KriegsernährungSamt». vo» Batocki.
Bekanntmachung!
Vaterländischer Hilfsdienst für SchiffahrtS- unS Hafenbetrieben und zum Entladen von Eisenbahnwagen. KriegSamtsstelle AI.A.K. Cassel, den 27. 12. 1916. j Nr. 54 B.
HerSfeld, den 20. Januar 1917.
Wirb veröffentlicht.
Die in Betracht kommenden Arbeitgeber habe» die erforderlichen Anmeldungen zu den Krankenkaffe» alSbald zu bewirken.
Königliches Bersicherungsamt.
Der Vorsitzende.
I. V. No. 91. I. V.:
Funke, KreiSfekretär.
Alle in SchiffS- und Hafenbetrieben beschäftigten Personen bes Innen- unb AußenörensteS, wie Gc- schäststuhader kaufmännische und technische Geschäils- sührer und Angestellte, Schiffsexperten, Kapitäne, Schiffsführer, C: Maschinisten, Bergungsfachleute, Fischer, Heizer, Flößer, Werner, Matrosen, Schiffer, Schiffsmaschinisten, «N-Knnnkmnckiiina I Schiffsköche und Auswartepersonal, Kanalschleusen-,
Brücken- und Fährpersonal, Treideldienstbcamte, über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen I Pferdetreiber sKanalschiffahrt) Umschlag-, Lagerhaus-, Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen. und Kaischuppenbeamte, Verwalrer, Ausseher, Borar- Vetter, sSchauerleutr, Stauer, Zäler; und
Vom 18. Januar 1917. | Kraneuführer für elektrischen und
Hersfeld, am 22. Januar 1917. Wird veröffentlicht.
i. 893. Der Landrat.
J.
Hus der Heimat.
ß Hersfeld, 26. Januar. („Ach, bitte, liebe Schwester, helfen Sie mir doch!") Wohl hundert.
ngeiicuic, e>iyiu»rtpti.tu, ««yunni, ■ mal am Tage klingt der Rus an das Ohr der allzeit Steuerleute, Molorbootsührer und hilfsbereiten jungen Mädchen in der freundlichen Hellen Tracht. Ja, eS ist als ob sich die großen, grauen Ge- Italien alle doppelt ungeschickt anstellen in den Augenblicken, da sie es so gut, so himmlisch gut haben, da ihnen zarte weibliche Hilfe zuteil werden kann. Wie wohl tut eS, sagen zu können: „Schwesterchen, wie gut sorgen Sie für mich, wir Männer sind in solchen Arbeiter, I Dingen gar zu dumm." Wie ein Wunder sind für _________,„„„ • Dampfbetrieb die rauhen, an Entbehrunge» gewöhnten Krieger, Der BundeSrat hat aus Grund deS § 8 SeS Ge- I etnschl. Hoch- und Schwebebahnen, Elevatorsührer, weiche fürsorgende Frauenhände. DaS ist'S ja, waS fetzes über die Ermächtigung deS BundeSratS zu Schtebbühnenführer, die nach dem Gesetz über den den Soldatenheimen den großen Zauber verleiht, daß wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. 12.1916 Hilfsdienst- der weibliche Geist der Liebe dort schalten und walte» iReichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordn»ng erlaffen: pflichtig sind, werden hiermit aufgefordert, sich frei- kann und feine milde Hand glättend und tröstend auf
1 willig bei der KriegSamtsstelle 11. A. K. in Cassel alle Härten deS KriegeS legt. Und alle die grauen mündlich oder schriftlich zu melden. Kämpfer draußen, die Franenliebe und -sorge monate-
Ferner werden aufgefordert, sich mündlich oder lang, ja jahrelang entbehren müssen, fühlen den schriftlich zu melden bei den Eisenbahndircktionen Segen, der von Frauenhand ausgeht. Stutter, ---- - ~ 1 Schwester, Geliebte, alles tritt ihnen hier entgegen verkörpert durch die barmhezige Liebe der Schwestern und Helferinnen, die nie müde werden, all die kleinen Wünsche und Anliegen zu erfüllen. Darum sind die Soldatenheime wirklich ein Stück Heimat für unsere Soldaten, weil der Geist der sorgende« Hausfrau
v. HeSemann, Reg.-Afseffor.
8 1. "
Bet Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften, die auf Grund deS § 3 deS GesetzeS über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. , ____________ „
vom 4. August 1914 sRetchS-Gesetzbl. 8. 827) ergangen Cassel und Erfurt, Personen zum Entladen von Eisen- sind oder noch ergehe», kann die Staatsanwaltschaft, bahnwage».
solange die öffentliche Klage nicht erhoben ist, bei dem I Es kommen folgende Bahnhöfe in Frage: Gerichte die Einstellung deS Verfahrens beantragen, Im EifenbahndtrektionSbezirk Kassel wenn der Beschuldigte in unverschuldetem Irrtum | Cassel,
über daS Bestehen oder die Anwendbarkeit der über- I im Eisenbahndirektionsbezirk Erfurt tretenen Vorschrift die Tat für erlaubt gehalten hat. Apolda, Arnstadt, Buttstädt, Coburg, Dorn.
Ueber den Antrag entscheidet der Amtsrichter;! dorf, Eisenach, Eisfeld, Erfurt, Gern sReuß)
der Beschluß ist unanfechtbar. Der Beschluß durch I Pr. Stb., Sera, Debschwiy, Goiha-Ost, Groß,
den daS Verfahren eingestellt wird, ist Sem Be. I rudestedt, Hildburghausen, Ilmenau, Jena
schuldigten bekanntzumachen. I Wetm.-Ger.-Bf., Jena Saalbf.-Köstritz,
Ist daS Verfahren eingestellt, so kann eS nur auf I Langensalza, Lauscha, Meiningen, Mühl-
Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel aufge. | Hausen Thür., Ordruf, Pößneck ob. Bf.,
nommen werden. I Pößneck unt. Bf., Rudolstadl, Saalfeld,
§ 2. I Schmalkalden, Sondershausen, Sömmerda,
Ist die öffentliche Klage erhoben und erachtet daS Sorineberg, Suhl,Unterwellenborn,Weimar
Gericht die Voraussetzungen deS § 1 für gegeben, so I und Zella St. Bl.
hat es die Eröffnung deS HauptverfahrenS abzu- I ES kommen für die freiwillige Meldung nicht in lehnen oder, wenn Voruntersuchung geführt ist, den I Betracht Mannschaften des Jahrgangs 1898, ferner Angeschuldigte» außer Verfolgung zu setze»; ist Straf- I gemäß § 9 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfs-
solange die öffentliche
Gerichte Sie Einstellu
Ist Sie ö
durch diese Räume weht.
):( Hersfeld, 27. Januar. DaS Dienstmädchen Marta Möller von hier hat sich unter Vorlegung von mit dem Namen einer RestaurateurS-Frau ge. fälschten Bestellzetteln in verschiedenen Geschäften hte. siger Stadt Waren und Nahrungsmittel erschwindelt. Es steht zu vermuten, daß die Möller dieses Treiben auf weitere, bisher hier nicht bekannte Fälle ausge. dehnt hat. Geschädigte Geschäftsinhaber werden darum ersucht evtl. weitere Fälle -er Polizeiverwaltung fZimmer 11) mtizutetlen.